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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.10.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-10-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191010150
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19101015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19101015
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1910
- Monat1910-10
- Tag1910-10-15
- Monat1910-10
- Jahr1910
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.10.1910
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Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 240. Sonnabend, IS. Oktober 1910, abends. 03. Jahrg. La» Riesaer Tageblatt erschrütt jede« Ta, abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Blerleljilhrlichrr Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Mesa I Mark KO Psg., durch unsere TrSger sret in» Hau» 1 Mark LS Pfg., bet Abholung am Schalter der kalserl. Poslanstalien 1 Mark SS Psg, durch den Briefträger srei in» Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabomiement» werden angenommen. Auzeigru-Auuahme für die Runnner de» SluSgabetageS btS vormittag S Uhr ohne Gewühl. Rotationsdruck und Verlag von Langer ü- winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Da» im Grundbuchs für Gostewitz Blatt 31 auf den Namen Kurt Kayser ringe« tragen«, an der Straße von Gostewitz nach Ntckritz liegende Grundstück soll am 8. Dezember 191«, vormittag» 9 Uhr an der Gerichtrstelle tm Wege der Zwang-Vollstreckung versteigert werde«. Da» Grundstück ist nach dem Flurbuchs 37,3 Ar groß und einschl. der vorhandenen Wasserleitung auf 15230 M. geschützt. S« besteht au» einem Wohnhaus, da» »um GchankwirtschaftSbetriebe dient, Nebengebäude mit Stallung und Garten. Di« Gebäude sind mit 15500 M. bei der Lande»brandverflcherung»anstalt versichert — Kat. Nr. 14 —. Da» Inventar, dessen Zubehöreigenschaft nicht seststeht, ist gesondert auf 1750 M. geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen de» Grundbuchamt» sowie der übrigen da» Grund« stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzung, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Tip- tragung des am 21. September 1910 verlautbarten BerstetgerungSoermerkeS aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätesten» im BersteigerungStermine vor der Auf« forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bet der Feststellung deS geringsten Gebot» nicht berücksichtigt und bet der Verteilung des BersteigerungSerlöseS dem Ansprüche des Gläubiger» und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung de« Zuschlag» die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung de» Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für da» Recht der BersteigerungSerlö» an die Stelle de» verstei gerten Gegenstände» tritt. Riesa, den 14. Oktober 1910. Königliche- Amtsgericht. 2a 12/10. In de» KoulurSversahreu über da» Vermögen 1. de» Uhrmachers Karl Bruno Atetzler in Nieka, Hauptstraße 21, 2. der Galanteriewarenhändlertn Anna Marie Marbach, früher in Riesa, jetzt in Leipzig-Reudnitz, Lutherstraße 3 Pt. ist zur Abnahme der Schlußrechnungen de» Verwalter», zur Erhebung von Einwen dungen gegen die Schlußverzeichnisse der bet der Verteilung zu berücksichtigenden Forder« ungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zu 1 über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an dis Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 11. November 191«, vormittag- Vi12 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 14. Oktober 1910. L 7/10. — Königliche- Amtsgericht. 3/10. Donnerstag, de« 8«. Oktober 191«, vor«. 1« Uhr kommen im BersteigerungSlokal hier eine große Anzahl Tapeten, Borden und 26 Büchsen Teppichreinigungsmittel gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 15. Oktober 1910. — Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Da« sür das Jahr 1910 ausgestellte Verzeichnt« der in Rresa wohnhaften Personen, welche zu dem Amte einer Schöffen und eine» Geschworenen berufen werden können, liegt vom 17. bis mit 25. Oktober 1910 im Rathaus«, Einwohner-Meldeamt, Zimmer Nr. 14, zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit diese» Verzeichnisses kann innerhalb einer Woche, vom Tage der Auslegung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll bei der unter« zeichneten Behörde Einspruch erhoben werden. Im übrigen wird auf die nachstehend abgedruckten Gesetzesbestimmungen verwiesen. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. Oktober 1910. vr. Scheider, Bürgermeister. Schr. Gericht-Verfassungs,esetz vom 27. Januar 1877. 8 31. DaS Amt eine» Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. § 32, Unfähig zu dem Amt eine» Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung ver lören haben, 2. Personen, gegen welche da» Hauptverfahren wegen eine» Verbrechen» oder Vergehen» eröffnet ist, da» die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste da» dreißigste Leben»« jahr noch nicht vollendet haben, 2. Personen, welche zur Zett der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben, 3. Personen, welche für sich und ihre Familie «rmenunterstützung au» öffent lichen Mitteln empfangen oder in den letzten 3 Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben, 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt« nicht geeignet sind, 5. Dienstboten. § 34. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welch« auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in dm Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche VollstreckungSbeamte, 7. Religionsdiener, 8. BolkSschullehrer, 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehvrende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. DaLselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finde« auch auf da» Geschworenenamt Anwendung. die Bestimmungen zur Ausführung de- GerichtSverfaffung-gesetze- vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. Mürz 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eine» Geschworenen sollen nicht berufen werden: ? 1. die AbteilungSvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien, 2. der Präsident de» LandeLkonsistoriumS, 3. der Generaldirektor der StaatSbahnen, 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der GkcherheitSpolizeibehörden der Städte, welche vop der Zu ständigkeit der AmtShauptmannfchaften ausgenommen sind. Freibank Glaubitz. Morgen SountNg früh von Vr? Uhr an kommt Schweinefleisch, gelocht, Pfund 40 Psg. zum Verkauf. Der Gemeindevorftand. Oertliches iiu» Sächsisches. Riesa, 15. Oktober 1910. —* Platz musik spielt bet günstigem Wetter am 16. Oktober von 1130 bi» 1230 mittag» auf dem Kaiser Wilhelm-Platze da» Trompeterkorps de» 3. Feldarttllerie- Regiment» Nr. 32 nach folgendem Programm: 1. Unter dem Srillenbanner. Marsch von Lindemann. 2. Ouver türe z. Op. „Die Krondiamanten* von Auber. 3. Zug der Frauen a. d. Op. „Lohengrin" von Wagner. 4. Pot pourri a. d. Opt. „Der Zigeunerbaron" von Strauß. 5. Thüringer Blumen. Walzer von Ernestie. —* Am 13. Oktober, 9 Uhr vormittags, versammelten sich di« Mitglieder de» Garnison - Rettverein» Riesa am EüdwestauSgang von Kobeln zur 8. Rettjagd. Die Offiziere der beiden Artillerie-Regimenter, an deren Spitze Herr Oberstleutnant Deorient, waren fast vollzählig erschienen, auch einige Herren de» Pionier-Bataillon» und zwei SanitütS-Osfiziere waren beim Stelldichein zugegen. Unter Führung de» diesjährigen Masters, Herrn Haupt- mann Boden, setzte sich da» starke Feld in Bewegung. Die Hunde hatten unterdessen die Fährte ausgenommen und führten das bunte Feld in flotter Fahrt über natürliche und künstliche Hindernisse bi» in die Gegend von Poppitz, wo nach einem Galopp von ca. 6 Kilometer der Master an 35 Herren Brüche verteilen konnte. Zwar waren zu nächst nicht alle Herren beim Halali, doch fanden sich nach kurzer Zett sämtliche Teilnehmer ein, wenn auch verschie dene zu Fuß, denen ein breiter Graben zum Verhängnis geworden war. —* Der Vorsteher de» K. S. MilitärvereinS-BundeS« bezirke» Großenhain beruft die Militärs er et ne au» Riesa und den Orten der Umgebung zur Wander versammlung sür morgen Sonntag nach dem Gasthof in Zeithain zusammen. Der Beginn ist auf 2 Uhr nach mittag» angesetzt. In den Wanderoersammlungen bietet sich Gelegenheit zum Meinungsaustausch über Militär- veretnSangelegenhetten auch für diejenigen Kameraden, di« der jährlich einmal stattfindenden BeztrkSversammlung al» VeretnSabgeordnete nicht beiwohnen können. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß durch eingehende Berichte ein tie ferer Einblick in die arbeitsreiche Tätigkeit des Bundes ge wonnen und das Interesse an demselben geweckt wird. Vielleicht bedarf e» noch einmal diese» kurzen Hinweise», um die MilttärveretnSmitglieder auf die Wanderoersamm lung aufmerksam zu machen und zum Besuche derselben anzuregen. —* Vorgestern ist unterhalb der Elbbrücke «in weib licher Leichnam von der Elbe an» Ufer gespült worden. Die Leiche war bereit» stark in Verwesung übergegangen, sodaß sofort die Beerdigung auf dem Friedhof in vobersen erfolgen mußte. Die Jdendität der Toten konnte noch nicht festgestellt werden. E» handelt sich um «ine Person tm Alter von etwa 30 Jahren. —* Ter Gustav Adolf-Zweigverein Riefa und Umgegend feiert morgen — siehe die Anladung im Inseratenteil dieser.Nummer — sein Jahressest, D»s gute 8ledeek-8ter
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