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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-08-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190808282
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080828
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080828
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-08
- Tag1908-08-28
- Monat1908-08
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1908
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Riesaer O Tageblatt ««v A«r»ig»r Meblatt md AvMgeH. «dgramm^ldWfl« K I*FemfprechM, .ra,«ra t^.«t.s» N-.LL fkbc Vie KSnigl» AmtshaupLmcmnschast Großenhain, das König!» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa.. 200. Freitag, 28. August 1908, abends. 01. Jahrg. Da» Riesa« Tageblatt erscheint jede« Tag abend» pttt Ausnahme d« Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger stet tu» Han» 1 Mark 65 Psg„ bei Abholung am Schalt« d« kaiserl. Postanstalten 1 Mart 05 Psg., durch den Briefträger stet in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Bnzrigen-Anuahme sür die Nummer dr» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Bettag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Edwin Plasnick in Riesa. E» werden Scharfschießen abgehaltenr a) auf -em JnfauleriesGchietzplatze bet Haidehäuser: vom 31. August bi» mit 5. September dieses Jahre» täglich ungefähr von 7 Uhr vorm. bi« 6 Uhr nachm. b) ans -em Feldartillrrie-Schirtzplatze bei Zeithain: nur nördlich -e- Wülknitzer Weges, vom 31. August bi» mit 5. September d. I. täglich ungefähr von 7 Uhr vorm. bi» 6 Uhr nachm. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß tage so bewirkt, daß sie V, Stunde vor Beginn der Schießen durchgeführt ist. Der Wülknitzer Weg ist bet allen Schießen für den Verkehr frei, die Mühlberger Straße dagegen ist gesperrt. Folgende von uns auf das Jahr 1908 ausgestellte Radfahrkarten No. 450 vom 25. 2. 1908 lautend auf Fritz Müller, Schüler, „ 525 „ 8. 3. 1908 „ „ Hermann Hörnig, EtsenwerkSarbetter, „ 654 „ 24. 3. 1908 „ „ Fritz Schule, Linj.-Freiwilliger, „ 893 „ 2. 4. 1908 „ „ Johann Großmann, Bürstenmacher, „ 960 „ 11. 4. 1908 „ „ Helene Schütze, Telegraphengehilfin, „ 1355 „ 22. 7. 1908 „ „ Fritz Bergmann, Schüler, sind verloren gegangen. No. 157 vom 16. 1. 1908 „ „ OSwin Große, Fleischermeister, ist al» gestohlen angezeigt worden. Die Karten werden hiermit für ungültig erklärt. Der Rat -er Stadt Riesa, am 25. August 1908. vr. Scheider. GIH. Die Wege de» Platzes sind bet geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen «»sichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 7. Mai dsS. Jahres Nr. 346 b. v., abgedruckt in Nr. 106 de» Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 88 336 * bez. 368» des Reich». strafgesetzbuchS bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem sorge- schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 26. August 1908. 518 b v. Königliche Amlshauptmaunschaft. Freibank Riesa. Morgen Sonnabeu-, -en SS. August dss. Ihrs., von vorm. 8 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof daS Fleisch zweier Rinder zum Preise von 50 und 40 Pf. pro */, kg zum Verkapf. Riesa, den 28. August 1908. Die Direktion des städt. Schlachthofe». Freibank Zeithain. Morgen Sonnabend nachmittag von 5—7 Uhr gelangt das Fleisch eines Schweine» in gepökeltem Zustande zum Verkauf. Pfund 30 Pf. Der Gemeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 28. August 1908. —* Vom 1. September ab verkehrt anstelle der jetzt» gen, nur zur Briefbeförderung benutzten Votenpost täglich 518 vorm. ein« Güterpost von Riesa nach Strehla (Elbe), mit der Postsachen jeder Art befördert werden. Hierdurch gelangen Pakete nach Strehla, die nach */,7 Uhr abends und Wertbriefe nach Strehla, die nach */z8 Uhr abends hier aufgeliefert werden und bisher bei einer Be förderung über Oschatz in Strehla erst bei der 2. Bestellung am andern Morgen abgetragen wurden, bereits