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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191012300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19101230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19101230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1910
- Monat1910-12
- Tag1910-12-30
- Monat1910-12
- Jahr1910
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1910
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iesaerG Tageblatt -Srnspwchftell, Nr. » und Anzeiger (Llbeblatt Md A»)tig«). Kwtsötatt für di- Königl. Amtsbanptmannlchaft Grotzcnhaln, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemcinderat Gröba. 302 Freitag, 3«. Dejemder INI«, abends. SS. Jahrg. Da» Niejaer Dagebiatt erscheint jede» Ta, abend» Mit «uSnahnie der Soml. »nd Festtage. AierteljShrllcher »ezn^prei» bet Abholung in der Erprditio» .in Nirsa 1 Mart SO Psg^ durch »nserr DrSger >rei In» Han» 1 Marl tiü Pfg., bei Abholung ani Schalter der laiseri. Postans a len I Mark vü Psg^ durch den vrleströger srei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Mvnatlabonnemrnt» werde« angeitauwiru. Stuzeigen-Rnuahme ,I>r di« Nnmn.er de« Ausgabetage» bi» vormittag V Uhr ohne VrivLhr. SlvlalionSdnikk und Verlag von Langer L Winterlich i>- Siiela. — Doelhestrasie bv. — Flir die S.edakttvn veronttvortlich: Arthur Hähne! in Riesa. flls gefunden sind abgegeben worden: am 27. November 1910 1 Damenuhr, am 19. Dezember 1910 1 Fahrrad und am 24. Dezember 1910 1 Portemonnaie mit Inhalt. Die rechtmäßigen Eigentümer werden hiermit aufgefordert, ihr« Ansprüche innerhalb eine» Jahres, vom Tage der Fundabgabe an gerechnet, bet un« geltend zu machen. Fall« sich die Verlierer innerhalb der vorgenannten Frist nicht melden, wird über die Fundobjekte nach gesetzlicher Vorschrift versügt w.rdeu. Ter Rat der Stadt Riesa, am 28. Dezember. 1910. vr. Scheider, Bürgermeister. Glh. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 31. Dezember de. I«., von vorm. 8 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof gepökeltes Rindfleisch -um Preise von 40 Pf., sowie rohes Schweinefleisch zum Preise von 50 Pf. pro Vs zum Verkauf. Riesa, den 30. Dezember 1910. Die Direktion de» stSdt. SchlachttzofeS. Da« Ecgrbni« der am 11. Dezember 1S10 stattgesuudenen Gemeinderattwahl wird hiermit wie folgt bekannt gegeben. ES sind gewählt worden ») als Mitglieder auf die Zelt vom 1. Januar 1911 bi« 31. Dezember 1916 Herr Stuhlfabrikant Robert Geißler au« der I. Klaffe , Prtvatu« Hermann Gartenschläger , , II. , . , Schuhmachermeister Richard Sehmisch „ , III. , „ Maschinist Max Münch . IV. , b) als Ersatzmänner auf die Zelt vom 1. Januar 1911 bi« 31. Dezember 1916 Herr Handel«mann Ott» Kniffe au« der I. Klaffe , Hausbesitzer O«wald Döge , , II. . „ Oberpostschaffner Hermann Hanke „ , III. , , Geschäft,gehilfe Karl Schmidt , , IV. . Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Gröba, am 30. Dezember 1910. Der Gemeindevorstand. Oertliches «nd Sächsisches. Ri ein, 30. Dezember 1910. —Bor der 5. Strafkammer des Dresdner Königl. Landgerichts, unter Vorsitz des LandgerichlSratS Philipp, )atte sich die 32 Jahre alte Wirtschafterin Thekla Bertha Schmidt geb. Völkner aus Oschatz, zuletzt in Riesa wohn haft, wegen Unterschlagung zu verantworten. Die Angeklagte ist seit 1902 verheiratet und Mutter eines ^indeS, sie lebt seit vorigem Jahre von ihrem Ehemann «trennt. Der Schmidt wird belgemessen, im Juli d. I. ,n Riesa au» dem Nachlasse deS am 7. Juli gestorbenen LeinstubenbesttzerS Stichler Sachen im Werte von 5025 Mark sich rechtswidrig zugteignet zu haben. Die Ehefrau StiehlerS ist am 26. April d. I. gestorben. Darauf trat die Angeklagte als Vertreterin der Hausfrau bei Stiehl« in den Dienst. Obgleich die Schmidt leugnet, wurde ihr nachgewiesen, daß sie aus dem Nachlaß Kleidungsstücke, Wäsche, Schmuckgegenstände, ein Briefmarkenalbum und noch andere Sachen unterschlagen hat. Den Verkaufswert der Briefmarkensammlung bezifferte der Sachverständige auf 1511 Mark. Die Angeklagte wurde wegen dieses Vergehens zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis und 3 Jahren EhrenrechtSverlust verurteilt. 4 Monate gelten al« verbüßt. —* Bei der gestern in Flur Pausitz und Riesa ab gehaltenen Treibjagd wurden insgesamt 145 Hasen und 1 Kaninchen zur Strecke gebracht, und zwar in Flur Pausitz 54 Hasen und in Flur Riesa 91 Hasen und 1 Kaninchen. —* Bei der am 29. Dezember vorgenommenen Haupt- wähl zur Handelskammer Dresden wurden wiedergewählt mit allen abgegeben (76) Stimmen die Herren: Eduard Gustav Diener (Firma W. G. Bien«, Dampfsägewerk) in Königstein, Carl Braune, (H. W. Seurig, Getreidehsnd- lung) in Riesa, Adolf Collenbusch, Geheimer Kommerzien rat (A. Collenbusch, Zigarren-Fabrik) tu Drekden, Gustav Haensel, Kommerzienrat (H-inrich Haensel Fabrik ätherischer Oele) in Pirna, Otto Hoesch, Kommerzienrat (Hoesch u. Co. in Pirna, Cellulosefabrtk) in Dresden, Bernhard Mry, Kommerzienrat (Mey n. Co. Blumenfabrik) in Sebnitz, Richard Müller, (Müller u. C. W. Thiel in Dresden, Wäsche, u. Weißwarenhandlung) in Klotzsche, Dr. E. Th. Felix Ohm, (Dr. Julius Bidtel, Fabrik keramischer Farben) in Meißen, Georg Echippan, (B. Schippan u. Co. Fabrik künstlicher Düngemittel) in Freiberg, C. A. Otto Schwenke (Direktor der Aktienblerbrauerei u. Malzfabrik HosbrauhauS) in Dresden. Neu in die Kammer wurden gewählt mit allen 76 Stimmen die Herren: Johanne» Arnold (Gebr. Arnold, Lederfabrik) in Großenhain, C. Rud. Johanne» Engelmann (Riedel u. Engelmann, Schokoladen, u. Zucker- Warenfabrik) in Dresden, Oskar Schleich, Kommerzienrat (Schlegel u. Dreher Nachf. Kolonialwaren- und Landes- produktengroßhandlung) in Dresden. Für die neugeschaffe- nen 4 Sitze in der Kammer wurden mit 76 Stimmen gewählt die Herren Alexander Harlinghausen (Johnel u. Harlinghausen Eisenwaren. und Werkzeughandlung) in Freiberg, Rudolf MarthauS (Ambrosius MarthauS, Filz- Warenfabrik) in Oschatz, Hugo Zietz, (Orientalische Tabak- Ws-MgsniWtis u. Zigarettenfabrik Yentdze, Inh. Hugo Zietz.) in Dresden und mit 73 Stimmen Herr Bernhard Otto Ganßauge (Otto Ganßauge, Kolonialwaren- Zigarren- und Delika tessenhandlung) in Dresden. —88 In der Bevölkerung hat die Aufhebung de« SchächteoerbotS im Königreiche Sachsen Verwunderung hervorgerufen und die sächsischen Tterschutzvereine