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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191102167
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19110216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19110216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-02
- Tag1911-02-16
- Monat1911-02
- Jahr1911
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1911
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««d Anzeiger (Eldeblatt Md Alyriger). «egrawwMdwffer Amtsötatt FernspmhsiÄ!» Sdk. » für die Königl. Amrshauptmannjchaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemcinderat Gröba. 3S. Donnerstag, 16. Februar 1ML, aberrvs. 64^Jakrg. La» Aiejarr Tageblatt rrschriut jede» Tag abends mit Ausnahme der Eonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Silesa 1 Mark VV Psg., durch unser« Träger sret in» Hau» I Mark VS Pfg., bei Abholung ani Schalter der kaiserl. Posiansialten 1 Mark S» Psg., dnrch den Brirltrüger srei ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monat»abounement» werde» angenommen. Anzeigen-Annahme siir die Nunmier de» -lnSgabetagr» bi» vonnlttag S Ahr ohne Wewilhr. SioiationSdruck und Verlag non Langer t Winterlich in Siiela. — S'ei»ililSstellr. woetbeslras;« SS. — FNr die Siedaktton veraniworllich: Arthur Hähnel in Stieia. Ocrtliches nnd Teichfisches. Riesa, 16. Februar 1911. —* Wir leben im Fasching. Auch im Hotel Höpsner verspürte man gestern abend wieder den starken PuISschlag überschäumender, man kann ruhig sagen närrischer Lust. Daß die Operette »Polnische Wirtschaft" und nicht Prinz Karneval selbst die Wogen der Heiterkeit so hoch gehen ließ, tut nicht« zur Sache. Jedenfalls paßt die Operette mit ihren das Zwerchfell erschütternden komischen Situationen, ihren bunten Bildern und reizenden Tanz. Melodien trefflich in die Faschingszeit. Den Text der Operette haben die vier Librettisten nach der herkömmlichen Schablone bearbeitet. An eigentlicher Handlung ist da« Werk nicht sehr reich, und seine Motive sind der Posten, literatur entnommen. Aber um die Geschichte einer Ehe scheidung ist nach berühmten BerwickelungSrezepten eine Reihe von so komischen Figuren und amüsanten und pikan- ten Episoden aufgebaut, daß das Stück in allen seinen Teilen seine Wirkung tut. Aber auch die Musik hat an der beifälligen Aufnahme der Operette großes Verdienst. Jean Gilbert, von dem sie stammt, hat sie melodiös und geschickt instrumentiert. Eine ganze Reihe überaus gefällige Walzer, und andere Tanzweisen ziehen den Hörer unwider stehlich in ihren Bann. Die Aufführung durch das I Wiener Operetten-Ensemble war großartig. In HöpfnerS Saal ist schon oft viel Helles Vergnügen zu verspüren gewesen, viel stürmischer Beifall gespendet worden, aber noch nie hat eS wohl solche Begeisterung und solche Beifalls auSbrüche gegeben, wie gestern abend, und es ist wohl anzunehmen, daß ein gut Teil davon den Darstellern gehörte. Verdient haben sie die Anerkennung voll und ganz. Sin jeder war an seinem Platz, ging in seiner Rolle auf und spielte mit Chik und Schwung, aber ohne je un- schön zu wirken. Echte Berliner Typen schufen Herr Otto Wendt als Stadtrat Mangelsdorff, Betta Calliano als Mangelsdorffs Frau und Claire HarSdorfs als Erika, beider Tochter. Die Leistung der letzteren war un vergleichlich. Sehr gut durchgebildet und mit Temperament dargestellt wurden auch die Rollen der feurigen Polin Marga durch Lizzie Neuhold und des schneidigen und Prinzipien- festen Rittergutsbesitzers Willy Hegewaldt durch Pepi Schelepa. Den mit weibischen Manieren behafteten lyrischen Dichter Hans Fiedler gab Max Demuth einfach köstlich. Wetter