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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-03-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191103091
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19110309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19110309
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-03
- Tag1911-03-09
- Monat1911-03
- Jahr1911
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1911
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— ' — — Riesaer O Tageblatt «nd Anzeiger (ElbtdlM Utld AttMgerf. «sgrawnuAdress« ßH Fernsvrrchstell, r-a »i« » «t r» für die König!. Amtsüauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. LH 57. Donnerstag, S. MSrz 1911, abends. «4. Jabrg. DaS NIelaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung tn der Expedition tu Slirja 1 Mart 50 P>g., durch »njere Träger iret ins HariS I Mark 65 Pfg., bei ?ibholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten I Mark 65 Psg., durch den Briesträger srei ins Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnemenlS werden angenomnieir. Anzeigen-Aunahme sitr di« Nummer de» Ausgabetages bl» vormittag S Uhr ohne Gewähr. SiotationSdnick und Verlag von Langer L Winterlich in Viel«. — SeschästSstekle: Goethesirahe dv. — Für die Lledaktion verantwortlich: Arthur Hähne! tn tltiesa. DaS Konkursverfahren über das Vermögen de» Schankwirt» Oswald Otto in Riesa wird nach Abhaltung des Schlußtermin- hierdurch aufgehoben. Riesa, den 8. März 1911. Königliches Amtsgericht. L 6/10. Da- Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmann« Gustav Vduard Adolf Biehhaeuser in Riesa, Inhaber- der Firma Gustav Biehhaeuser, Reinhold Pohl Rachf. daselbst, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermine vom 12. Dezember 1910 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Lage bestätigt worden ist. Riesa, den 8. Mär, 1911. Königliches Amtsgericht. L. 11/10. Montag, den 13. März 1V11, vorn». 1« Uhr kommen im Auktion-lokal hier 1 DemonftrationS-Aron-EIektrt-ttätS-Zähler 2x220 Bolt, 1 Elektromotor (Lahmeyer Werke) 110 Volt, 1 Tafelwagen, 1 Sofa und 1 Regulator gegen sofortlgS Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 8. Mär, 1911. Der Gerichtsvollzieher des König!. AmlsgertchtS. Berkaus von ansrangierte» Gegenständen. Beim 2. Pion.-Batl. Nr. 22 sollen Fahrzeuge, Ortscheite, Wagenwinden, Felgen, Ketten, Anker, Ponton» (Kähne), Balken u. versch. andere Gegenstände verkauft werden. Die Gegenstände können an den Wochentagen von 7° B. bi» 6° N. besichtigt werden. Reflektanten wollen Angebote bi» zum 25. 3.11 verschlossen und mit der Aufschrift „Angebot für Gegenstünde" beim unterzeichneten Ball, einreichen. Verkaufbedingungen liegen beim Ball, zur Einsichtnahme aus. 2. Pionier-Bataillon Nr. 22. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 9. März 1911. —* Zur Anzeige gebracht wurde ein in einem hiesigen Kinematographentheater angestellt gewesener Re zitator, der seinem Arbeitgeber 80 M. unterschlagen hat. — Ferner ist gegen eine Aufwartefrau Anzeige wegen Unterschlagung und Betrugs erstattet worden. Die Frau hat ihrer Herrschaft 8 Mark, die sie zu Einkäufen erhalten hatte, unterschlagen. Außerdem hat sie in Geschäften auf den Namen ihrer Herrschaft sich unberechtigterweise Waren im Werte von 4 Mark auShändigen lassen, die sie sür sich verwendet hat. —* Aufdringliche Reklame. Das Ort»« und Landschaftsbild kann — wie jedermann bereits zu beobach ten Gelegenheit hat — durch rücksichtsloses Anbringen von Plakaten und anderen aufdringlichen Reklamezeichen in häß- ichster Weise verunstaltet werden. Wir richten an alle Grundstücksbesitzer und Grundstückspächter di« Bitte, ihre Grundstücke in ihrer natürlichen Schönheit unversehrt zu erhallen und nicht zu einer derartigen Verunstaltung des LandschaftS» oder des OrtSbildeS die Hand zu bieten, damit den zahlreichen Reisenden, Naturfreunden und Erholung«, bedürftigen der Anblick der Ortschaften und der Aufenthalt in der Natur nicht verleidet werde. Insbesondere möchten wir vor dem Treiben von Agenten warnen, die gegen eine oft lächerlich geringe Vergütung die Besitzer von Grund» stücken zu veranlassen suchen, ihre Erlaubnis zur Anbrin gung von Reklameschildern usw. zu erteilen. Nach