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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191108109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19110810
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19110810
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-08
- Tag1911-08-10
- Monat1911-08
- Jahr1911
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1911
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Riesaer O Tageblatt ««d A«xrtg»v Medlatt «ld MMgrr). TüegrammSdreste: ^»44 yemspwchstell» „Tageblatt", Riesa. Nr. 20. für die Königs. AmtShauptmwnschast Großenhain, das Königs. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, .sowie den Gemeinderat Gröba. 184. DoimerStag, 16. August 1611, abends. 64. Aabrg. 77' —- ' - - > > > > - Da« Rtrsaer Lagrblatt «scheint jede« La« abend» mit ilu»nahm« der Sonn» und tzrfttage. LIerteljShrllchn Bez»»«»»ri» bet Abholung tn der Expedition tn Mesa I Mart VO Psg., durch unsere Träger I«t tn< Hau» 1 Mark VS Pfg„ bei Abholung am Schalter der kalserl. Poslanslalten I Mark SL Pfg„ durch den Briefträger ftet in» Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch Monat»abonnement» werde» angenomnieu. «nzrlgen-Annah»» slir di« Rümmer de» Ausgabetage« bl« vonnsftag v Uhr ohne Lelvühr. Rotationsdruck nnd Verlag von Langer L Vlntertt«' tu Rtria. — Sel»Lft«ftrlle: Voetbesirahe bv. — tztir di» Rrdaftton —rantworttich: Arthur Hähne! in Riesa. AiMW ki nßM« SneWn in MM ui Am letnW. Ans Grund verschiedener reich«- und landeigesetzlicher Vorschriften ist bet dem Nur bruch bezw. dem Verdacht gewisser ansteckend« Krankheiten der Menschen und Tiere zur Vermeidung von Geld- bezw. entsprechender Haststrase Anzeige zu erstatzen. Die darüber bestehenden Bestimmungen werden nachstehend erneut in Erinnerung gebracht. 4. Ansteckende Krankheiten der Menschen. I. Jede Erkrankung und jeder Todesfall an Aussatz (Lepra), Cholera (astatischer), Flrcksteber (Flecktyphus), Gelbfieber, Pelt (orientalischer veulenpest), Pocken (Blattern) und Milzbrand, sowie jeder Fall, der den Verdacht einer dieser Krankheiten erweckt, ist der für den Aufenthal^ort de« Erkrankten oder den Sterbeort zuständigen Polizeibehörde unver züglich anzuzeigcn, di« sie sofort an den Königlichen VezirkSarzt wetterzugeben hat. Zur Anzeige verpflichtet find: 1. Der -»gezogene Arzt, 2. Der HauShaltuugSvorstand, 3. Jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, 4. Derjenige, tn dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankung«- oder Loder fall sich ereignet hat, 5. Die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2—5 genannten Personen tritt jedoch nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. ReichSgesetz, betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 (RelchSgesetzblatt Seite 306) und Bekanntmachung de« Reichskanzler« vom 28. September 1909 ,'Reichsgesetzblatt Seite 933). II. Jeder Erkrankung«, und Todesfall an Croup, Diphtherie, Genickstarre, Schar- lach, Typhus und Paratyphus, sowie jeder Fall des Verdachts der Genickstarre, de« Typhu« und Paratyphus ist von dem behandelnden Arzte unverzüglich an die Polizeibehörde d«S Aufenthaltsortes de« Erkrankten oder des SterbeorteS anzuzeigen. Ist ein Arzt zur Be handlung nicht zugezogen worden, ist zur Anzeige verpflichtet: 1. Der HauShaltungSoorstand, 2. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, 3. derjenige, in besten Wohnung oder Behausung der ErkrankungS- oder Todesfall sich ereignet hat, / 4. die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2—4 genannten Personen tritt jedoch nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Die Polizeibehörde hat die Anzeigen sofort nach ihrem Eingänge an den Kgl. VezirkSarzt weiterzugeben und ihn da bei von den Abwehrmaßregeln zu benachrichtigen, die sie aus Anlaß des ErkrankungS. oder Todesfälle« schon selbst getroffen hat oder zu treffen beabsichtigt. Verordnungen de« Königlichen Ministeriums des Innern von 29. April 1905 (Ge- setz- und Verordnungsblatt Seite 149), 13. März 1906, 29. Mat 1906 und 21. Juni 1911. III. Nach der Verordnung de» Königlichen Ministerium« de« Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 27. Februar 1908 (Gesetz, und Verordnungblatt Seite 17) ist unter den daselbst in ß 4 bezeichneten