Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191112298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19111229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19111229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-12
- Tag1911-12-29
- Monat1911-12
- Jahr1911
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1911
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lMVMl Freitag, AK. Dezember 1611, abends 301 61. Iabrg ——-—-——> > - - > > —- —- Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Beza-SpreiS bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 50 Pfg., durch unsere Träger frei tnS HauS 1 Mark 65 Psg-, bei Abholung am Schalter der kaiscrl. Posianstalten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger frei ins Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MoiialSabouiicnicnIS werden angenommen. Anzrigen-Annahme für die Nummer dcS Ausgabetages bis vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Riesaer und Anzeiger Mtblatt mir Atykiger). Telegramm-Adresse: 6 Fernsprechstell» .Tageblatt«, RlesL Nr. 20. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den GemeinderatGröba. Melierter MiWerkehr am Zl. Jezember ISlt tetreffeiiil. Da in diesem Jahre der 31. Dezember auf einen Sonntag fällt, machen die örtlichen Verhältnisse für diesen Tag einen erweiterten Geschäftsverkehr im Handelsgewerbe not wendig. Mr bestimmen deshalb hiermit gemäß Z 105 b Absatz II Satz 3 der ReichSge- «erbeordnung, daß an dem genannten Tage die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe wie folgt zulässig ist: 1. Für den Handel mit Butler, Sahne, Käse, Eiern, Grün-, Obst-, Fisch», Eß-, Kolonial- und Materialwaren, Wein, HeizungS-, Beleuchtungsmaterialien, lebenden Blumen, Blumengewinden und Pflanzen, Fleisch-, Feinkost, und Wuritwaren und zum menschlichen Genuß bestimmten Fettwaren in Fleischereien und Gastwirtschaften in der Zeit von Vs? bis V-9 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags. 2. Für alle übrigen Zweige des Handelsgewerbes von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags. In der Beschäftigungszeit für solche Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die in Kontoren beschäftigt werden, tritt an diesem Tage eine Aenderung nicht ein. Während der Zeit, in der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im HandelS- gewerbe beschäftigt werden dürfen, darf aüch der Gewerbebetrieb in offenen VerkaufSläden stattfinden. Der Rai der Stadt Riesa, am 29. Dezember 1911. Glh. Oesfeutliche Sitzung des Gemeinderates zu Gröba Sonnabend, de« 3V. Dejcmber 1911» abends V-8 Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Ausschreibung von 2 ständigen Lehrer stellen. 3. Anschaffung verschiedener KanalreinigungSgeräte. 4. Vergebung der Kohlen fuhren für das Gaswerk 1912. — Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Gröba, am 28. Dezember 1911. Der Gemeindtvorstaud. Auszug aus dem Regulativ für die Geurrinde Gröba, die Sicherung und Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den öffentlichen Strafen, Plätzen und Wegen und ihre Reinhal tung betr., vom 14. März 1907. 8 13. Stratzeureiuigung bei Schneefall und Frost. Jeder Grundstücksbesitzer ist verpflichtet, bei Schneefall und Frost den an seinem Grundstücke hinsührenden Fußweg von Schnee und Eis reinigen zu lassen. Tritt der Schneefall über Nacht ein, so sind die Reinigungsarbeiten bis 10 Uhr morgens zu be- enden. Bei Glätte hat der Besitzer durch wiederholtes Streuenlaffen von Sand oder Kies von morgens 7 Uhr ab bis abends 6 Uhr für Erhaltung eines sicher gangbaren Fußweges zu sorgen. Die Benutzung von Salz zur Beseitigung deS Schnees oder EiseS auf den Fußbahnen ist verboten. Ist ein Gäßchen oder in sonstigen öffentlichen Wegen neben der Fahrbahn ein be- sonders hergestellter Fußweg nicht vorhanden, so gilt für ein Grundstück, welches an einem solchen Wege gelegen ist, ein an das Grundstück angrenzender 1,5 m breiter Streifen deS TäßchenS oder des Weges als derjenige Fußweg, auf den sich die in dem Vorstehenden ausgesprochene Verpflichtung des Grundstücksbesitzers bezieht. 