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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191110185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19111018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19111018
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-10
- Tag1911-10-18
- Monat1911-10
- Jahr1911
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1911
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Telegrauunchldresset Mittwoch, 18. Oktotier 1V11, abeobs S4S «4. Jahr« Glh. llampfsvkißß - ksslau^anK l . . I da» Gift den Vögel« erreichbar. Bei PhoSphvrlatwerg« werden Strohhalme hinelngetaucht und in die Löcher gesteckt, auch hier kann bei genügender Vorsicht kein Schaden ent stehen; höchsten» gehen Krähen und andere von Mäusen lebende Vögel, auch Igel und Katzen ein. Im Interesse der Jagdberechtigten und zur Vermeidung von Schaden ersatzansprüchen sei allen Grundbesitzern, die jetzt auf der frischen Saat erneut gegen die Mäuse vorgehen, strengste Sorgfalt mit der Legung brr verschiedenen Giftsorten an geraten und sollen sie mit dieser Arbeit nur zuverlässige, erwachsene Arbeitskräfte betrauen. —* Um ein ersprießliches Zusammenarbeiten der in der Kreishauptmannschaft Dresden gelegenen Arbeitsnach weise mit der Zentralstelle in Dresden anzubahnen und auf diese Weise zugleich einen regeren Austausch von Arbeitsangebot und Nachfrage sowie von wichtigen Be obachtungen und Erfahrungen unter den einzelnen Ver mittlungsstellen herbeizusühren, veranstaltet der Zentral arbeitsnachweis für den Bezirk der KreiShauptmannschaft Dritten (Dre«den-A., Schießgaff« 14) gegenwärtig «ine Erhebung über die allgemeine Organisation und die VermittlungStätigkeit der genannten Arbeitsnachweise. Da diese Untersuchung gleichzeitig eine wertvoll« Vorarbeit für den Ausbau der sog. inter lokalen Vermittlung liefert und «in« wesentlich« Ergänzung der bisherigen Berichterstattung der ZentralarbeitSnachweiseS darstellt, so kann nur angelegentlichst empfohlen werden, durch bereitwillige Erteilung von Auskünften den Dresdner ZentralarbeitSnachwei«, den größten öffentlichen Arbeits nachweis des Königreich» Sachsen, in seinem Vorhaben zu unterstützen, und insbesondere die zur Versendung gelangen den Fragebogen sorgfältig auSzufüllen. Denjenigen Arbeitsnachweisen, welche sich an der Erhebung beteiligen und die gewünschten Untrrlagen dem ZentralarbettSnachwriS zur Verfügung stellen, wird nach erfolgter Durchführung der Untersuchung ein« Zusammenstellung der Ergebnisse zugehen. —do. In der soeben erschienenen IS. Ausgabe de» im Auftrage de» ReichS-Eisenbahn-Amtr» vom Geheimen Rechnungsrat Schmidt bearbeiteten viehkyrSbuch» sind, nachdem sich di« durch die 16. Ausgabe «ingeführte« Fern- fahrpläne für Vieh in Wagenladungen al» praktisch erwiesen haben, zur weiteren Erleichterung der Benutzung des Buch» auch die bisher noch beibehaltenen Fernverbindungen für Militärpferd« durch besondere Fernfahrpläne ersetzt worden. Sine Ueberficht der für die einzelnen ArmiekorpSbe-irk« als Versandstationen berücksichtigten Standorte vnd ein alpha betische» verzeichnt« der Pläne sind diesen vorangestellt, um ein schnelle» Ausfindrn der aufgenommenen Verbin dungen zu ermöglichen. Da die Verbindungen auch sür Werbesendungen d«S allgemeinen Verkehr» benutzbar sind, kömmt die Neuerung nicht nur den militärischen Ver frachtern, sondern allen Versendern von Pferden zustatten. Da» Kursbuch ist a«y 14. Oktober — rund acht Hage früher al« bisher — erschienen. — jz. Daß die lleberschreitung de» ZüchtigungS- rechteS strafrechtlich geahndet werden muß, erkennt auch die Lehrerschaft an. In der Deutschen Juristen- Zeitung nimmt der Vorsitzende des RechtSschutzverein» des deutschen Lehrerveretn zu der Frage deS Züchtigung-rechtes de» Lehrers im neuen Strafgesetzbuch Stellung. ES ist für weite Kreise interessant zu höre«, daß die Lehrerschaft rechtliche Garantien verlangt, die eine normale Ausübung dieses Rechter, die bekanntlich eine Dienstpflicht ist, ohne Konflikt mit dem Strafrecht ermöglichen. Dir «ine Be stimmung über da» Züchtigung»recht der Lehrer im Bürger lichen Gesetzbuch