Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.11.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-11-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191111214
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19111121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19111121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-11
- Tag1911-11-21
- Monat1911-11
- Jahr1911
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.11.1911
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dienstag, S1. Nuvemver 1911, abends 271 nur Knv UviIii>Mlit8kreiiäv kür 8iv! len ret^ nfaßt rst. »1t emble. inert. sioobr., außer. mSvor- sind zu r Dietz ;chcn". iSzettel. eite« »er Mi, Aus- VUdern ihnen allen droht Verlust ihre« Seelenheil«, wenn sie nicht erst zum Bischof und dann zum Bericht gehen. Und mehr noch; gehorchen sie dem päpstlichen Gebot und der Bischof, dessen Amt e« ist, dis Kirtffe und ihren Ruf zu schonen, weigert sich, der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen, wie da« ungetrübte Rechtsempfinden fordert und die Gesetze r« unter Umständen zur Pflicht de« Staatsbürger» machen, war dann? Nach dem päpstlichen Gebot ist r« möglich, daß böswillige Schuldner, Beleidiger usw. straflo« au», gehen oder daß da« Ungeheuerliche geschieht und der Schuldlos», der sein Recht gegen den Schuldigen sucht, der schwersten Kirchenstrafe verfällt. Der Staat kann sich dem gegenüber unmöglich passiv verhalten. GS ist da» gute Recht und in allermeisten Fällen di« verdammte Pflicht de» Staatsbürger«, Vergehen und Verbrechen, gleichviel wer sie begangen hat, zur Anzeige zu bringen; niemand darf ihn darum strafen und «ine Zwischeninstanz, die über die Anzeigepflicht entscheidet, kann sich der Staat nicht ge fallen lassen; wo sie aber gar zu Gunsten eine« bestimmten Standes eingesührt wird, hebt sie di« Gleichheit aller vor dem Gesetz, also einen unveräußerlichen Grundsatz der modernen Rechtspflege, auf. Der Staat kann die Rechts- Hoheit mit niemand teilen; die Grenzttberschreitung, die sich der Papst hier leistet, indem er einseitig, von sich au», ohne den Staat zu fragen, für den Stand der katholischen Geistlichen einen Ausnahmezustand schafft, ist unerträglich. Um eine innerkirchliche Angelegenheit, auf die die ZentrumSpresse alle päpstlichen Dekrete hinauSzuspielen pflegt, hakdelt eS sich hier schon darum nicht, weil das Recht Dritter und die Interessen der Gesamtheit in Frage komme». Z. B.: ein Geistlicher hat Behauptungen auf gestellt, deren Richtigstellung im Interesse ganzer Parteien liegt; da alle anderen Mittel versagen, muß die Klar stellung vor Gericht erfolgen, ist das nun eine reinkirchliche Sache, wenn da erst die Genehmigung de« Bischofs eingeholt werden mutz ? Und weiter, der Fall Münsterer, in dem durch Unterschlagung von Genossenschaftsgeldern, die dieser Geistliche verwaltete, Tausende geschädigt wurden, wie kommen Bischof und Papst dazu bei solchen Fällen in die Anzeigerechte der Geschädigten einzugreifen? Das neue Lola proprio. DTK. Ein neue« Aotu proprio de« Papstes, da« allen Privatpersonen, Laten und OrdenSltuten bet Strafe sofortiger Exkommunikation verbietet, ohne Genehmigung der kirchlichen Behörde katholische Pfarrer und sonstige Kleriker, wenn sie sich vergangen haben, vor die staatlichen Gerichte zu ziehen, beginnt die öffentlich« Meinung