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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190805087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080508
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080508
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-05
- Tag1908-05-08
- Monat1908-05
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1908
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'' Riesaer H Tageblatt ött»k<P Nr. LL sowie d« GemcinLocat Gröba. Freitag, 8. Mai 1908, aveads 61 Jahrg Der Sladtrat za Riesa. 2» 14/08. erfolgte. Den einzelnen Ausschüssen wurden die von ihnen zu erledigenden Arbeiten übertragen. Nach den Verhand lungen kann mitgeteilt werden, daß sich zwar da» Fest in dem Rahmen früherer ähnlicher Veranstaltungen halten wird, daß aber viermal eine Anzahl zugkräftiger Neuerungen veranstaltet werden. Wir werden später auf die Einzel heiten zurückkommen. Vorläufig gilt eS in den Ausschüssen zu arbeiten bis zu der am 4. Juni staitfindenden weiteren Versammlung, in der dar Fest im Einzelnen näher festge legt werden soll. —* Die Königlich« Amishauptmannschaft Großenhain Die unterzeichneten Behörden richten an alle Eigentümer, Nutznießer oder Bewirt- schafter von Grundstücken, auf denen die Ackerdistel (6irsium arvvnoo) anzutreffen ist, die dringende Mahnung, diese Distel und — wenn erforderlich — auch andere Distelartev auf den in ihrem Besitz oder in ihrer Nutznießung befindlichen Grundstücken, als Rainen, Wegen, Dämmen, Gräben, Uferrändern, Tisenbahndämmen, brach liegenden Bauplätzen, sowie auf Aeckern, soweit sie ohne Beschädigung de» PlanZenbestande» zugänglich sind, Wiesen, Weiden, Hutungen, Waldblößen und Waldrändern derart rechtzeitig zv vertilge«, daß dieselben in größerer Anzahl nicht 1« blühende« oder reife« Zustande ««getroffen werde«. Oertttches und Sächsisches. »I-!». S. Mat lSSS. Oberveterinär Uhltch im 3. Feldartillerie-Regi- ment Nr. 32 ist durch Verfügung de» Königlichen Krieg«- Ministerium» auf seinen Antrag unterm 1. September d». I». mit Pension in den Ruhestand versetzt. —* Die Ausschüsse für das vom Stammtisch zum Kreuz geplant« Parkfest hielten gestern abend >m Ratskeller eine Sitzung ab, in der zunächst- eine allge meine Vorbesprechung über di« Ausgestaltung de» Feste» erläßt im amtlichen Teile vorliegender Nummer eine auS- fi'hrlichere Bekanntmachung bezüglich der Scharfschießen auf dem Jnfanterieschießplatze bei Haidehäuser und auf dem Feldartilleriefchießplatze bei Zeithain. Den Schieß- Platzanwohnern sei die eingehende Beachtung dieser Be kanntmachung besonder« empfohlen. —* In Gemeinschaft mit dem Stadtrat zu Riesa richtet die Königliche Amishauptmannschaft Großenhain an Eigentümer, Nutznießer oder Bewirtschafter von Grund stücken, auf denen die Acker dtstel anzutreffen ist, die Mahnung, diese Distel derart rechtzeitig zu vertilgen, daß Hierbei ist zu beachten, daß da» bloße Abschneiden und Vernichten der Distel- köpfe vor der Reife zwar die Gefahr der Samenverbreitung beseitigt, daß aber dadurch eine Weiteroerbrettung durch die Wurzelbrut nicht gehindert wird und daher alljährlich diese Arbeit wiederholt werden müßte. ES ist daher da» AuSstecht« der Wurzel wirksamer und vorzuziehsn. Hier ist freilich die Liefe de» Ausstich» maßgebend für den Erfolg, da an den zurückbletbenden Wurzeltetlen — bi» zu 20 und 25 om hinab — neue Stammknospen entstehen und unter günstigen Umstände« sich «mporarbetten. Wenn nicht — wie «S schon vielfach geschieht — durch da« Aurstechen der jungen Disteln mit dem Messer im Frühjahr dem Aufkommen der Disteln genügend vorgebeugt werden kann, so ist darauf hinzu weisen, daß