fehlt, verlangt die Lehrerschaft nun, daß im Strafgesetzbuch zum AvSdruck gebracht werde, wann ein« Züchtigung nicht nur nicht strafbar, sondern vor allem auch nicht verfolgbar ist. — Der Vorstand deSSSchs. Lehreroerein», gez. Paul Sättler, Vorsitzender, veröffentlicht folgende DankeS- kundgebung: .Sachsens Lehrerschaft steht noch unter dem erhebenden Eindruck der 16. Hauptversammlung des Sächsischen Lehreroerein». Nahezu 6000 unserer Kollegen traten in Leipzig einmütig ein sür die Wünsche, die der Vorstand de» Sächsischen Lehrervereins in der Denkschrift: „Zur Umgestaltung des VolkSfchulgesetzeS" zum Ausdruck gebracht hat. Glänzend und wohlgelungen war der Ver lauf der Hauptversammlung und der sonstigen Veranstal- tungen. Der Vorstand deS Sächsischen LehrerverelnS hat das dringende Bedürfnis, der gastlichen Stadt Leipzig und dem Leipziger Lehreroerein, der mit Begeisterung die Vor arbeiten zur Ausgestaltung der Versammlung übernommen und mit Umsicht und Aufopferung zu allgemeiner Be friedigung durchgesührt hat, den herzlichsten Dank auSzu- sprechen. Aufrichtigen Dank auch den zahlreichen Instituten und Korporationen und den vielen Freunden unserer guten Sache, die durch ihre Unterstützung und Mitwirkung -um Gelingen der Tagung wesentlich beigetragen haben, wie auch allen denen, die durch Teilnahme an der von uns veranstalteten öffentlichen Versammlung ihr Interesse und ihre Sympathie für die Reformbestrebungen der Lehrerschaft kundgegeben haben." — Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz hat sich mit kaiserlicher Genehmigung mit den Oberkommando» in Verbindung gesetzt, um deren Unterstützung bei der Durchführung der geplanten Bereinigung »Jung- Deutschland" zu erhallen. Die Generalkommando» find gebeten worben, innerhalb ihre» Bereiche» einen Höheren aktiven oder inaktiven Offizier oder eine Zivilperson vor- zuschlagen, die die Einrichtung und Leitung der Ort«- gruppe übernimmt. Gleichzeitig ist di« Vitt« geäußert, die unterstellten Kommandeure dahin zu beeinflussen, daß sie ihren vsfizteren die Mitarbeit gestatten und auch di« nötigen Plätze und UebungSmittrl zur Verfügung stellen. Die RImwI- „ns Rlmmswwswol»» ist erloschen 1. in Mehltheuer und 2. nach Mitteilung der Königlichen AmtShanptmannschast Meißen in Dörschnitz. S» werden deshalb die «ege« dieser Seuchevsälle mittel» der Bekanntmachungen vom 15. Juli beziehentlich 7. Juli 1911 sür die Ort« zu 1) Mehltheuer, Prausitz und JahniShause« mit vöhleu und selbständigem TutSbezirk Jahnishausen mit Vorwerk Grotzholz, zu 2) Pahrenz und Mehltheuer »orgeschriebenen Sperr- und Echutzmaßregeln aufgehoben. Der Ort Mehltheuer erhört nunmehr noch zu« Beovachtung-gebiet in den Seuchenfällen JahniShause«, Prausitz, Roitzsch, und Panitz, der Ortttetl vöhlerr mit Schäkeret zum BeobachtungSgebiet in den Seuchenfällen Jahnishausen, Gostewitz, Seerhausen und Rtckritz, das Vorwerk Grotzholz zum BeobachtungSgebiet in den Seuchensällen Prausitz und Pahrenz; di« beiden letztgenannten Orte sind Sperrbezirke. E» gelten demnach für den Ort Mehltheuer nunmehr die mit der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain vom 7. Juli 1911 — Nr. 156 de» Riesaer Tageblatt«» — unter L und 0 bekannt gemachten Bestimmungen und Strafan drohungen. Für die übrigen Orte und OrtLteile bleiben die bisherigen Bestimmungen weiterhin in Geltung. Großenhain, am 17. Oktober 191 l. 3303 a L. Königliche Amtshauptmannschaft. Da» Riesa« Tageblatt erschein jede» Ta» abend» mit Au»nahme der Sonn- und Festtage. BtertrlMrllcher vezvMrei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark KO Pfg., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mark LS Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg., durch de» Briefträger frei in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnement« werden angenommen. Auzrignr-Amtahme sür die Rumm« deS Ausgabetage« bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Oertliches ««d Sächsisches. Riesa, 18. Oktober 1911. —* Am heutigen Tage waren 2 5 Jahre verflossen, seitdem Herr Hugo Hoffmann in da» Geschäft der Firma Johann Carl Heyn in Riesa als Reisender ein trat, welche Stellung er