auf dem 1. Bestellgange zur Abtragung. —* Mittels Mtlitärsonderzügen werden morgen die beiden hiesigen Feldartillerieregimenter Nr. 32 und 68 ins Manövergelände befördert. Die Sonderzüge fahren bis Plauen im Vogtland, wo sie im Laufe des Nachmittag« eintreffen werden. —* Tie Landtrirtschaftlichs Feuer-Versicherungs- Ge nossenschaft im Königreich Sachfen zu Dresden schreibt uns in Ergänzung einer kürzlich gebrachten Notiz, An gabe des Eigentümers der versicherten Gegen stände bei Mobiliar-Versicherungen betr.: „Allerdings bestimmen nicht nur die Bersichierungsbeding- ungen, sondern auch das sächsische Mobiliar-Versicherungs- Gesetz, daß in jedem Versicherungsanträge der Eigen tümer der versicherten Gegenstände angegeben sein soll, aber es ist allgemeiner Geschäftsgrundsatz, und durch chöchtz- gerichMchje Entscheidungen als Rechtsnorm! sestgestellt wur den, daß bei häuslichem Mobiliar, gleichviel/wer die Versicherung genommen Hat, die Gegenstände sämtlicher zur Familie gehörigen Personen in die Versicherung ein geschlossen sind, Eine diesbezügliche Verlautbarung im Versicherungsanträge oder in der Polize wird daher nicht gefordert, sondern dieses Eigentumsverhältnis als selbst verständlich! angenommen. Auch das neue Reichsgesetz über den Versicherungsvertrag pom 30. Mai 1908 bestimmt, daß die Feuerversicherung sich auf die Sachen der zur Familie gehörigen Personen erstreckt. Es kann sich daher nicht UM «ine normale Versicherung handeln, sondern es muß ein ganz besonders gearteter Fall, vielleicht erschwert durch erwiesene Betrugsäbsichten, vorliegen, wenn sich «ine Versicherungsgesellschaft auf den EinwUnd zurückzieht, daß das Eigentumsverhältnis zwischen Mann und Frau falsch angegeben sei, und seitens der Gerichte daraufhin die Mage abgewiesen wird. Wenn ein Ehemann versichert, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Sachen nicht ihm allein, sondern auch seiner Frau, seinen Kindern usw. gehören. Ergibt sich aber aus einem Versicherungsvertrag irgend elir Zweifel, so ist es Grundsatz- daß die Gerichte stets zu Ungunsten der Gesellschaft entscheiden. —fl. Tas vom Reichstage am 7. Mai d. I. geneh migte Bogelschutzgesetz, das mit dem 1. Äptember in Kraft tritt, kommt vielfachen Wünschen entgegen und will dazu beitragen, unsere heimische Bogelwelt besser wie bisher vor dem Untergänge zu schützen. Tas Gesetz verbietet das Zerstören und Ausnehmen von Vogelnestern, das Ausnehmen und Töten von Jungen, ferner den An- und Verkauf, die Ein-, Aus- und Durchfuhr der in Europa heimischen Dogelarten, ihrer Nester, Eier und Brut. Tie wichtigste Bestimmung ist das Verbot des Tohnenstiegs, der unter hohe Strafe gestellt wird. Tie Liebhaber der Ktammetsvögel werden auf diese Telikatesse nunmehr Ver zicht«« müssen. Auch das Fängen der übrigen Vögel mit Leim, Schlingen, Netzen, Käfigen usw. ist verboten, sodaß unsere Singvögel bald aus den Vogelhandlungen ver schwinden werden. Tas neue Vogelschützgesetz tritt zum ersten Male auch für Helgoland in Ktaft, das zur Zeit des alten Gesetzes (1888) noch! englisches Gebiet War. Während es dem Reiche nicht weiter möglich ist, zum Schutze der heimischen Vogelwelt gesetzliche Vorschriften zu erlassen, versucht es mit Erfolg weiter, auf diplomatischem Wege und auf dem Wege der Belehrung für den Schutz der Vögel zu arbeiten. So ist Hoffnung vorhanden, daß Italien in Bälde ähnliche Bestimmungen erlassen und der Pariser Konvention zum Schutze der Vögel beitreten wird. UM im Inlands unserer Bogelwelt die Existenzbedingungen zu erleichtern, hat das Landwirtschaftsministerium Ax- leitungen zur Ausübung des Schutzes der heimischen Vogel- Welt herausgegeben, in denen es die Landwirte anregt, bessere Lebensbedingungen für die Vögel durch Anpflanz ung von Strauchwerk, Erhaltung kleinerer Wasserflächen und alter Baumbestände zu schaffen. —* Der 8. Sächsische Fortbildungsschultag in Meißen bringt am 6. September einen Vortrag deS Schuldirektors Dr. Borgmann