Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190906178
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19090617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19090617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1909
- Monat1909-06
- Tag1909-06-17
- Monat1909-06
- Jahr1909
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1909
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
k' Riesaer D Tageblatt «ttd A«r»rg»r (Llbedlatt rmd Aryeigch. AmtsötatL für Lie Königl. AmtShauptmannsHast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesh sowie den Gemeinderat Gröba. 137 Donnerstag, 17. Juni 1S6S, abends. ' 62. Jahrg. La« Mesa« Tageblatt rrschemt jeden Tag abend« mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Lezng«prei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark LO Psg., durch unsere Trllger sni in« Hau« 1 Mark SS Psg., bei Abholung am Schalter der lagert. Poslansialten 1 Mark SS Psg, durch den Briefträger frei in« Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnemrnt» werden angenommen. Anzeigeu-Aunahm« für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Bewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — EieschästSstelle: Goethestratze SS. — Für di« Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Kreil«,, de« 18. Juni 1909, «ach«. 2 Uhr, kommt im Gasthof« zu Nüachritz ein Fahrrad gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 12. Juni 1909 Der Gerichtsvollzieher des Söaizl. Amtsgericht». Di« am 27. April 1909 unter Nr. 506 ausgestellte Radfahrkarte für den Stein, arbeiter Paul Alfred Schurig ist verloren gegangen und wird hiermit für ««gültig erklärt. Gröba, am 16. Juni 1909. Der «emeiadrvorftavd. Freibank Glaubitz. Morgen Freitag von nachmittag 4 Uhr ab wird Rindfleisch, Pfund 35 Psg. verkauft. Der Gemetndevorstaud. W SSr A1 ad B «g lür da» „Riesaer Tageblatt" erbitten wir UN» bi« spätestens vormittags 9 Uhr de» jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 17. Juni 1909. —* Ter Vorarbeiter Hermann Gras von hier, der vorgestern abend int Hafen zwischen die Puffer zweier Eisenbahnwagen geriet, ist vergangene Nacht an den er- litlenen schweren Verletzungen gestorben. : —* In der letzten Zeit sind hier mehrfach Reisende ausgetreten, die Bestellungen auf Vergrößerungen von Bildern zu erhalten suchten. Wo sie Aufträge er. hielten, ließen sie sich eine Photographie auShändigen, außerdem mußten die Betreffenden aber auch eine An- zahlung leisten. Man hat e» hier mit einem Schwindel zu tun, der nicht neu ist. Da« vergrößerte Bild erhalten die Auftraggeber niemals, aber auch die Photographie, die oft ein teures Andenken an eine liebe Person ist, bleibt ihnen verloren und di« Anzahlung selbstverständlich ebenfalls. Die Schwindler wandten sich in der Regel an sogenannte „kleine Leute", bei denen sie mit ihren schwindelhaften Angaben leicht Gehör fanden. Hoffentlich tragen diese Zeilen dazu bei, den Schwindlern hier ihr unsauberes Handwerk zu legen. —Die 4. Strafkammer deS Königl. Landgerichts Dresden verhandelte als Berufungsinstanz gegen den 33 Jahre alten Schlaffer Reinhold Gustav Werner au» Leckwitz bei Großenhain wegen Diebstahls. Der Angeklagte war beschuldigt, während der Zeit vom 3. Oktober 1908 bis Ende Februar d. I. in Nünchritz drei Fahrräder im Gesamtwerte von 230 M. und in Gtödel «in Fahr» rad im Werte von 30 M. gestohlen zu haben. Werner hatte sich