jetzt noch einnlmmt. Im Namen der drei Geschäftsinhaber überreichte Herr Kommerzienrat Otto Heyn aus Dresden dem Jubilar unter anerkennenden Worten für seine Tätigkeit ein Geschenk, während das GeschäftSpersonal ein Bild übergab. Auch die Arbeiter der Firma hatten den Jubilar schon heute früh durch ein Ge schenk erfreut. —* Ueber die Ursache der in den letzten Wochen vor gekommenen BergtftungSfälle von Rehen, Hasen, Kaninchen, Rebhühnern und Fasanen wird un» von ge- schätzt» Seite nach eingehenden Erörterungen folgendes mitgeteilt: Die laut amtlicher Anordnung zur Verwendung kommenden MäusevertilgungSmittel sind Phosphorlatwerge oder Pholphorsyrup, Strychninweizen, Strychninhafer, AuS- schwefelung und Mäusebazillu». Phosphorlatwerge von fachmännischer Hand hergestellt, enthält durchschnittlich 2—2,5°/^ reinen PhoSphorS, der äußerst fein verteilt, mit chemischen Zusätzen, Mehl und Syrup, verabreicht wird. Er wirkt unbedingt sicher, wird, ob seines Zuckergehaltes, von den Mäusen gern genommen und tötet rasch. Ein Ausnehmen diese» Gifte» durch Hasen und Rehe hat absolut sicher nicht nachgewiesen werden können, während die ge näschigen, von allem kostenden Kaninchen nach zuverlässigen Urteilen vielfach daran eingegangen sind. Ttrychninhafer und Strychninweizen wird durchschnittlich mit 0,3—0,4 0/» Strychningehalt mit Saccharin versüßt, geliefert. Er ist sür Rebhühner und Fasanen sehr gefährlich, da bereit» 10 bi» 12 Körner im Stande sind, solche Vögel zu töten, die sich auch durch die gesetzlich vorgeschriebene rote Färbung de» Getreide» nicht stören lassen. Lurschwefelung und Mäuse- baztllu« wurden in hiesiger Umgegend nur vereinzelt und mit sehr wechselndem Erfolge angewendet. Eine Gefahr - sür die Tierwelt außer der beabsichtigten Mäusevertilgung besteht in diesen beiden letzten Mitteln nicht. Absolut falsch ist r» jedoch, wenn jeder Jagdberrchtigte jede» ge- fundene Fallwild auf da» Konto de« Mäulegifte» fetzen wollte. Wir hatten einen abnorm heißen Sommer und anhaltende Dürre und e» ließen sich durch die Hitz« und Wassermangel entstandene Krankheiten Nachweisen, wie zum Beispiel bet einem, in einer staatlichen Untersuchunglanstalt untersuchten, gefundenen Kaninchen und Fasanen keine Spur von Gift vorgefunden wurde, sondern der To- auf die abnorme Hitze, Wassermangel und auf Va» ungeeignet« Futter zurückgrsührt werden mußt«. Werden Gtstkörner richtig in die Mäuselöch» hineingelegt und folch« zugetreteu, kann dem jagdbaren Wilde nicht» plissieren, nur leicht fertig«» Umgehen oder verschleppen durch Mäuse macht Unter dem Viehbestände de» WirtschaftSbesitzer» Hermann Väger in Glaubttz Nr. 38 ist die weich abgebrochen. Die Königliche Amwhauptmannschaft bestimmt daher wegen diese- EenchensalleS die OrtSteil« Glinbitz und Sagerttz, sowie den selbständigen Guisbezirk Glanditz als Sperrbezirk und die Gemetndebezirke Nünchritz, Zschatten mit selbständige« Gutsbezirk Zschatteu, Roda mit selbständigem Guttbeztrk Roda, Colmnitz, Radewitz «nd Moritz, sowie den OrtSteil Laugenberg al» BeobachtungSgebiet. Die weiter noch al» BeobachtungSgebiet in Frage kommenden Gemetndebezirke Zeithain und Markstedlitz sind bereit» Sperrbezirke. E» gelten demnach sür den Sperrbezirk und sür da» V«obachtung»gebirt die mittel» der Bekanntmachung vom 7. Juli 1911 — siehe Nr. 156 de» Riesaer Tageblatt» — unter 8 und 6 bekanutgemachten Bestimmungen und Strafandrohungen. Großenhain, am 18. Oktober 1911. 3316» L. KönialtLe Amtshauptmannschast. Freibank Seerhausen Douuer-tag, den 10. Oktober von nachmittag» 5 Uhr an kommt frische- Rinds fleisch, Pfund 40 Pf., zum Verkauf. Der Gemeiudevorstand. Biehmarkt am 31. Oktober 1S11 betreffen» Der für den 21. Oktober 1911 hier festgesetzte Viehmärkt wird mit Rücksicht auf die zurzeit noch stark herrschende Maut- und Klauenseuche au» veterinärpoltzetlichen Gründen hiermit verbotet». Der Rat der Stadt Riesa, am 14. Oktober 1911. V«d Anzeiger Wdeblatt m- Atyrizer). Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, da- König!. Amtsgericht mrd den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröha. .
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