wären noch sehr lobend die Darsteller der Rollen des Grafen Kasimio, seiner vier Nichten und de« Aviatikers Fritz Sperling zu erwähnen. Einige Gesang«, und Tanznummern mußten wiederholt werden, bei andren kam e« bis zu drei und vier Hervorrufen. — Sehr vorteilhaft wirkten dir prächtigen Kostüme, die besonders am Schluff? des zweiten Aktes ein schönes Bild yeroorbrachten. — Die Pionierkapelle spielte in allen Teilen sehr schön. Herr Kapellmeister Otto Strauß ist mit sichtlicher Liebe am Werke. Der Besuch der Vorstellung war ein sehr guter. Sperrsitz und erster Platz waren voll besetzt. Auf dem zweiten Platz waren aber noch einige Lücken zu bemerken. Hoffentlich zeigt heute abend ein dichtgefüllteS Hau», daß man in Riesa wirklich gute Leistungen zu würdigen weiß —* Viele Hände sind jetzt im Hotel Stern eifrig beschäftigt, um die Dekoration für da» »Rosen fest in Nizza" herzustellen. Die Dekoration bietet einen präch tigen Anblick. Das Fest übt auch eine große Anziehung», kraft au», denn allgemein gibt sich ein lebhafte» Interesse für die Veranstaltung kund. Nochmals sei erwähnt, daß ein großes Mtlttärkonzert stattfindet, bei dem auch der „Schubertbund" mttwstk und für da» ein gut gewählte- Programm zusammengefstllt ist. Zwei Musikchöre werden bet dem Ball die lockendsten und neuesten Weisen ertönen lasten. Sine Anzahl großer Ueberraschungen harren außer, dem der Besucher. Gemütlich und reizvoll wird e» werden für alle, die dem der Wohltätigkeit gewidmeten Feste ihren Besuch zuteil werden lasten. Also nochmal»: „Auf zum Rosenfest in Nizzas" (Siehe Inserat.) —* Man schreibt uns: Gegenüber den Au«streuungen gewisser Interessenten, deren Zweck allzu durchsichtig ist, kann festgestellt werden, daß die bisher beim Elektrizt- tätLoerband Gröba etngegangrnen verbindlichen Konsumanmeldnngen, welche durch bereits erteilte Aufträge an Installation-firmen belegt sind, die der Rentabilität«, berechnung zugrunde gelegten Anschlußwerte schon wett über- schritten haben. — Ueber die von Dr. Gutmann in Wien in Ver- tretung de« Kaplan« Koschitzki au« Dresden überreichte Klage auf Ungültigkeitserklärung seiner Ehe Hut da- Wiener Landgericht den Ho'- und SerichtSadvokaten Dr. Julius EhlerS zum Verteidiger des Ehebande» bestellt, das vorbe reitende Verfahren eingeleitet und die Verfügung getroffen, daß die Einvernehmung de« Kaplan« Johann Alois Koschitzki und seiner Gattin im RequisittonSwege durch die Königl. Amtsgerichte Neustadt in Ober-Schlesien, beziehungsweise Leipzig zu erfolgen hat. — Die geschlossene Zeit für Tanzbe- lustigungenallerArt beginnt gesetzlicher Bestimmung gemäß mit dem Montag nach Lätare, also in diesem Jahre am 27. März. Vom vorgenannten Tage ab dürfen Tanz, belusttgungen weder an öffentlichen Orten, noch in Privat häusern oder in Lokalen geschloffener Gesellschaften abgehaltrn werden. Am Sonntag, dem 26. März, ist jede» Tanz- vergnügen, somit auch die nichtöffentlichen, nacht» 12 Uhr zu schließen. Die geschloffene Zett dauert bi« mit ersten Osterfeiertag, da» ist im laufenden Jahre der 16. April. Konzertmusik und theatralische Vorstellungen dürfen noch bis zum Mittwoch in der Karwoche stattfinden. —Ztz Die Königliche Staatsanwaltschaft zu Dresden, vertreten durch den durch seine Reden und Schriften be kannten Staatsanwalt Dr. Wulfsen, hat soeben einen Beschluß gefaßt, der allgemeines Aufsehen" Lc-wegen er- regen wird, weil derselbe sich gegen die bisherigen juristischen Anschauungen in der Eidesformel wendet. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen mehrere im Streik befind- liche Glasarbeiter wegen Beleidigung von Arbeitswilligen Anklage erhoben. Die Angeklagten wurden verurteilt. Einer der Verurteilten erstattete gegen einen Zeugen An zeige wegen Meineides. Die GtaatSanwaltschast, vertreten durch den genannten Staatsanwalt Dr. Wulfsen, lehnte die Erhebung der Anklage ab. Dr. Wulsten führte in dem diesbezüglichen Bescheid folgende» au«: „LS ergibt sich, wie psychologisch bei solchen Vorgängen nicht ander« zu er- warten ist, kein einheitliches Bild. Eine objektive Fest, stellung erscheint ausgeschlossen. Selbst wenn aber eine solche Feststellung zu ungunsten der Beschuldigten zu treffen wäre, würden sie doch subjektiv nicht zu überführen sein. Denn eS entspricht nur zu sehr der psychologischen Er fahrung, daß Zeugen unter gewissen Voraussetzungen sich einbilden, gewisse Wort«, die gar nicht gefallen sind, gehört zu haben. Solche Voraussetzungen sind im vorliegenden Falle gegeben. ES kommt psychologisch an sich schon in tu Betracht, daß gleichwertige Schimpfwort«, auch sonstige Synonima im Gedächtnisse vieler Zeugen nachträglich un- willkürlich verwischt-bezw. verfälscht und getilgt werden, weil der inhaltliche Gleichklang der Worte eine getreue Gedächtni»einprägung nicht zustande kommen läßt. Auf solche Weise kann eS sehr wohl geschehen, waS der Anzeige- erstatt« zu bestreiten versucht, daß Zeugen Worte, die tatsächlich nicht gefallen sind, gutgläubig gehört haben wollen. Im vorliegenden Falle kommt weiter hinzu, daß die Beschuldigten, vielleicht oder wahrscheinlich auch einzeln« der Zeugen, zufolge des andauernden Streike« und der Behelligungen, die ein solche« Ereignis mit sich zu führen pflegt, in ihrem Innern nicht ruhig genug gewesen sind, um ganz objektive GehörSwabrnehmnngen machen zu können. Endlich ist nicht unwichtig, daß der Beschuldigte auf Befrage» erklärt ha», er habe sofort, nachdem die Worte gefallen, mit einem anderen über das Vorkommnis gesprochen und hierbei den Wortlaut der Aeußerung „fest- gestellt". Solche Besprechungen von Zeugen haben an sich nicht» Ausfälliges; sie kommen häufig vor und entspringen dem Bedürfnis, sich einen schnell oorübergegangenen Bor- gang nochmals tnS Gedächtnis zurückzurufrn, ehe er ver gessen wird. Auf diesem Wege aber ist di« Möglichkeit zur unbewußten Verfälschung de» Wahrnehmung»bilde« im Gedächtni« psychologisch ohne weitere« gegeben. Glaubte einer von dru beiden Beschuldigten nach den vorhin ent- wickelten psychologischen Gesetzen gutgläubig die Worte „Elender Schuft" gehört zu haben, so war eine Beein flussung de« anderen, der diese Annahme gutgläubig zu der seinen machte, sehr leicht gegeben. So rechtfertigt «ine sorgfältig« psychologische Würdigung der Zeugenaussagen der jetzigen Beschuldigten — und eine solche Würdigung sorderu di« immer mehr zur Anerkennung gelangenden Lehren der neuen Kriminalpsychologte — di« Einst,llung de» Verfahren»." —88 Der Baumeister Wege! in Plauen i. B. hatte die Errichtung eine» Wohnhaus«» auf dem Flurstück 761a in Pausa übernommen, erhielt aber zweimal eine Straf- oerfüung feiten» der Amtrhauptmannschait Plauen, weil er in den ersten drei Monaten de« Jahres 1910 die bau polizeilichen Vorschriften übertreten hatte, indem er entgegen den bet der Genehmigung de« Baupläne» fest, gelegten Baubedingungen Mauerstärken von 25 und 98 cm angewendet hatte, während der Bauplan größere Maße vorschrtrb. Die gegen einen der beiden Gtrasbefehle — der eine war inzwischen rechttkrästig geworden — bean tragte gerichtliche Entscheidung war sür den Baumeister ohne Erfolg. Tcköffen. und Landgericht Plauen erkannten auf kostenpflichtige Verwerfung des eingelegten Einsprüche». In der RevtsionStnstanz vor dem OberlandrSgertcht zu Dresden machte nun der