mit Recht aufs lebhafteste zu beschäftigen. Was will der Papst? Nachdem er durch den Moderntsteneid und das Absetzungsdekret die gesamte katholische Geistlichkeit im Gewissen wie im Amt ihren kirchlichen Vorgesetzten gegen über willen, und rechtlos gemacht hat, soll nun auch die katholische Laienwelt in der Ausübung eines der wichtigsten SiaatSbttrgerrechte von der Kirche abhängig gemacht werden. Der katholische Geschäftsmann, der Schulden bei einem katholischen Geistlichen einzuklagen hat, der Bürger, der im Wahlkampf und sonst schnöde Beleidigungen und Ehren- kränkungen von einem Kleriker erfahren hat, überhaupt seder Privatmann, der ohne Einwilligung der kirchlichen Behörde einen Priester vor daS weltliche Gericht zitiert, ist Linlosuox stirer LÄduttspurkueker. 8!s koitQkll voll ä«ll ermslteu Leträßell Lueit !ll äieseill Fakre 6ea Fkrixeu kübsebe Oesoksuke emkuuktzu. O!s Oosokäkte, rvekotrs NitxUscler äes k»d»1t - 8p»r - Vervlvs 8tv6 llllä tktlllvll 6!o Llsrkell veradkolxoll, Kuben an 6ell OesobüktseiozLoZell braun-Zekbe klsbute. Schlingen einer Betrügerin gefallen wären, ich reiste deshalb nach Berlin, um sie noch einmal zu sprechen ..." „Nun?" man mutzte nicht genau, war es der Derlei« diger, der diesen Ruf ausgestoßen, oder war es der Ange- klagte, der mit vorgebeugtem Oberkörper da saß und dem Zeugen jedes Wort vom Munde lesen zu wollen schien. „Ich habe sie in der Wohnung, die sie früher inne hatte, nicht ausfinden können; sie hat Berlin verlassen; ja noch mehr, nach meinen beim Einwohnermeldeamt eingezogenen Erkundigungen hat nie eine Frau dieses Namens sich in Berlin aufgehalten." „Und war folgern Sie daraus?" fragte der Präsident. „Nichts, ich fühle mich nur gedrängt, die Tatsache zu berichten," war die Antwort. Der Verteidiger stellte sofort den Antrag, Herrn von Notz» witz zu diesem Punkte zu vernehmen. Noch bleicher als vorher, aber hochmütig den Kopf zu rückgeworfen, leistete dieser der Aufforderung Folge und er- klärte, er bedauere, daß sein hochverehrter Freund ihn nicht von dem beabsichtigten Schritt in Kenntnis gesetzt habe. Es sei durchaus nicht ausgeschlossen, daß die Dame, welche sich unter dem Namen Natalie Radoni mit ihm in Verbindung gesetzt, in Wahrheit einen anderen Namen geführt habe; wie sie aber auch geheißen haben möge, die Briefe seien echt gewesen." „Nein, sie waren gefälscht," rief der Angeklagte, während Noßwitz zur Zeugenbank zurückkehrte, wo er neben dem Kon- sul Elster Platz nahm und sich leise und angelegentlich mit diesenr unterhielt. Im Publikum und unter den Geschworenen gab sich eine lebhaftere Bewegung kund. Standen die Briefe auch nicht in direktem Zusammenhang« mit der Anklage, so erweckte die Möglichkeit, daß sie gefälscht gewesen sein könnten, doch eine erhöhte Teilnahme für den Anklagten und ließ eine mil- 7,bei;e Beurteilung seiner Tat eintreten. 191,20 Diese Stimmung verstärkte sich noch, als nun in würdig ster Haltung seine tief in Schwarz gekleidete Mutter ein trat. DaS feine, blaffe Gesicht, welches umrahmt von weißem, schlichtgescheiteltem Haar unter dem schwarzem Hut hervor sah, schien von unzähligen vergossenen Tränen Zeugnis abzu hegen und trug dabei doch den unverkennbarsten Ausdruck einer 'stillen Ergebung und eines unerschütterlichen Gottvertrauens. Das Geheimnis der Muten. Roman von Jenny Hirsch. 