Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190801092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-01
- Tag1908-01-09
- Monat1908-01
- Jahr1908
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- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1908
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iesaer TagMll ««d> Anxeigrr (Lldedlatt mir ÄnMgrr). Lklegramm-Vdrefl« 6 Femsprechstello rag bla t Rt«sL Nr. 20. für die Königl. Amtshanptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 6. Donnerstag, 9. Januar 1998, abends. 61. Jalrg. — DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Viertel,ährllcher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Marl bv P,g., durch uniere Träger sret inS HauS 1 Mark 6S Psg, bet Abholung am Schalter der katserl. Postanstalten 1 Mark Sb Psg., durch den Briefträger tret ins Hau« 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzetgen-Aunahme sür die Nummer des Ausgabetages bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — GeichäitSstelle. Goethe st rahe SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Die in Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Natural- Leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichsgesetzbiatt Seite 361 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagepreise des Hauptmarktortes Großenhain im Monat Dezember vorigen Jahres festgesetzte und um 5 vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirten inner halb der Amtshauptmannschaft Großenhain im Monate Januar dieses Jahres an Mills lärpferdc zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: 17 M. 85 Pfg. für 100 Kilo Hafer, 8 82 , „ 100 „ Heu, 5 „ 67 , „ 100 . Stroh. Großenhain, am 8. Januar 1908. Nr. 5 v. Königliche Amtshauptmauuschafl. Gemeindeanlageneinschiitzung. Nach der Bestimmung in § 9 des Gemeindeanlagen.Regulativs der Stadt Riesa steht es jedem Abgabenpflichtigen frei, vor Beginn des Steuerjahres und der AbschätzungS- arbeiten dem Stadtrate schriftlich anzuzeigen, wie hoch er sein jährliches Einkommen veranschlagt. In der Anzeige müssen die verschiedenen Einkommensquellen und Einkommens- betrüge speziell angegeben werden, damit die Richtigkeit vom AbschätzungSauSschusse geprüft werden kann. Auf diese Bestimmung wird hierdurch erneut mit dem Bemerken hingewiesen, daß die Anzeigen für die nächstjährige Einschätzung zu den Gemetndeanlagen bis zum 15. Januar 1908 bei uns einzureichen sind. Der Rat der Stadt Riesa, am 17. Dezember 1907. R. Amckmz M MMWs-ZlliMiM betrkffcnd. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Ziviloorsttzenden der Königlichen Ersatzkommission deS Aushebungsbezirkes Großenhain vom 27. Dezember 1907 — Amtsblatt Nr. 301 — werden alle in der Stadt Riesa dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen des Deutschen Reiches, die entweder im Jahre 1888 geboren oder bei einer früheren Musterung jurückgestellt worden bez. ihrer Gestellungspflicht noch nicht «achgekommeu sind, hiermit aufgefordert, sich in der Zeit Vom 15. Januar bis 1. Februar 1908 an den Wochentagen vormittags von 8 bis 1 Uhr im hiesigen Einwohner-Meldeamte, Zimmer Nr. 14, persönlich zur Stammrolle anzumelden. Die zurzeit abwesenden Militärpflichtigen sind von den Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertretern bez. von den Lehr-, Brot- oder Fabrikherren anzumelden. Die in früheren Jahren zurückgestellten Militärpflichtigen haben ihre Losnngs- scheine und diejenigen aus dem Jahre 1888 — mit Ausnahme der in Riesa ge borenen — ihre Geburtsscheine vorzulegen. Die Geburtsscheine werden von dem Standesamte des Geburtsortes kostenfrei ausgestellt. AufsnthaltSveränderungen der angemeldeten Personen sind nach längstens 3 Tagen anzuzeigen. * Zuwiderhandlungen, gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen geahndet. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. Januar 1908. Schr. De« einjährig-freiwillige« Militärdienst betreffend. I. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission -werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe deS Monats Mörz 1908 die FrühjahrSprüfuugr« über die wissenschaftliche Veföhignvg sür den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche da« 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichnete« Königl. Prüfungskommission nach 88 25 und 26 der Wehrordnung ge stellungspflichtig sind, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens ilen I. I8VS gelangen lassen. Rach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a) Ein standesamtlicher SebnrtSschein. b) Die Einwtlltgnvg des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienste;, die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Er klärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Be werber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreter« und des Dritten, sowie die Fähigkeit de« Bewerbers, des gesetzlichen Vertreter« oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinige«. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundvng. o) Ein Uvbescholteaheitszeugvts» welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobrigkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahre an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. , ä) Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. s) Eine behördlich beglaubigte Photographie de« Prüflings. k) Der Betrag üer für die Prüfung in Höhe von 5 M. zu entrichtenden Koste«. Die Papiere unter a bis o sind im Originale einzureichen. In den Zulassungs gesuchen ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen bez. russischen) der fick Meldende geprüft zu werden wünscht, und ob, wie oft, und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Prüfungskommission bereits unterzogen hat. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird von hier aus rechtzeitig schrift liche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich des Umfange- der Prüfang und der an die Prüf- linge zu stellenden Ansprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 bei gefügte Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. II. Gleichzeitig werden die im Jahre 1888 geborenen jnvge« Männer, welche sich im Besitze eines den Vorschriften in 8 90 der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert, bei Verlast des Ans rechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zu obeugedachtem Tage ihr Gesuch um Erteilung des Berechtignugsscheines unter Beifügung der oben unter a bis o bezeichneten Papiere und des fraglichen vefähtgnugszeugnisses schriftlich hier einzureiche«. Bemerkt wird noch, daß die im Jahre 1888 geborenen Schüler höherer Lrhrs anstalle«, welche auf Grund der bei den letzteren , haltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges BeföhigungSzengnis zn erlangen < ,srv, gleichfalls bet Verlust des Anrechtes zum etnjährig-fr iwilltgen Militärdienste bis zum 1. Februar 1908 ihr Gesuch um Erteilung des Berrchtigungsscheiues unter Beilegung der oben unter » bis o erwähnten Papiere schriftlich hier eivznretchen and vor dem 1. April 1908 das gedachte BefähigUttgszengnis beizubringen haben. Dresden, den 27. Dezember 1907 Königliche Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige. Für den Gememdebezirk Gröba besieht der Orrsschätzungsaurschuß zum Zwecke der staatlichen Schlacktoiehoersicherung im Jahre 1908 aus den Herren 1. Gutsbesitzer E Strehle als Gemeindevertreter, 2. „ M. Krauspe als dessen Stellvertreter, 3. „ H. Hensel und Gutsbesitzer O. Zimmermann als Bikhbesitzer und 4. „ H. Gautzsch, Fleischermcister O. Kretzschmar und WirtschaftLbe- sitzer O. Jlgner als Vertreter der unter 3. genannten Personen. Gröba, am 8. Januar 1908. Der Gcmeindrvorstaud. Freibank Glaubitz. Nächsten Sonnabend von nachmittags 2 Uhr ab kommt gepökeltes Schweines fleisch, Pfund 40 Pf., zum Verkauf. Der Gcmeivdevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 9. Januar 1908. —* Eine die Anmeldung zur Rekrutier ung-st ammrolle betreffende Bekanntmachung veröffent licht der Rat der Stadt Riesa in vorliegender Nummer. Die in Frage kommenden jungen Leute seien auf diese Bekanntmachung besonders verwiesen. — An gleicher Stelle befindet sich eine Bekanntmachung, den einjährig-frei willigen Militärdienst betreffend. — Ueber eine Aufführung der Original-Tegern- seer Bauerntheater», da« hier morgen einige Gast-; spiel« beginnt, schreibt da« „Cöthener Tageblatt- vom 3. November folgende«: „Mit der einfachen Bemerkung: Man muß die Leute sehen, ist es keineswegs abgetan, denn eS handelt sich hier um ein Ensemble, das in seiner urwüch sigen Bodenständigkeit geradezu Hervorragende» leistet. Die Bezeichnung künstlerltsch ist auch nur deshalb nicht ange- bracht, weil Kunst — wenn es auch echte Kunst ohne Herz nicht geben kann — immer ein geistige» Schaffen oorauSsetzt, während wir hier einer Gestaltung direkt aus innerster Empfindung heraus gegenüber stehen. Und das Prächtige dabet ist, daß diese Menschen auch nicht im ge ringsten schauspielerisch angekränkelt find, da will keiner zeigen, was er kann, sondern sie gehen wirklich völlig in der darzustellenden Figur ganz auf und zwar so stark, daß man stellenweise wirklich das Theater vergessen kann und glaubt, einem tatsächlichen Vorgang beizuwohnen. Wer sich einen angenehmen Abend verschaffen will, der versäume nicht, die heutige letzte Vorstellung zu besuchen, er verständige auch Freunde und Bekanrne, sie werden ihm dafür Dank wissen". — So und ähnlich lauten alle Preß urteile. Als erste Vorstellung geht morgen abend das Volksstück „Der ProzeßhanSl" in Szene. —* Der hiesige Kgl. Zächs. Militärverein Ar tillerie, Pioniere und Train hat in seiner letzten MonatSoersammlung beschlossen, nächsten Monat einen öffentlichen Maskenball zu veranstalten. Der Verein hatte sich bet schon früher veranstalteten ähnlichen Festlichkeiten allgemeiner Beliebtheit und eines stet« regen Zuspruchs zu erfreuen und dürfte es nach dem ent- worfenen abwechslungsreichen Programm auch diesmal an einer zahlreichen Beteiligung nicht fehlen. — Die am 5. Januar im Hotel Wettiner Hof statt gefundene erste diesjährige Generalversammlung deS Kgl.
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