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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190804187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-04
- Tag1908-04-18
- Monat1908-04
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1908
- Autor
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Tonnabend, 18. April 1S08, abends. «1. Jahrs. S« Riesaer W Tageblatt ««d A«r»igo« MtblM ms Altzchch. Amtsötatt für die Lvnigl. AmtShauptmarmsHast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. -mm 0st6r§l06lL6L mm Nachdruck verbot«-». Marcha GrundMan«. und an» Der» Aas gut« Kiedeek - Zier. mm mm OlU mm mm- mm mm mm mm mm mm- mm^ mm cum cum mm- mm^ mm- mm mm- mm Osterglocken! Mit beredten Zungen Redet ihr vom Leben nach dem Tod! Jesus hat ihn siegreich einst bezwungen/ Düstrer Nacht folgt schönstes Morgenrot. Osterglocke«! Euer hehr Geläute Predigt von des Höchste« großer Macht, Frühling Wards dmch 'ihn zu aller Freude, Neber jungem Grün die Sonne lacht! Osterglocke«! Traute Bogellieder Mischen sich in eure« Hellen Klang, Quellen murmeln, — Bächlein rieseln wieder, Ihre Mut sich spiegelt klar und blank. Osterglocken! Euer mächtig Läuten Möge dringen tief in jedes Herz; Tröstlich scheucht es Schmerz und Erdenleiden, Auf, zum Vater, weift es himmelwärts! Osterglocke«! Eure Stimmen schalle« Gott zu Lob und Ehr landaus — landein — Und wo sie im Herzen wiederhallen Wird eS wahres, sel'geS Ostern sein! Gingegangen sind folgende Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, die in der RatSkanzlet eingesehen werden können: Verordnung, da» Verhalten der Schulbehörden beim Auftreten ansteckender Krank heiten in den Schulen betreffend; vom 27. Februar 1908. Verordnung zur Ausführung de» ß 81 Absatz 2 Nr. 1 de, Mtlitärhtnterbliebenengesetze, vom 17. Mai 1907 (R.- G.»Bl. S. 214 flg.); vom 29. Februar 1908. Verordnung, eine Abänderung der Aus führung,Verordnung zur Reich,gewerbeordnung vom 28. März 1892 betreffend; vom 29. Februar 1908. Gesetz zur Abänderung deS Gesetze, vom 1. Dezember 1864, dt« Ausübung der Jagd betreffend; vom 9. März 1908. Ktrchengesetz, die Verbindung auswärtiger Kirchgemeinden und Geistlichen mit der evangelisch-lutherischen Landeskirche de, Königreichs Sachsen betreffend; vom 12. März 1908. Gesetz, da» Ktrchengesetz üb« di« Verbindung auswärtiger Kirchgemeinden und Geistlich« mit der evangelisch-lutherischen DaS Rirsaer Tageblatt «schetttt jSe» Ta« abend» uttt AuSnahm« der Som- mS Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis btt Abholung tu der Expedition in Mesa 1 Mart bv Pjg., durch unsere Träger jrtt in» Hau» 1 Mark SS Pjg, btt Abholung» Schalter der kaiserl. Postanstaltea 1 Mark SV Pfg, durch de» Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonalSabonnementS werden angenommen. x Lnzttga-Amuchmr für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Bewähr. Rotationsdruck und Bettag von Sauger L Wtuterltch in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße VS. — Für die Redaktion verantworttich: Herman« Schmidt in Riesa. Da» Konkursverfahren üb« daS Vermögen d« Hut- und Pelzwarengeschäfts» inhaberiu Bertha Helene verw. Tlaußnitzer geb. Dommsch in Riesa wird nach Abhaltung de, Schlußtermins hindurch aufgehoben. Riesa, den 18. April 1908. Königliche- Amtsgericht. Die über da» Schanklokal im Grundstücke Hauptstraße 1 hier — Weiße» Schloß — verhängte Polizeistunde ist aufgehoben worden. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. April 1908. Kr. Bekanntmachung. Da» Kriegsministerium beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde in Sachsen als Remonten ankaufen zu lassen. RenwntemSrkte finde« statt: Sonnabend, de« S. Mai 8 Uhr vor«, in Lommatzsch auf dem Platze hinter dem Gasthofe -um goldenen Faß. Ankaufsbedingungen. 1. Die Pferde sollen 3—4 Jahre alt sein. Sie werden sofort abgenommen gegen Quittung bar bezahlt. Hengste, tragende Stuten und Pferde mit kupierten Schweifen werben nicht gekauft. 2. Pferde mit Mängeln, die gesetzlich den Kauf rückgängig machen, sind vom käuf« gegen Erstattung de» KnufpreiseS und der Unkosten -urückzunehmen, desgleichen Pferde, die sich während der ersten 28 Lage nach dem Lage der Einlieferung in daS Depot al» Klophengste erweisen. Die gesetzmäßige GewährSsrist wird für periodische Augenentzündung (innere Lugenentzündung, Mondbltndheit) auf 28 Tage nach dem Tage der Einlieferung in da» Depot verlängert, für Koppen (Krtppensetzen) auf 10 Tage vom genannten Zeitpunkte ab verkürzt. 3. Verkäufer, die Pferde vorführen, die ihnen nicht eigentümlich gehören, müssen sich gehörig auSweisev können. 4. Der Verkäufer ist verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue, starke, rind- lederne Trense mit glattem, starkem Gebiß (keine Knobeltrense) und eine neue Kopf- halft« von Led« od« Hanf mit zwei mindesten» 2 Meter langen Stricken unentgeltlich mitzugeben. 5. Zur Feststellung der Abstammung der Pferde sind die Deck- und Jilllenscheine mttzubringen. Such werden die verkäuf« ersucht, die Schweife der Pferde nicht übermäßig zu beschneiden. 6. vorstehend« Ankaufsbedingungen gelten auch für nicht öffentliche Märkte. mm- mm mm- mm mm- mm Douuerstag, de« SS. April 1998, vor«. 10 Nhr kommen im Hotel zum „Kronprinz- hier — als BersteigerungSort — 4 Pferde, 2 Kleiderschränke, 1 Bertikow, 1 Musikautomat, 1 Schreibtisch *und 1 Spieldose gegen so fortige Bezahlung zur Versteigerung. . Riesa, den 18. April 1908. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Dienstag, de« 21. April 1908, vor«. 19 Uhr sollen im Auktionslokal hier 1 Uhr mit Nickelkette, 1 Ueberzieher und 1 zweitüriger EiSschrank gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, den 16. April 1908. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. mm- mm mm mm -mm- -mm
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