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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-03-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190803205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080320
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080320
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-03
- Tag1908-03-20
- Monat1908-03
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.03.1908
- Autor
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Riesaer G Tageblatt rrrtd Anzeiger (Llbeblatt »nL Mjkiger). WlegramuEdrefl« 6 Fernsprechstells ^rag r »t^,M«sL Nr. 20. jür die Königl, Amtshcmptmcmnschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und -en Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. 66. Freitag, 26. MSrz 1968, abends. 61. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pig-, durch unsere Träger tret in» Hau» 1 Mart VS Pjg„ bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstalten 1 Mark 6S Pfg., durch den Briefträger frei ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzeigea-Amrahm« sür die Nummer des Ausgabetage» bis vormittag V Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer Sc Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrahe SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. " - — > - ' - ---- DaS unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Blatt 9 der GenoffenschaftSregisterS die durch Statut vom 8. März 1908 errichtet« Genossenschaft unter der Firma Bezugs- und Absatzgenossenschaft Spansberg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in SpanSberg eingetragen. Gegenstand des Unternehmen« ist. mittel« gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes die Wirtschaft der Mitglieder dadurch zu fördern, daß denselben 1. die Bedarfsartikel zum Betriebe ihrer Landwirtschaft, welche die Genoffen schaft im Großen bezieht, unter Garantie für den vollen Gehalt an deren wertbestimmenden Bestandteilen, im Kleinen abgelaflen werden, 2. ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse abgenommen und gemeinschaftlich ver kauft werden. Die von der Genoffenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch die genossenschaftlichen Mitteilungen deS Verbandes der landwirtschaftlichen Ge nossenschaften im Königreiche Sachsen in der Form, daß sie mit der Genossenschaft«, firma und dem Namen zweier Vorstandsmitglieder oder, sofern die Bekanntmachung vom AufstchtSrate ausgeht, mit dem Namen des Vorsitzenden des Aufsichtsrates unter zeichnet werden. Beim Eingehen dieses Blattes tritt bis zur nächsten Generalversamm lung die „Leipziger Zeitung" an dessen Stelle. Die Berufung der Generalversammlung erfolgt durch Rundschreiben. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli deS einen bis zum 30. Juni deS anderen Jahres. Die Haftsumme eines jeden Genoffen beträgt 200 Mark. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf die ein Genosse sich beteiligen kann, beträgt zehn. Mitglieder deS Vorstandes sind die Gutsbesitzer Oskar Heinrich, Herman« Schulze, Robert Broschwitz, Theodor Krille, sämtlich in S-ansberg. Willenserklärungen und Zeichnungen für die Genoffenschaft sind verbindlich, wenn zwei Mitglieder des Vorstandes der Firma der Genossenschaft ihre Namen hinzufügen. Die Einsicht der Liste der Genoffen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet. Riesa, den 17. MSrz 1908. — Kiini-licheS Amtsgericht. Bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande ist eingegangen: Gesetz-». Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 18. bis 2V. Stück vom Jahre 1997 and 1. und 2. Stück vom Jahre 1908, ent- haltend: 1. Nachtrag zu der Urkunde über die Stiftung eines Allgemeinen Ehrenzeichens. 2. Verordn, zur Ausführung deS Viehseuchenübereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn vom 25. Januar 1905. 