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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191006173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19100617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19100617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1910
- Monat1910-06
- Tag1910-06-17
- Monat1910-06
- Jahr1910
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1910
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Riesaer G Tageblaü «nd A.«r»r-»r (VdtttM M»,ÄWtzky. «wgraouwAdassn MmKEa, ,ra»*»r«4t-.m.s-. «r.«- str die König!. AmtLhauptmannsHast Großenhain, das König!. AmLSgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 187. Freite-, 17. Juni 1910, «ße«>s. «8. Jahrz. Da» Riesaer Tagebtatt «schriut jetr» La» abend» mit ««»«ahme der Son» und Festtage. virrNljtlhrNq« »epi^Prei» bet Abholung tu der Expedition t» Riesa 1 Mart 00 Pfg, durch unsere Tröger sat in» Hau» 1 Mart SV Pfg, bei Abholung am Schalter der kalsrrl. Popanstalte» 1 Mark SV Psg, durch den Brieströger s«t in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monat»abommnrnt» tvrrdrn angenommen. Anzeigrn-Annahme sltr dl« Nummer de» Au»gabetagt» bi» vormittag 9 Uhr ohne Sewilhr. R»tatlon»dr«S «nd Verlag vo« Lange« L Winterlich in Riesa. — vefchLft»st«lle: Soethestraß« VS. — Für die Redaktion verantmortlich: Arthur-ähnelt« Riesa. Ptonierübungen. Da« 2. König!. Sächs. Pionier-Bataillon Nr. 22 wird am 18. und 28. dieser Monats in der Zeit von L Uhr früh bi« 1 Uhr nachmittag» Brückenschläge über die Elbe zwischen den unteren Vobersener Elbhäusern und Kreinitz vornehmen, weshalb folgende Anordnungen getroffen werden. 1. Während der Dauer der Uebungen ist der Elbstrom für Schiffahrt im allge meinen gesperrt. Es kann nur auf den ungehinderten Personenverkehr Rückficht ge nommen werden. 2. Leide Ufer find während der Dauer der Uebungen, sowohl i« Bereich« der vrückenstellen (UebungSstellen), al» auch 300 m ober- und unterhalb derselben von Schiffahrt und Flößerei fretzuhalten. 3. Die zu Lal gehenden Schleppdampfer, Ketten- und Frachtschiffe sowie Flöße haben während der Uebungen bei Promnitz und bet größeren Ansammlungen von Fahr zeugen bet Nünchritz, am Wolfrberge und an der Rosenmühle oberhalb Nünchritz zu stellen. 4. Die zu Berg gehenden Schleppzüge oder Segelschiffe haben «ährend der Uebungen unterhalb Kreinitz vor Anker zu gehen oder zu stellen, wobei die Führer derselben darauf zu achten haben, daß di« Durchfahrt für die Personenschiffe und Fähren frei bleibt. 5. Di« Sperrung beginnt, sobald die 1000 m ober- und unterhalb der Hebungs stellen in Pontons oder auf dem Lande aufgestellten Zivil- oder Militärposten zwei übereinander befestigte rote Flaggen hissen. Lei Aufhebung der Sperrung werden die Signale eingezogen. 6. Beim Abfohren der Schiffe und Flöße nach Freigabe der Fahrt ist di« Reihen folge der Ankunft am Stellplätze genau innezuhalten und hierbei, sowie auch bet allen sonstigen Maßnahmen vor, während und nach der Sperrung den Weisungen der Strom- polizeibeamten und der aufgestellten Posten uuweigerlich Folge zu leisten. 7. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bi» zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Meißen, am 16. Juni 1910. Nr. 795 X. Äönigliche.AmtshauPtmaunschaft als Gldstromamt. Es werden Scharfschießen abgehatten auf dem Schießdlaß Heidedäuser: am 22., 24. und 25. Juni dieses Jahres in der Zett von 7 Uhr vor mittags bis 6 Uhr nachmittag», b) ans dem Schießplatz Gohrisch (Artillerieschießplatz) nördlich und südlich des Wülknitzer WegeS: am 20„ 22., 23. und 24. Juni diese» Jahre» in der Zett von 7 Uhr vormittag» bi» 1 Uhr nachmittags; am 21. Juni diese» Jahres tu der Zeit von 3 Uhr vormittag» bis 10 Uhr abend». Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß tage so bewirkt, daß sie V« Stunde vor Beginn de» Schießens durchgeführt ist. Bet Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch find die Mühlberger Straße und der Wülknitzer Weg gesperrt. Die Wege de» Platzer find bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 6. Mat 1910, Nr. 334 k v, abgedruckt in Nr. 103 der Riesaer Amtsblattes, wird die» mit dem Be merken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366,10 bez. 368,9 des ReichSstraf- gesetzbuchS bestraft werden. Die OrtSpolizetbehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem sorge- schrieben«» Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 16. Juni 1910. 401 s v. Königliche Amtrhauptmannschaft. Ausverkaufswesen. Die nachstehende Verordnung der Königlichen Krei»hauptmannschaft in Dresden vom 4. Mai 1910, AuSoerkaufSwrsen betreffend, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis und weisen auf die unter 3. enthaltenen Strafbestimmungen noch besonder» hin. Der R«t -er Stadt Mesa, am 15. Juni 1910. vr. Scheider, Bürgermeister. Geilh. Aaserrkaafswese«. Die Königliche Kreishauptmannschaft ordnet auf Grund von 8 7 Absatz 2 und 8 9 Absatz 2 de» ReichSgesetze» gegen dyl unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (ReichSgesetzblatt Seite 499 flg.) in Verbindung mit der Ausführungsverordnung vom 28. September 1909 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 547) nach Gehör der Gewerbe» und der Handelskammer Dresden folgende» an: 1. zu § 7 Absatz 2 de» Gesetze». Vor der Ankündigung eine» jeden Au»oerkauf» — mit Au»uahme der unter 2 näher bezeichneten Saison- und Jnvertturautterkäufe — ist bet der Ort»polizribehvrde über den Grund de» A»»verkauf» und den Zeitpunkt seine« Beginne« Anzeige zu er statten, sowie ein genau«» verzeichnt« der au»zuverkaufenden Waren einzuretchen, dessen Einsicht Jedermann gestattet ist. Unter Orirpolizeibehvrde ist zu verstehen in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadttat, in Städten mit der Städteordnung für mittlere «nd kleine Städte der Bürgermeister, in Landgemeinden der Gemeinbroorstand, in selbständigen GutSbezirken der Gutivorsteher. Die Anzeigeerstaltung hat spätesten» 14 Tage, die Einreichung de» Verzeichnisse« spätesten» 7 Tag« vor Beginn de« Ausverkaufes zu erfolgen. «u»nahmen sind nur zulässig, wen« e», sich um schnellverderbliche Waren handelt. Der Ankündigung eine» Ausverkaufe» steht jede sonstige Ankündigung gleich, welche den Verkauf von waren wegen Beendigung de« Geschäftsbetriebe», Aufgabe einer «in- zeluen Warengattung oder Räumung eine« bestimmten Warenvorrat« au« dem vorhan denen Bestände betrifft (8 9 Absatz 1 de« ReichSgesetze«). 2. zu 8 9 Absatz 2 de» Gesetze». Auf Saison- «nd Inventurausverkäufe, die in der Ankündigung al« solche bezeichnet werden und iM ordentlichen Geschäftttettehr üblich sind, finden die Vorschriften unter Ziffer 1 (§8 7 und 8 des Gesetze») keine Anwendung. Al« derartige bisher übliche Ausverkäufe find anzusehen Ausverkäufe im Kleinhandel mit Erzeugnissen der Textilindustrie (Mauufakturwaren, Modewaren, Putzwaren), Herren-, Damen- und Klnderkonfektion, Kurzwaren, Schnittwaren, Posamenten, Wollwareu, Weiß ware»), mit Pelzwaren und mit Schuhwaren. Für diese Saison- und Inventurausverkäufe gelten folgende besondere Bestimmungen: Inventur- und Saisonausverkäufe dürfen im ganzen nicht öfter al« zweimal im Jahr« stattfinden^sa daß gegebenen Falle» der Inventurausverkauf mit einem der Saison ausverkäufe zusammenfällt. Die Ausverkäufe find nur in der Zett vom 1. Januar bi« mit 1k. Februar und vom 1. Juli bl« mit 15. August statthaft. Die Dauer eine« jeden Ausverkäufe» darf einen Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreiten. Die Bestimmung de« Beginn» de» Au»verkauf» innerhalb der angegebenen Zeiten bleibt dem Verkäufer überlassen. Diese Anordnungen treten mit dem 1. Juni dieses Jahre« in Kraft «nd gelten zunächst bi« 31. Dezember 1911. 3. Strafbestimmungen. 8 8 de« Gesetze«. Mit Gefängnis bi« zu einem Jahre «nd mit Geldstrafe di» zu 5000 M. oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer im Falle der Ankündigung eine« Ausverkauf« Waren zum Verkauf stellt, die nur für den Zweck de» Au-oerkauf« herbeigeschaflt worden find (sogenannte« Borschieben oder Nachschieben von Waren). 8 10. Mit Geldstrafe bi« zu 150 M. oder mit Haft wird bestraft: 1. wer der Vorschrift de« 8 7 Absatz 1 zuwider e« unterläßt, in der Ankündigung eines Ausverkauf« den Grund anzugeben, der zu dem Ausverkäufe Anlaß gegeben hat; 2. wer den auf Grund de« 8 7 Absatz 2 erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt oder bet Befolgung dieser Anordnungen unrichtige Angaben macht; 3. wer den von der höheren Verwaltungsbehörde auf Grund de« ß 9 Absatz 2 Satz 2 getroffenen Bestimmungen zuwiderhandelt. Dresden, am 4. Mat 1910. 131 d IV. Königliche KreiShauptmannschaft. 3457 veffeutliche Titz««- des Gemewderetes z« Gröba Sonnabend, -err 18. Juni 1910, «achmittags 8 Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Verpachtung de« Feldes am Gteknbruch an den Naturheilverein Gröba. 3. Beschwerde de« Kürschner« Kotte, Verkehr auf der Riesaerstraße betr. 4. vausachen Holey, Schiller und Baumwollspinnerei. 5. Anbau eine« Brettschuppen» an, den FeuerUschgeräteschuppen. 6. Beratung der Wasserwerks- ordnung (2. Lesung). — Nichtöffentliche Sitzung. Gröba, am 16. Juni 1910. Der Gemeindevorstand. Dienstag und Mittwoch, als den 21. und 22. d. M., werden im hiesigen Orte die Schornsteine gekehrt. Der Gemeindevorstand. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, -en 18. Juni d». I»., von vorm. V-9 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof rohe» Rindfleisch zum Preise von 50 und 35 Pfg., sowie gepökeltes Rindfleisch zum Preise von 40 Pf. pro Vr'^8 -um Verkauf. Riesa, den 17. Juni 1910. Die Direktion -es stii-t. Schlachthofe». Freibank Rödera«. Morgen Sonnabend von früh 7 Uhr ab Rindfletschverknnf, roh, Pfund 45 Pfg. Der Gemeindedorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 17. Juni 1910. * Obwohl durch da» Schiedsgericht in Sachen der Vauarbait«r-Au»sp«rrung der Schi«d»fpruch ge- fällt worden ist, wird hier der Beginn der Arbeit doch noch nicht erfolgen. Soviel wir erfahren konnten, wollen di« Arbeitnehmer hinsichtlich der Lohnfrage erst noch einen Beschloß de» Zenttalvorstande» abwarten. —* Da» hiesige Pionierbataillon Nr. 22 wird morgen Sonnabend und am 23. d. Mt». Brückenschläge über die Elbe zwischen den unteren vobersener Elbhäusern und Kreinitz vornehmen. Auf di« die»b«zügltche Bekanntmachung der König!. Amt»hauptmannschaft Meißen al» Elbstromamt in vorliegender Nummer d». Bl. sei hiermit aufmerksam gemacht. —* In seiner gestern abgehaltenen Versammlung be schloß der Gewerbeverein, zur Hauptversammlung der Sächsischen Mittelstand»oereinigung am 22. Juni in Dritten einen Vertreter zu entsenden. Al» solcher wurde Herr Goldarbeiter Schumann bestimmt. Der den Verein»- Mitgliedern bekannte Herr Eisenbahnasflstent Lüttich in Dresden teilt« mit, daß er auch in diesem Jahre eine Fettenreis« nach dem fernen Osten unternehmen und hier über «inen Ltchtbildervottrag au»arbrtten werde, den er wieder dem Gewerbevereine anbot. Da» Angebot wkd im Auge behalten. Ueber die in Meißen stattgefunden«
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