Voraussetzungen bet dem Auftreten von Pocken, Masern, Scharlach, Diphtherie, und Keuchhusten in Schulen vom Schuldirektor bezw. OrtSschulin- spektor sofort Anzeige an den Kgl. VezirkSarzt zu erstatten. IV. Die Vorsteher von Kinderbewahranstalten, Kindergärten und Kinderspielschulen sind nach den Verordnungen de« Königlichen Ministerium« de« Innern vom 13. Juni 1885 und vom 2. Juni 1903 verpflichtet, jeden zu ihrer Kenntni« gelangenden Fall der Erkrankung oder de» Todes an Masern, Scharlach, Pocken, Diphtherie und Keuchhusten,, der sich an Kindern, die die betreffenden Anstalten besuchen und in den Familien dieser Kinder ereignet oder in den Häusern, worin die Kinder, die die Anstalt besuchen, oder in dem Hause, worin sich die Anstalt befindet, vorkommt, tngleichen jeden derartigen Erkrankung«- oder Todesfall innerhalb ihrer eigenen Familien unverzüglich der OrtSbe- Hörde anzuzeigen, die die Anzeige sofort an den Kgl. VezirkSarzt wetterzugeben hat. V. Nach der Verordnung de« Königlichen Ministerium« de» Innern vom 29. No vember 1900 haben der OrtSpoltzetbehörde sofort Anzeige zu erstatten ». die Leichenfrau über jeden infolge von Lungen» oder Kehlkopfschwlndsucht ein- - getretenen Todesfall, d. di« Lerzte in jedem Falle, tn dem «in von ihnen behandelter, an vorgeschrit tene» Lungen- oder Kehlkopfschwtndsucht Erkrankter au« seiner Wohnung ver zieht oder in Rücksicht auf seine WohnungSoerhältntffe seine Umgebung hoch gradig gefährdet, o. der behandelnde Arzt, wenn aber ein Arzt nicht zugezogen ist, der betreffende Haushaltung«- bez. AnstaltSoorstand von jedem in Prioatkrankenanstalten, in Platten-, Armen- und Stechenhäusern, sowie tn Gast- und Logierhäusern, Her bergen, Schlafstellen, Internaten und Pensionaten vorkommenden Erkrankung«, falle an Lungen- oder Kehlkopfschwtndsucht. Die vorstehend unter »—o bezeichneten Anzeigen sind von den Ortspolizeibehörden tunlichst bald unter Angabe, ws« bisher von ihnen verfügt worden ist, an den Kgl. Be zirksarzt weiterzugeben. ». Ansteckende Krankheiten der Tiere. I. Nach dem Reichsgesetze, Maßregeln gegen die Rinderpest betr., vom 7. April 1869 (IZundeSgesetzblalt Weite 105), ist jeder, der zuverlässige Kunde davon erlangt, daß ein Stück Vieh an Rinderpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit yorliegt, verpflichtet, ohne Verzug der Ortspolizeibehörde davon Anzeige zu erstatten, ,di4 sie sofort an die Kgl. SmtShauptmannschaft abzugeben hat. II. Nach dem Reichsgesetz, betr. die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen vom (RetchSgesetzblatt Seite 153) bez. den Verordnungen de« Kgl. Ministerium« de« Innern vom 10. Mai 1895 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 59), vom 1. Februar 1904 (Gesetz, und Verordnungsblatt Seite 57) und vom 15. Dezember 1904 (Gesetz- und Verordnungsblatt Sette 467) haben die Besitzer von Haustieren beim Ausbruch von Milz brand, Tollwut, Rotz (Wurm) der Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, Maul- und Klauenseuche der Rindviehs, der Schafe, Ziegen und Schweine, Lungenseuche des Rind viehes, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, BläSchenauSschlag her Pferde und des Rindvieh«, Räude der Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Schafe, Schweineseuche, Schweinepest, Rotlauf der Schweine, Geflügelcholera, Hühnerpest, Influenza (Brust- und Rotlaufseuche) der Pferde, Gehirn-Rückenm-'ttentzündung und Gehirnentzündung der Pferde unter ihrem Viehbestände und von allen verdächtigen Erscheinungen, die den Au«- bruch einer solchen Krankheit befürchten lasten, sofort der Polizeibehörde Anzeige zu machen. Die gleiche Pflicht liegt demjenigen ob, der in Vertretung des Besitzers der Wirt schaft vorstehl, ferner bezüglich der auf dem Transport befindlichen Tiere den Begleitern derselben, und bezüglich der in fremdem Gewahrsam befindlichen Tiere dem Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden. Zur sofortigen Anzeige find auch die Tierärzte und alle diejenigen Personen ver pflichtet, welche sich gewerbsmäßig mit der Ausübung der Tierheilkunde beschäftigen, im- gleichen die Fleischbeschauer, sowie diejenigen, welche gewerbsmäßig mit der Beseitigung, Ver wertung oder Bearbeitung tierischer Kadaver oder tierischer Bestandteile sich beschäftigen, wenn