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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190807318
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-07
- Tag1908-07-31
- Monat1908-07
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1908
- Autor
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Riesaer O Tageblatt O 61. Jahrg 17« Da, Mesa« Tageblatt «scheint jeden La, abend« »it «u«nahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezug-prei, hei Abholung in der Expedttton in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unjrre Trüg« snt in, Hau, 1 Mark SV Psg, bet Abholung am Schalt« der katjerl. Postanstalten I Mark SS Psg, durch den Briestrüger srrW<tn« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MvnatSabonnement« w«den angenommen. Anzeigrn-Ammhme sür die Numm« de« Ausgabetage« bl» vormittag v Uhr ohne Bewahr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Wtpterltch in Riesa. — BeslhästSstelle: Goethrstratze VS. — Für die Redaktion »«antwortlich: Edwin Pla«nick in Riesa. ««v MedlM rmd Alyüg«-. «>ress« vemümchM, Nr-r». Kk Lie König!. AmtshauptmannsHast Großenhain, das König!. Amtsgericht rmd den Rat -er Stadt Riesh sowie den Gemeinderat Gröber. Freitag, 81. Juli 1808, abends Nachdem der Bunde»rat laut der unter D nachstehenden Bekanntmachung de, Reichrkanzler» vom 27. Juni 1S08 bestimmt hat, daß Fünfztgpfeuuigstücke der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe ,50 Pfennig" vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr al« gesetzlicher Zahlungsmittel gelten, werden sämtliche Staatskassen hierdurch angewiesen, in Gemäßheit dieser Bekanntmachung Jünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen bi« zum 30. September 1910 zwar in Zahlung und zum Umtausch anzunehmen, jedoch ihrerseits nicht weiter als Zahlungsmittel zu benutzen. Die eingelösten Fünfzigpfennigstücke sind, soweit fit vorher nicht bet einer RtichSbaukanstalt Hove» umgewechsell werde« könne«, ») von denjenigen Kaflenstellen, die nicht unmittelbar Ueberschüfle an die Ftnanzhauptkafle «inliefern, bei dieser oder bet einer anderen unmittelbar Ueberschüfle einltefernden Kasse umzuwechseln, b) von den anderen Kaffen zu den Einlieferungen an die Ftnanzhauptkafle mttzuverwenden, hierbei aber getrennt zu verpacken und besonder» zu bezeichnen. Die kurz Vor Ablauf der Einlösungsfrist bet den Staatskassen eingehenden Fünfzig. Pfennigstücke der bezeichneten Formen werden von der RetchSbank noch bi» zum 15. Ok tober 1910 angenommen werden. Dresden, den 7. Juli 1908. SSmtltche Ministerien. D Bekanntmachung. Auf Grund des Artikel 1 Ziffer II de» Gesetze», betreffend Aenderungen tm Münz, wesen, vom 19. Mat 1908 (Reich»-Gesetzbl. S. 212) hat der BundeSrat die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8 I. Die Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe ,50 Pfennig" gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht mehr al» gesetzliche» Zahlungsmittel. SS ist von diesem Zeitpunkte ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kaffen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 8 2. Die Fünfzigpfennigstück« der tm § 1 bezeichneten Formen werden bi» zum 80. September 1910 bei den Reich», und LandeSkaflen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl tn Zahlung genommen als auch gegen Reichsmünzen umgetauscht. 8 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (Z 2) findet auf durchlöcherte und anders al« durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 27. Juni 1908. