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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-03-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190803098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080309
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-03
- Tag1908-03-09
- Monat1908-03
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1908
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Riesaer O Tageblatt «nd A«r»rs»r MchlM Ml- Atyelger). 2EtWaWuEdveKer E! »Femsprechstells rANüAAs* Nr. 20. str die Königl. Arntshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeknderat Gröda. 57. Montag, S. MSrz 1S08, abends. Hl. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erschefttt jede» Tag abend» mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart SO Psg., durch unsere Träger sret in» Hau» 1 Mark M Psg. bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark öS Psg., durch den Briefträger srei in» Hau» 2 Matt 7 Psg. Auch MonatSabonnement» werden angenommen. Anzrigen-Annahmr für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Bettag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Die jetzige JahreS-ett scheint insofern zur erfolgreichen VekSmpfnng der Obst» banmschädltuge noch geeignet, als infolge des blLtterlose« Zustande» der Bäume die Brut der schädlichen Schmetterlinge leicht sichtbar ist. Zu den letzteren gehören insbesondere: 1. der Goldaster, dessen Nachwuchs in Form kleiner Raupen in zusammen gesponnenen und deshalb in die Augen fallenden dürren Blättern an den Zweigen überwintert, 2. der Ringelspinner, welcher seine Ster perlschnürenartig in 14 bi» 16 leicht sichtbaren Rethen gleich einem Fingerring um dünne Nestchen absetzt, und 3. der Schwammsptnner, welcher seine Sier an Obstbäumen, Mauern und Zäunen in daumdicken, seuerschwammähnlichen braunen Gebilden ablegt. Die Vernichtung geschieht am besten durch Abschneiden, beziehentlich Abkratzen und Verbrennen deS Abfalles. Zu schone« dagegen sind die in geringen, zusammengesponnenen Mengen häufig zu findenden länglichen, kleinen, 2—3 Millimeter langen, seidenartig glänzenden CoconS, welche die Larven nützlicher Schlupfwespen beziehentlich Jchneumoniden enthalten. Hierbei wird gleichzeitig auch auf die Vertilgung der Blutlaus, der SchildlLuse und der Blattläuse hingewiesen. Die Blutlaus, welche an ein- und zweijährigen Zweigen, aber auch an älteren Teilen der Apfelbäume meist in größerer Gesellschaft saugend zusammensitzt, ist leicht erkenntlich an dem weißen, schon in einiger Entfernung von den befallenen Bäumen zu bemerkenden schimmelartigen Ueberzug. Unter den verschiedenen, gleich gut wirkenden Vertilgungsmitteln, welche in der im Jahre 1897 an die Herren Gemeindevorstände abgegebenen Belehrung erwähnt find (Schweine- oder Pferdefett, Vaseline rc.), wird die Anwendung von Kalkmilch mtt Setfen siederlauge und Petroleum empfohlen. Schildläuse findet man auf Pfirsich-, Aepfel- und Birnbäumen, sowie auch häufig an Weinreben und zwar in Form kreisrunder muschelartiger Höcker (Gallen) oder in der Form eines Bindestriches (Komma). Unter diesen kleinen Erhöhungen sind jetzt oft lausende von kleinen Eiern vorhanden. Die Eier der auf der Weinrebe vorkommenden SchildlauS überwintern recht oft unter dem Schilde der abgestorbenen GchildlauS. Starkbesetzte Zweige sind auszuschneiden. An den Stämmen ist mit der Stahl drahtbürste abzukratzen und nachträglich Kalkanstrich anzubringen. Hinsichtlich der Rebenschildläuse empfiehlt sich — außer dem Abschneiden der stark befallenen Reb- schenkel — die jetzt vorhandenen braunen