deshalb vor dem Kgl. Schöffengericht Riesa zu verantworten. Der Angeklagte wurde für schuldig erkannt und zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die von Werner eingelegte Berufung wurde von der zweiten In- stanz kostenpflichtig verworfen, demnach das erstinstanzliche Urteil bestätigt. — Für die Gauturnfahrt des Niederelbe-Gaue» am nächsten Sonntag nach Mühlberg ist eine Marschordnung aufgestellt: Die Vereine Strehla und Canitz werden r/,7 Uhr von Strehla fortgehen. Bei der Riesaer Glbbrücke sammeln sich die Vereine Riesa, Gröba, Weida, Heyda, Seußlitz, Lommatzsch, Leuben, Bobersen, GohliS, Stauchitz, Röderau und Nünchritz; sie wandern Über GohliS, Krelnitz und Gaitzsch. Die Gröditzer begeben sich direkt nach Mühlberg. — Zwischen Lonnewitz und Seerhausen ist vor- gestern abend am Reppener Weg «in Automobil total ver brannt, da« der Dresdner Automobilgesellschaft gehörte. Die Insassen haben keinen Schaden erlitten. Di« plötz liche Entzündung de« Benzinbehälter« ist auf einen Motor defekt zurückzuführen. — Der Hauptfluß de« KönigreicheSGachsen ist in bezug auf Länge und auf Größe de« Niederschlag«, gebiete» nicht die Elbe, sondern die Mulde. Da« Nieder- schlag«grbiet de« Elbstrome« und seiner kleineren Neben- flüffe beträgt 3343,24 gkw, während die Mulde 5479,92 gkm aufweist. Hiervon entfallen auf die Freiberger Mulde 2675,59 gkm und auf die Zwickauer 2260,50 gkm. Die Elbe hat in Sachsen «ine Länge von 121,9 km, die Mulde dagegen von 215,7 km. Die vereinigte Mulde mißt aller dings nur 45,9 km. — Der Deutsche Fischereioerein trat gestern vormittag im großen Saale des BereinShause» in Dresden zu seiner diesjährigen Hauptversammlung zusammen. Der König wurde von dem Vorsitzenden de« Deutschen Fischereiverein«, Dr. Herzog zu Trachenberg Fürsten v. Hatzfeld, mit einer Ansprache begrüßt. Der König dankte, indem er sagte, er freue sich, dem Vortrage beiwohnen zu können. General sekretär Fischer (Berlin) hielt hierauf seinen Lichtbilder- »ortrag über di« Beschaffung von Aalbrut au« England füv die Besetzung deutscher Gewässer. Im unmittelbaren Anschluß daran erzählte, ebenfall« durch viele schöne Licht bilder unterstützt, Fischereidirektor Lübbert (Hamburg), in welcher Weise e» gelungen ist, die Forschungsergebnisse zum Besten der deutschen Fischzucht in die Praxi« umzu setzen. Etwa ^11 Uhr verließ der König mit seiner Be gleitung die Versammlung, die in ein vom Vorsitzenden, Fürsten Hatzfeld, auSgebrachteS Hoch auf den König lebhaft «instimmte. Die Versammlung trat dann in die Behandlung der geschäftlichen Angelegenheiten ein. — Tierschutzpredtgten nach englischem Muster sollen auch in Deutschland zur Förderung der Zwecke deS Tierschutzes eingeführt werden. In England ist allgemein der 4. Juli der sogenannte Tierschutztag, an dem Predigten zum Schutze der Tiere in den Kirchen gehalten werden. — Der 16. Deutsche Fischereirat trat am Dienstag im Saale der Zweiten Ständekammer in Dresden zu einer Sitzung zusammen. Au« dem Jahresberichte deS Deutschen Fischeretverein« ist u. a. hervorzuheben, daß zur Beschaffung und Aussetzung einer Million Lachsbrut im Elbegebiet 5571,65 M. auSgegeben wurden. Die Fisch zuchtanstalt in Arneburg a. d. Elbe wurde für die Erbrütung von LachSeiern nutzbar gemacht. Die angeschlossenen Ver eine im Königreich Sachsen erhielten an Beihilfen 1800 M. —* Die seit dem 12. d. I. in Leipzig auf dem Meßplatze eröffnete