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Sydow. Da» Königlich Sächsische 2. Pionter-Bataillon No. 22 wird - ». vom 5. bis 8. und 12. August dieses Jahre» von 7 Uhr vorm. bi» 2 Uhr nachm. und in der Nacht vom 12-/13. August von 9 Uhr abends bi» 4 Uhr früh auf dem Waflerübungiplatze Forberge und L. am 10. und 11. August diese» Jahre», während später bekannt zu gebenden Zeiten, zwischen den .Unteren vobersener Elbhäusern" und Kretnitz Brückenschläge über die Elbe vornehmen, weshalb folgende Anordnungen getroffen werden. 1. Während der Dauer der Hebungen ist der Elbstrom für di« Schiffahrt im All- gemeinen gesperrt und kann nur auf den ungehinderten Personenverkehr Rücksicht ge. yommew werden. 2. Beide Ufer sind während der Dauer der Hebungen sowohl im Bereiche der vrückenstellen (UebungSstellen) al» auch 300 m ober- und unterhalb derselben von Schiffahrt und Flößerei freizuhalten. 3. Die zu Tal gehenden Schleppdampfer, Ketten- und Frachtschiffe sowie Flöße haben während der Uebungen bei Promnttz, und bet größeren Ansammlungen von Fahrzeugen bet Nünchritz, am WolfSberge und an der Rosenmühle oberhalb Nünchritz zu stellen. 4. Die zn Berg gehenden Schleppzüge oder Segelschiffe haben I. während der unter ,a" aufgeführten Uebungen bei Zschepa und bei / größeren Ansammlungen von Fahrzeugen am Kretnitz» Busch und II. während der unter ,d' ausgeführten Uebungen unterhalb Kreinitz vor Anker zu gehen öd» zu stellen, wobei die Führer derselben darauf zu achten haben, daß die Durchfahrt für die Per- sonenschtffe und Fähren frei bleibt. 5. Die Sperrung beginnt, sobald die 1000 m ob«- und unterhalb der Uebung«. stellen ist Ponton» oder auf dem Lande aufgestellten Zivil- oder Milttärposten bet Nacht zwei übereinander befestigte rote Laternen, bet Lage zwei rot« Flaggen hissen. Bei Aufhebung d« Sperrung werden die Signale eingezogen. S. Beim Abfahren der Schiffe und Flöße nach Freigabe der Fahrt ist die Reihen folge der Ankunft am Stellplätze genau innezuhalten und hierbei, sowie auch bei allen sonstigen Maßnahmen vor, während und nach der Sperrung den Weitungen der Gtrom- poltzeibeamten und der ausgestellten Posten unweigerlich Folg« zu leisten. 7. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bi» zu SO M. oder mit Hast bi» zu 14 Lagen bestraft. Meißen, am 29. Juli 1908. No. 200 S. Die Königliche ««tShaaPtmaunschaft al» Slbftromamt. Au» Anlaß der Einweisung de» Herrn Bürgermeister vr. Scheider bleiben am Sonnabend, den 1. August 1908 von V,12 Uhr vormittags ab die städtischen Ge- schäftSräume für den Verkehr mit dem Publikum geschloffen. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. Juni 1908. Eingegangen find folgende Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, die tn der RatSkanzlet eingesehen werden können: Urbereinkunft zwischen Deutschland und Belgien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst und an Photographien. Vom 16. Oktober 1907. Bekannt machung, betreffend die Beaufsichtigung der inländischen privaten Rückoerstcherung»- unternehmungen. Vom 18. Juni 1908. Internationaler Funkentelegraphenvertrag. Vom 3. November 1906. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen de» Gartenbaues. Vom 25. Juni 1908. Bekanntmachung, be treffend die Außerkurssetzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen. Vom 27. Juni 1908. Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Börsentermingeschäften in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen. Vom 1. Juli 1908. Bekannt machung, betreffend die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den wechselseitigen Ver kehr zwischen den Eisenbahnen Deutschland« und Luxemburgs. Vom 30. Juni 1908. Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im' Scheckverkehr. Vom 1. Juli 1908. Bekanntmachung, betreffend die Gestattung des Feilbietenr von Bier tm Umherziehen. Vom 1. Juli 1908. Gesetz, die GehaltSverhältnifle der Lehrer an den Volksschulen und die Gewährung von StaatSbeihilfen zu ihren AlterSzulagen betreffend; vom 15. Juni 1908. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die GehaltSverhältnifle der Lehrer an den Volksschulen und die Gewährung von StaatSbeihilfen zu ihren Alter», zulagen betreffend, vom 15. Juni 1908; vom 16. Juni 1908. Gesetz, einen weiteren Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1906 und 1907 betreffend; vom 18 Juni 1908. Bekanntmachung, die Zuweisung der in den Oberlausttzer Parochien lebenden fremden Konfession-verwandten an die Geistlichen ihre» Glaubens betreffend, vom 20. Juni 1908. Bekanntmachung wegen Aenderung deS Statute» der Technischen Hochschule; vom 22. Juni 1908. Verordnung, einige Abänderungen der zum Ein kommensteuergesetz« vom 24. Juli 1900 erlassenen Ausführungsbestimmungen betreffend; vom 26. Juni 1908. Bekanntmachung, die Eröffnung de» Betriebes auf der oollspurigen Güterbahn Crimmitschau-Schweinsburg betreffend; vom 26. Juni 1908. Bekannt machung, die Eröffnung des Betriebe- auf der vollspurigen Nebeneisenbahn DürrröhrS- dorf-Weißig-BÜHIau betreffend; vom 27. Juni 1908. Verordnung, die Staatszulagen für Geistliche und geistliche Stellen betreffend; vom 29. Juni 1908. Gesetz, die Be soldung der Richter betreffend; vom 29 Juni 1908. Verordnung, betreffend die Ge richtsbarkeit der deutschen Konsuln tn Egypten. Vom 29. Juni 1908. Bekanntmachung, betreffend gesundheitsschädliche und täuschende Zusätze zu Fleisch und dessen Zubereitungen. Vom 4. Juli 1908. Bekanntmachung, betreffend da» Gesetz über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900. Vom 4. Juli 1908. Gesetz, betreffend die, Ab änderung der Gewerbeordnung. Dom 29. Juni 1908. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der Zusatzakte vom 28. August 1907 zu dem am 5. März 1902 in Brüssel -wischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag über di« Behandlung des Zucker» und des Protokolls vom 19. Dezember 1907 über den Beitritt Rußlands zum Zuckeroertrage seitens der Königreichs Italien. Vom 4. Juli 1908. Der Rat -er Stadt Riesa, am 27. Juli 1908. Rig. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, -en 1. Angust dss. Ihr«., von vorm. 8 Uhr ab gelangt auf der Freibank tm städtischen Schlachthof zum Verkauf: Rindfleisch, zum Preise von 35 Pf., und da» Fleisch dreier Schweine, roh, zum Preise von 45 Pfg. pro */, dg. Riesa, den 31. Juli 1908. Die Direktion de» ftiidt. Schlachthofe,. Freibank Grödel. Der weitere Verkauf von Rindfleisch findet Sonnabend abend von 6 Uhr an zum Preise von 30 Pfg. pro */, irg statt. Desgleichen kommt Schweinefleisch in ges kochte« Anstande zum Verkauf. Preis pro V, Kg 35 Pfg. Der Semeindevorftand. Freibank Zeithain. Sonnabend, den 1. August von nachm. 4 Uhr an gelangt da» Fleisch eine« jungen fetten Rinde» zum Verkauf. Pfund 40 Pfg. Der Äemetndevorstand. Bekanntmachung. . Sonntag, den 2. August dss. Jh»., vorm- 10 Uhr soll im hiesigen Gasthofe die Obftnutzaag meistbietend verpachtet werden. Bedingungen vorher. Ntckrttz, am 31. Juli 1908. Der Semeindevorftand. MmAL sür da» „Riesaer Tageblatt" »bitten wir uns bis spätesten» Vormittag» S Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Die Geschäftsstelle. Anzeigen aller Art mteilhasteste beste Verbreitung.
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