Schilder, unter welchen sich die Streusand ähnlichen rosafarbenen Eier befinden, abzubürsten. Die Eier der Blattläuse find oft mals massenhaft an den Zweigen der Kern- und Steinobstes vorhanden. Die glänzend schwarzen Eier sehen au» wie feine» Schießpulver. Die besetzten, an der Spitze meist gekrümmten Zweige sind abzuschnetden und zu verbrennen. Durch die klebrigen Ausscheidungen der Schild» und Blattläuse bildet sich der Nährboden für weitere pflanzliche Schädlinge (Pilze). Im Hinblick auf das obwaltende volkswirtschaftliche Interesse an der Vertilgung der genannten Obstbaumschädlinge werden die Besitzer von Obst- und Fruchtbäumen angewiesen, auf ihren Grundstücken die hiernach erforderlichen VernichtungSarbetten vor zunehmen, mit dem Bemerken, daß etwaige Säumigkeiten in dieser Richtung gemäß 8 368 Ziffer 2 deS Strafgesetzbuches mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen werden geahndet werden. Die OrtSpolizeibehörden werden angewiesen, diese Anordnung noch im Wege der amtlichen Verkündigung besonders bekannt zu machen, deren Befolgung zu überwachen und gegen etwaige Säumige unnachstchtltch mit Strafverfügungen vorzugehen. WaS endlich die an Obstbäumen hier und da wahrgenommenen Schädigungen durch Ptlzkraukhette« anlangt, so sind e» namentlich zwei Pilzarten, welche im letzten Jahrzent in den Obstgärten zum Teil Verheerungen angerichtet haben. Diese Pilze, welche in die Gattung Llonilia gehören und als Aoailia oinsrsa Lau. und Llooilia kruotigsna ksrs. unterschieden werden, machen einmal viele Früchte faul, zum anderen geben sie Veranlassung -um Absterben der Blüten, Blütenzweige und kleinerer Laub zweige der Bäume. Zur Bekämpfung dieser schädlichen Pilze sind von sachverständiger Seite folgende Maßnahmen vorgeschlagen worden: 1. Sorgfältige» Sammeln de» gesamten abgefallenen Laube» der von den Pilzen befallenen Bäume und Vernichtung dieses Laube» (Vermengen mit ge branntem Kalk). 2. Entfernung aller sonst getöteten Triebe und aller Fruchtmumien möglichst sofort, um die UeberwtnterungSherde zu vernichten. 3. HerauSschneiden und Verbrennen der abgelöteten Blütentriebe au» den Bäumen, um die Gommerfruchtformen de» Pilze» auf den toten vlütenteilen unschädlich zu machen. 4. Umpfropfen der Bäume, d. h. vepfropfen solcher Aepfel- und Birnsorten, die sich al» besonder» stark befallen von der Krankheit erwiesen haben, Mit Sorten, die al» widerstandsfähig und unempfänglich gegen diese parasitische Krankheit erkannt worden sind. Außer den vorstehenden Maßnahmen dürfte eS sich 5. empfehlen, so lange die Blatt- und Blütenknospen noch geschloffen sind, die Obstbäume und Sträucher, sowie die Weinreben — mtt Ausnahme von Pfirsich und Aprikose — mit 2°/<>tger Carbolineumlösung mittel» der Holderspritze zu übersprühen. Die Lösung wird derart hergestellt, daß zu S8 Liter Wasser 2 Liter Tarbqlineum (Lohsol von der Firma Lohse L Rothe in Niederau) gegossen werden und diese Mischung hierauf gut umgerührt wird. Die milchige Flüssigkeit ist dann spritzfertig. Nach der Blatibildung darf nur noch mit */, "/<> iger Flüssigkeit gespritzt werden. In dieser Stärke darf auch Pfirsich und Aprikose, jedoch in unbelaubtem Zustande, bespritzt werden. Im übrigen ist da» Spritzen nie bet Regen oder Schnee, auch nicht bei starkem Wind, da solcher den feuchten Nebel schnell verweht, vorzunehmen. Die OrtSpolizeibehörden wollen dafür sorgen, daß auch die vorstehend unter 1—5 empfohlenen Bekämpfung-mittel — da wo nötig — gemeinsam und einheitlich bez. planmäßig durchgeführt werden. Wa» di« zur tunlichsten Verhütung de» Auftreten» von Krankheiten a« den Weinstöcke« — echter Meltau oder Traubenschimmelpilz (Oiäium Luoksri) und falscher Meltau (korouospora vitioola) erforderlichen Maßnahmen anlangt, so wird auf die Be kanntmachung der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft vom 5. Mai 1906 — Nr. 106 de» Riesaer Amtsblattes — verwiesen. Großenhain, am 7. März 1908. 