Allgemeine Bauartikel-Aus stellung zeigt sich nun in vollem Glanze und begegnet dem allgemeinen Interesse nicht nur der gesamten Fach welt, sondern auch der großen Allgemeinheit. DaS, was hier vorgeführt wird, ist sehenswert und interessant. Die Verlängerung der Ausstellung ist bis einschließlich 11. Juli a. c. genehmigt worden. —88 Die Frage: „Sind schulpflichttgeKinder verpflichtet, an einer von der Schule veranstalteten Kaiser- oder KönigSgeburtStagSfeier teil- zunehmen?" lag jetzt dem Königl. Sächs. ObcrlandeSgericht zu Dresden zur Beantwortung vor. Am 27. Januar d. I. sollte in der 13. BezirkSschule zu Leipzig «»läßlich de« Geburtstage« de« deutschen Kaisers ein Schulak'.u« statt- finden. Unentschuldigt fehlte die Stief- und Pflegetochter der Kutschersehefrau Wilhelm. Die letztere hatte dem Kinde die Teilnahme an dem FestaktuS verboten und der Schülerin auch die Herausgabe der erforderlichen Kleidung verweigert. Die Mutter wurde daraufhin wegen Vergehen« nach § 5 de« Sächsischen VolkSschulgesetze« bestraft. Da» Landgericht Leipzig bestätigte al« Berufungsinstanz das Urteil. I» der beim Oberlandesgericht eingelegten Revision machte die Mutter geltend, daß die Eltern nach den Be stimmungen deS VolkSschulgesetze« nur anzuhalten seien, die Kinder in die Schulstunde zu schicken. Ein FestaktuS, an dem auch Erwachsene teilnehmen könnten, sei aber keine Schulstunde und die Kinder nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Da« OberlandeSgericht er- kannte auf kostenpflichtige Verwerfung der Revision und führte aus, daß dem Wortlaute nach wohl Bedenken ent- stehen könnten, ob unter „Schulstunde" im Sinne des VolttschulgesetzeS auch ein „Schulaktu«" gelegentlich eürer Festlichkeit zu verstehen sei. Zweck de« Volksschulgesetzes sei aber, daß der durch das letztere festgelegte Schulzwang sich auf alles das erstrecken solle, was zur Erziehung deS Kinde« diene und hierzu sei auch ein FestaktuS zu rechnen. — Tie neueste Nummer des Reichsgesetzblattes ver öffentlicht das Gesetz über die Sicherung der Bau- fordcrungen, deren Bestimmungen sowohl für die Bauunternehmer, Bauherren und diejenigen Personen, die durch Arbeiten oder Lieferung von Materialien an einem Dau beteiligt sind, von großem Interesse ist. Ter Em pfänger von Baugeld ist verpflichtet, das Baugeld zur Be friedigung solcher Personen, die an der Herstellung des Baues aus Grund eines Werk-, Dienst- oder Lieferungsver- trages beteiligt sind, zu verwenden. Eine anderweitige Verwendung des Baugeldes ist bis zu dem Betrage statt haft, in welchem der Empfänger aus anderen Mitteln Gläubiger der bezeichneten Art bereits befriedigt hat. Zur Führung eines Baubuches ist verpflichtet, wer die Her stellung eines Neubaues unternimmt und entweder Bau- gewerbetreibender ist oder sich für den Neubau Baugeld gewähren läßt. Ueber jeden Neubau ist gesondert Buch zu führen. Aus dem Baubuche müssen sich ergeben: 1. die Personen, mit denen ein Werk-, Dienst- oder Lieferungs vertrag abgeschlossen ist, die Art der diesen Personen über- tragcnen Arbeiten und die vereinbarte Vergütung; 2. die auf jede Forderung geleisteten Zahlungen und die Zeit dieser Zahlungen; die Höhe der zur Bestreitung der Bau losten zugesicherten Mittel und die Person des Geldgebers, sowie Zweckbestimmung und Höhe der Beträge, Abtret, unzcn, Pfändungen oder sonstige Verfügungen über diese Mittel und die Beträge, die der