zur Erleichterung des AuSstechenS man die Dtstelzauge«, mit denen di« Wurzel dicht unter der Oberfläche gepackt und ausgezogen wird (besonders wirksam nach ausgiebigem Regen), und die Dtsteletsev, die, in den Boden eingesührt, die Wurzel tief unten abstechen, woraus sie lang herauSgezogen wird, hat. Die auSgezogenen Dtstelwurzeln und Distelpflanzen sind zu beseitigen — zu ver füttern —. Zur Verhütung der Ausbreitung der Disteln ist mph auf die Reinheit de» Saat- gute» zu achten. Im übrigen mag noch darauf hingewtesen werden, daß die Säuberung der Felder von Unkraut — und so auch von der Distel — im eigenen Interesse der Feldbesitzer liegt, da eine durch AuSrupfen von Unkraut befreite Feldfläche nachweislich stets einen höheren Ertrag liefert, als eine gleiche Fläche, auf welcher dasselbe ungestört wuchert. Vernachlässigungen in dem vorstehend Angeordneten werden mit Geldstrafe bis zv 60 M. oder entsprechender Hast geahndet. Die OrtSbehörden im Bezirke der Königlichen Amishauptmannschaft Großenhain haben die Durchführung der Vertilgung der Ackerdistel, dort wo nötig, gehörig zu überwachen. Eine Belehrung über die Natur der Ackerdtstel, sowie über die Maßregeln zur Vertilgung derselben liegt in der Kanzlei der unterzeichneten Königlichen AmtShaupt- mannschaft zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Großenhain, am 27. April 1908. Königliche Amtshauptmavvschaft Großenhain. Freibank Weida. Morgen Sonnabend von nachmittag 2 Uhr an Fortsetzung de» Verkaufs von Rindfleisch. Der Gemeindevorstand. arrd Meblatt md Atyckgry. Amtsökatt Da» im Grundbuch« für Rtckritz Blatt 90 auf den Namen Johannes Karl Richard Lehmige« eingetragene Grundstück soll am 39. J««t 1998, vormittags 10 Uhr -7 an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Dar Grundstück ist nach dem Flurbuchs 12,6 Ar groß und auf 14200 M. — Pf. geschätzt. ES besteht au« dem Wohn- und Nebengebäude Nr. 24 H des Brand- katasterS sowie aus Hofraum und Garten. Brandversicherung: 13300 M. — Pf. Die Einsicht der Mitteilungen des GrundbuchamtS sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 2. April 1908 verlautbarten BersteigerungsvermerkeS aus dem Grund buchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be- rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche de» Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahren« herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle deS versteiger ten Gegenstandes tritt. Riesa, den 7. Mai 1908. Königliches Amtsgerichts. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, den 9. Mai dss. Ihrs., von vormittags 8 Uhr ab ge langt auf der Freibank im städtischen Schlachthof daS Fleisch eine- KalbeS zum Preis« von 30 Pfg. pro V, KZ zum Verkauf. Riesa, am 8. Mat 1908. Die Direktion des stikdt. Schlachthofes. Da» LagSlatt rrschetat jede» La» abend« mit Ausnahme der «mm- und Festtag«. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung t» der Expedition in Riesa 1 Mark VO Psg., durch unsere Träger stck la» 1 Mark SV Pfg, bet Abholung «a Schalter der katsrrl. Postanstalten I Mark SS Pfg, durch de» Briefträger frei in» Hau» S Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzeigrn-Annahme für die Nummer de» Ausgabetages bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Wiuterltch in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. G» werden Scharfschießen abgehalten: - ch anf dem Jnfanterie-Schietzvlatze bei Haidehönser: vöm 11. bi» mit 16. d». Mt». täglich ungefähr von 7 Uhr vor«. bi» 6 Uhr oachm. d) ans dem KeldarttllerierSchtetzplatze bei Zeithain r I. «ar nördlich de» Wülknitzer Wege» am 11. und 12. d». MtS. ungefähr von 7 Uhr vormittag» bi» 6 Uhr nachmittag. 3. auch südlich deS Wülknitzer Wege» am 14. und 15. d». Mt». ungefähr von 7 Uhr morg. und am 16. d». MM. ungefähr von 8 Uhr 30 morg. immer bi» 1 Uhr nachm. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß tage so bewirkt, daß sie */, Stunde vor Beginn der Schießen durchgeführt ist. Die Mühlbergerstraße ist bei allen Schießen auf dem Feldartillerte-Schießplatz gesperrt, der Wülknitzer Weg dagegen nur bei den Schießen südlich von diesem. Auf die Pflicht, die Wege de» Platze» bet geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemacht« Warnungstafeln ohne Aufenthalt zurückzulegen, wird hingewiesen. Hierzu wird noch folgende« bemerkt? 1. An all« Gchießtagen werden alle öffentlichen Wege, di« die Schießplätze schneid«, für jeden Verkehr durch Schlagbäume oder Tafeln gesperrt. Den Warnungen der Ab sperrmannschaften ist Folge zu leisten. 2. Als weithin sichtbare» Zeichen, daß geschossen wird, werden bei JakobStal, Kleintrebnitz, NieSka, Haidehäuser, Lichtens«« und am Südende de» Barackenlager» Zeit hain rot-weiß-rote Flaggen aufgezogen. 3. Jede fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der zum Absperren der Schieß- Plätze dienenden Vorrichtungen (Fahnenstangen, Schlagbäume, Verbot», und Warnung«, täfeln), der Einrichtungen der Schießplätze (StcherheitSstände, Fernsprechleitungen usw.), t^wie der aufgestellten Ziel« mit Zubehör, Flaggen und Markterzeichen wird straf- Rechtlich verfolgt. 4. Da» Suchen von verschossener Munition (Sprengstücke, Jnfanteriegeschoffe) auf dem Truppenübungsplätze ist bürgerlichen Personen verboten. Die von bürgerlichen Personen gelegentlich gefundenen Sprengstücke sind im Artillerie-Scheibendepot deS Barackenlagers Zeithain gegen entsprechende Geldvergütung abzugeben. Wer die bet den Hebungen der Feldartillerie und Infanterie verschossene Munition sich widerrechtlich zueignet, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft. (§ 291 deS RetchSstrafgesetzbucheS, unter Umständen auch nach Z 1 bis 4 deS Gesetze» gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. 7. 1893.) Zünder mit Zündladungen, einzelne Zündladungen (kleine zylindrische Kapseln aus Messing) oder blindgegangene Geschosse dürfen unter keinen Umständen berührt werden, weil dies mit Lebensgefahr verbunden ist. ES wird hiervor wegen der selbst nach längerer Zeit noch bestehenden ZerspringungSgefahr eindringlichst gewarnt. Ein Nachgraben oder Freilegen von tiefer in die Erde etngedrungenen Geschossen ist streng verboten. Dabet ist eS gleichgiltig, ob daS Geschoß eine Granate oder ein Schrapnel, ob eS mit Zünder versehen ist oder nicht, ob der Finder von der Ungefährlichkeit über zeugt ist oder nicht. Findet jemand ein derartiges Geschoß, bez. Geschoßteil, so hat er zunächst weiter nichts zu tun, als den Fund im Geschäftszimmer der Kommandantur anzuzeigen und die Stelle nötigenfalls kenntlich zu machen. Für jedes auf dem Truppen übungsplätze nachgewiesene blindgegangene Geschoß bezw. scharfen Zünder erhält der Finder eine Geldvergütung. 5. Außerdem wird erneut bekannt gegeben, daß Teile de» Truppenübungsplatzes außerhalb der Wege nicht betreten werden dürfen. Uebertretungen der vorstehend unter 1 bis 5 angeführten Verbote werden, soweit nach dem Reichsstrafgesetzbuche nicht härtere Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bestraft. Die Herren Gemeindevorstände bez. GutSvorsteher der umliegenden Orte werden veranlaßt, den Ortseinwohnern bez. Bewohnern der Gutkbezirke von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 7. Mai 1908. 346 b v. Königliche AmtShan-lmanvschaft.
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