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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190902166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19090216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19090216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1909
- Monat1909-02
- Tag1909-02-16
- Monat1909-02
- Jahr1909
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1909
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Riesaer G Tageblatt «rrd A«zk»tgrr (ElbrbM «O Ätyckg«-.; TAegrammÄdress« IFemsprechsiell» Lag blat .Rt sL NL». für Lie Königl. AmtshaupLmMnschast Großenhain, das Königl. AmtSgeriHt und den Rat der SLa-L Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. - 38^ Dienstag, 16. Februar 1909, abends. 62. Jahrg La« Riesaer Tageblatt erscheiat jeden Tag abend« mit AriSnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in dex Expedition in Riesa 1 Mari 50 Psg., durch unser« Träger frei in» Hau» I Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postaustaltrn 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srrt in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnrment» werden angenommen. Auzeigen-Annahme sür die Nummer de» AuSgabrtage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. i Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrast« 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Edwin PlaSnick in Riesa. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur Nachachtung mit dem Veranlassen an die Gemeindebehörden, die in ihrem Orte befindlichen sich mit Verkäufen beschäf tigenden Personen besonder» noch auf dieselbe hinzuweisen, in Erinnerung gebracht. Königliche Amtshauptmauuschast Grotzenhai«, 158 x k. am 10. Februar 1909. Bet dem in letzterer Zeit zahlreich eingetretenen Besitzwechsel von Schanks be- sirhentlich konjesfionspflichlige« Klrinhavdrls-Slatte« mit e-tritns ist wahrzunehmen gewesen, daß die Uebergabe an den neuen Besitzer so zeitig festgesetzt bez. erfolgt war, !>aß bi« zu diesem Zeitpunkte die erforderliche gewerbepolizeiliche Genehmigung nicht erteilt werden konnte, abgesehen davon, daß auch die vorgeschriebenen gewerbepoltzei- lichen Bescheinigungen hierzu noch nicht erbracht, ja in einzelnen Fällen sogar die Eigentum«, und Benutzungsrechte noch gar nicht geregelt waren. Die Königliche Amtshauptmannschaft steht sich daher im eigensten Interesse der Beteiligten hiermit veranlaßt, diesen anheim zu geben, den Termin deS NtberglMgeS ver Schankstiitte so festzusetze«, datz bis dahin die Genehmigung erteilt werden kann und unterläßt nicht, hierbei darauf aufmerksam zu machen, daß Juterimsscheiue zur Ausübung des fraglichen Gewerbes, da die» nach einer Verordnung de» Königlichen Ministerium« des Innern mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar ist, nicht ausgestellt werden können. Den Gesuchstellern ist weiter zur schnellen Beförderung ihrer Gesuche zu empfehlen, diesen die gewerbepolizetlichen Ausweise noch 8 33 Absatz 2 Ziffer 1 der Gewerbeordnung — und zwar mindestens auf die letzten 5 Jahre — und die amtlichen Nachweise de» VerfügnngSrechte» über das betreffende Lokal beizuletzen, sowie endlich anheimzustellen, bei nicht realberechtigteu Grundstücken sür den Fall der Versagung der Genehmigung sich das Rücktrittsrecht vom Vertrage vorzubehalten. Der Herr Bürgermeister zu Radeburg, sowie die Herren Gutsvorsteher und Ge meindevorstände wollen auf Beachtung de» Vorstehenden — bez. nach Einvernehmen mit den OrtSgsrichtspersonen — hinwirken, auch bei Einreichung der Gesuche an die Königliche AmtShauptmannschaft den Konzessionsschein des Vorgängers des GesuchstellerS beilegen. Großenhain, am 8. Dezember 1898. Königliche AmtShauptmannschaft. Freibank Schänitz. Donnerstag von früh 8 Uhr ab wird dah. Fleisch einer junge« Knh, Pfund 35 Pfg., verkauft. Schänitz, den 16. Februar 1909. Der Gemeindevorstavd. Ganzen. Aus Schisiermund wurde auch warmer Dank laut für die Liebe und Fürsorge, die nun auch an der Elbe, wie vorher zuerst in Berlin, nun in Hamburg und Magde burg neue Sammelpunkte geschaffen hat für den sonst so vereinsamten Stand. Auch in Sachsen hat sie sich auf gemacht und wird hinter den Leistungen der elbabwäriS liegenden Provinzen nicht lange mehr zurückbleiben dürfen. — Dien st boten und Aufwartungen werden