der Be stimmung in Z 1 des Gesetzes gegen die Verunstaltung von Stadt und Land vom 10. März 1909 sind die Polizei» behörden befugt, Reklamezeichen aller Art, die das Ort», und Landschaftsbild verunstalten, zu verbieten. Diel besser aber ist es, wenn jeder GrundstückStnhaber selbst dafür sorgt, daß ein solches Einschreiten der Polizeibehörde nicht nötig ist. —* Die gestrige Wiederholung der Fr. v. Flotowschen Oper „Martha" hatte zwar eine stattliche Anzahl Zu» Hörer herbeigelockt, immerhin wäre ein volleres HauS sehr zu wünschen gewesen, umsomehr, als sowshl die als Gäste mitwirkenden Künstler und Künstlerinnen, al» auch alle übrigen Darsteller wiederum da» Beste boten. Durch ihr flottes und sichere» Gesamtspiel haben sie sich auch gestern die Anerkennung des Publikums gesichert, was der lebhafte Beifall wiederholt bewies. Der musikalische Teil wurde abermals von der gesamten Pionterkapelle unter Leitung de» Musikmeister» Herrn Himmler vorzüglich zur Aus» führung gebracht. —* Der Kahn de» Schiffseigner» Herm. Soehler au« Langenberg geriet gestern früh infolge ungünstigen Winde» bet Elster auf die am rechten Elbufer befindlichen Buhnen, wobei er schwer leck wurde und sank. Da» Fahr- zeug, da» sich mit einer Ladung Braunkohlen auf der Krise von Aussig nach Parey befand, liegt zwischen zwei Buhnen und ist so dem EchiffahrtSoerkehr nicht hinderlich. Wenn da» Sinken de« Wasserspiegel» anhält, dürfte die Hebung de» Kahne« keine erheblichen Schwierigkeiten machen. — Der der König!. Staat»regterung zur Verfügung stehende sogenannte gewerbliche Genossenschaft»- fond» ist, soweit er zur Gewährung von Darlehen an Kleingewerbtretbende Verwendung findet, bi« Ende de» Jahre» 1910 derart in Anspruch genommen worden, daß unter Berücksichtigung der erfolgten Rückzahlungen zurzeit nur noch der Betrag von etwa 320000 M. verfügbar ist. Da eine Ueberschreitung der Mittel diese» Fond» nicht an gängig ist, erscheint e» angezeigt, die beteiligten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. —* Pateutschau. Vom Patentbureau O. Krueger und Co., DreSden-A., Schloßstraße 2. Abschriften billigst, Auskünfte srei. Fa. Ernst Ferd. Waenttg, Großenhain: Abgepaßte, aus einem Stück Ledertuch bestehende Schürze usw. (Verläng.) — Fritz Ullrich, Finsterwalde: UeberlagS- bohle au» Eisenbeton. (Gm.) — Friedrich Lehmann, Großen hain: Abmusterungstafel mit Registriergestell. (Gm.) — Bernhard Götze, Großenhain: Einfassung au» Kunststein. (Gm.) — Bruno Täuber, Großenhain: Zapfhahn insbe sondere für Benzinfässer. (Gm.) —* Die Offizier.Aspiranten de» Beurlaubten» stände» der Infanterie und Pioniere de» 19. Armeekorp» sind in diesem Jahre wieder für die erste Hälfte der acht wöchigen Uebung zu einem Ausbildungslehrgang auf dem Truppenübungsplätze Zeithain einberufen worden. Letzterer findet vom 17. März bis 13. April unter Leitung de» Majors Frhrn. v. Bodenhausen vom Jnf.-Regt. Nr. 107 statt. Die Aspiranten (etwa 120) werden am 16. März in die Standorte ihrer Regimenter einberufen, dort am selben Tage noch ärztlich untersucht und eingekleidet und am 17. März nach Zeithain befördert. Hier erfolgt ihre Zusammenstellung zu 2 Kompagnien unter den Hauptleuten Schiedlich vom Jnf.-Regt. 107 und Gieße vom Jnf.-Regt. 134 al« Kompagniesührer. Am 16. März wird auch da übrige Ausbildung-personal (Offiziere und Feldwebel) in Zeithain eintreffen. Die Aspiranten erhalten tn den vier Wochen eine gründliche planmäßige Ausbildung, besonder» al« Gruppen, und Zugführer während de« Gefecht». Die zweite Hälfte der Uebung erledigen sie bei ihren Regi mentern in den Standorten. — Die Vergeßlichkeit der Reisenden in Eisenbahnzügen wird durch folgende Zahlen ver anschaulicht. Ist e» schon ganz erstaunlich, daß binnen Jahresfrist 1910 allein 4900 Schirme und 3500 Stöcke bei dem Fundbureau der Köntgl. Generasbtrektion in Dresden am BtSmarckplatz eingeliefert werden konnten, so steht man vor einem Rätsel, wenn man hört, daß gerade in den regnerischen Monaten November und Dezember 750 Schirme, nebenbei auch 570 Stöcke beim Verlassen der Züge vergessen worden sind. Sonst finden sich noch 145 Paar Gummischuhe, 790 Paar Handschuhe, 234 Hand taschen vor, aber auch v Matratzen, Müsse, Pelzkragen, BoaS, Rucksäcke, Skischuhe «nd Skistöcke usw. in Unzahl. Erstmalig seit Errichtung de» FundbureauS wurde auch ein auf dem Abstellbahnhofe aufgegriffenes Reh «tngebracht und dem Zoologischen Garten überwiesen. Die Gesamtzahl der eingelieferten Gegenstände belief sich im Jahr« 1910 auf 46900 gegen 40300 im Vorjahre. 