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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.02.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-02-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190802293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-02
- Tag1908-02-29
- Monat1908-02
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.02.1908
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Attxvigrr (LldeblM Ml- AuMger). ttig«umn«dress«r ßl^Kv-msp«chstell» .Tageblatt-. Rtosa. Nr. 20. Mr die Körrigl. Amtshcmptmarmschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesh sowie den Gemeinderat Gröba. Sy. Sonnabend, 2S. Februar 1998, aveuds. Hl. Javrg. Da» Mesa« Tageblatt erschetat j»e» Ta» abend» mtt »uSnahme d« Sonn, und Festtage. Vierteljährlich« Bezugspreis bet Abholung in d« Expedition in Riesa 1 Marl SV Pjg., durch unser« Träg« stet in» Hau» 1 Mart W Pjg, bet Abholung am Schalt« d« katserl. Postanstalten 1 Mart 6S Psg„ durch den Briefträger frei in» HauS 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnement» werden angenommen. Anzeigen-Anuahm« sür die Numm« de» Ausgabetage» bi» vormittag V Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäst»stelle: Goethefiraßr VS. — Für die Redaktton verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Die Musterung der im AuShebungSbezirke Sroheuhaiu im lausenden Jahre an. gemeldeten «nd aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Tag. MnsternngS- ort. Beginn. Bezeichn««- der gestellungspflichtigen Mannschaften. Montag, den S. März. Riesa, Gasthof „zum Wettiner Hof". Norm. V,9 Uhr. die Mannschaften au» vobersen, Böhlen- Jahnishausen, Forberge, Glaubttz-Sageritz- Langenberg, Gostewitz und Gröba; Dienstag, den 10. März. * die Mannschaften au« Gröditz, Nauwalde, Grödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Leffa, Leutewttz, Lichtensee-Haidehäuser, Mark- siedlttz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf Moritz, Ntckritz, NieSka und Nünchritz; Mittwoch, den 11. März. W die Mannschaften au« ReppiS, Schwein- surth, Tiefenau, Oberreußen, Oelsitz, Pah- renz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, SpanSberg, Streumen, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschatten; Donnerstag, den 12. März. w IP die Mannschaften der Jahrgänge 1887, 1886 und ältere Mannschaften aus der Stadt Riesa; Freitag, den 13. März. w W die Mannschaften de» Jahrganges 1888 au» der Stadt Riesa; Sonnabend, den 14. März. Radeburg, .Ratskeller". Vorm. 9 Uhr. die Mannschaften au» Bärnsdorf, Bär- walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, FrettelSdorf, Groß dittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, NiedereberSbach, Ntederrödern und Ober- und Mtttel- EberSbach; Montag, den 16. März. W die Mannschaften aus Oberrödern, Sacka, Steinbach, Etölpchen, Tauscha, Volkersdorf, Welxande und Würschnitz, sowie die Mannschaften au» der Stadt Radeburg; Dienstag, den 17. März. Großenhain, „Gesellschaft-- hau»". Borm. 8 Uhr. die Mannschaften aus Adelsdorf, Alt leis, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, BlatterSleben, Blochwitz, Böhla b. G, Böhla b. O., Brockwitz, vrößnitz, Colm- nttz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Folbern- PaulSmühle, Frauenhatn - Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Klein raschütz, Kleinthtemig und Kmehlen; Donnerstag, den 19. März. W die Mannschaften au» Koselitz, Kotte witz, Keauschütz, Kraußnitz, LampertSwalde, Laubach, Leckwttz, Lenz-Döbrttzchen, Lieg«, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbttz, Nafleböhla, Nauleis, Naundörf chen, Naundorf b. G., Naundorf b. O., Neuseußlitz - Niegerode, OelSnitz, Peritz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz u. Pulsen; Freitag, den 20. März. w die Mannschaften au» Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Glätzchen, Skassa, Gkaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thiendorf-Dammhain, Treugeböhla, liebt- gau,Walds,Wantewitz-PtSkowitz-Wüstauda Weißtg a. R., Weißig b. Sk., Weßnitz und Wildenhatn; Sonnabend, den 21. März. D die Mannschaften aus Zabeliitz-Gtroga, gottewitz, Zschauitz und Zschieschen, sowie die Mannschaften der Jahrgänge 1887, 1886 und etwaige ältere Mannschaften aus der Stadt Großenhain; Montag, den 23. März. die Mannschaften de» Jahrgange» 1888 au» der Stadt Großenhain; Dienstag, den 24. März. U Losungstermin. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im AukhebungSbeztrke Großenhain aufhallen, werden zum persönlichen und pünkt lichen Erscheinen in dem sür sie bestimmten Musterungstermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis aus die bet etwaiger Nichtbefolgung nach 8 26,7 der Wehrordnung zu erwartenden Strafen und Nachteile hierdurch aufgefordert, während das persönliche Erscheinen im Losungstermine Jedem überlasten ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigtes ärztliches Attest anher einzureichen. (8 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Ge stellung entbunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (BezirkSarzt, Gerichts- arzt usw.) betzubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Diejenigen Handwerker, welche auf den Kaiserlichen Wersten ausgebildet und mtt der Einrichtung der Kriegsschiffe vertraut sind, haben dies im Musterungstermine zu melden. 5. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder de» Truppenteils erwächst. (8 63,8 der Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Regel auch während ihre« ReseroeverhältniffeS Befreiung von den jährlichen Hebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine EinwtlligungSerklärung deS Vater« bezw. der Mutter oder des Vormundes, womöglich schon im Musterungstermine beizubringen. 6. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge aus Zurück- stellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen aus drücklich aufmerksam gemacht: Nach 8 63,7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige be rechtigt, spätestens im MnsterungStermiue Anträge auf Znrückstellnng oder Be freiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselbe durch Vorlegung von Urkunden, welche nach 8 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, »sowie durch Stellung von Zeugen und Sachver- ständigen zu unterstützen. Diejenige« Personen, deren Arbettss bez. AnffichtSanfShigkeit znr Begründ««- der Reklamation behauptet wird, haben in den Reklamattonstermiuen und zwar in Riesa am 13. März i i, in Radeburg am 16. März s /»H "hr in Srotzenhain am 23. März borm. 16 Uhr z« erscheinen. Ist dies «ntnnlich, so ist ein von einem beamtete« Arzte ausge stelltes ZeagttiS rechtzeitig und spätestens bis znm ReklamationStermine einzu reichen. (8 33,5 Abs. 2 Wehr-Ordnung ) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst «ach beendigtem Musterungsgeschäfte entsteht, kann der Antrag noch im Aushebuugstermiue angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem AuS- hebungSgeschäft anzubrtngen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz.Kommission auf derartige Anträge werden je am 3. Tage «ach den vorbezeichnete« ReklamationStermine« mittags 12 Uhr als be kannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bi« dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bis nachmittags 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 7. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften zum pünktlichen Er scheinen im MusterungSlokale vorzuladen, sowie der Musterung bez. was die Städte anlangt, durch Beauftragte, beizuwohnen. Heber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die RekrutterungSstammrollen sind zum Musterungstermine mitzubringen. 8. Die Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz reserve «nd Marine-Ersatzreserve, sowie anSgebildete Laadftnrmpsttchttge des II. AnfgebotS, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung für den Fall einer etwaigen Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuche bet dem OrtSvorstand ihres Wohn orts und zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der OrtSoorstand hat diese Gesuche zu prüfen und darüber eine alsbald anher einzureichende Nachweisung aufzustellen. Aus dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und BermögenSverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatz-Kommission Dienstag, den 24. März dieses Jahres, vormittags 9 Ahr Entsödeidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiaer Auskunft«-
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