versehentlich oft dann ntcht von ihren Arbeitgebern zur Invalidenversicherung angemeldet, wenn sie im Laufe der Dienstzeit das 16. Lebensjahr erfüllen, von welchem Zeit punkt ab die Versicherungbpflicht beginnt. Durch die Unter» lassung der Meldung treten nicht nur für die Dienstboten und Aufwartungen Nachteile insofern ein, als sie bei einer längeren Dauer der Nichtoersicherung der Beitragsmarken und der aus diesen entspringenden Vorteile verlustig gehen können, sondern cS setzen sich auch die säumigen Dienst herrschaften der Bestrafung aus. Uebrigens sind auch bei dem Bekanntwerden der versäumten Meldung die Beiträge von der Dienstherrschaft noch auf zwei Jahre zurück nach zufordern. — Nach einer Mitteilung deS Jahrbuchs der Sächsi schen Missionskonferenz hat Staatsminister Graf v. Höhen thal bei Gelegenheit einer dem Vorstande bewilligten Audienz ausdrücklich erklärt, daß er auch ferner mit alle« dem Ministerium zustehenden Mitteln das so vielen Kreisen des sächsischen Volkes liebgewordene Epiphaniasfest, das allgemeine Missionsfest der sächsischen Landeskirche, zu halten suchen werde. —* Bekanntlich werden vor Ostern in der Kar woche wohl Eheschließungen seitens deS Standes amts, nicht aber auch Trauungen in der Kirche vorgenommen, da nach dem Kirchgesetze Trauungen an den beiden Bußtagen, in der Karwoche und an den ersten Feiertagen der drei hohen Feste ausgeschlossen sind. In folgedessen drängen sich für die in der Karwoche vollzogenen Eheschließungen in der Kirche die Trauungen alle auf den 2. Osterfeiertag zusammen, was sür die HochzeitSleute oft zu mancherlei Unzuträglichkeiten führt. Es ist daher denen, die zu Ostern heiraten wollen, anzuraten, den Termin ihrer Eheschließung nicht in die Karwoche (5.—10. April), sondern besser vor- oder nachher zu legen und danach auch für die kirchliche Trauung wenn möglich einen anderen Tag als den 2. Osterfeiertag zu wählen, im übrigen aber beizeiten da» Aufgebot und die Trauung zu bestellen. —88 Aus der Textilindustrte liegen günstige Nachrichten vor. Waren seit Mitte Dezember die Baumwollpreise beständig gestiegen, so fetzte in der zweiten Hälfte de» Januar auch eine entsprechende Besserung de» Garnmarktes ein. Besonders au» der sächsischen Textil- tndnstrte konnte von einer unverkennbaren Besserung der Geschäftslage berichtet werden: „Die Lagerbestände haben sich beträchtlich vermindert, dazu sind in letzter Zeit auch größere Aufträge gebucht worden. Seit Dezember haben sich die Garnpreise um etwa 4 Pfennig erholt, und nach Oertliches und Sächsisches. Riesa, 16. Februar 1909. —* Durch Allerhöchsten Beschluß vom ri. 2. 09 ist Zerr Musikmeister Arnold, Stabstrompeter des 6. Feld- irt.-Regt». Nr. 68, -um Obermusikmeister besördert worden. —* Heute nachmittag in der dritten Stunde schloß sich da» Grab über den sterblichen Neberresten des Herrn Carl Anton Unger, der hier in dem Brandt'schen Familien-Erbbegräbnis beigesetzt wurde. Die Trauerfeier fand in der FrtedhofSkapelle statt, in der der Sarg auf gebahrt war. Eine zahlreiche Trauergemeinde hatte sich iwrt eingefunden. Neben den Verwandten und einer großen Zahl Freunde deS Verstorbenen waren auch Ver irrter der Städte Riesa und Altenberg, de» Turnvereins ;u Riesa, der Schlitzengesellschaft zu Altenberg usw. zu gegen. Den Trost der Kirche spendete Herr Pfarrer Friedrich; Worte herzlichsten Dankes riefen dem Verblichenen die Vertreter der Städte nach, denen er im Leben nahe gestanden. Ungemein reich war der Blumenschmuck, der die letzte Ruhestätte deS Toten schmückte. Unter den zahl reichen Lorbeerkränzen und Fächerpalmen hob sich die Spende der Stadt Riesa, ein mit einer Schleife in den Stadtfarben gezierter Riesen-Lorbeerkranz, besonder» hervor. Dieser Kranz wurde dem Zuge vorangetragen, der den Sarg nach der Begräbnisstätte, die sich unmittelbar neben dem Hauptetngang befindet, geleitete. Hier wurde der Sarg in die Gruft gesenkt und nach Gebet und Segen schloß der BeerdigungSakt. DaS Grab schloß sich über einem Manne, der von allen, die ihn kannten, hochgeschätzt worden ist und dem man über da» Grab hinaus ein ehrendes Andenken bewahren wird. Er ruhe in Frieden! —)-( Tie Reichsbauk hat den Wechseldiskont auf 3(4 Prozent und den Lombardzinsfuß auf 4(4 Prozent herabgesetzt. Tie Sächsische Bank verfügte des gleichen. —* Zu