Buchführungspflichtige für eigene Leistungen in den Bau aus diesen Mitteln ent nommen hat. Tas" Buch ist bis zum Ablaufe von fünf Zähren, von der Beendigung des letzteingctragenen Baues au gerechnet, aufzubewahren. Bei Neubauten ist der Bau leiter verpflichtet, an leicht sichtbarer Stelle einen An schlag anzubringen, welcher den Namen, Stand, Wohnort' des Eigentümers bez. Unternehmers oder der Firma mit Niedsi-lassungsort enthält. Tie Vorschriften finden aus Bauten, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen sind, keine Anwendung. Vor dem Beginne des Baues ist auf dem Grundbuchblatte der Baustelle der Ver merk, daß das Grundstück bebaut werden soll, cinzutragxn. Mit der Eintragung des Bauvcrmerkcs erwerben die Bau gläubiger den Anspruch auf Eintragung einer Hypothek für ihre Bäuforderungen. Tic weiteren Vorschriften regeln das Lerfahren der Baupolizeibehördcu, Gerichtsbehörden usw. und enthalten die im Nichtbeachtungsfallc awgedroh ten. Strafen. — 12. Sächs isch es Bun d e s ke g eln in Zwickau. Tie besten Resultate bis Montag sind: Clauder-Nossen mit 63 Holz auf Ehrenbahn, Fiedler-Chemnitz mit 24 Holz auf Industriebahn, Heinmanu-Rußdorf mit 31 Holz aus Silberbahn, Tienel-Tresden mit 24 Holz auf feststehender Geldbahn, Luckuer-Auerbach i. V. mit 36 Holz auf Tauer bahn, Römer-Chemnitz mit 26 Holz auf Bohlenbahn, Bütt ner-Chemnitz mit 25 Holz auf Tägesgeldbahuen. Chance auf Meisterschaft von Sachsen: Krehschmer-Chemnitz und Mittlocher-Auerbach mit je 9 Kugeln. IN der Bundes sitzung wurden der bisherige Bundespräsident Gnauck, so wie der bisherige Schriftführer Escher, die aus Gesund« heitsrücksichten von ihrem Amte zurücktratcn, zu Ehren mitgliedern des Bundes ernannt. Ein Antrag Oelsnitz- Lugau, der bezweckt, den Buudesmitgliedern, die von jetzt ab drei sächsische Bundeskegelu hintereinander besucht und keinen Ehrenpreis errungen haben, 50 Trostpreise aus-, zusetzen, wurde angenommen. — Am 1. Juli tritt hinsichtlich der Bestellung Von Telegrammen während der Nacht eine Aenderung ein. Wie die Erfahrung gelehrt hat, stößt die Bestellung in der Nacht oft auf Schwierigkeiten, weil die Empfänger die Zu stellung vielfach ungern sehen oder die Boten keinen Zu tritt zu den Häusern erlangen. Um diese Unzuträglich- ketten nach Möglichkeit zu vermeiden, werden vom 1. Juli ab Telegramme während der Nacht, d. h. von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, allgemein nur noch ausge- lragen, wenn sie den Vermerk „nachts" tragen oder aus ihrem Inhalt erkennen lassen, daß sie wirklich dringlicher Natur sind. Wer daher von diesem Zeitpunkte ab wünscht, daß spät abends oder nachts ausgelieferte Telegramme auch während dieser Zeit noch in die Hände des Em pfängers gelangen, wird gut tun, vor der Adresse der Tele gramme, auch wenn sie an und für sich schon dring lich erscheinen, durch den Vermerk „nachts^ diesem Wunsche Ausdruck zu geben. — Tie Tagesordnung für die 53. Versammlung des Sächsischen Forstvereins in Schandau ist soeben erschienen. Aus den Verhandlungsgegenständen sind fol gende Punkte zu erwähnen: 1. Ter gegenwärtige Stand der Nonncnfrage. 2. Tie forstlichen Verhältnisse der Säch sischen Schweiz. 3. Tas Haubarkeitsalter unserer Haupt holzarten und seine wirtschajtliche Bedeutung. 4. Erfah rungen aus dem Gebiete der Pflanzenerzichung. Tie Tag ung beginnt am 20. Juni in Schandau.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite