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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-01-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191201112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-01
- Tag1912-01-11
- Monat1912-01
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1912
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für die König!. AmtsyauptmannMst Großenhain, das König!. AmtsgenHt und den mal ver <vlavr rmefa, sowie den Gemeinderat Gröba. > > r»«V vie er imertt Setser, »feldt, «a»». » und nport- trieb«), reund« Üirbrre 8. Donnerstnz, 11. Januar IMS, abends. 65. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- Nnd Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger irei inS HauS l Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Pvstanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei inS Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSaboimcmcnlS werden angenommen. Anzeigrn-Annahme siir die Nummer dcS Ausgabetages bis vormittag V llhr ohne Gewähr. Preis für die klcingcspaltene -13 mm breite KorpuSzeilc 18 Psg. (»oknlprclS 12 Psg.) Zeitraubender nnd tabellarischer Satz nach bcsvnderein Taris. Rotationsdruck nnd Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Gvethcstr. aste 50. — Für die Redaktion verantwortlich: A r t h u r HK h n c l i n 3iics a. »I ! ! ri—ir —— a-. ----------- u. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 1112 bi» 1142 auS den Höchster Farbwerken, 223 bis 229 aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, 164 bis 172 auS dem Eerumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 230 auS der Fabrik vormals E. Schering in Berlin ' sind vom 1. Januar 1912 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein ziehung bestimmt worden. Dresden, am 9. Januar 1912. . 52II LI Ministerium des Innern, II. Abteilung. 244 Die Gemeinden und Rittergutsherrschasteu -es Bezirks wollen alsbald und längstens bis zum 1. Februar 1912 direkt bei demjenigen Amlsfiraszenmetster, von welchem die spezielle Aufsicht über die betreffenden Wege geführt wird, anzeigen, zu welcher Zeit sic die Befirksstraszenwalje in diesem Jahre benötigen. Zu diesen Anzeigen sind die den Gemeinden und Rittergutsherrschaften kurzer Hand zugegangcnen bez. insoweit dies nicht geschehen, bei dein zuständigen AmtSstraßenmeister unentgeltlich zu beziehenden Formulare zu verwenden. Nach Eingang der Anzeigen wird für jede Bezirkswalze ein Walzenplan aufgestellt und den Beteiligten durch die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschast milgeteilt werden — zu vergl. Punkt 3 des II. Nachtrages zu dem Regulative über die Verwendung der BezirkSstraßenwalzeu vom 15. Dezember 1888. Großenhain, am 8. Januar 1912. 2» L. Königliche AwtShauptmannschaft, Bekanntmachung. Die genaue Befolgung der in der Stadt Riesa geltenden Vorschriften für das Einwohner- und Fremden-Meldeweseu wird hiermit in Erinnerung gebracht. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften, die im Einwohner-Meldeamte eingefehen werden können, werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu 3 Tagen geahndet. —Der Rat der Stadt Riesa, am 11. Januar 1912.Schr. Sonnabend, -en 13. Januar 1912, nachmittags 1 Uhr sollen im Stadtparke 1 Pappel 1 Eiche 1 Nüster 1 desgl. 1 deSgl. 1 desgl. sowie einige Brennholz- und Abraumhanfen gegen sofortige Barzahlung meistbietend versteigert werden. Die Ablehnung einzelner oder aller Angebote behalten wir unS vor. Sammelort: Parkfreitreppe. Der Rat der Stadt Riesa, am 10. Januar 1912. Rtg. Den einjährig-freiwillige» Militärdienst betreffend. I Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats März 1912 die FrühjahrSprütungeu über die wissenschaftliche Befähigung für den etnjiihrig-freiwilltgen Militiirdieust abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unter zeichneten Königlichen Prüfungskommission nach 88 25 und 26 der Wehrordnung gestel lungspflichtig sind, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens de« 1. Februar 1912 gelangen lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem mit genauer WohnungSangabe zu versehenden Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: ». Ein standesamtlicher Geburtsschein. b. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreter- mit der Erklärung, daß für die Dauer de« einjährigen Dienstes die Kosten deS Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber ge tragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung deS gesetz ¬ lichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Er- katzpslicht deS Bewerber? als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und Les Dritten, sowie die Fähigkeit deS Bewerber«, des gesetzlichen Vertreters oder der Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Nebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, so fern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der ge richtliche« oder uotariellcu Beurkundung. e. Ein UnbescholtcnheitSzeugniS, welche« für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Real progymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, sür alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polzeiobrigkett auS- zustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebens jahre an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. 6. Ein vom Gesuchsteller selbstgeschriebener Lebenslauf. s. Eine behördlich beglaubigte Photographie des Prüflings, Die Papiere unter rr bis o sind im Originale einznreichen. In den Zulassungs gesuchen ist anzugrben, in welchen zwei fremde» Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen bez. russischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, nnd ob wie oft, und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche Befähigung für de« einiKhrig-srejwiKigtn Militärdienst vor einer Prüfungskommission bereit- uuterzogen hat. An die zur Prüfung zuzulassendcn Bewerber wird von hier auS rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich deS Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge -u stellenden Ansprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beigksügte Prüfungsordnung zum cinjährig.sreiwilliaeii Dienste hingewiesen. sr Gleichzeitig werden die im Jahre 1892 geborenen jungen Mäuncr, welche sich im Besitze eines den Vorschriften in 8 90 der Wehrordnuug entsprechenden Zeugnisses über.ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgcsordert, bei Verlust deS Anrechtes zum einjährig-freiwillige« Militärdienste bis zn obenerwähnten Tage ihr Gesuch um Erteilung des Berechtigungsscheines unter Beifügung der oben unter n bi» e bezeichneten Papiere und des fraglichen BefähigungSzeuguisstS schriftlich hier eins zureichen. Bemerkt wird noch, daß die im Jahre 1892 geborenen Schüler höherer Lehr anstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzuhaltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges BefähiguugSzeugniS zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Verlust des Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar 1912 ihr Gesuch um Erteilung des Berechtigungsscheines unter Beilegung der oben unter» bis o erwähnten Papiere schriftlich hier einzureichen nnd vor dem 1. April 1912 dar erwähnte Befähtgungszengnis beizubringen haben. Dresden, den 20. Dezember 1911. Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. Im «asthofe zur Köntgslinde in Wülknitz sollen Montag, den 22, Jannar, Vorm. VclO Uhr 1055 kief. Stämme von 12 bi« 33 om Mittenstärke und 10,20 bi« 16 m Länge, 46 birk. Stämme von 12 biß 25 em Mittenstärke und 10,20 bis 14 m Länge, 176 kief. Klötzer von 16 bis 34 om Mitten- bezw. Oberstärke und 3 bis 7 m Länge, 4 birk. Klötzer von 13 bis 17 cm Mittenstärke und 6 btS 9 m Länge, 105 kief. Derbstangen von 13 bis 15 om Untersiärke und 10 bis 13 m Länge, 14 birk. Derb stangen von II bi» 15 om Unterstälke und 7 bis 10 m Länge, 88 rm kief. Scheite, 86 rm kief. Knüppel, 2 rar birk. Knüppel, 39 rm kief. Aeste, 285 rm kies. Stöcke, 990 rm kief. Astreiflg, 9 rm birk. Astreisig, aufbereitet im Kahlschlage der Abt. 18, frühere Cottc- witzer Heide, am Haidehäuser-Nieskaer Wege, meistbietend öffentlich gegen Barzahlung versteigert werde». . Kgl. Forstverwaltung. Kgl. Garnisonverwaltnng Tr. P. Zeithain. Die in Gröba aufhältliche» Militärpflichtige», die entweder 1892 geboren oder früher zurückgestellt und daher wieder gestellpslichttg sind, werden aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. Jannar bis 1. Februar 1912 im hiesigen Gemeindeamts — Zimmer 3 — zur Rekrutierungsstammrolle persönlich auzirmelden. Diejenigen, die 1892 auswärts geboren sind, haben standesamtlichen Geburtsschein, die früher zurückgestellten ihren Losungsschein vorzulegen. Auf den Erlaß deS Herrn Zivilvorsttzenden der Königlichen Ersatzkommisston Großen hain in Nr. 1 des Riesaer Tageblattes vom Jahre 1912 wird Bezug genommen. Gröba, am 10. Januar 1912. Der Gemeindevorstand. 8.50 m lang, Mittelstärke 0,50 m, 9.50 m » , - 0,56 m, 12,— m - , - 0,56 m, 10,— w - , » 0,37 m, 6.50 m » , » 0,45 w, 5.50 m - , - 0,44 m, KiMt), MU" Morgen Frettsg ist keiekstsgsvskl. -HAG jischm »Vsch« M BW VWWlk U I» WMM WWW M MMI kl jil HW U Die Wahlbezirke «ud Wahllokale der Stadt Riesa befinden sich nochmals unter „vertlicheS und Sächsische-" veröffentlicht.
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