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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.01.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191101073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19110107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19110107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-07
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.01.1911
- Autor
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Riesaer O Tageblatt Sonnaßen», 7. Januar 1911, abeaöS «1. Jatzr« 10» v. w Schr. M. Arbeiter Aas gut« Vsdeek-Ller Da» Sttesaer Tageblatt erscheint jeden Ta, abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. MrrtrlMrlicher »e»n^»nt» bet Abholung tn der «rpedltion tn »iesa 1 Mart 00 Psg, durch »usa, Trilg« sret In» Hau« 1 Mark LV Pfg, bei Abholung am Schalter der kalserl. Pvslanstalten I Mark LS Pfg, durch de» vriestrüger srrt in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monattabormement» »erden angenommen. Anzrigen-Annahme silr die Nunnner de» «u»gabetagr« bi« vormittag - Uhr ohne. Gewähr. NojallouSdruck und Verlag von Langer L Winterlieb in Niel«. — Ges<l>«st»strlle: Goethestraste bS. - Für die VedaNio« verantwortli»! Arthur Hähnot tu «tesa. Im Monat Februar ist die autzerterminliche Musterung derjenigen volksschul- lehrer und Kandidaten des BolkSschulamteS oorzunehmen, die die Befähigung für da» Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung erlangt Haden bezw. bi» zum L. April 1911 erlangen und gewillt sind, von diesem Lage ab der Militärpflicht zu genügen. Die Gesuche um Zulassung zu dieser Musterung sind von den lm hiesigen Bezirke melde» und gestellungspflichtigen BolkSschullehrern usw. bis zum 1. Februar dieses Jahres hier anzubringen, worauf den Gesuchsteuern Borladungen für den noch anzuberaumenden Musterung»termin zugehen werden. , Den Gesuchen sind die über da» MtlitärverhältniS erteilten Ausweise oder — be» Der varftaud der Haudel-schule. C. Braune, vors. «. Vehme, Dir. festgesetzt. Großenhain, den 4. Januar 1911. 101» Königliche AmtShauptmauuschatt. und zwar der Herren Rittergutsbesitzer Kammerherr Freiherr von Burgk auf Schönfeld, Gutsbesitzer Gemeindevorstand Diiweritz in Prausitz, Rittergutsbesitzer Oberst z. D. von Ggidy auf Raunhof, Fabrikbesitzer von Heldreich'in Großenhain, Rittergutsbesitzer Oekonomierat Sachse auf Merschwitz, ferner wegen Wegzuges 6. des Herrn Oekonomierat Schaeffer-Jahuishansen aus dem Bezirke, sowie durch Erhöhung der Zahl der Höchstbesteuerten von 10 auf 11, macht sich für die BezirkSoersammlung die Vornahme einer Neu» bez. Ergänzungswahl, bei der die Ausscheidenden mit Ausnahme des unter 6 Genannten wieder wählbar sind, erforderlich. Diese Wahl sinket Dienstag, den 17. Januar 1911, vormittags von 11—V-12 Uhr, im Berhavdlnngssaale der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain statt. Gemäß § 7 des Gesetzes vom 21. April 1873, die Bildung von Bezirksoerbänden rc. belr. (Gesetzblatt Seite 284), wird dies unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung der unterzeichneten AmtShauptmannschaft vom 11. November 1910, Auslegung der Wahl« liste betr., mit der an die Wahlberechtigten — vergl. Punkt II de» Gesetze» vom 2. Augusö 1878 (Gesetzblatt Sette 211) — gerichteten Aufforderung bekannt gemacht, in dem anberaumten Termine pünktlich zu erscheinen und ihre Stimme abzugeben. Den betreffenden Stimmberechtigten wird überdies je 1 Exemplar der Wahlliste zu gehen. Großenhain, den 5. Januar 1911. 15» A. Königliche AmtShauptmauuschatt. Pfg. für erwachsene männliche Arbeiter „ . » weibliche „ weibliche jugendliche männliche „ weibliche Pfg. für erwachsene männliche „ , „ weibliche „ , jugendliche männliche „ , , weibliche ««d Anzeiger (Eibeblatt Ml- Anzeiger) r^mouEresi« S^wchstKW für dle König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Bekanntmachung Die genaue Befolgung der in der Stadt Riesa geltenden Vorschriften für das Einwohners und Fremden-Meldewesen wird hiermit in Erinnerung gebracht. Zuwiderhandlungen gegen dle Vorschriften, dle im Ginwohner»Meldeamt eingefehen werden können, werden mit Geldstrafe bl» zu 30 M. oder mit Haft bi» zu 3 Tagen geahndet. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. Januar 1911. vr. Scheider, Bürgermeister. Die Handelsschule z« Riesa beginnt am 25. April 1911 ihr 35. Schuljahr. Die Lehrliugsabteiluug umfaßt 3 Klassen mit je einjähriger UnterrichtSdauer und hat den Zweck, Handlung»lrhrlingen und jungen Leuten anderer veruf»zwetge Gelegen» hett zur Erweiterung ihre» allgemeinen Wissen» und insbesondere zur Ausbildung in kaufmännischen Fachwissenschaften zu geben. Außerdem werden auch solche Schüler, die nach Entlastung au» der Schul« nicht sofort in eine Lehrstelle eintreten wollen oder können, in die Bolls oder BarfchNle auf» genommen und in ausgedehnterem Unterricht für den künftigen Beruf vorbereitet. Eltern und Lehrherren, deren Söhne bezw. Lehrlinge die Handelsschule besuchen sollen, werden gebeten, die Anmeldung beim unterzeichneten Direktor zu bewirken. Persönliche Vorstellung der oukzunehmenden Schüler ist erwünscht. Bei der Anmeldung ist da» letzte Schulzeugnis (MtchaeltSzensur) vorzulepen. Riesa, den 7. Januar 1911. Neufestsetzung »es Jahresarbeitsverdicnftcs »er lanS- «u» forstwirtschaftliche« Arveiter vetr. Die Königliche KretShauptmannschaft Dresden hat gemäß 8 10 des UnfallversicherungS- gesetzeS für Land» und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 in Verbindung mit 8 3 der Ausführungsverordnung vom 19. August 1902 vom 1. Januar 1911 ab bi« auf weiteres den durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter für den Bezirk der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain ohne die Gemeinde Gröba auf 650 450 400 350 und für die Gemeinde Gröba auf 700 480 420 380 züglich der 1891 und ev. später geborenen — Geburtsscheine für militärische Zwecke brizufligen. Auf Volksschullehrer und Kandidaten de« BolkSschulamteS, welche ihrer aktiven Dienstpflicht al» Gtnjährig.Freiwtlltge genügen wollen oder genügen, finden die Vestim mungen über Elnjährlg-Fretwillige Anwendung. Großenhain, am 5. Januar 1911. Der Zivilvorsitzeude der Königliche« Vrfatzkommisfio» de- AnShebvngSbeztrkS Grotzeuhai«. Hundesteuer betreffend. Die Besitzer der im Stadtbezirke Riesa befindlichen Hnnde werden hiermit aufgefordert, die Steuer für ihre Hunde auf da» 1. Halbjahr 1911 bis 14. Jaunar 1S11 bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Steuer angedrohten Straf« an unsere Gtadthauptkaste abzuführev. Hinterziehung der Steuer wird nach 8 7 de» Gesetze» vom 18. 8. 