8 14 Beseitigung von Eiszapfen von den Dächern. An den Dächern hängende Eiszapfen, die auf öffentliche Wege herabzufallen drohen, sind von dem betreffenden Grundstücksbesitzer tunlichst und unter Anwendung der zur Vermeidung von Nachteilen für Vorübergehende erforderlichen Vorsicht zu entfernen. 8 15. Strafbestimmung. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Regulativs werden, soweit nicht andere Strafbestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. Auf vorstehende Bestimmungen wird mit dem Bemerken besonders hingewiesen, -atz es nicht gestaltet ist, Asche znm Streuen bei Glatte ans -xn Fuszbahueu zu ver wenden. Seitens der Gemeinde Gröba ist auf allen Straßen an mehreren Stellen KieS angefahren worden, der den Grundstücksbesitzern zum Streuen bei Glätte zur Verfügung steht. Ueber die Ablagerungsstellen des Kieses gibt der Straßenwärter oder dar Ge meindeamt Auskunft. Gröba, am 27. Dezember 1911. DcrGemeindkVorstand. Geschäftsleute unv Gewerke, die an hiesige Gemeinde im Jahre 1911 Waren geliefert oder Arbeiten für diese auS- geführt und noch Forderungen haben, werden ersucht, ihre Rechnungen bis spätestens znm 1s. Jannar 1912 * bei der zuständigen Kaffe einzureichen. Gröba, am 29. Dezember 1911. Der Gemeindevorstand. Freibank Riesa. Morgen Sonuabeud, den 30. Dezember ds. IS., von vorm. V-d Uhr ob gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachlhof das Fleisch dreier Rinder Nttd eines Schweines zum Preise von 49 Pfg. pro V- kg zum Verkauf. Riesa, den 29. Dezember 1911. Die Direktion deS ftädt. Scklachtbofe». Freibank Zeithain. Morgen Sonnabend, den 30. Dezember, von vormittags 8 Uhr an, wird das Fleisch einer jungen fetten Kuh verkauft. Pfund 40 Psg. Ter Gcmeiudtvorstand. vertliches und Sächsisches. Riesa, 29. Dezember 1911. —* Gestern fand auf Jahnishausener Revier König- liche Jagd statt, zu welcher Se. Majestät der König mit dem Kronprinzen und Gefolge, insgesamt 24 Schützen, vormittags Vr9 Uhr mit Sonderzug in Nickritz eintraf. TS wurden 630 Hasen und 1 Kaninchen geschossen. Die Rückkehr deS Königs nach Dresden erfolgte nachmittags v,5 Uhr mit Sonderzug. —zr. Die 3. Strafkammer des Dresdener Kgl. Land gericht» verhandelte gegen den 35 Jahre alten schon schwer vorbestraften Handelsmann Karl Liedtke aus Straßburg wegen wiederholten Rückfallsbetrugs. Der Angeklagte war im Juli d. I. mit einem Schaubudenbesitzer zum Schützen fest in Strehla. Dieser hatte bei dem Wirt de» Bahn- hofShotel daselbst sein Zelt eingestellt. Nach einiger Zelt erschien Liedtke bei dem Wirt, gab sich als Besitzer deS Zelte» au«, erschwindelte sich von dem Wirt 140 Mark und verschwand mit dem Gelbe. Der Angeklagte ist in Magdeburg aufgegriffen worden. Liedtke wurde unter Ausschluß mildernder Umstände zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus, 150 Mark Geldstrafe oder noch weitere 20V Tage Zuchthaus, sowie zu 5 jährigem EhrenrechtSoerlust verurteilt; 1 Monat Zuchthaus gilt al« verbüßt. — Die selbe Strafkammer beschäftigte eine vom Recht-anwalt Dr. Mende in Riesa eingelegte Berufung gegen ein Urteil des Kgl. Schöffengericht« Riesa, wonach der Rittergutsbesitzer Johannes Bernhard Harz in Grödel wegen Vergehens gegen da« Biehsevchengesetz 7 Tage Gefängnis zuerkannt erhalten hat. Der Angeklagte kaufte am 1. August d. I. da« Rittergut Grödel. Am 5. August brach daselbst unter dem Viehbestände die Maul- und Klauenseuche aus. Einige Tage vor dem Erlöschen hat Harz rohe, unabge- kochte Milch, die von erkrankten Kühen herrührte, verkauft, auch bei der Düngerabfuhr die nötige Sorgfalt fehlen lassen, indem der Dünger nicht schleunigst umgeackert war- den ist. Das