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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-05-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191105065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19110506
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19110506
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-05
- Tag1911-05-06
- Monat1911-05
- Jahr1911
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1911
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WM'V' - 'M- WesaerO Tageblatt «nd Anzeiger tLlbeblatt »«r rckegrauumAdreff« FW »AI Fernsprechstell» ,r,.»!«« « ,» » für die König!. Amtsüau-tmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. . 104 Sonnabend, 6. Mai 1011, abends. 64 Jahrg. La» ktesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abend» mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Btertetjührlichrr Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Ntrsa 1 Marl VO Psg., durch unsere Tröger s«t ins Hau» 1 Mari OS Pfg, bei Abholung am Schalter der iaiserl. Postanstalten I Mark Sb Psg., durch den BriettrSgrr sret ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MvnatSabonnenientS werden angenommen. Anzelgen-Annahnie sür die Nunmier de« Ausgabetage» bis vormittag v Uhr ohne lvewühr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Liiesa. — ErschiistSstelle: Goethestrast« bv. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschaft richtet an alle Eigentümer, Nutznießer oder Bewirtschafter von Grundstücken, auf denen die Ackerdistel (virsiuw wsru») anzutreffen ist, die dringende Mahnung, dies« Distel und — wenn erforderlich — auch andere Diftelarte« auf den in ihrem Besitz oder in ihrer Nutznießung befindlichen Grundstücken, al» . Rainen, Wegen, Dämmen, Gräben, Uferrändern, Eisenbahndämmen, brach liegenden Bauplätzen, sowie auf Aeckern, soweit sie ohne Beschädigung des Pflanzenbestande» zugänglich sind, Wiesen, Weiden, Hutungen, Waldblößen und Waldrändern derart rechtzeitig zu vertilge«, daß dieselben in größerer Anzahl nicht im blühende« oder reife« Zustande ««getroffen werde«. Hierbei ist zu beachten, daß da» bloße Abschneiden und Vernichten der Distelköpfe ooe der Reife zwar die Gefahr der Samenverbrettung beseitigt, daß aber dadurch «ine Weiterverbreitung durch die Wurzelbrut nicht gehindert wird und daher alljährlich diese Arbeit wiederholt werden müßte. ES ist daher das AuSstechen der Wurzeln wirksamer und vorzuziehen. Hier ist freilich die Liefe des Ausstich» maßgebend für den Erfolg, da an den zurückbleibenden Wurzeltetlen — bi» zu 20 bi» 25 om hinab — neue Stammknospen entstehen und unter günstigen Umständen sich emporarbeiten. Wenn nicht — wie eS schon vielfach geschieht — durch das AuSstechen der jungen Disteln mit dem Messer im Frühjahr dem Aufkommen der Disteln genügend vorgebeugt werden kann, so ist darauf hinzuweisen, daß zur Erleichterung de» AuSstechen» man die Distelzange«, mit denen die Wurzel dicht unter der Oberfläche gepackt und auSgezogen wird (besonder» wirksam nach aus giebigem Regen), und die Disteletse«, die, in den Boden eingeführt, die Wurzel tief nuten abstechen, worauf sie lang herauSgezogen wird, hat. Die au-gezogenen Distelwurzeln und Distelpflanzen sind zu beseitigen — zu verfüttern — Zur Verhütung der Ausbreitung der Disteln ist auch auf die Reinheit de» Saat gute» zu achten.^ Im übrigen mag noch darauf hingewiesen werden, daß die Säuberung der Felder von Unkraut — und so auch von der Distel — im eigenen Interesse der Feldbesitzer liegt, da «ine durch AuSrupfen vom Unkraut befreite Feldfläche nachweislich stets einen höheren Ertrag liefert, als eine gleiche Fläche, auf welcher dasselbe ungestört wuchert. Bernachlässtgungen in dem vo.stehend Angeordneten werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder entsprechender Haft geahndet. Die OrtSbehörden im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain haben di« Durchführung der Vertilgung der Ackerdistel dort, wo nötig, gehörig zu überwachen. Eine Belehrung über die Natur der Ackerdistel, sowie über die Maßregeln zur Vertilgung derselben liegt in der Kanzlei der unterzeichneten Königlichen AmtShaupt mannschaft zur Einsichtnahme für die Beteiligten au». Großenhain, am 5. Mai 1911. 1876» 8. Königliche Amtshauptmaunschaft. Tuberkulosemuseum betreffend. Vom 4. bis 10. Mat 1S11 befindet sich in der Knabeu-Turnhalle an der Goethestratze hier ein von dem Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuber kulose zusammengestellte» Luberkulosemuseum. Das Museum ist geöffnet: W»che«1agS von 3—5 Uhr nach«, und 7—S Uhr abends, Sonntag von 1—7 Uhr nachmittags. Führungen im Museum finden statt: Montag, den 8. Mai 1911 von 3—v Uhr nachmittag» und 7—9 Uhr abend», Dienstag, den 9. Mai 1911 von 3—5 Uhr nachmittag» und von 7—9 Uhr abend», Mittwoch, den 10. Mai 1911 von 3—5 Uhr nachm. Der Eintritt ist frei. Gedruckte Führer durch da» Museum werden zum Preise von 20 Pfg. abgegeben. Zahlreichem Besuch« au» allen Kreisen der Bevölkerung au» Stadt und Land wird entgegengesehen. Riesa, am 2. Mai 1911. Der Rat der Stadt Riesa. vr. Scheider, Bürgermeister. Geilh. " Da» sür die städtischen Schulen auf das zweite Vierteljahr 1911 fällige Schulgeld ist bi» spätesten» zum 16. Mat 1911 an die Stadlkasse zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Mat 1911. vr. Scheider, Bürgermeister. Ksch. In der Stadt Riesa hat Dienstag, de« S. Mat 1S11 eine Pferdebormnsternng stallzufinden. GestellungSort: Meißverstraße. Gest«llung»zett: 9 Uhr vormittag». Jeder Pferdebesitzer in Riesa mit Vorwerk Göhli» ist verpflichtet, zu der angegebenen Zeit seine sämtlichen Pferde zu gestellen mit Ausnahme ». der unter 4 Jahre alten Pferde, d. der Hengste, o. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder innerhalb der letzten 14 Lagen abgefohlt haben, - ck. der Bollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch- oder den dazu gehörigen — offiziellen vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag de» Besitzer», o. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, k. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, x. der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, k. der Pferde, welche bei einer früheren in Riesa abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind, !. der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreishauptmann befugt, unter besonderen Umständen Be freiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Herr AmtShauptmann hierzu ermächtigt. Don der Verpflichtung der Vorführung sind u. a. «»»genommen (8 4 Absatz 4 der PferdeauShebungSvorschrift) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauchs sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde; die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Be- ! förderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Die Vorführung hat blank auf Trense mit 2 Zügeln, Stricken, Ketten zu geschehen. Einfache Zügel rc. werden mit dem Ende im rechtsseitigen Trensenrtng festgemacht, das entspricht 2 Zügeln. Bei schlechtem Wetter können Decken mit Gurten aufgelegt und bei Vorführung belassen werden. Eine Teilung von Geschirrzügen großer Fuhrgeschäfte auf 2 verschiedene Musterungs orte bei rechtzeitiger Benachrichtigung des Pferde-VormusterungS-KommiffarS und der Behörde ist gestaltet, solange keine Unznträglichkeiten entstehen und der Gang der Musterung in keiner Weise gestört wirb. Der Pferde-VormusterungS-Kommiffar, Herr Oberstleutnant z. D. v. Sandersleben, wird billigen Wünschen der Pferdebesttzer jederzeit, wenn möglich, entsprechen und ersucht um rechtzeitige diesbezügliche Anträge (direkt) Dresden, Bürgerwiese 15. Den in Riesa wohnenden Zivtlschmieden wird die Teilnahme an dem Muster rrmgsgeschäft dringend empfohlen. Zur Verhütung von Unglücksfällen wird angeordnet, daß da» unbeteiligte Publikum sich von vormittags 8" Uhr bis zur Beendung der Musterung von der Meißner- und Felgenhauerstraße fernzuhalten hat. Die ZugangSwege sind frei zu halten. Den Anord- nungen der Polizeiorgane hat sich jedermann bei Vermeidung der Arretur und nach Befinden Bestrafung zu fügen. Der Rat der Stadt Riesa, am 3. Mai 1911. Or. Scheider, Bürgermeister. K. Wegen Ausbesserung des Riesa—GöhltS—Leutewitzer KommunikationSwegeS bleibt dieser in der Ausdehnung vom Privatwege nach dem Rittergut bi» zu dem am Rittergut vorbeiführenden Wege nach der Moritzsr Fähre vom 8. bi» mit 13. Mai 1911 für allen Fährverkehr gesperrt. Der Verkehr wird über Heyda—Poppitz verwiesen. Der Rat der Stadt Riesa, am 3. Mai 1911. vr. Scheider, Bürgermeister. Ksch. Montag, den 8. d. Mts., vorm. 10 Uhr sollen im Rathause 1 Schreibtisch, 2 Vertiko und 1 neue Nnisormhose gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden und Mittwoch, den 10. d. Mts., von vorm. 10 Uhr an werden im Rathaule unwiderruflich verschiedene Schränke, Kommoden, Letten, Bett stellen, Wanduhren, Tische, Stühle, allerlei Kleidungsstücke, verschiedene alte und neue Schußwaffen u. a. m. gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert. Riesa, den 6. Mai 1911. Der Bollstreckuugsbeamte des Rates der Stadt Riesa. Die zur Erneuerung de» Anstriches am Turmgespärre der TrtuttatiSkirche hier erforderlichen gelangen hiermit zur öffentlichen Ausschreibung. Angebotsvordrucke können in der Pfarramtsexpedition entnommen werden und find daselbst auSgefüllt, verichlossen und mit Aufschrift versehen, bi« Montag, den 15. Mai, vormittags 10 Uhr wieder einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegenwart etwa erschienener Bewerber oder deren volljährigen Beauftragten. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Ablehnung aller Angebote behalten wir un« vor. Riesa, den 6. Mat 1911. Der Kircheuborstaud. Friedrich. Mit Genehmigung der Kö'ntglrchen AmtShauptmannschaft Großenhain wird der Kommuntkation-weg von Ntckrttz nach Mergendorf wegen Ausbringen von Massenschutt vom 11. bi» mit 18. Mat diese» Jahre» für den Fährverkehr gesperrt und dieser inzwischen über Gostewitz oder Pausitz verwiesen. Da» unbefugte Befahren de» gesperrten Wege» wird nach 8 366" de« Reich»- strafgesetzbuch» bestraft. Ntckritz, am 4. Mai 1911. Der «emetudevorstaud.
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