1868, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betreffend, mit dem 3 fachen Betrage der Steuer bestraft. * Bo« der städtischen Aufsichtsperson über das Hnudewesen werde« diejenige« Huude weggefaugen, die «ach dem 14. Januar außerhalb der HSuker, Gehöfte «ud sonstige« geschloffe»en Räume ohne die für das 1. Halbjahr 1911 giftige Steuermarke am HalSba«de betroffen werden. Die Besitzer solcher Hunde sind außerdem, soweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, gemäß der angezoaenen GesetzeSstrlle mit einer Geldstrafe von 3 Mk. zu belegen. Der Rat der Stadt Ries«, am 29. Dezember 1910. vr. Scheider, Bürgermeister. Nachdem mit dem Inkrafttreten de» Gesetzes über die Feuerlöschkaffenbeiträge der privaten FeueroerstcherungSunternehmungen vom 7. Juli vorigen Jahres (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 94) die behördliche Kontrolle der Feueroerstcherung»ver1räge auf gehoben worden ist, haben mit Ermächtigung de» Königlichen Ministeriums de» Innern die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschaft, die Stadt Radeburg und die Ge meinden de» amtshauptmannschaftltchen Bezirk» Großenhain — mit Ausnahme von Bär walde, Folbern, Kleintrebnitz, Laubach, Pahrenz und Schönfeld — beschlossen, die bisher darüber geführten Akten nach Ablauf eine» Jahre» nach dem Inkrafttreten de» Gesetze», also nach dem 30. Juli 1911, zu vernichten. Allen denjenigen, di« an der Erhaltung der Akten ein Jntensse haben, wird frei gestellt, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis mit 14. März laufende« JahreS Einsicht in die Akten zu nehmen und gegen die Vernichtung der sie angehenden Ver sicherungsverträge — Polizen — und sonstigen Urkunden Einspruch zu erheben. Der Einspruch ist, soweit er Versicherungsverträge für selbständige Gutsbezirke be trifft, an die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschaft, im übrigen an die Ge meindebehörde — Bürgermeister, Gemeindevorstand — zu richten und hat die Urkunden, auf die er sich bezieht, genau zu bezeichnen. Großenhain, den 3. Januar 1911. 1524 x v. Die Königliche Amtshauptmauuschaft. Infolge besttmmungSgemäßen Ausscheiden» von 5 Vertretern der Hüchstbestenerten Ende 1910 " 1. 2. 3. 4. 5. Schr. BtkmtmchW, AmckW MMMmMmmolt tttnffrft. Unter Bezugnahme auf den Erlaß de« Herrn Ztvtlvorsttzenden der Königlichen Ersatzkommtsston de» Au»hebung»bezirke» Großenhain vom 28. Dezember 1910 — Nr. 1 der Riesaer Tageblatts» vom 2. Januar 1911 — werden alle i« der Stadt Riesa dauernd aufhültliche« Militärpflichtigen de» Deutschen Reiche», die entweder im Jahr« 1891 geboren oder früher zurückgestellt worden bez. ihrer Gesteff«N--Pflicht noch nicht nachgekomme» sind, hiermit ausg,fordert, sich tn der Zett vom 15. Javaar vis 1. Februar 1911 an den Wochentagen vormittag» von 8 bi» 1 Uhr bet dem hiesigen Einwohnermeldeamte, Rathaus, Zimmer Nr. 14, persöattch zur RckrutterungSstammrolie anzumelden. Die tn früheren Jahren zurückgestellten Militärpflichtigen haben ihre LosUUgSschrine und diejenigen au» dem Jahre 1891 — mit Ausnahme der tn Riesa geborenen — ihre Geburtsscheine vorzulegrn. Die Geburtsscheine werden von dem Standesamt« de» Geburtsorte» kostenfrei ausgestellt. Für zeitweilig von hier abwesende (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute usw.) trifft die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrik herren die Verpflichtung der Anmeldung zur Stammrolle. AufenthaltSveränderungen der angemeldeten Personen sind Vi««e« 3 Lage« bei dem Stammrollenführer anzuzeigen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe ViS zu 39 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tage« geahndet. Der Rat der Stadt Riesa, am 7. Januar 1911. i. B.: Riedel, Stadlrat.
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