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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190805223
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080522
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-05
- Tag1908-05-22
- Monat1908-05
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1908
- Autor
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««d A«r»rg»r MtblM Ml- Avreiger). §!lftrnfprechM, ^ka««dl»t^.vtt*r» Nr.LL Mr Ae Lömgl. AmtShcmptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba» - 118. Freitag. SS. Mei 1»08, abends. «1. Jahrg. Da« Rieja« Tageblatt erschetM jede» La« abend» mtt ««»nähme der Son», und Festtage, vierteljährlicher Vezngrpret» bet Abholung in der Expedition in Riesa L Mart 50 Psg., durch unsere Träger stet in» Hau» 1 Mark SS Psg, bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg, durch dm Briefträger frei tn» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnemrnt» werden angenommen. Bnzeig «-Annahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gervähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestratze SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. AU« Besitzer von Weiustöckeu insbesondere diejenigen, deren Wetnstöcke im vorigen Jahre vom echte« oder falsche« Meltau befallen waren, werden unter Hinweis auf die Bekanntmachung der unterzeichneten Amtshauptmannschaft vom 5. Mai 1906 hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß das erstmalige Schwefel« der Wetnstöcke zur Verhütung des echten Meltaues in den nächsten Tagen, das Besprühen der Blätter und bez. der Trauben mit etnprozentiger Kupferkalkbrühe oder mtt nur 0.5 prozentiger Lösung von Carboltneum (Lohsol) zur Vorbeugung gegen de» falsche« Metta« (kvrovospora viüoola) etwa nach weiteren 8—14 Tagen zum ersten Male vorzunehmen sein wird. Nähere schriftliche Anleitungen zur Bekämpfung der Rebenschädlinge befinde« sich in den Händen der Herren Gemetndeoorstände und GutSvorsteher und wird den In teressenten anheimgegeben, dies« sich zur Einsichtnahme bet den gedachten Stellen zu erbitten, wobei bemerkt wird, daß feiten de« Bezirksobstbauvereins Spritzen (Holder- spritzen) zur unentgeltlichen Benutzung beschafft und außer bet der Königlichen Amts- Hauptmannschaft bet den Herren Vorstandsmitgliedern des Bezirksobstbauvereins, Herrn Rittergutsbesitzer Sachße auf Merschwitz, Herrn Temetndevorstand Kaiser tn Bolkrrs- dorf bez. Herrn Bürgermeister Richter tn Radeburg, Herrn Pfarrer Weißenborn tn Lampertswalde, Herrn Gemeindevorstand Schreiber in Frauenhain und Herrn Gemeinde-' vorstand Bennewitz in Glaubitz bez. Herrn von Allrock auf Gröba zu erlangen find. Die Obstbaumwärter find über den Umgang mtt der gedachten Spritze unterrichtet. Uebrigen» richtet zurzeit auf Stachel« und Johannisbeersträuchern die Larve (Asterraupe) der Stachelbeerwespe (Nsmatuo vsutrioosuo) großen Schaden an. GS empfiehlt sich, die befallenen Sträucher mit trocke« gelöschte« Kalk, durch welchen die Larve getötet wird, zu bestäuben. Weiter sind jetzt auf den Apfelbäume« vielfach die jungen Triebe mit Meltaus ptlze« (koässpdsrL) bedeckt. E« empfiehlt sich hiergegen das AuSbrechen der ganz ukißen Triebe und das Schwefeln deS Baumes. Die Ortspolizeibehörden werden unter Bezugnahme auf die an sie ergangene besondere Verfügung vom 13. Mat 1907, Nr. 951 KL, veranlaßt für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen besorgt zu fein und es sich insbesondere angelegen sein zu lassen, ei« gemeinsames Borgehe« tunlichst zu vermitteln bez. herbeizuführen. Großenhain, am 21. Mai 1908. 1444 a L Königliche Amt-Hanptmannschast. Etwaige Anträge von Gemeinden oder Privaten auf Absteckung von Badeplätzen sind bei der Königlichen Straßen- und Wasser-Vauinspektton Meißen I zu stellen. Meißen, am 18. Mai 1908. 117 L Die Königliche Amtshauptmannschaft al- Elbstromamt. Wegen der auf den 1. Termin dieses Jahres noch rückständigen Einkommens »«- Ergävznugssteuer wird nunmehr das Mahuverfahre« durchgesührt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Mat 1908. R. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Kirchenvorstand macht die patriotisch gesinnte Bevölkerung auf den nächsten Sonntag vorm. 9 Uhr stattfindenden FestgotteSdieast zur Vorfeier von König- SeburtStag hierdurch besonders aufmerksam. Der Kircheuvorstaud. Riesa, den 22. Mai 1908. Friedrich. Knabenbürgerschule. Zur Teilnahme an dem öffentlichen Festakt«», der nächsten Montag, den 25. Mai, vormittags V,S Uhr zur Feier de» SebartStageS Sr. Majestät des König ¬ in der Turnhalle des Schulhauses an der Goethestraße stattstndet, werden hierdurch die Behörden, die Eltern sund sonstigen Angehörigen der Schüler und alle Freunde der Schule im Namen des Lehrerkollegiums ergebenst eingeladen. Riesa, den 22. Mai 1908. Dietzel, Direktor. Schulgemeinde RSdenm. Zur Feier de« Seburt-tag- Sr. Maj. de- König- soll Montag, de« LS. Mai, vormittags 9 Uhr in hiesiger Schul« ein öffentlicher Aktn- stattfinden, wozu die Herren Schulvorstände, die Eltern der Kinder und alle Freunde der Schule hierdurch im Namen des Lehrerkollegiums ergebenst eingeladen werden. Röderau, den 21. Mai 1908. Fuhrman«, Schuldirektor. ES werden Scharfschießen abgehalten: a) ans dem Jnsanterie-SchieMatze bet Haidehänser: am 26.. 27., 29. u. 30. dS. Mts. ungefähr von 7 Uhr vorm. bis 6 Uhr nachm. d) ans de« Feldartillerie-Schießplätze bei Zeithai«: auch südlich de- Wülknitzer Wege-, am 27., 29. und 30. dS. Mts. ungefähr von 7 Uhr vorm. bis 1 Uhr nachm. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß tage so bewirkt, daß sie V, Stund« vor Beginn der Schießen durchgeführt ist. Der Wülknitzer Weg und die Mühlberger Straße sind nur während der Schießen auf dem Feldartillerie-Schießplatze gesperrt. Die Wege des Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtehauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 7. Mai d. I. Nr. 346 b. v., abgedruckt in Nr. 106 des Riesaer Amtsblattes, wird dies mtt dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach §8 336 * bez. 368» deS Reichs- strasgesetzbuchS bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem vorge- schrtebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 21. Mai 1908. 346 ä 0. Königliche Amtshauptmannschaft. Für das Bade« in der Elbe find folgende Anordnungen zu beachten. 1. Das Baden in der Elbe darf nur an besonders abgesteckten Orten stattfinden. Die Badenden haben ausnahmslos Badehosen zu tragen. 2. Niemand darf ohne Begleitung einer Gondel über den Elbstrom oder größere Strecken als vom oberen Ende der am rechten Glbufer bei Meißen und bei Promnitz aufgestellten Schwimm- und Badeanstalt bi» an die am unteren Ende der letzteren angebrachten Lettern schwimmen. Dem Zurufe de« Schwimmlehrers oder Aufsichts führenden ist Seiten der Badenden sofort Folge z« leisten. 3. DaS Abschwtmmen der Badenden von den Schwimmanstalten nach der TchiffahrtSstraße ist nur bis zu einer Entfernung von höchstens 20 w von den Schwimm anstalten ab gestattet. 4. Das Betreten des Ufergeländes, soweit es nicht den Ladeplatz ««mittelbar begrenzt, nach Ablegen der Kleider ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mtt Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder entsprechender Haft geahndet. Die Ortspolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften der hiesigen Elb- stromamtSbezirke» haben nicht nur die Befolgung obiger Anordnungen durch die von ihnen mit der Aussichtsführung zu beauftragenden Personen überwachen zu lasten, sondern auch an den ihrer Aufsicht unterstehenden Elbbadeplätzen diese Anordnungen mittelst TafelanfchlageS (Plakat) noch besonder- bekannt zu machen. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird der Kommunikationsweg von Slanbttz nach Nünchritz wegen Aufbringen von Maffenschutt vom 22. bi- Mit 27. Mai dieses Jahres für dm Fährverkehr gesperrt und dieser inzwischen über Langmberg verwiesen. Das unbefugte Befahren deS gesperrten Weg» wird nach Z 366» der Reichsstraf- gesetzbuchS bestraft. Glaubitz, am 21. Mat 1908. Der Gemein-evorstanb. Mtt Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird der KommuntkationLweg von Zeithain nach Langenberg wegen Ausbringen von Maffen schutt vom 25. Mai bi- 6. Juni diese» Jahres für den Fährverkehr gesperrt und dieser inzwischen über Glaubitz bez. Moritz verwiesen. DaS unbefugte Befahren des gesperrten Wegs wird nach 8 366» der ReichSstraf- gesetzbuchr bestraft. Zeithain und Moritz, am 22. Mat 1908. Der Gemeindeborftand. Mit Genehmiung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird der KommunikattoySweg von Nickrttz nach Mergendorf wegen Ausbringen von Maffen schutt vom 25. bi- mit 3V. Mat diese» Jahre» für den Fährverkehr gesperrt und dieser inzwischen über Riesa-Pausitz bez. Heyda-Gostewitz verwiesen. DaS unbefugte Befahren des gesperrten WegS wird nach 8 366» de» Reichsstraf gesetzbuchs bestraft. Nickrttz, am 22. Mat 1908. Der Semeindtvorstand. Mtt Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird der Kommunikationsweg von Slanbttz nach Peritz im Dorfe Radewitz wegen Ausbringen von Maffenschutt vom 25. bi- mit 29. Mat dieses Jahre» für dm Fährverkehr gen sperrt und dieser inzwischen über Markfiedlitz verwiesen. DaS unbefugte Befahren de» gesperrten Weg« wird nach 8 366» der ReichSstraf- gesetzbuch» bestraft. Rade witz, am 21. Mai 1908. Der Semeindtvorstand. Freibank Riesa. Sonnabend, de« 28. Mai dss. Ihr»., gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof Rindfleisch in gepökeltem Zustande zum Preis« von 40 Pfg. pro V, Kg zum Verkauf. Riesa, am 22. Mai 1908. Die Direktion de- städt. Schlachthofe-. Ws m für da» »Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bi« spätesten» Ttz N H k - N k 04 vormittag» 9 Uhr de» jeweiligen Ausgabetage«. r>e «chhiftiftel«. MjilWsnchmis i. d. Lxped. d. Bl. für Wohnung-Guchende kostenfrei. Für Ver mieter: bei Selbsteintrag in die Liste 10 Pf., bei verlangtem Eintrag durch unseren Beamten SV Pf.; die im Tageblatt annonieerten Wohnungen re. finden kostenfrei« Aufnahme. WchMgsnaWeis!
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