über BerufSkunde in der Fortbildungsschule, also über ein gerade jetzt viel umstritte ne» Gebiet. TS werden die beiden Seiten der Berufskunde, die praktische und die theoretische, an Anschauungsbeispielen gezeigt werden. Besonder» aber werden Vorschläge inte ressieren für die Einrichtung der Berufskunde in mittleren und kleineren Städten und bet gemischten Klaffen. TS wird erwartet, daß namentlich die Kreise der Innungen, Gewerbekammern, städtischen Kollegien sich für diese Ar beiten im Dienste der Erziehung de» gewerblichen Nach- wuchseS erwärmen und den FortbildungSschultag in Meißen zahlreich beschicken. —88 Einer der führenden „Genoffen- in Sachsen, S. N, hatte bekanntlich in der sozialdemokratischen „DreSd- ner BolkSzeitung- die Behauptung ausgestellt, inSachsen sei da» Budget von der sozialdemokratischen Land- tag»fraktion mit zwei Ausnahmen traditionell be willigt worden und dies sei sogar im Jahre 1890 unter Führung de» Genossen August Bebel, der beinahe ein Jahrzehnt Landtagsabgeordneter in Sachsen war, ge- schehen. Genosse Bebel nahm dieser Tage gegen diese Behauptung deS Genoffen E. N. im „Vorwärts" Stellung und stellt in Abrede, daß es den sozialdemokratischen säch sischen LandtagSabgeordneten auch nur im Traume einge fallen sei, der sächsischen Regierung, mit der die genannten Abgeordneten — Bebel und Vollmar — in den Jahren 1881 bis 1890 die denkbar erbittertsten Kämpfe durchge fochten, das Budget zu bewilligen. Wohl sei aber in Sachsen bei der Abstimmung Über das Budget einige Male in der Form demonstriert worden, daß die Fraktion den Saal vor der Abstimmung verließ. — Der sächsische Ge nosse E. N. hält aber an seiner Behauptung fest und er klärt zu den Bebelschen Ausführungen im „Vorwärts" folgendes: „ES ist an der Tatsache nicht zu rütteln, daß bis 1892 der Gesamtetat im sächsischen Landtage aus nahmslos in jeder Session einstimmig angenommen wurde, obwohl fünf bis acht Sozialdemokraten, darunter auch die Genoffen Bebel und Liebknecht in der Zweiten Kammer saßen. An dieser Feststellung kann die Bemerkung de» Genoffen Bebel, die Budgetbewilltgung habe den damaligen Genossen nicht im Traume einfallen können, nicht da« ge- ringste ändern. Nun meint Bebel, die Sozialdemokraten hätten einige Male durch Verlassen des Saales gegen das Budget demonstriert. Wenn aber ein Verlassen des Saales diese Bedeutung haben sollte, hätte da» doch durch eine Erklärung dokumentiert werden müssen. Solche Erklärungen sind aber nicht erlassen worden; ohne eine solche hätte das HinauSgehen der Sozialdemokraten nur al» ein Ausweichen vor einer Abstimmung gedeutet werden können. Schließ- lich hätten die damaligen Landtagsabgeordneten in der Parteipresse von einem solchen demonstrativen Vorfalls berichten müssen; eS ist aber darüber in den Berichten nichts zu finden. UebrigsnS kann darüber kein Zweifel sein, daß die wirksamste Demonstration gewesen wäre, dagegen zu stimmen. Ein HinauSgehen wäre auf jeden Fall nur Stimmenthaltung gewesen. Offenbar hat Genosse Bebel die Stellungnahme der früheren sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten zum Budget mit der zur Zivilltste und den Apanagen verwechselt. Da gaben die sozialdemo kratischen LandtagSabgeordneten Sachsen» noch im Jahre 1890, wo Bebel zuletzt im Landtage war, eine Erklärung ab, daß sie sich der Abstimmung enthalten würden. Da e» aber infolge der AbftimmungSform eine Stimmenthaltung im sächsischen Landtage nicht gibt, mußten die sozialdemo kratischen Vertreter, wenn sie sich wirklich der Stimme ent halten wollten, vor der Abstimmung über die Zivilltste den Gaal verlassen. Ob sie eS wirklich getan haben, ist aus den Landtag»akten nicht zu ersehen, e» ist aber sehr ^jle Urteil kür SosodLkto, Vsrsiuo unä krivat- irsäark, wockorn unä prompt, eu bokaoot soliäsv billigen kreisen Usksrt <iis Luokärnokoroi von I-Lü§sr L VTwtsrllck 6lostdv8trL88v SS r r: Verlag äss „»lenuvr
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