3. Verordn., daS Verhalten der Leichenbegleitungen bei Beerdigungen auf evangelisch-lutherischen Gottesäckern betr. 4. Bekanntm., betr. Aenderungen in der Benennung von Militär-Eisenbahnbehörden usw. 5. Verordn., die Abänderung der Gebühren für die Anstellungsprüfungen für den höheren StaatSforstdienst und für den höheren technischen Staatsdienst in der Berg- und Hütten verwaltung betr. 6. Verordn., leicht entzündliche und feuergefährliche Stoffe und Gegen- stände betr. 7. Bekanntm., die Zusammensetzung des LandtagSausschuffeS zur Verwaltung der Staatsschulden betr. 8. Verordn, wegen Veröffentlichung einer von dem LandtagS- auSschuffe zu Verwaltung der Staatsschulden erlassenen Bekanntmachung, die Aufkündigung deS Restes der 3*/z prozentigen Staatsschuld vom Jahre 1867 betr. 9. Gesetz, die vor läufige Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1908 und den bei der Ver anlagung zur Einkommensteuer auf das Jahr 1908 anzuwendenden Tarif betr.. 10. Verordn., die Landestrauer für Ihre Majestät die Königin-Witwe Carola betr. 11. Verordn, über die Einfuhr von Tieren für Tiergärten. 12. Bekanntm., die Eröffnung deS Be triebes auf der Teilstrecke Gittersee—Hänichen-Goldene-Höhe der vollspurigen Nebeneisen bahn Gittersee—Possendorf betr. 13. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 16. Juli 1902, die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüffen betr. 14. Ausführungsverordnung hierzu. 15. Verordn., die Sühneversuche mit Studierenden der Bergakademie zu Frei berg und der Forstakademie zu Tharandt betr. 16. Verordn., die Erweiterung der Strafbefugnisse des derzeitigen GemetndevorstandeS von Leutzsch betr. 17. Bekanntm., die anderweite Regelung der Gerichtsbarkeit über die Städte »der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden der Armee betr. 18. Verordn., die Anmelde pflicht der Aerzte und Zahnärzte betr. 19. Nachtrag zu der Urkunde über die Stiftung der Carola-Medaille. 20. Bekanntm., eine Ergänzung der Hofrangordnung betr. 21. Verordn., die Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten betr. 22. Verordn., die Abgabe stark wirkender Arzneimittel betr. 23. Gesetz, betreffend eine Abänderung deS Gesetzes über die LandeS-BrandoeistcherungSanstalt vom 25. August 1876 in der durch die Ge setze vom 13. Oktober 1886 und vom 5. Mat 1892 ihm gegebenen Fassung. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht im Gemeindeamts auS. Gröba, den 19. März 1908. Der Semeivdevorftaa-. Oeffeiitlich« Sitzung des GemeiuSerates M Grübe, Sonnabend, den 21. Mürz 1998, nachmittags V28 Uhr im Gemeindermte. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Errichtung einer Wasserleitung. 3. HauShaltplan 1908. 4. Verleihung der Pensionsberechtigung an mehrere Gemeinde beamte. Nichtöffentliche Sitzung. Gröba, am 19. MSrz 1908. Der Gemeindevorftand. Die Mitglieder der Pflichtfeuerwehr Weida haben sich Sonntag, de« 22. Marz, Vormittags 11 Uhr am Spritzenschuppen einzu finden. Abzeichen find anzulegen. Auf 8 22 des Statut« wird aufmerksam gemacht. Der Gemeindevorftand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und bez. Ergänzungssteuer einschätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden find, werden in Gemäßheit der Bestimmungen in 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und bez. 8 28 Abs. 2 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Per sonen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung deS EinschätzungSergeb- niffeS sich bei der hiesigen OrtSsteuereinnahme zu melden. Leute Witz, den 19. März 1908. Der Gemeindevorftand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und bez. Ergänzungssteuer, einschätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmungen in 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und bez. 8 28 Abs. 2 deS Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Per sonen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung deS Einschätzungsergeb- niffes sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Gostewitz, am 19. März 1908. Der Gemeiu-evorstaud. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 21. März dss. Ihrs., von vormittags 1/2 A Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof rohes «Nd gepökeltes Rindfleisch zum Preise von 40 bez. 50 Pfg. pro */, tcg zum Verkauf. Riesa, am 20. März 1908. Die Direktion de- stüdt. Schlachthofes. Oertliches und Sächsisches, Riesa, 20. MSrz 1908. —* Zur Besichtigung des hiesigen Pivnier- bataillons weilte Heute der kommandierende Ge neral, General der Artillerie vvn Kirchbach in unserer Stadt. In seiner Begleitung befand sich der Adjutant im Generalkommando, Herr Major Müller. —* In der gestern abend stattgefundenen Stadtrats sitzung wurde dem Vernehmen nach Herr Ingenieur Junge, Belriebsdirigent in Jäuer in Schlesien, als Gasdirektvr an Stelle des in den Ruhestand treten den Herrn Gasdirektvr Storl gewählt. —* Tas geplante Kirchenkonzert (Aufführung des 2. und 3. Teiles aus dem Oratorium von Händel: „Ter Messias") wird am Sonntag Judica — am 5. April — stattfinden. —* Ter Verein für Wohlfahrtspflege in der König. Amtshauptmannschaft Großenhain hält am kommenden Montag abends 8 Uhr im Saale des Hotel de Daxe in Großenhain eine Versammlung ab, zu der nicht nur die Mtglieder des Vereins, sondern alle Freunde der Wohlfahrt eingeladen sind. Herr Staats anwalt Tr. Wulfsen aus Dresden wird in der Versamm lung einen Vortrag über „Alkohol und Verbre chen" halten. —* „Wie erhalten wir uns gesunde Müt ter und gesunde lebensfrohe Nachkommenschaft?" — Tas ist das Thema eines Lichtbilder-Vortrages, der morgen abend 8 Uhr im Wettiner Hof stattfindet. Ter Vortrag ist nur Frauen zugänglich. Tiefe seien auch hierdurch noch besonders auf den Vortrag, der für sie vieles Interessante bringen dürfte, hingewiesen. Näheres hierüber ist aus dem Inseratenteil zu ersehen. —88 DaS Sächsische Landeskonststortum hat über Amtshandlungen und Gebühren eine Ver ordnung erlassen. Darin wird den Kirchenoorständen di« Anregung gegeben, solche Bestimmungen zu beseitigen, die dem Empfinden und zumal den sozialen Anschauungen der Gegenwart nicht mehr entsprechen. Als leitende Grund- sätze sind folgende Gesichtspunkte zu beobachten: 1. inwieweit bet kirchlichen Amtshandlungen daS göttliche Wort künftig etwa mehr noch als bisher unentgeltlich dargeboten werden soll; 2. ob in den Regulativen, soweit darin auch künftig noch Gebühren für die Darbietung deS göttlichen Wortes Vorkommen werden, deren völlige Sonderung von den Ge bühren für äußeren Aufwand und besondere Ansprüche durchgeführt werden soll; 3. ob nicht die verschiedenen Se- bührenklaffen, besonders bet Begräbnissen, wehr als bisher einzuschränken sind; 4. ob nicht, ebenso wie bei Taufen und Trauungen, in einfachster Form, so auch bei Begräb nissen in einfachster Form von der Erhebung von Gebühren, außer dem Erdegeld, abgesehen werden könnte; 5. ob nicht bei Taufen, "Trauungen und Begräbnissen den Geistlichen stets gestattet sein soll, aus seelsorgerlichen Gründen eine freie Ansprache und ein freies Gebet zu halten, auch wenn die Beteiligten die dafür geordneten Gebühren nicht be zahlen wollen; 6. ob nicht von der gleichzeitigen Trauung mehrerer nicht zusammengehöriger Paare künftig gänzlich abgesehen werden soll. — BiS zum Schluß dieses Jahres ist den Kircheninspektionen zu berichten, die dann ihrer seits binnen eines Vierteljahres dem Konsistorium eine Gesamtübersicht aus ihrer Ephorie vorzulegen haben. —fk Am 21. März, morgens 1 Uhr, da die Sonne in das Zeichen des Widders tritt, hält der holde Lenz, der lachende Knabe, seinen Einzug bei uns, um sein Füllhorn neu erwachenden Lebens über die Erde auSznstrcuen, sie in ein buntes Kleid einzuzau bern unb das menschliche Auge mit frischem, jungfräu lichem Grün zu ergötzen. Nun warten sonnigere Tage der Menschheit, die lange zur winterlichen Zurückge zogenheit gezwungen war. Hoffentlich kommt mit dem kalender-mäßigen Frühlingsbcginn auch der wirkliche Frühling. — Leitens der Gencraldircktion der Sächs. Staats eisenbahnen ist Herrn Stadtrat Lnckwcil in Waldheim, als Vorsitzenden des Verbandes Sächsischer Gewerbe- und Hcrdwerkervereine die offizielle Mitteilung zugegangcn.
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