692 a L Königliche Amtshauptmannschaft. Im AukttonSlokal hier sollen Mittwoch, den 11. MSrz 1908, dorm. 1« Uhr 1 Fahrrad und. 1 Bertikow gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 6. März 1908. Der Gerichtsvollzieher deS König!. Amtsgerichts. Gras-Verpachtung. Die GraSnutzung auf den nachverzetchneten staatlichen Elbuferteilen soll an den dabei bemerkte» Tagen und Orten auf die drei Jahre 1908—1910 unter den vor Be ginn der Verpachtung bekannt zu gebenden Bedingungen im Wege de» Meistgebote», jedoch unter Berücksichtigung deS weiter unten aufgeführten Vorbehaltes öffentlich ver pachtet werden, und zwar: Donnerstag, den 12. MSrz dsS. IS. r/,9 Uhr vorm. im Gasthof zu Niederlommatzsch: Parzellen Nr. 89 in Niederlommatzsch und 91 in Hirschstein. r/,10 Uhr vorm. im Fährhaus zu Merschwitz: Parzellen Nr. 124, 126, 128, 130 und 132 in Merschwitz. */i11 Uhr vorm. im Loose'schen Gasthaus zu Boritz: Parzellen Nr. 97, 99 und 101 in Boritz. r/,1 Uhr nachm. im Gasthof zu Nünchritz: Parzellen Nr. 103 in Schänitz, 105, 107 109 und 111 in Leutewttz. r/,3 Uhr nachm. im Gasthof zu Moritz: Parzellen Nr. 156 in Trödel, 160, 162 in Moritz und 164 in Zeithain. Freitag, de« IS. MSrz dss. Js. r/,9 Uhr vorm. in Jahn'» Gast- und Fährhaus in Bobersen: Parzellen Nr. 172, 176 in vobersen und 129 in Gröba, links. 10 Uhr vorm. im Gasthof zu Gohli«: Parzellen Nr. 180, 182 in Gohli» und 131 in Forberge. 12 Uhr mittags in Wolffs Restaurant in Strehla: Parzellen Nr. 190, 192, 194 in Lorenzkirch, 137 in Strehla und 149 in Görzig und Trebnitz. 2 Uhr nachm. im Gasthof zu Kreinttz: Parzellen Nr. 200, 202, 204, 206, 208 in Kreinitz und 158 in Trebnitz. Sollten sich zu den Verpachtungsterminen Anlieger an die zur Ausbietung kommenden staatlichen Nutzungsflächen einfinden und sich an der Bietung beteiligen, so ist denselben fretgestellt, in das erzielte Höchstgebot einzutreten, falls sie dasselbe nicht selbst getan haben sollten. Nähere Auskünfte über die Grenzen der einzelnen Teile können vor der Ver pachtung in der Kanzlet der Königl. Straßen- und Waffer-Bauinspektion I oder beim Dammeister MarcuS in Grödel eingeholt werden. Meißen, am 7. Mär- 1908. Königliche Strotzens und Waffer-Vantvspettiou I. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und bez. Ergänzungssteuer, einschätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmungen in Z 46 Nbs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und bez. Z 28 Abs. 2 deS Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Per- sonen, welche hier ihre Gteuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Sleuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung deS Einschätzuftgsergeb- niffes sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Jahnishausen und Pausitz, am 9. März 1908. Die Gemeiu-evorstSnde. Freibank Röderau. Morgen DievStog nachmittag 2 Uhr Schwetnefleischverkanf (roh). Ve Kx 35 Pf. Der Gemeindevorstanv. Die hier am 6. 1. 08 ausgestellte Radfahrkarte Nr. 44, lautend auf Wilhelm Moritz Lohse, Arbeiter in Glaubitz, ist verloren gegangen; sie wird hiermit für ungültig erklärt. Glaubitz, am 6. MSrz 1908. Der Gemeindevorstand. verbreitetste Leitung. M. » de» Bezirk» Riesa und «IN G»uu» unu LANG -,-1«.
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