planen eine große Protestkundgebung. Eine an die Regierung gerichtete Protesteingabe besagt u. a. folgender: Wenn in der neuen Verordnung daraus hingewiesen wird, daß in zwischen neue Methoden für da« Niederlegen der Schlacht tiere gefunden wären, die volle Gewähr gegen Verletzung und schwerere Beängstigungen derselben böten, so seien doch schwere Uebelstände trotz aller Vorkehrungen beim Schächten nicht zu vermeiden. DaS Schächteverfahren treffe besonders hart da» Großvieh, weil diese» an den Füßen gefesselt und umgeriflen werden müsse, ehe der Kopf unnatürlich gedreht und auf die Hörner gestellt werden könne, um den Schächtschnitt zu ermöglichen. Die Tiere leisten heftigen Widerstand, stürzen schwer hin, wobei sie sich oft Quetschwunden, Wunden, Horn- und Knochenbrüche zuziehen. Die angeblich vorhandenen schonenden Riederleg apparate uud Matratzen finde man fast nirgend« im Ge brauch, denn sie seien, namentlich in größeren Schlacht- Höfen, in der täglichen Praxi« überhaupt nicht zu ver- wenden. Einzelne Schlachthöfe besäßen ein Exemplar, je- doch nur zum Bor-eigen, oder wenn etwa eine „Tchau- schächtung" vor einflußreichen Laien, Behörden usw. statt zufinden habe. Set da« Tier am Boden in die richtige Lag« gebracht, was oft nur unter Anwendung grausamer Gewaltmittel gelinge, so erhalte eS bei vollem Bewußtsein den Schächtschnitt, der den Hals bi« auf den Wirbel durch- trenne. Zuweilen trete innerhalb der ersten Minute in- folg« de» starken Blutverluste« andauernd« Bewußtlosigkeit ein; in weitau« den meisten Fällen aber kehre da» Be wußtsein wieder. DaS Tier blicke angstvoll umher, und sein Auge zucke auf jede Berührung und Drohung. Da» Bewußtsein sei eben noch nicht erloschen und bestehe minutenlang fort, da der Kopf de» Tieres tief liege, sodaß da« Gehirn nicht schnell blutleer werde, zumal die beim Schnitt unversehrt gebliebenen Zwischenwirbel- und Rücken- markS-Arterien dem Gehirn in genügender Meng« Blut weiter znleiten. GS stehe somit fest, daß rituell geschlichtete Tiere, ganz abgesehen von den Vorbereitungen, minuten lang die fürchterlichsten Qualen au«stehen müssen; man beobachtete in einigen Schlachchöfen sogar Fälle von 10, 15, 20 uud 25 Minuten BewußtseinSdauer an geschächletrn Tieren. In der Regel suchen sich die geschlichteten Tiere in ihrer Angst loSzureißen, aufzuspringen und zu ent- fliehen. SS sei vielfach oorgekommen, daß geschächtete Tiere trotz des durschnittenen Halse« fortgerannt seien. Der TodeSkampf der geschächtete» Tiere werde dadurch ein längerer, daß die AuSblutung bald stocke; zum Teil infolge der Blutgerinnung in den zerschnittenen Gefäßen, zum Teil infolge eine» noch später zu nennenden Umstande«. Bei den meisten Schlichtungen fei nämlich Nachschneidrn erforderlich, weil sonst die Tiere nicht au«bluten würden. Nachschneiden bedinge aber jede«mal Wühlen in der Wunde t. d. Erpcd. d. Bl. für Wohnung-Suchend« kostenfrei. Für Ver mieter: bet Selbsteintrag tn die List« 10 Pf., bei verlangtem Eintrag durch unseren Beamten 20 Pf.; di« tm Lag,blatt annoncierten Wohnungen find«« kostenfrei, Aufnahme. de« noch empfindend«»» Tiere«, um die zurückgeschnellten Blutgefäße