dem aufregenden Vorfälle, der sich, wie gestern berichtet, am Sonntag nachmittag an der Ein mündung der Jahna in die Elbe ereignete, teilt un» Herr RatSexpedient Otto, der zuerst den Knaben beigefprungen ist, mit, daß er sein Vorhaben, die eingebrochenen Knaben zu retten, ntcht aufgegeben habe, trotzdem er selbst ein gebrochen sei. Nachdem er mit Hilf« deS hinzugekommenen Herrn Rische wieder aus dem Wasser herausgewesen sei, sei die Rettung der drei Knaben unter seiner Mit- Hilfe erfolgt. —zr. Vor der 5. Strafkammer deS Kgl. Landgerichts Dresden hatten sich der Arbeiter Johann Wilhelm Witte und dessen Ehefrau Minna Martha Witte geb. Keil, beide in Gröba wohnhaft, wegen einfachen und schweren Dieb stahl« zu verantworten. Die Angeklagten haben in Gröba beim Autladen von Getreide sich Weizen und Mai» auf diebische Weise zugeeignet. Außerdem stahl die verehelichte Witte daselbst dem Kaufmann Galle au» einer Niederlage, deren verschlossene Türe sie mittel» falschen Schlüssels öffnete, eine Anzahl Töpfe und noch verschiedene andere Sachen. Witte erhielt wegen einfachen Diebstahls eine 3 tägige Ge fängnisstrafe, die verehel. Witte wegen einfachen und schweren Diebstahls 3 Monate 2 Tage Gefängnis. — Ferner hatte sich der 23 Jahre alte Arbeiter Friedrich Bernhard Glor- muß au» Promnitz wegen Urkundenfälschung und wieder holtem Rückfallbetrug» zu verantworten. Die Tat de« An geklagten, über di« wir früher berichteten, zeugt von einer großen Gemeinheit der Gesinnung. Glormuß lernte in der Strafanstalt Bautzen einen Zeithainer Einwohner kennen. Nachdem der Angeklagte seine Strafe verbüßt hatte, fertigte er einen Brief an, unterzeichnete diesen unbefugt mit deut Namen deS Zeithainer» und ging damit zu dessen Ehefrau. In dem Schreiben bat der Mann angeblich um Zusendung von 25 Mark, da er Geld auf falsche« Namen geliehen habe und noch mehr Strafe verbüßen müßte, wenn er den Betrag binnen 3 Tagen nicht zurückzahle. Die Frau wurde hierdurch getäuscht und gab in ihrer Angst dem Angeklagten Glormuß 25 Mark, damit er da» Geld ihrem Ehemanne überbringe. Der Angeklagte hat es im eigenen Nutzen ver wendet. DaS Urteil lautete auf ein Jahr 3 Monate Zuchthaus und 5jährigen EhrentechtSverlust; zwei Monate gelten al« verbüßt. — Ein neue» Flußschifferheim wurde am Sonntag in Magdeburg eingeweiht, das auch sächsischen Schiffern, die in Magdeburg rasten, einen willkommenen Aufenthalt bietet. ES ist geschaffen von einem Verein, der dadurch der Arbeit der Flußschifferfürsorge einen Sammel punkt geben wollte, wie sie die Provinzialsynode der Pro. vinz Sachsen besonders durch ihren Flußschifferpastor seit fünf Jahren betreibt. Auf einem von der Stadt Magde burg mietweise überlassenen Grundstück auf dem von der „Stromelbe" und der „alten Elbe" eingeschloflenen Stadt teil Werder erhebt sich ein außen und innen reizvoll auSgeführter und ebenso praktisch wie anheimelnd einge richteter Neubau, enthaltend einen größeren Versammlung^, raum, der sür gottesdienstliche und Unterrichtszwecke (Schule und Fortbildungsschule von Schifferkindern) und Familienabende ganz oder geteilt dienen soll, ein Lese- und Schreibzimmer, ein Sprechzimmer sür den Geistlichen und Rechtsanwalt, dazu Wirtschaftsräume und Wohnung eines Hausvaters, der dem Schiffsrstande angehört. Er hat rund 30000 M. gekostet. Am Mittag fand die feierliche Weihe statt, unter zahlreicher Teilnahme von nah und fern, königlichen, kirchlichen, städtischen Behörden, von Vertretern der Schiffahrtsgesellschaften und Vereinen der inneren Mission; auch da» LandeSkonststorium de» Königreichs Sachsen war vertreten durch Herrn Oberkonststorialrat Kohlschütter und der sächsische kirchliche Verband zur Fluß- schiffersürsorge durch den Dresdner VereinSgetstltchen Herrn Pastor Rosenkranz. Nachmittags folgte «in von den in Magdeburg eingewinterten Schiffern und ihren Angehörigen zahlreich besuchter Familienlag. Auch der Strom zeigte ein festliche» Bild durch den reichen Wimpelschmuck der Kähne, und die, langoermißte Sonne leuchtet« über dem Me Urteil firiielisaelltzii kür Llesvdäkts, Verein« unä krivat- doäark, woävro uncI prompt, ru bekannt Solisten billigen kreisen liokvrt stis Lucdstruoksrvi von IiLLZsr L MlltsrUck Vovtli«8tr»88v 39 :.; Verlag 6es „kle—vr
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