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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191010268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19101026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19101026
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1910
- Monat1910-10
- Tag1910-10-26
- Monat1910-10
- Jahr1910
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1910
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Riesaer G Tageblatt Mittwoch, SS. Oktober 1810, «veobS Ksch. «s. zur AmtShauptmannschaft Oschatz gehörenden Tritt, dem Kreise der Handwerker, « » « Nichthandwerker I. Herr Stadlo. Johne berichtet über die Armen- kaflenrechnung sür da» Jahr 1909. Die «»»gaben der Kasse entsprechen im wesentlichen dem Bedarf de» Hau»- haltpkane». Die gegen den Hau»haltplan mehr au»gegeb«ne Summe beträgt 882,91 M. E» find eingenommen worden 29824 M., «»»gegeben 26 681 M. Die Rechnung schließt mit einem Kassenbestand von über 6000 M. ab. Die mehr verausgabte Summe von 882,91 M. wird vom Kollegium nachverwilligt. Siner Anregung de» Herrn Stadto. Rom berg, den Drehorgelspielern auf Jahrmärkten di« b«»her erhobene Gebühr von 80 Pfg. zu erlassen, wurde, nachdem sie von Herrn Stadto. Richter zum Antrag erhoben war, gegen 3 Stimmen stattgegeben. 2. Nach längerer Debatte stimmte da» Kollegium 1. einem vom Finanzausschuß und Rate angenommenen 8. Nachtrag zu dem Orttflatut der Stadt Riesa vom 8. Oktober 1894 zu, wonach den städtischen Beamten bet ihrer Pensionierung hinsichtlich der Dienstzeit auch di« nach Zurücklegung de» 28. Lrben»jahre» au»wärt» (b,t ein« Staat»-, Reich», oder Gemeindebehörde) verbrachten Dienst» Reue ftmlbere Vetvirtschsftmiß. Gitte KSche rrrrd ff. Vtere. Mit Rücksicht auf die beständig zunehmende Ausbreitung der Mauls mrd Klauen seuche werden unter Aufhebung der Verordnung vom 26. September diese» Jahre» (Dre». dener Journal und Leipziger Zeitung Nr. 224) die Borschriften in 8 21 der Verordnung vom 31. August 1908 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 197) für da» ganze Königreich Sachsen in Wirksamkeit gesetzt. Soweit die Biehmärkte nicht verboten werden, darf auf sie Klauenvieh von außer- halb Sachsen» nicht aufgetrieben werden. Ausgenommen von diesem Verbot bleiben die Schlachtoirhmärkte. In dem angezogenen § 21 muß e» unter Ziffer 2 Zeile 2 anstatt § 13 Absatz 7 Absatz « heißen. Dresden, den 22. Oktober 1910. 773UV Miuistertum des Inner». 7190 klMnWW liir Sie SenekSelWim MM. Zufolge Verordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern sind gemäß dem Gesetze vom 4. August 1900 für die in diesem Jahre stattfindende Srgän-ungSwahl für die Gewerbekammer zu Dresden in der 22. Wahlabteilung, umfassend den Amtsgericht», bezirk Riesa mit Au»schluß de» 2 Wahlmänner und zwar 1 au» Oertltches ««d Sächsisches. Riesa, 26. Oktober 1910. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab im RathauSsaale abgehalten« öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Dom Kollegium fehlten die Herren Stadto. Fischer und Schneider. Al» Ber. treter de» Rat» wohnten Herr Bürgermeister Dr. Scheider und Herr Stadtrat Riedel der Sitzung bei; außerdem war Herr Rattassessor Han»ke anwesend. L Miimt „Deutscher Herold" Vßr und Att-rtgrr (Llittblatt twd Aryriger). »»graovnGdwss« ß!^ I! Femstnechstell» für die König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. zu wählen. Die Wahlen finden statt Mittwoch, de» S. November laufende« Jahres tu» Ralhause zu «test, StadtverordueteufitzuugSsaal, und zwar für die Wahl der Haudtverker-Wahlmänner von IO—11 Nhr vormittags, für die Wahl der Nichthandwerkers Dahlmänner von V-12—Uhr mittags. Zur Teilnahme an den Urwahlen sür die Gewerbekammer sind innerhalb de» Kammerbezirkes berechtigt: ») zur Wahl vor» Handwerker-WahlmSuuern. Die Mitglieder einer Handwerker-Jnnung sowie sonstige Handwerker, sofern sie nach §8 17 ä und 21 des Einkommensteuergesetze» vom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mit einem Einkommen von mehr att 600 Mark eingeschätzt find, und zwar auch dann, wenn diese« Einkommen den Betrag von 3100 Mark übersteigt und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden att Inhaber oder att Teilhaber einer Firma im Handelsregister ein- getragen find, I») zur Wahl vo« Nichthandwerker-WahlmSnner«. 1. Personen, di« ein Handettgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 deS Handel«, gesetzbuche» betreiben und al» Inhaber oder Teilnehmer einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, aber uach 88 17 ä und 21 des Einkommensteuergesetzes im Kammer- bezirke nur mit einem Einkommen von 600 btt 3100 Mark eingeschätzt sind, ferner alle nicht unter » fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen als 600 Mark eingeschätzt und nicht im Handelsregister eingetragen sind, 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern sie nach 88 17ä und 21 des Einkommensteuergesetze» mit einem Einkommen von 600 bi» 3100 Mark eingeschätzt sind, dafern sie nach der Revidierten Städte, bez. Landgemeindeordnung (8 44 bez. 38 a—g) zur Ausübung de» Stimmrechtes bei den Gemeindxwahlen berechtigt sind. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben; jedoch können weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht versehenen Ver treter abgeben lassen. Rur durch Vertreter können ihre Stimme abgeben lassen: a) die juristischen Personen, und zwar durch einer» ihrer gesetzlichen Vertreter; , b) die Gemeinden und Gemeindeoerbände, und zwar durch di« Leiter der be treffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; 8) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonder« bestellten Bevollmächtigten; ä) die im Sinne de« Bürgerlichen Gesetzbuch«» geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund). Wählbar zu Wahlmäuuern sind nur diejenigen zur Gewerbekammer wahlbe- rechtigten männlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Gewerbekammer wahlberechtigten juristischen Personen, die das 28. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Retch»angehörige sind. S4V La» Riesaer Tageblatt erscheiat jede« La, abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlich«: Vezv-Spni« bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart bv Pfg, durch unsere Träger sret in» Hau» 1 Mart SS Pfg, bet Abholung am Schalter der lalsrrl. Postansialtrn 1 Mark SV Pfg, durch den Briefträger srtt in» Hau» 2 Mart 7 Pfg. Auch MonatitaboimenientS lverden angenommen. Anzeigrn-Annahul« sür dl« Nummer de» Aulgabetage» bt» vormittag v Uhr ohne Vewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer ä- Winterlich in Riesa. — VrschästLstelle: Goethestratze VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Alle hiernach stimmberechtigten Personen werden zur Teilnahme an der Wahl mit dem Bedeuten aufgefordert, daß sie sich unter Umständen über ihre Wahlberechtigung auSzuwitsen haben. Att Ausweis dient nach Befinden die Quittung über die für 1910 entrichteten Gewerbekammerbeiträge. Großenhain, den 21. Oktober 1910. 1982 k r. Königliche Amtshauptmavuschatt. Die Anfahrt zu der bet dem Ntttergut Merschwitz nach voritz führenden Fikhre in Merschwitz wird wegen Umpflasterung»arbeiten vom 27. Oktober 1910 ab bt» auf wettere» gesperrt. Der Verkehr über die Elbe wird auf die untere Fährstell« bei der Dampfschnetde» Mühle der Firma Otto Schulze in Merschwitz nach voritz verwiesen. Großenhain, den 26. Oktober 1910. 861 L. Königliche AmtShanPtmamrschaft. In da» hiesige Handelsregister ist heute eingetragen worden 1. auf Blatt 482, die Firma GtiehlerS Weinrestaurant, Inhaber Eduard Stiehler in Riesa b-tr.: Die Firma lautet künftig GtiehlerS Weinrestaurant, Inhaber Eduard Gttehler Nachf. Der Inhaber Ludwig Eduard Gttehler ist au»g«. schieden. Der Kaufmann Brutto EurÜ Enger in Riesa ist Inhaber. Der neue Inhaber hastet nicht sür die im Betriebe de» Geschäft» be- gründeten Verbindlichkeiten de» bisherigen Inhaber», e» gehen auch nicht die in» Betriebe begründeten Forderungen auf ihn über. st. auf Blatt 474r Die Firma Adler-Eopierwafferfabrik Mesa, Emil Luck in Riesa und att deren Inhaber der Kaufmann Ernst Emil Luck in Riesa. Angegebener Geschäftszweig: Handel mit selbstgeferttgtem Copierwafler. Riesa, den 28. Oktober 1910. Königliches Amtsgericht. Der noch rückständige WafserzinS auf das 3. Vierteljahr 1S1V ist bi» spätesten» zum 3. November dieses Jahres an unsere Stadtrasse zu bezahlen. Der Rat der Stadt Mesa, am 28. Oktober 1910, vr. Scheider, Bürgermeister. Bekanntmachung, die Einkommen- und GrgSnznugsstenerdeklaratton betr. Au» Anlaß der im Laufe de» nächsten Jahre» stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Grgänzung»steuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration de» steuerpflichtigen Einkommen» und bez. Vermögen» auSgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht e» frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergSn-ungSsteuerpflichtige» Vermögen btt zum 16. November 1S1O bet dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingletchen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommandit gesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschasten usw.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte de» BermögertterwerbS ausgestatteten Personenvereinen und Vermögen»mafsen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtige» Einkommen oder ergänzungSsteuerpflichtigeS Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpfltcht überhaupt unterliegen, Deklarationen bet dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzuretchen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Gröba, am 28. Oktober 1910. Der Gemeindevorstaud. Gonuabeuv, den 29. Oktober, vormittags IO Uhr werden 4 ausgemusterte Pferde vor dem Hauptetngang der Barackenlager» versteigert. Kommandantur des Tr. Ueb. Pl. Zeithain. Freibank Weida. Donnerstag früh 8 Uhr gelangt Schweinefleisch, roh, Pfund 80 Pfg. zum Verkauf. Der Gemeindevorstand.
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