80 Es folgte die Vernehmung der Fischer, die den Obersee durchforscht und derer, welche die Leiche gefunden hatten, dann erzählten die alte Jansen und ihr Enkel, freilich unzusammen hängend genug, dasZusammentreffen, daß sie an jenem verhäng nisvollen Tage zwischen Pöplau und Lydia belauscht hatten.! Die Aussage war insofern nicht von großem Belang, als der Angeklagte diese Begegnung nicht leugnete. Selbst die Schilderung des Inspektors Knauthe, wie er Pöplau und seine Mutter bei seinem Besuch in der Försterei angetroffen und wie sie sich ihm durch ihr Wesen verdächtig gemacht hat- ten, konnte auf daS Urteil der Zuhörer keinen großen Ein fluß auSüben. Alle diese Momente waren ja von Pöplau zugegeben und in seiner Weise erklärt worden: er hatte Lydia aus dem See gezogen, sie zu seiner Mutter gebracht und war ihr behilflich gewesen, heimlich abzureisen. Förster Horn, der nach dein Inspektor kam, war wohl der einzige unter allen Zeugen, der sich sichtlich Mühe gab, den Angeklagten zu entlasten. Aber was konnte es helfen, daß er versicherte, er schenke dem Berichte PöplauS und seiner Mutter vollen Glauben? Einen Beweis für die Wahrheit konnte er nicht beibringen, ganz im Gegenteil mußte er, wenn auch mit sichtlichem Widerstreben, zugestehen, daß der Forst kandidat in der letzten Zeit sehr verändert gewesen sei und hef- tige, drohende Redensarten auSgestoßen habe. Nachdem noch mehrere Zeugen die Identität der gefun denen Leiche mit Lydia von Ruffer versichert hatten, erschien noch der Konsul Elster, der zu dem Verbrechen selbst we nig zu berichten wußte, da er sich fern vom Tatort befunden hatte und erst herbeigerufen worden war, als nicht mehr da ran zu zweifeln gewesen, daß dem jungen Mädchen ein Un glück zugestoßen sei. Dagegen verweilte er eingehend, wie eS den Zuhörern scheinen wollte fast zu eingehend, bei der Dor- aeschichteund bet dem wenig freundschaftllchen Verhältnis des Schwager- zu der jungen Schwägerin. Er erzählte, daß er von diesem über da» Liebesverhältnis zwischen seinem Mündel und dem Forstkandidaten unterrichtet und zum Einschreiten aufgefordert worden war. „Und Sie sind eingeschritten?" fragte der Präsident. „Dazu hatte ich keine Veranlassung, das hätte ich als Dor- mund erst gekonnt, wenn inan die Erlaubnis zu einer Heirat von mir verlangt haben würde." „Sie würden sie nicht erteilt haben?" „Nein," erwiderte er sehr entschieden. „Ich würde diese mir sehr unpassend erschienene Verbindung verhindert haben, so lange dies in meiner Macht gestanden hätte, das heißt noch zwei Jahre. War mein Mündel großjährig, dann vermochte ich es nicht mehr und hätte sie gesetzlich nicht zurückhalten können, selbst wenn sie auch nach den Enthüllungen, die man ihr gemacht, auf der Heirat bestanden Haven würde." „Sie halten eS also für ausgeschlossen, daß Fräulein von Ruffer ins Ausland geflohen ist, um diese Heirat gegen Ihren Willen zu schließen?" „Ja, das halte ich für ausgeschlossen. Mein Mündel war viel zu überlegt und verständig, um einen so abenteuerlichen Weg zu wählen zur Erlangung eines Zieles, daS sie nach Verlauf einer absehbaren Zeit ohne Hindernis erreichen konnte." „Sie vergessen den Widerstand ihrer Verwandten," warf hier der Verteidiger ein. Der Konsul ging darauf nicht ein und fuhr fort: „Nein, nein, wäre Lydia wirklich geflohen, so müßte sie dazu Gründe gehabt haben, die sich unseren