Berichtigung zu Seite 26 und 27. Aus Versehen hat sich auf der untersten Linie S. 26 u. s. w. eine Unrichtigkeit in der Vorschrift eingeschlichen. Es muss statt: mit einem Schwamm, der in verdünntes Scheidewasser getaucht ist, heissen: der in Terpentinöl eingetaucht ist. Das Terpentinöl nimmt nämlich den Abdruck gerner an und verhindert zugleich das Ausfliessen der Linien nach den Seiten. Das Uebergiessen mit verdünntem Scheidewasser geschieht erst vor dem Abdrucken der Steinplatte, wie es in der Folge beschrieben ist. Ehe aber zu diesem letztem geschritten wird, muss man den Contredruck auf der Steinplatte fest werden lassen, sonst ist zu befürchten, dass die feinen Striche wieder abgehen.