aufzusuchen. Al« tm Jahre 1905 vom Ver bände der Tierschutzverrtne de« deutschen Reiche« «in« Rundfrage, di« sich fast au«schli«ßlich an die Schlachthof« direktsten und Tchlachthof-Tierärzte richtete, abgehalten wurde, hätten sich von 578 Schlachthof-Direktoren und Schlachthof-Tierärzten in Schlachchöfen Deutschland« 574 gegen La« Schächten, at« ein« mit Qualen verbundene TödeSart, ausgesprochen. E» müsse mit aller Krast dahin gestrebt werden, daß in allen deutschen Bundesstaaten die verrohende und tierquälerische Schlachtmelhod« de« Schäch ten» ihr Ende erreiche. — Man will sich direkt an den König, der, wie wir hörien, kein Freund de« Schächten« ist, wenden, um eine Aufhebung der neuen Verordnung, die da» Schächten in Sachsen gestattet, herbeizuftthren. — Gastwirte, welche Gehilfen und Lehrlinge be schäftigen, werden daran erinnert, daß mit Beginn de« neuen Jahre« gemäß der Bekanntmachung de« Reichskanz ler« vom 23. Januar 1902 auch neue Verzeichnisse über die den Gehilfen und Lehrlingen gewährte Ruhezeit und über stattgehabte Ueberarbeit anzulegen sind. Desgleichen werden väckereiinhaber darauf aufmerksam gemacht, daß für das Jahr 1911 eine mit dem polizeilichen Stempel zu versehende Kalendertafel, auf der jeder Tag, an dem seitens der Gehilfen oder Lehrling« Ueberarbeit stattgefunden hat, mittel« Durchlochung oder Durchstreichung mit Tinte kenntlich zu machen ist, neu zu beschaffen und in der BetriebSstätte auszuhängen ist. Zuwiderhandlungen ziehen gerichtliche Bestrafung nach sich. — Im Hinblick auf die bevorstehende Entlassung von Mündeln aus der Schule werden die Vormünder darauf aufmerksam gemacht, daß ihnen obliegt, rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, daß für ihren Mündel ein Beruf, für den er Anlage und Neigung hat, bestimmt, rin tüchtiger und wohlwollender Lehrmeister gewonnen, eine ehrbare und wohlwollende Dienstherrschaft ausfindig gemacht, oder sonst «in gute«, dem geistigen und leiblichen Wohle und der AuSfindung de« Mündel» förderliches Unterkommen gesichert werde. Lehrverträge bedürfen der vormundschaftS- gerichtlichen Genehmigung. Der Mündel ist vorher selbst vom Amtsgericht zu hören und ihm deshalb zuzuführen. Der Lehrvertrag ist dem Amtsgericht vorzulegen, auch ist eine Abschrift davon, die bei den Akten zu verbleiben hat, brizufügen. DaS, wa« von den Vormündern gesagt ist, gilt auch von Müttern, denen die Sorge für die Person ihrer Kinder zusteht. —88 Eine für da» Gastwirt«- und Stellenoermittel- ungSgewrrbe wichtige Frage von prinzipieller Bedeutung hatte das Dresdener Amtgericht zu entscheiden. Nach dem am 1. Oktober diese« Jahres in Kraft getretenen Tarif für di« Stellenvermlttler darf ein Stellenvermittler von soge nannten AuShilfSkellnerinnen, d. h. von solchen Kellner innen, die nur tageweise für beurlaubte Kolleginnen Dienst tun, nur eine Gebühr von 20 Pfg. erheben. Unter den Dresdner Kellnertnüen war nun die Vereinbarung getroffen worden, dem Stellenvrrmittler Meißner statt der vorge schriebenen Gebühr von 20 Pfg. eine solche von 30 Pfg. -»kommen zu lassen, während die Vermittler sich vor dem KohilWsnachmis!
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