Blicken gänzlich entziehen." „Sie haben auch keine Vermutungen über die Gründe?" fragte Seifert. Der Konsul zögerte einige Sekunden und stieß dann ein „Nein" hervor; nach einem kurzen Stillschweigen fuhr er fort: „Ich möchte bitten, noch eine Erklärung abgeben zu dürfen. Ich bin, wie ich bereit» in der Voruntersuchung auS- gesagt, infolge der Aufforderung de» Herrn von Notzwitz in dessen Begleitung nach Berlin gefahren, uin von der ver lassenen Geliebten die von Ludolf Pöplau an diese geschrie benen Briefe in Empfang zu nehmen." „Wie nennt sich diese Frau?" fragte hier der Verteidiger schnell. „Sie wurde mir als Natalie Radoni vorgestellt," ant wortete der Konsul. Sichtlich nach Worten suchend, fügte er dann hinzu: „Nachdem die Katastrophe eingetreten war, kam mir, ich bin ein alter Mann und habe viele schlaflose Nächte, der Gedanke, ob wir nicht doch vielleicht- in die ordnung vom 6. April ISO!) di« Landesbebörden angewiesen, in welcher Richtung sie zu verfahren hätten. Diese Verordnung habe sich im allgemeinen bewährt. Die Errichtung einer Zentralstelle sei gegenwärtig nicht angebracht. Dadurch wurden sich auch neue Beanite und neue Mebrforderungen erforderlich machen. Abg. Posern (Natl.): Eine Besserung der Verhältnisse würde sofort er zielt werden, wenn die Kinematographcntheater der Gewerbeordnung unterstellt würden. Die Prüfung der Film« durch eine Zentral behörde halte er nicht für zweckmäßig, weil sie zu einer Beein trächtigung de« Gewerbe« führen könnte. Abg. Held (Soz.): Seine Freunde könnten sich mit einer Verschärfung der Zensur nicht be freunden. Die Prüfung könnte höchsten« durch eine au« Fachleuten und Künstlern bestehende Kommission vorgrnommen werden. Abg. Roth (Fortschritt!. Vp.): Seine Freunde schlössen sich dem Anträge auf Zulassung einer Zentralbehörde an. Al« solche eigne sich frei lich die Polizei nicht, gegen die er die gleiche Aversion hege wie der Vorredner. (Große Heiterkeit. Zuruf: Ein Bürgermeister!) Schließlich wurde der Antrag an die Gesetzgebungsdeputation im Einvernehmen mit der Finanzdeputation überwiesen. Nächste Sitzung Dienstag 10 Uhr. Auf der Tagesordnung steht u. a. die fortschrittliche Interpellation über das Marokkoab kommen. Schluß 5'/. Uhr. Sächsischer Landtag. Original-Bericht. )( Dresden, 20. November. Zweite stamm er. Die II. Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung zunächst die allgemeine Vorberatung vor über da« Kal. Dekret Nr. 13 betr. den mit den Fürstentümern Neuß ältere und jüngere Linie abgeschlossenen StaatSverlrog über den Anschluß der Fürstentümer an da« Sächsische Oberver waltungsgericht. Staatsminister Graf Vitztum v. Eckstädt empfahl die Vorlage nach einigen einführenden und erläuternden Worten zur Annahme. Abg. Zöphel (Natl.) erklärte sich im allgemeinen mit dem Dekret einverstanden und beantragte seine Ueberweisung an 'ne Rechenschaftsdeputation im Verein mit der Finanzdeputation X. Von einer Ueberweisung an die Gesetzgebungsdeputation wolle man absehen, da diese überlastet sei. Nach kurzen Bemerkungen de« Abg. Roth (Fortschrittl. Vp.) beantragte Abg. Schanz (Kons.), da« Deket an die Gesetzgcbungsdeputation zu überweisen, da diese noch keineswegs überlastet sei. Nach einer diese Frage erörternden Auseinandersetzung des Vorsitzenden der Gesetzgcbungsdeputation zog Abg. Zöphel (Natl.) seinen Antrag zurück. Das Dekret wurde sodann an die Gesetzgebungsdeputation im Einvernehmen mit der Finanzdeputation 4 überwiesen. CS folgte die allgemeine Vorberatung über den Antrag des Abg. Döhlert (Natl.) und Gen. betr. die Abiiuderung -eS Gesetzes über die Feuerbestattung vom 2g. Mai 1906. Diesen Antrag begründete Abg. Döhlert (Natl.) ausführlich. Redner beantragte schließlich die Verweisung seines Antrages an die Gesetzgcbungsdeputation. Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt erkannte an, daß einzelne Bestimmungen des Gesetze«, das sich sonst gut bewährt habe, in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt hätten. DaS Ministerium des Innern habe deshalb im Einvernehmen mit dem Kultusministerium die Aus arbeitung einer weiteren Ausführungsverordnung beschlossen, nach der als beamtete Aerzte neben den Bezirks- und Kreisärzten auch Anstaltsärzte, medizinische Beiräte bei den Kreishauptmannschaften und die von Gemeinden oder Städten angestellten praktischen Aerzte anerkannt werden sollte». TaS Ministerium behalte sich jedoch seine endgültige Stellungnahme für die Deputationsberatung vor. An der weiteren Debatte beteiligten sich noch die Abg. Schwager (Fortschrittl. Vp.). Jllge (Soz.), Langhammer (Liberal), Schanz «Kons.) und Döhlert (Natl.). Der Antrag wurde sodann an die Gesetzgebungsdeputation verwiesen. ÄlS dritter Punkt stand die allgemeine Vorberatung über den Antrag der Abg. Mangler (Kons.) und Gen. auf der Tages ordnung betr. die Berschmelzmrg des Lan-eSme-tzinalkovegiumS uud -er BeteriuSrlommisston. Abg. Mangler (Kons.) begründete seinen Antrag. Bei der von der Regierung beabsichtigten Verschmelzung der beiden Behörden handle cs sich eigentlich um die Gründung eines neuen Amtes, des Landcs- gcsundheitsamlcs. Die Verschmelzung der beiden Behörden müsse jedoch auf dem Wege des Gesetzes vorgcnommen werden. Staats minister Graf Vitzthum v. Eckstadt: Wenn ein dahingehender Wunsch ausgesprochen werden sollte, so werde die Regierung dem Hause den in Vorberatung befindlichen Entwurf zur Begutachtung vor legen. Sollte man für das Landesgesundheitsaint keine größere Bewegungsfreiheit wünschen, so sei der Weg der Verordnung dem des Gesetzes vorzuziehcn. Notwendig sei ein Akt der Gesetzgebung bei Errichtung des LaudeSgesundheitsamteS nicht, weil dieses Amt nicht mit behördlichen Befugnissen ausgezeichnet werden solle. ES sprachen noch die Abg. Gvpfert (Natl.) und Bär (Fortschrittl. Vp.) die Zustimmung ihrer Freunde zu dem Anträge aus. Der Antrag wurde schließlich entsprechend einem Anträge des Abg. Mangler (Kons.) an die Finanzdeputation L. verwiesen. Den letzten Punkt der Tagesordnung bildete die allgemeine Vorberatung über den Antrag der Abg. Wittig, Mangler und Gen. (Kons.) betr. die Prüfung der Films zu kinematographische» Vorführungen. Abg. Wittig (Kons.) begründete den Antrag. Es sei notwendig, für das ganze Land einheitliche Bestimmungen zu treffen. Die Films müßten vor ihrer Vorführung durch eine behördliche Zentral stelle geprüft und genehmigt werden. Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt legte die gesetzlichen Bestimmungen zu der vorliegenden Frage dar. Das Ministerium des Innern habe durch eine Ver- eilage zum „Riesaer Tageblatt Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. «4. Jahr«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder