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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-04-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191104218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19110421
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19110421
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-04
- Tag1911-04-21
- Monat1911-04
- Jahr1911
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1911
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für die Lomgl. AmtSdauptmannskyast Großenhain, das Künigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesig - sowie den Gemeinderat Grvba. S1 Freita-, St. April 1011, abends. 6t. Jahr«. Da» «Nsaa DagrdtaU erjcheüU je»« La, abend« mit «»«nahm» der Sonn, und Festtag«. VI«nrI,ahrttch« vez»ß«prrt« de« Abholung tu der Expedition t« Riesa 1 Marl VV Pjg^ Lurch unser« Drüger sret dB Han« 1 Mark Sb Pfg, bet Abholung a» Schalter der latserl. Postanstall« t Marl SV Psg, durch den Vrieftrtlgrr tret In» Hau» L Mari 7 Psg. Auch MonatSadonnnnent» werden angenommen. An^t,«.Annahme für dle Nummer de« Au«gabetage« bl« vonntttag S Nhr ohne SewShr. Ro»a««Bdrmk >md «erlag »o« Sauger » »tnlerll« in Riesa. — «el<btltt«flevr: Soetdestraßr bv. - Für die Redaktion verantwortlich: Arthur HSHnel «n Riesa. G» werden Scharfschießen abgehalten ») auf de« Sckietzplatz Haidehänser: am 24., 25., 26., 27., 28. und 29. April diese« Jahre« in der Zeit von 7 Nhr vormittag« bi« 6 Nhr abend«, d) ans dem Schießplatz Gohrisch (Artillerieschießplatz): 1) nur nördlich des Wülknitzer WegeS: am 26. April diese» Jahre« in der Zett von 7 Uhr vormittag« bl« 6 Uhr abend«, 2) nördlich «nd südlich de- Wülknitzer Wege-: am 24., 25^ 27^ 28. und 29. April diese« Jahre« in der Zett von 7 Uhr vormittag« bi« 6 Uhr abend«. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird au jedem Schieß lag« so bewirkt, daß sie V, Stunde vor Beginn de« Schießen« durchgeführt ist. Bei Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch ist die Mühlberger Straße gesperrt, ebenso der Wülknitzer Weg bei Schießen südlich von diesem. Letzerer wird dann aber von 1 Uhr bi« 8 Uhr nachmittags freigegeben. Die Wege de« Platze« sind bei geöffneten Schlagbüumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 6. Mai 1910, Nr. 334 k v, abgedruckt in Nr. 103 de« Ntesaer Amtsblattes, wird die« mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Ueberlretungen nach 8 866,10 bez. 368,9 de« RetchSstraf- gesetzbuch« bestraft werden. Die OrtSpolizttbehvrden werden veranlaßt, den vrtSeinwohnern auf dem vorge- schrieben«« Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 20. April 1911. 293 ä v. Königliche AmlShanptmauuschaft. In da» hiesige Handelsregister ist eingetragen worden 1. am 12. April 1911 auf Blatt 159, die Firma Gustav Viehhaeuser, Rein hold Pohl Nachs., in Riesa betr.: Die Firma ist erloschem 2. am 18. April 1911 auf Blatt 484: ! die Firma Louis Hanövld in Riesa und al« denn Inhaber der Tapezierer und Dekorateur Karl Ernst LoniS Hau-old daselbst. Angegebener Geschäftszweig: Möbel- und DekorationSgeschstst. Riesa, den 18. April 1911. Königliche- Amtsgericht. Dienstag, de« 25. April 1911, vor«. 10 Uhr soll im Auktion-lokal hier 1 Büfett von Siche gegen sofortige Bezahlung oersteigerl werden. Riesa, 18. April 1911. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Der erste dterjährtg« Jahrmarkt findet am 23., 24. und 25. April statt; er beginnt a« 28. April mittags 12 Uhr und endigt am 25. April mittag« 12 Uhr. Dar AuSpacken, AuSlegen und verkaufen von Waren ist am Sonntag, den 23. April »mr von 12 Uhr mittag« bi« 10 Uhr abend« gestattet. Am 24. April — Montag — ist der Berkaus von Waren ebenfalls nur bi« 10 Uhr abend« zulässig. E« sind hiernach alle Buden uud Verkaufsftände zu schließen: am 23. und 24. April abends nm 10 Uhr, am 25. April mittags um 12 Uhr. Da« Aufbaueu von vudeu soll am 23. April von vormittag« r/,11 Uhr an ge stattet sei«. Da« Stättegeld haben die Marktfieranten bis Montag mittag in der Stadtkaffen- expedttion zu entrichten. Wer Montag mittag ohne Quittung über da« bezahlte Stätte geld betroffen wird, wird wegen Hinterziehung mit dem fünffachen Betrage de« Stätte- gelde« bestraft — 8 11 der Marktordnung —. Karussell- und Schaubudenbesitzer entrichten da« Stättegeld am Montag nachmittag an den MarktauSschuß — 8 12 der Marktordnung —. Hausierern und Händlern, welchen Verkauflstände nicht ausdrücklich angewiesen find, ist untersagt, auf den Straßen mit Waren sich aufzustellen, und zwar auch dann, wenn sie di« Daren nicht auf Ständen fetlbtrten, sondern in Kästen, Körben, Wagen oder sonst btt sich führen. Dem Aufstellen auf der Straße ist gleich zu achten, wenn Hausierer oder Händler, um da» Verbot zu umgehen, in der Nähe de« Markte« oder auf den Straßen, in denen der Marktoerlehr flch oorzugtweise bewegt, mit ihren Waren hin uud hergehen. Verbote» ist ferner: u da« Schreien beim Anpreisen der Ware«, b. da« Musizieren auf den Straßen und Plätzen außerhalb de« Marktgebiete«, a. aller vier- und vranntwetnschauk in vudeu und auf BerkaufSständen, ä. die Aufstellung sogenannter Kunstkegel, und anderer Glücksspiele, da« Ringe- und Plattenwerfen und ähnliche Veranstaltungen, o. da« Feilbieten von unsittlichen oder sonst anstößigen, insbesondere der unter den Begriff .Schundliteratur" fallenden Ltteraturerzeugnisse, Postkarten und Bilder. Sogenannte vockstände, die ttne Vorrichtung zur Ueberdachung haben, gelten als Enden, für sie ist deshalb da» für Buden festgesetzte Stätlegeld zu bezahlen. GS haben Aufstellung zu nehmen: 1. Sämtlich« Händler, die ihre Daren in Buden oder aus Bockständen zum verkauf ««»legen, sowie die Korbmacher und Böttcher aus dem Llbertplatz; 2. Schuhmacher und Filzwarenhändler in der Kirchstraße; 3. Löpfwarenhändler in der Straße oberhalb der Parkfreitreppe; 4. Eßwarenhändler und Schaubudenbesitzer usw. nach Anweisung de» Marktmeister». Marktordnungen für Riesa liegen in der Polizeiwache, im Gasthof zum Kronprinz, in der Restauration zur Burg und im Gasthofe zum Stern zur Einsichtnahme au». Den Anweisungen de» Marktmeister» und der aufstchisftthrenden Poltzetorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit sie nicht nach 88 184, 260 Nr. 11 de» ReichSstrafgesetzbuch» und nach den 88 83, 33b, 56o, 147, 148, 149 der Gewerbeordnung zu bestrafen sind, nach Abschnitt VIII der Marktordnung mit Geldstrafe bi» zu 30 M. oder mit Haft geahndet; außerdem kann Wegweisung vom Markte erfolgen. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. April 1911. vr. Scheider, Bürgermeister. Kr. Die diesjährigen öffentl«ck>en Impfungen und Jmpsrevtfionen de« hiesigen Impf- bezirk» (Stadt und Rittergut Riesa mit Vorwerk GöhltS) finden wie folgt statt: Impftermin: JmpfrevtfloaStermi«: Erstimpfungen: 2«. April 8. «ai, 12. Juni IS. Sani, 14. Zant 21. Juni. 23. Jnni 80. nachmittag» V»4 Nhr; Wiederimpfungen: 17. Mai 24. Mai, 20. Mai 27. Mai. Die Erstimpfungen finden im Saale des Schützenhanses, die Wiederimpfungen in den Schule« statt. Die Ellern, Pflegeeller« und Vormünder der impfpflichtigeu Kinder werden hiermit aufgefordert, die Impflinge zu den festgesetzten Terminen in den genannten Jmpflokalen vorzustellen. Vefreiungm von den Jmpsnugeu find durch ärztliche Zeugnisse in den Impf terminen nachzuweisen. Kür alle in dm öffentliche« Impfterminen nicht vorgestelltm Kinder ist der JmpfuachwetS foiort «ach Empfang desselben im Rathause, Zimmer Rr. 2, vorzulegr«. Kür die Erstimpfungen werden besondere Vorladungen ergehen. Sollten jedoch in Riesa ne« zugezogene Personen bi« zum letzten Impftermine am 28. Juni keine Vorladung zur Vorstellung ihrer zum ersten Male impspfltchtigen Kinder erhalten haben, so find die Kinder zu diesem Termine vorzustellen. Au» einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Troup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Die Impflinge müssen mit reingewaschenem Körper und in reinlicher Kleidung zur Impfung gebracht werden, andernfalls sie -urückgewtesen werden. Die Impfungen er folgen unentgeltlich. Da» Jmpfgesetz vom 8. April 1874 enthält in 8 14 folgende Bestimmung: «Eltern, Pflegeelteru und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben find, werden mit Geldstrafe bi« zu 50 M. oder mit Haft bi» zu drei Tagen bestraft." Auf diese Bestimmung wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Riesa, am 21. April 1911. Der Rat der Stadt Riesa. vr. Scheider, Bürgermeister. Aus Grund von 8 105 b Absatz 2 der Retch«gewerbeordnung werden für Sonntag, den 23. AprU 1011 die Stunden, während welcher in Riesa im HaadelsgewerVe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden dürfen, auf zehn vermehrt und zwar 1. für den Handel mit Eß- und Materialwaren, lebenden Blumen, Blumen gewinden und Pflanzen und für den Kleinhandel mit HeizungS- und Beleuch- tung«material von 6 bi» 8 Uhr vormittag» und von 11 Uhr vormittag» bi» 7 Uhr nachmittag«; 2. für diejenigen Zweige de» HandelSgewerbe«, deren fünfstündige BeschäftigungS- zelt auf die Stunden von 11 bi» 4 Uhr festgesetzt ist, von 11 Uhr vormittag» bitz 9 Uhr nachmittag»; 3. sür solch« Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, dle nur in Kontoren beschäftigt werden, von 7 bi» */,9 Uhr vormittag» und von 11 Uhr vormittag» bi» r/,8 Uhr nachmittag«; 4. für den Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren «nd von zum menschlichen Genuß bestimmten Fettwaren in Fleischereien und Schonkwirtschasten von 6 bi» 8 Uhr vormittag» und von 11 Uhr vormittags bi» 7 Uhr nachmittag«; 5. für den Verkauf von geräucherten und anderen Ftschwaren von 7 bi» 8 Uhr vormittag» und von 11 Uhr vormittag» bi« 8 Uhr nachmittag». Während dtrsen Zetten darf auch der Gewerbebetrieb in offene« verkanfSläöe« stattfinden. Der Verkehr auf dem Jahrmarkt« wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. April 1911. vr. Scheider, Bürgermeister. Glh.
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