sie, bevor ein polizeiliche» Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruch einer der vorgenannten Seuchen oder von Erscheinungen unter dem Viehstande, welche den Verdacht eine» Seuchenausbruch» begründen, Kenntnis erhalten. Bet Ausbruch einer der vorstehend genannten Tierkrankheiten bez. dem Verdachte derselben haben die OrtSpolizei- brhürden unverzüglich den Kgl. BezirkStierarzt htnzuzuztehen und, nachdem Lieser die Krankheit festgestellt hat, Anzeige an die Königliche AmtShauptmannschaft zu «statten. Unter Polizeibehörde, OrtSpolizeibehvrde und OrtSbehörde im Sinne der angezogenen Bestimmungen find di« Bürgermeister, Gemeindevorstände bezw. GutSoorsteher zu verstehen. Die Bekanntmachung der unterzeichneten Behörde vom 14. Mai 1903 — Nr. 165 de» Großenhainer Lageblattes vom Jahre 1903 — hat sich erledig». Großenhain, am 9. August 1911. 703 ä L. Königliche AmtShaudtmaunschaft. Dte Grundsteuer auf den 2. Termin viele« JayreS tst bi» längsten« den 14. August an unsere Steuerkafle abzuführen. Der Rat der Stadt Ries«, am 28. Juli 1911. R. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 10. August 1911. —* Herr Hauptmann Sieglitz im 2. Pionier- Bataillon Nr. 22 tst unter Enthebung von der Stellung al« Kompagnie. Chef zur Dienstleistung beim königlich Preußischen Ingenieur-Komitee kommandiert und Herr Oberleutnant Lehmann im 2. Pionier-Vataillon Nr. 22 zu« Hauptmann, vorläufig ohne Patent, befördert und zum Kompagnie. Chef ernannt worden. —* Am Dien«tag abend zeigte der Dre«dner Pegel — 230 Zenttmenter, am Mittwoch früh — 233 Zentimeter. Seit Ende Juli bewegt sich der Dresdner Pegel tn And«, tracht de« ganz geringen WasterstandeS mit nicht unerheb. lichen Schwankungen um 220 Zentimeter unter Null. Trotzdem hat di, Personenschtffahrt ihren Verkehr, allerdings tn eingeschränktem Maße, bl« Dienstag abend aufrecht erhallen, von Mittwoch, dem 9. d«. Mt«. an aber der höhere« Gewalt schweren Herzen« weichen wüsten. Nachdem nun die schmucken Personeudampfer ebenfalls nicht mehr auf der Elbe verkehren und uur ab und zu «tu oer einzelteS Floß tn langsamem Tempo stromabwärts treibt, bietet dte Elbe leider wieder da» verwaiste Bild wie im Jahre 1904. Unermeßlich tst der Schaden, der durch die traurige Httzekalamität allerseits in die Erscheinung tritt, lausenden von EchtfsSleuten da« Brot entzieht, dte Som merfrischen entvölkert und den Verkehr in der schönen Elb- gegend geradezu lahm legt. —* Für dte gestrige Theateraufführung im Kaiserhof-Garten hatte dte Direktion Brosch da« bekannte vlrchpfeifersche ländliche Charakterbild „Die Grille" ge wählt. Dte Ausführung gelang wiederum recht gut. In Rita Faber hatte die „Grille", um die sich die Handlung de« Stücke« hauptsächlich dreht, eine würdige Vertreterin gefunden. Zu ihrem Vorteil erfaßte sie die Situationen, in denen sie sich al« übermütiger, doch gottesfürchtiger Backfisch und später al« gebildete und gesittete Jungfrau zu -eigen hatte. Auch dte übrigen Mttwirkenden trugen nicht zum wenigsten zum Gelingen der Ausführung bei; ohne Ausnahme mußte man ihnen Anerkennung zollen. Leider ließ der Besuch der Vorstellung etwa« zu wünschen übrig. , —* Man schreibt un«: Morgen Freitag geht im Garten de« „Kaiserhof««" zum Benefiz für Frau Direktor Brosch da« Schauspiel „Da« Lorle vom Schwarz wald" in Szene. Da« Schauspiel hinterläßt beim Publi kum einen tiefen Eindruck und hoffen wir, daß der ge schätzten Künstlerin, welche da« „Lorle" verkörpert, «in guter Besuch zu Teil werde. — Sonntag gelangt dte Fortsetzung „Vom weißen Rößel", da« Lustspiel „Al» ich wieder kam" zur Aufführung. —* Am 21. bi« 29. August hält da« 2. Pionier- Bataillon Nr. 22 auf seinem Wasterübung«platz bet Aorberge Uebungen im Brückenschlägen über die Elbe ab. Diesen Uebungen können Schüler (täglich nicht über 50) al« Zuschauer beiwohnen. Sie müssen täglich 8 Uhr vormittag« unter Führung ein,« Lehrer« am Wasser» Übungsplatz (linke« Elbufer) eingetroffen sein, wo sich ihnen «tn Unteroffizier al« Führer zur Verfügung stillen wirb, besten Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Flur schäden dürfen nicht gemacht werden. —* Dem 1. Jäger-Vataillon Nr. 12 find voa der Freien Vereinigung Jäger und Schütz« zu Freiberg 848
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