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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190802152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-02
- Tag1908-02-15
- Monat1908-02
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1908
- Autor
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Riesaer W Tageblatt ««d (Lldeblatt mü» Anzeiger). «GM»»«««« k v-mstmchstülo ^rsrgo»4«rtt", Sttosa. V Nr. SO jür die Körrig!. Amtshauptmarmschast Großenhain, das König!» Amtsgericht und -en Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. 88. Son«ave«d, IS. Februar 1908, abends. 61. Jabrg. La» «irjaer LagebUktt erschetttt std« La, abends mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlich« Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 00 Psg, durch unser« Träg« stet tu» Hau» 1 Marl W Psg, bei Abholung am Schalt« d« latserl. Poftansialten 1 Mark SS Pfg, durch den Briefträger frei in» Hau» S Mark 7 Pfg. Auch Monatsabonnement» w«dru angenommen. Auzeigru-Annahme für die Nummer de» «uSgabetage» bi» vormittag 0 Uhr ohne Gewähr, Aotatiousdruck uud Verlag von Langer L Winterlich iu Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. - - ' ' . ... Die Muster««« der tm SuShebuugSbeziike Größenhaiu im laufenden Jahre an- gemeldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie solgt statt: Lag MnsternngS- ort. Vegi««. Bezeichnung der geftellnngSpflichtige« Mauuschastev. Montag, den S. März. Riesa, Gasthof „zum Wettiner Hof". Norm. V,9 Uhr. die Mannschaften au» Bobersen, Böhlen- Jahnishausen, Forberge, Glaubitz-Sagerttz- Langenberg, Gostewitz und Sröba; Dienstag, den 10. März. die Mannschaften au» Gröditz, Nauwalde, Grödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Leffa, Leutewttz, Lichtensee-Haidehäuser, Mark- siedlttz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf Moritz, Nickritz, NieSka und Nünchritz; Mittwoch, den 11. März. U G die Mannschaften au» RepptS, Schwein- furth, Tiefenau, Oberreußen, Oelsitz, Pah- renz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnttz, Radewitz, Böderau, Spansberg, Streunten, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschatten; Donnerstag, den 12. März. W die Mannschaften der Jahrgänge 1887, 1886 und ältere Mannschaften aus der Stadt Riesa; Freitag, den 13. März. M die Mannschaften de» Jahrganges 1888 aus der Stadt Riesa; Sonnabend, den 14. März. Radeburg, „Ratskeller". Bonn. 9 Uhr. die Mannschaften au» Bärnsdorf, Bär walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, FrettelSdorf, Groß dittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Niederebersbach, Niederrödern und Ober- und Mittel- Ebersbach; Montag, den 16. März. die Mannschaften au« Oberrödern, Sacka, Steinbach, Etölpchen, Tauscha, VolkerSdorf, Welxande und Würschnitz, sowie die Mannschaften au» der Stadt Radeburg; Dienstag, den 17. März. Großenhain, „GesellschaftS- hau»". Norm. 8 Uhr. die Mannschaften aus Adelsdorf, Alt- lei», Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, BlatterSleben, Blochwitz, Böhla b. G, Böhla b. O., Brockwttz, vrößnttz, Colm- nttz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Folbern- PaulSmühle, Frauenhain - Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Klein raschütz, Kleinthiemig und Kmehlen; Donnerstag, den 19. März. G di« Mannschaften aus Koselitz, Kotte witz, Krauschütz, Kraußnitz, LampertSwalde, Vaubach, Leckwitz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbttz, Nafseböhla, Nauleis, Naundörf chen, Naundorf b. G., Naundorf b. O., Neuseußlitz - Ntegerode, OelSnitz, Peritz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz u. Pulsen; Freitag, den 20 März. G die Mannschaften au» Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Gchönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thiendors-Dammhatn, Treugebvhla, Uebi- gau,Walds,Wantewitz-Piskowitz-Wüstauda Wetßig a. R., Weißig b. Sk., Weßnitz und Wildenhain; Sonnabend, den 21. März. die Mannschaften au« Zabeltitz-Stroga, Zottewitz, Zschauitz und Zschteschen, sowie die Mannschaften der Jahrgänge 1887, 1886 und etwaige ältere Mannschaften aus der Stadt Großenhain; Montag, den 23. März. W die Mannschaften de« Jahrganges 1888 au» der Stadt Großenhain; Dienstag, den 24» März. Losung»termin. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im AuShebungSbezirke Großenhain aufhalten, werden -um persönlichen und pünkt lichen Erscheinen in dem für st« bestimmten Musterungstermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis aus die bet etwaiger Nichtbefolgung nach 8 26,7 der Wehrordnung zu erwartenden Strafen und Nachteil« hierdurch aufgefordert, während daS persönliche Erscheinen tm LosungStermine Jedem überlassen ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigte» ärztliche» Attest anher etnzureichen. (8 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Ge stellung entbunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arzte» (Bezirksarzt, Gerichts- arzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einig« Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Diejenigen Handwerker, welche aus den'Kaiserlichen Wersten ausgebildet und mit der Einrichtung der Kriegsschiffe vertraut find, haben dies im Musterungstermine zu melden. 5. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine stetwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen- gattung oder de» Truppenteils erwächst. (8 63,8 der Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bet der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen find, außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebot» in der Regel auch während ihre» ReseroeverhältnifseS Befreiung von den jährlichen Hebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine EinwtlligungSerklärung des BaterS bezw. der Mutter oder des Vormundes, womöglich schon im Musterungstermine beizubringen. 6. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurück stellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen aus drücklich aufmerksam gemacht: Nach 8 63,7 der Wehrordnuug find Militärpflichtige, sowie deren Angehörige be rechtigt, spätestens im Musteruugstermine Anträge auf Zurückstellung oder Be freiung vou der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselbe durch Vorlegung von Urkunden, welche nach 8 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt fein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachver ständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren ArbeitS- bez. AnffichtSnnfShigkeil znr vegründang der Reklamation behandlet wird, haben in de« Reklamatioasterminen «vd zwar in Riesa am 13. März I in Radebnrg am 1«. März f 1« Großenhain am S3. März vor«. 10 Uhr za erscheinen. Ist dies untunlich, so ist ein von eiue« beamtete» Arzte ausge stelltes Zeugnis rechtzeitig «ud spätestens bis zum ReklamationStermiue etuzu- reiche«. (8 33,5 Abf. 2 Wehr-Ordnung.) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte entsteht, kann der Antrag «och im AushebungStermive angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch Vor dem AuS- hebungSgeschäft anzubringen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden je am 3. Tage nach den vorbezeichneten ReklamatiouStermine« mittags 12 Uhr als be kannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht «ingefunde« haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Veachtlichkett binnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bi» nachmittags 5 Uhr bet der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 7. Die Herren Bürgermeister und Gemeivdevorstände werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältliche» gestellpflichtigen Mannschaften zum pünktlichen Er scheinen im Musterungslokale vorzuladen, sowie der Musterung bez. was die Städte anlangt, durch Beauftragte, beizuwohnen. Ueber Zttgang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die RekrutierungSstammrollen sind zum Musterungstermine mitzubringen. 8. Die Mannschaften der Reserve, Martnereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz reserve «nd Marine-Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landftnrmpfltchttge des II. Aufgebots, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung für den Fall einer etwaigen Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuche bei dem OrtSoorstand ihre» Wohn ort» und zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der OrtSoorstand hat diese Gesuche zu prüfen und darüber eine alsbald anher einzureichende Nachweisung aufzustellen. AuS dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und BermvgenSoerhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche «ine zeitweise Zurückstellung bedingt werde» kann, ersichtlich sein. Ueber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatz-Kommission Dienstag, de« 24. März dieses Jahres, vormittags S Uhr Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger Auskunft».
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