25500 Stück konnten den berechtigten Eigentümern zurückgegeben wer den. ES ist merkwürdig, daß sich sehr viele Derlustträger dagegen nicht einmal die Mühe nehmen, wieder in den Besitz ihre» Eigentums zu kommen. Die Zerstreutheit hat jedenfalls zugenommen. — Eine neuere Verordnung de» preußischen Eisen bahnminister» weist da» Zugbegleitpersonal an, dahin zu wirken, daß während der Nachtzeit von 10 Uhr abend» bi« 8 Uhr früh in den Schlafwagen Ruh« herrscht. Di« Nachtruhe der Rasenden wird, abgesehen von dem öfter nicht zu umgehenden Lärm auf den Haltestationen der Schnellzüge, auch während der Fahrt häufiger dadurch gestört, daß Mitreisende mit lautem Sprechen durch die Schlafwagen gehen, um Plätze tn den davor oder dahinter laufenden Wagen einzunehmen, wobei e» vorkommt, daß mit dem Reisegepäck an die Lbteiltüren de» Schlafwagen» angestoßen wird. Da» Schaffnerpersonal soll gegen der- artige Rücksichtslosigkeiten gegen Mitreisende unbedingt einschreiten und darauf sehen, daß die Fahrgäste, nament lich während der Abend- und Nachtstunden, sofort in Wagen «insteigen, in welchen freie Plätze vorhanden sind, und dadurch eine Durchgehung de» Schlafwagen» ver- mieden wird. — Der KreiSoerband für da» Königreich Sachsen von der Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger im Kriege vom Roten Kreuz hat beschlossen, au- Anlaß der Internationalen Hygiene-AuSstellung Dresden 1911 am 2. und 3. September in Dresden zu tagen. —ßß Eine für den Viehhandel interessante Ent scheidung von prinzipieller Bedeutung fällte jetzt das Kgl. Sächs. OberlandeSgericht in folgendem Falle. Die als Firma KriegSmann L Steinert-Chemnitz handelsgerichtlich eingetragenen Viehhändler und -kommtsstonäre betreiben den Vieh- und Pferdehandel dergestalt, daß Steinert als Angestellter und ständiger Begleiter des Viehhändler- KriegSmann fungiert. In dieser Eigenschaft erschien der erstere am 1. April 1910 mit einem größeren DiehtranS- port tn Plauen i. V. und veranstaltete in den Stallungen de» dortigen Hotel» „Kronprinz" ein« Dtehauktion. Zum einfachen Handeln hatten die genannten Händler einen Gewerbeschein gelöst. In der Einstellung des Viehe» in den Stallungen de» Hotel» in Plauen erblickte aber die Aufsichtsbehörde in Plauen einen Handel im Umherziehen und mit der Ausstellung de» Viehe» selbst die Errichtung eine» Wanderlager». Die Viehhändler wurden wegen Ver gehen» gegen 8 17 de» Gesetze» über den Handel im Um- Herzieher in Strafe genommen, sie beantragten gerichtliche Entscheidung, wurden aber sowohl vom Schöffen- als auch vom Landgericht Plauen kostenpflichtig abgewiesen, denn da» Landgericht Plauen betonte ausdrücklich, daß auch „Vieh als Ware" angesehen werden müsse, sobald Vieh im Umherziehen gehandelt würde. Mit der Aufstellung des Viehes in den Stallungen de» Hotel« „Kronprinz" in Plauen zum Zwecke de« öffentlichen Verkauf« sei die Er- richtung eine» WanderlagerS im Sinne de« Gesetzes betr. den Handel im Umherziehen erfolgt. Auch der oberste sächsische Gerichtshof stellte sich auf diesen Standpunkt der Borinstanzen. Das OberlandeSgericht erkannte unter Ver werfung der von der D ehhändlerfirma eingelegten Revision «ine Verpflichtung der Händler zur Anmeldung deS von ihnen errichteten Wand« lager» an und führte zur Be gründung folgende» au«: Wenn der Viehhändler auch einen Gewerbeschein für den Biehhandel im Umherziehen im Allgemeinen hatte, so war er doch anmeldepflichtig, als er zum Hausterergewerbe, zur Errichtung eine» sogenannten WanderlagerS tn Plauen i. V. übergegangen war. Er hätte die Errichtung de« Wanderlager» durch Ausstellung de« Vieh« in den Stallungen in Plauen bei der dortigen Ortspolizeibehörde anmelden müssen. Er habe sich nach 8 17 de» Gesetze« über den Handel im Umherziehen straf bar gemacht, denn auch da« OberlandeSgericht Dresden stehe auf dem von den vorinstanzen eingenommenen Stand punkt, daß „lebende Tiere al» Waren zu betrachten seien". Anzeige« aller Art mteilbMe beste Verbreitung.
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