Kgl. Schöffengericht erkannte auf eine milde Strafe, da eS sich nicht um Böswilligkeit, sondern nur um große Sorglosigkeit gehandelt hat. Die Berufung wurde verworfen, und dem Angeklagten die Kosten seines erfolg losen Rechtsmittels auferlegt. —* Man schreibt uns: ZweiLiberaleWähler- versammlungen fanden am vergangenen Mittwoch und Donnerstag in Poppitz und Röderau statt, in denen Herr Tischendörfer aus Berlin referierte. Er be leuchtete die Arbeit deS alten Reichstages und besprach vorwiegend den früheren sog. Bülowblock und die nach herige Tätigkeit der rechtsstehenden Parteien, insbesondere die Reichsfinanzreform, die einer eingehenden Kritik unter- warfen wurde. Für nationale Zwecke mußte endlich mit einer sichtbaren Besitzsteuer eingesetzt werden, daS mußte eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer sein, da das indirekte Steuersystem auf eine Kopfsteuer hinauSlaufe und daher den kleinen kinderreichen Mann viel mehr belaste al« den wohlhabenden Bürger. WaS jetzt an vermeintlichen Besitz- steuern geschaffen worden sei, sei in Wahrheit keine Steuer vom Besitz, sondern könne auf die BolkSmasse immer wieder abgewälzt werden. Die Reichsfinanzreform sei nicht nur eine soziale Ungerechtigkeit, sondern auch eine Tat, die geeignet sei, den vaterländischen Sinn der Volksmassen noch mehr in Frage zu stellen, al« dir» leider jetzt bereit« der Fall sei. Dazu komme die unzuverlässige und ab lehnende Stellung der rechtsstehenden Parteien zu den PersönlichkeitS- und Volk-rechten, wie sie sogar bei der ReichSversicherungSordnung hervorgetreten sei. Anderseits kritisierte der Referent ebenso scharf die unbegreifliche Ver ständnislosigkeit der Sozialdemokratie in nationalen Fragen und deren Uebersorderungen auf sozialem Gebiete ohne Rücksicht auf die Tragfähigkeit von Landwirtschaft, Handel und Gewerbe. Die Gegenwart weise dringend auf die Notwendigkeit einer liberalen Regierung hin und empfehle es sich daher, den Kandidaten der Liberalen, Herrn Pastor Kruspe, Meißen, zu wählen. Nicht ein Kandidat einzelner Slände, sondern ein solcher des ganzen Volkes müsse die Losung sein. In Poppitz sprach in der Diskussion ein sozialdemokratischer Redner, der sich in gioßen Wider sprüchen bewegte und sogar unter anderem behauptete, daß die Sozialdemokraten im Sächs. Landtage das Budget bewilligten. Er wurde im Schlußwort deS Referenten in geeigneter Weise nbgeferligt. In Röderau kam cs zu keiner Diskussion. Beide Versammlungen waren gut besucht und ergaben eine sehr gute Stimmung für die liberale Kandi datur des Herrn Pastor Kruspe. —* N e u j a h r L p o st d i e n st. Am Sonntag,, den 31. Dezember, sind die Postschalter mit Ausnahme der Stunden, in die der Hauptgottesdienst sällt (9 —10V, Uhr vorm.), wie an Werktagen geöffnet; am Nachmittage findet jedoch nur Markenverkauf, Brief- und Geldannahme und -Ausgabe statt. Die Ortsbriefbestellungen finden vormittags wie an Werktagen statt, nachmittags wird außerdem eine um 445 Uhr auSgesührt. Dagegen werde» Geld- und Paketsendungen nur einmal vormittags ouSgetrogen. Die Landbestellung wird einmal (vormittags) in vollem Umfange wahrgenommen. Nachmittag« werden nur die Briefkästen im Landbestell bezirke geleert. — Am Montag, den 1. Januar, werden die Schalter wie an Sonntagen offen gehalten. Die OrtSbriesbestellung findet vormittags und nach mittag« je zweimal, die Landbestellung vormittags einmal statt. Geld- und Paketfendungen werden nicht abgetragen. Die Briefkastenleerungen wer den vom 30. Dezember früh bi« zum 1. Januar abend» in erweitertem Umfange auSgesührt. Die gewöhnlichen Leerungszeiten gelten für diese Tage nicht. Rtlem-, Uosel- Ullä LordsLuxrveine, 80wie cleutseks kr»NL OltLwpsxner unä I-UlvUL L vlllV Drkore in Lsrvüter ^.usvsbl Orißinrrlpreisen von Dover ck 6o. Xsolrk., Dresden. «i VIllL llDÜv«
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