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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191003182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19100318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19100318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1910
- Monat1910-03
- Tag1910-03-18
- Monat1910-03
- Jahr1910
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1910
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au. '3° s» -o" und N Kurs 128 188.10 178,80 121 120,25 tere. 343 3L/.10 323,10 ISS 187 IS) 80S ISS 177 140,SO 104 SS 127 » a» K ! § chrmtker vorgenomm«« Uutersuchuug«, zu überzeugen und tm -all« der Wahruchnmug von Mißständen, eventuell unter Angchuug de« NahruugSmittelchemtkrr« auf Abhflf« der» selben bedacht zu sein beziehentlich Anzeige anher zu erstatten, andererseits wird ad« auch da« Publikum ersucht, die vorstehend dargestellten Bestrebung« durch Unterstem», der vehvrden und Eluwftftrng auf die Ladeainhaber zu fördern. Großenhain, am 10. März 1910. 162 b L. K-ut-liche Atutthaupturauuschast. «nd A«r»tgrr («dedlM md.HMtzch Kmtsöürtk W "r »rageblatt", Riesa. für bli «ntzl. ikmtrhauptm-imMft Sroßach-ln, »-» Mirlgl. «mtrgockcht «nd dm Rat d« Stadt Riesa, sowie den Bemeinderat BML Ptmeut: geackert. Weir: mit Talkum und Stärkesirup überzog« ohue DeklaraUou. Grauste«: getalkt uud geschwefelt ohue Deklaration. Marmelade«: Abfälle, Stärkesirup uud künstliche Färbung ungenügeud dcklariert. Zuckerhoxig: Stärkesirup,usatz nicht deklariert. MactS: Zusätze von wilder, Vombay-Maci«, Maismehl, Paniermehl, Zwichack. Mari»-Surreal: Unterschiebung grbblich verfülschler Mari«. vtttere Maudel«: Fälschung mit Pfirsich, uud Aprikosenkenten. Gchakalade: Zusatz von Mehl ohne Deklaration. Schokolade««-!: Unterschiebung von Suppenmehl, Gewürzmchl, Bauillexrchl. Htmdeersirust: Fälschung mit Wasser, Zusätze von fremd« Farbstoff« und Salicylsäure ohne Deklaration. Zitronensaft: Fälschung mit wässeriger Zttnmmsäurelvsuug, Zusatz van Salicyl- säme ohne Deklaration. Obstweine: »erdorbensein. Frnchtdranntmei«: reine Kunstprodukte aber künstlich gefärbt austatt unter Le» klaratton mir anderen Fmchtsästm uachgesärbt; ohue Deklmmtio» saltcyliert. Wingemachte Früchte: Zusatz ,on fremd« Färb«, Kapillärfirup uud Sasicyl- säure ohne Deklaration. Pfesiergurk«: Zusatz von Kupfersalzen und Kupferung derselben durch der« Her stellung tu oxidierten kupfernen Kesseln. Trocknre Gemüse und Mehl: Lerunreiaigung durch Milbm, Er, Spinnen, Würmer, Lagerung auf viel betret««», schmutzig« Boden in nicht geschlossen« Säcken au« Leinwand oder Papier, Roggenmehl mit Kartoffel» oder Grrstenmehl versetzt. Grat: Surrogatzusatz nicht kenntlich gemacht, zu hoher Wassergehalt. Hefe: Zusatz von Kartoffelmehl. vuttergebück: unter Berwendung von Margarine hergrstrllt. Dörrobst: Zusatz von schwefliger Säure. Vrauutwet«: Verwendung von Schärfe«. Dsteldrauulwetue: Verschnitte durch Sprit oder Wasser nicht deklariert, Eierkognac mit Vorsäure konserviert. Wei«: stark gewässert, übermäßig gespritet, essigstichig. Alkoholfreie Getränke: verdorben, zuviel Alkohol. vier: salicyltert, einfache« Zuckerbier al« Kraftmalzbier verkauft. Alükstakett»m«tze aus Al«»: unerlaubt hoher vletgchalt. Wetstolechkochtöpfe: mit gesetzwidrigem, stark bleihaltigem Jnnenlot. Emailletöpfe: schadhafte Stellen im vohen, mit gesetzwidrigem, stark bleihaltigem Lot auSgebrffert. Schubkästen mtt Leteu-mittel«: nicht zugeschoben, nicht oder mit falsch« Schu bern versehen, Über solchen befanden sich Schubkästen mtt giftigen Mineralfarben und Drogen. Petroleum: park feuergefährlich, weil fahrlässig mit Brennspiritur verunreinigt. MM- - . WWU proMonatk»st«t dtese Leitung »et Abholung in b« GeschLfSstell«; UmAM MUI durch di« Post sni in» Hau» «» Pf-.; bei Abholung au jedem D IDMd Deutschlaud» und durch di. «u»tr»ger frei in« Hau«; Di« Wabrnehmung, daß in Betrieben, welche sich mtt der Herstellung bez. dem Vertrieb von Rahrsugss und Ge««tzmttteln befass«, »icht allenthalben die nötige Sauberkeit herrscht, weiter auch, daß die zum öffentlichen verkauf bestimmt« Nahrung«» ünd Genußmittel», sowie EebrauchSgegenstände oftmals «icht in einer ihrer VezeichtttNiß etftfpreche«dttt Weise in den Handel kommen oder Zutaten enthalten, die vom Stand» puukte der Nahrungsmittel» und GesuudhettSpolizei al« unzulässig sich darstell« bez. de«halb al« derfälscht zu beanstand« find, gibt der unterzeichneten Königlichen Amt«» hauptmaunschast nach Gehör de« BezirkSauSfchusse« veranlaflun-, di« Inhaber von Betrieb« der vorgedackt« Art, 1u«besoabere von Fleischerei«, Bäckerei«, Gasts uud Gcha»kMtrtschaft«, vraueretex, Flasch«bterha«d- ümgex, Mineral- und vra«se»afferfabrtt«, Kolonial- und Materials »arex-audl««gen und soustigr« verkst«s»steü« der Rah««g»s und Geuußs «ttteltrauche im eigenen und im allgemeinen öffentlichen Interesse hinzuweis«, in ihr« Geschäftsbetrieben nicht nur hinsichtlich ihrer Person, sondern auch in Bezug auf die Betrieb«», verkauf«, und Lagerräume und die zur Benutzung kommenden LetrlebSgegiustäude, Werkzeuge, Waagen, Maße, Gewichte, Messer, Ladentische pp. sich jederzeit der peiultchst« Sauberkeit zu befleißigen — in«» besondere d« fraglichen Räumen genügend Luft und Licht zuzuführ«, die ver» kaufrstellen für Leben«mittel nicht zu ander« Zwecken, wie z. v. zu Wohn», Kranken» oder Kinderstuben oder al« Werkstätten, zu benutzen, die zum verkauf bestimmt« Waren vor Verunreinigung« durch Tiere, so durch Hunde oder Katzen, zu schützen, die Fliegen von dm offmliegeuden Warm durch Verwendung von Drahtkörbm fernzuhaften, die verkauften Fleisch» und Wurstwarm in reinem Papiep zu verpacken, die vorratSgefäßevsür Fische, Gurk«, Sirup, Zucker waren usw. mtt einem Deckel «dar einer Glasplatte zu oersch« — und dafür besorgt zu sein, daß die gleiche RMNchtett «mH Seit« ihre» Diettst- und Ges hilf«sterso«al» beobachtet wkd, auch auf die Güte, Vesch«ff«heit und Zus sammeufetz««- ihrer War« fortgesetzt zu ächten. Lu« der nachstehenden Zusammenstellung oub G ist ersichtlich, welch« Mängel der NahrungSmtttelchemiker bei den vorgenowmenen Untersuchung« am häufigsten gesund« hat. Die in Frage kommenden Gewerbetreibenden erseh« hieran«, worauf sie, um tun lichst einwandfreie Waren zu führen, ihr Augenmerk hauptsächlich zu richten haben. Kolonial» und Maftrialwarenhäudler «erd« hiernach die von ihnen feilgeboten« Bemüsearten, Bäcker ihren Mehloorrat, öfter» auf da« Vorhandensein von Fremdkörper« bez. Käfern, Milben, Finnen und Würmern zu untersuchen und nötigensall« von dies« zu säubern haben. Händler mit dies« oder anderen d« Verfälschung audgesetzten oder öfter« unter falscher Bezeichnung geführten Warm, welche dieselben nicht selbst Herstellen, sondern fertig vom Großhändler bezieh«, werden zur Vermeidung einer Verantwortlichkeit gut tun, bei der Bestellung „garantiert rriue bez. der Bezeichnung tatsächlich e»1spreche«de Ware" zu Verlang«, und, daß sie solche erhalten, sich auf der Rechnung bescheinig« zu lassen, aber auch die bezogene Ware unter keiner anderen Bezeichnung z» vrrkansev, al« sie dieselbe erhalten haben. Gast» und Schankwirte sowie Flaschenbierhiindler haben di« benutzt« Gläser uud Flasch« nur in reinem fließend« bez. in solchem Wasser zu spülen, welch«« oft durch frische« ersetzt wird — vergleiche Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmanuschast vom S. Oktober 1899 (Nr. 239 dr« Großenhainer Amtsblatt«) — Fleischer und sonstige SchlachihauStnhaber haben ihre Schlacht-Safer «ar Z» Schlachtzweck«, niemals aber zum Waschen oder zum Aufbewahren von WtrtschaftSgegenständen usw. zu benutzen, Bäcker haben darauf zu sehen, daß Backwaren beim verkaufe Nicht NNNöftg diel betastet werden, insbesondere die« nicht mit unsauberen Händen geschieht, daß fertige Backwaren, namentlich Brot, in reinlicher Weise gelagert und endlich im Vackraum nasse Wäsche und Kleider nicht aufgehängt werden. § DorratSgefäße, Schubkästen usw. werden mtt d« HandelSnamen der Waren deutlich zu bezeichnen, flüssige Lebensmittel, wie Essige, alkoholfreie Getränke usw„ klär, gegebenen falls erst nach dem Filtrieren in Verkehr zu bringen sein. Nicht mehr zum Verkauf bestimmte, verdorben« Lebensmittel find au« d« ver» kaufrstellen zu entfernen; niemals dürfen verdorbene LebenSmtttel frischen zugefttzt werd«. Brot üyd andere« Gebäck darf die Wände, die meist farbig und oft auch nicht allenthalben rein sind, nicht berühr«. Die Brotschragm sind an der Wand mit leicht abwifchbarm Holzleiste« zu versehen. Backwaren und Petroleum werden in getrennten Räumen feilzuhalten und zu verkauf« sein. ArfmUfarben uyd andere Giftfarben dürfen nicht in Kästen oder offenen Gefäß« über Nahrungsmitteln gelagert werd«« Behördlich erfordert« Aushäng« dürfen nicht durch andere Au-Hänge (z. v. Reklame» Plakate) verdeckt werd«. Wer alkoholfreie Getränk« usw. durch verdünn« von Grundstoffen mit Wasser herstellt, hat für tadellose« Wasser zu sorg«. Im Verkehr mit wein und Tognae ist da« neue, am 1. September 1999 in Kraft getretene weingesetz zu beacht«. Blitzer ist van Einleitung de« Strafverfahren» weg« der vorgekommenen strafbar« Zuwiderhandlungen mehrfach abgeschen ward«, «S wird die« ab« künftighin Mcht ge» fchchm können und gibt man auch au« diesem Grunde di« Befolgung de« vorstehenden vürgernmisirr z» Rckbe-»«-, sowie die H«rm GemeindedorstßpPe Bezirk« werd« angewiesen, sich von Zett zu Zeit von der Be- Schlachthofordu««-. Die gemäß de« Beschlüssen der städtisch« Kollegien vom 24. Februar und I. März 1910 durch Lektüren aÜgeändttte Ordnung für den städtisch« Schlachitzof z« Riesa vom 29. Juli 1909 liegt vom 19. März 1910 ab 14 Tage laug in der Ravt- kanzlet — Zimmer Rr. - — während der üblichen GeschäfGpunden zur Stusicht itffutt* lich aut» Der «st der««dt «es», am 18. März 1910. vr. Scheider, Bürgermeister. EmeWUWM Margsriue: Borfäure-usatz, außerdem vielfache Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift« über die Aufbewahrung und Verpackung der Margarine. Vtttter: ») Unterschiebung von Margarine, d) ungenügende AuSkaetung bez. Wässerung. Hackefleisch: Zusatz von Prüservesalz, wa« gänzlich unzulässig ist. Wurst: (Knoblauchwurst, Leb«u»«st, Blutwurst, vrühwürficheu), Zusätze von Kartoffelmehl, Wei-eamehl, Borsäure tun« oder außm gefärbt. Saure und beißig schmeckende Wurst ist al« verdarb« außer Verkehr zu setz«, vlideuöl: Zusatz von Sesamöl. Essig: Perdorb«feia infolge von Vorhand«« Esfigälcheu, Pilzwucherung«, Bak teriea, Weinessig ohne DeLaration küasMch gefärbt, zu geringer Weingehalt. Bet Essig unb Weinessig war häufig ein so geringer Säuregehalt festzustelleu, daß die Bezeichnung .Essig' für dies« Ware alt auf Täuschung gerichtete Benennung betrachtet «erd« umß (bei Essig mindest«« S V«, bet Weinessig mindesten« S"/„ bet Esfigsprlt mindesten« 7»/« Essigsäure notweudtg). Schalt au gesuudheitSschädlich« Metall« (Ziuk, Blei, Kupfer). Essige dürft« mft Gesäß« au« Zink, Blei und Kupfer nicht in Berührung kvUMM. van Muufttükeie.^ Familie, er», sucht l Hause, r ältere« t. «efl./ gäbe erb. kbniter, S »h lMtll Mligung. I Ml. I Nr-ik» 44. ,24^ahre I 1910 P-i«. I an I «berg, U oßenhain. M switch, 18. «irr 1V10, Me«»ö. SS. SMch La» «tesaer raaediatt «scheUU jedea llch abend» mtt AuDnahm« d« Sonn- und Sesttch«. Ltrrtrlsährttch« Vezu-SpeM bet AthMwg tu der «rpedttl« tu «ttes» I «art LV Ps-, durch «miae Trcher fnt ich Heu» 1 Mart SS Pf-., bet Abholung «u Schalter der lasiert. Poftanstaltm 1 Mark 00 Ps-, durch d« Brtettrüger sret tu« Han» 2 Mert 7 Psg. Auch MonatSabouvonent» werden au-meamuu- Auz«t-r»-Au«ahu» sür dl« «uvmur de» Ausgabetage» bl» MuulNa- S Uhr oh« SeuMhr. «ota«on»dmck und «erlag von Langer * Wintert,» in ^iesa. - Ves«lN»sle1le- Doethestrab« 0«. - PMr dle «ckaMon «antworülch: Hermann Schmidt l» H «8
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