Angeklagte drei interessante Ein- wände gellend: Er führte zunächst an, daß die Baupolizei in Plauen ohne wettere« Mauerstärken von 25 und 38 cm zulaffe und der Bausachverständige Waller habe ihm diese in Plaue« zugelafsenen Maße auch für Pausa al» völlig ausreichend bezeichnet. Zweiten« sei bereit» Verjährung eingetreten, da die Verjährungsfrist vom Beginn dcS Baues und nicht vom Ende derselben an zu rechnen sei. Dritten« verstoße seine Verurteilung gegen den bekannten Rech'S» grnndsatz „ns bis in iäem" (jemand kann nicht wegen einem und demselben Vergehen zweimal bestraft werdm). Da» Oberlandesgericht hielt aber diese drei Einreden für unbeachtlich. ES bestätigte die Anschauungen der Vorder- richter und erkannte unter folgender Begründung auf kostenpflichtige Verwerfung der Revision: „Es könne den Bauausführenden nicht entlasten, wenn an einem anderen Orte auf Grund anderer polizeilicher Bestimmungen andere Mauerstärken zugelassen seien. Er trage allein die Ver antwortung, wenn er von dem Bauplan; abgewichen sei. Don einer Verjährung könne keine Rede sein, denn für die Verjährungsfrist sei nicht der Anfang, sondern daS Ende des Baues maßgebend. Eine Verletzung des angeführten RechtSgrundsotzeS „no bis m iäem-' liege nicht vor. Die Strafverfolgung sei rechtlich nicht anznfechten, wenn er auch wegen derselben Uebcrtretung eine zweite Strafoer. fügnng erhalten habe. Die gleichen Fehler, wegen der die zweite Strafverfügung erlassen worden sei, seien im söge- nannten zweiten — letzten — Bauabschnitte begangen worden. Zudem habe diese Strafverfügung Rechtskraft erlangt." —88 Die Fleischerinuung zu Chemnitz hatte in Ge- meinschaft mit der Verwaltung de« dortigen Schlacht- uud Viehhofe« den praktischen Versuch mit dem direkten Bezüge und Kleinverkaufe dänischen Fleisches gemacht, um fepzustellen, zu welchem niedrigsten Preise dänisches Fleisch im Kleinverkaufe abgegeben werden kann und ob der Ver. kauf und Bezug solchen Fleische« geeignet ist, «ine Ab- Minderung der Fleischpreise herbeizusühren. Die beiden genannten Unternehmer (Fleischerinnung und Schlacht- und Btehhofoerwaltung) verneinen diese Frage unter folgender Begründung: „E« wurden 4 Rinder, 2 mittlere gute Ochsen und 2 prima fette Kühe im Gesamtgewicht tton 3144 Pfund angekauft und in der städtischen Markthalle oerpfundet. Da« gesamte Fleisch war von guter Qualität und entsprach den beim Kaufe gestellten Bedingungen. Der Preis de» Fleisches stellte sich stacht- und zollfrei Chemnitz, jedoch ohne die sächsische UebergangSabgabe, bei Ochsen- fleisch auf 63 Pfg., bei Kuhfleisch auf 62 Pfg. sür je ein Pmnd. Die Ermittelung dr« für die Bezahlung maß. gebenden Gewicht» geschah in Warnemünde. Da« Fleisch wurde nach zwei Qualitäten, 1. und 2., in GewichtSmeugen von V« bi» zu 4 Pfund verkaust. Zur ersten Qualität gehörten di« Htnterotertel, ohne vauchlappen und ohne Nterentalg, ferner von den Borderoierteln die ersten drei gehlrippen (Hochrippen). Mit Rücksicht darauf, daß Ochsen- und Kuhfletsch von annähernd gleich guter Beschaffenheit waren, wuzde ein Unterschied im Preise zwischen Ochsm und Kuhfleisch nicht gemacht. Um annähernd die Selbst- kosten zu decken, wurde bestimmt, daß da» Fleisch erster Qualität zu 85 Pfg., da» 2. Qualität zn 75 Pfg. und der Talg zu 55 Pfg. sür je ein Pfund verkauft werdm sollten. Der Verkauf geschah Mittwoch, den 8., Freitag, dm 10. und Sonnabmd, den 11. Frbiuar. Beim Verkaufe de» Nierenialge» stellt« sich heraus, daß von Freitag ab der BerkausSprei« auf 60 Pfg. erhöht »erd« konnte wogegen wegen mangelnder Rachsraa« am Sonnabmd, vom ve-
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