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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191202228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-02
- Tag1912-02-22
- Monat1912-02
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1912
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Donnerstag, AI. Februar ISIS, abends 44 Fernsprechstell» Nr. SO. W Tageblatt und Anzeiger (Elbeblatt und AuMger). Awtsötatt für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. «5. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung In der Expedition in Riesa I Mark 50 Pfg., durch unsere Träger irei in» Hau» 1 Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Poslanslaiten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger frei ins Hans 2 Mark 7 Pfg. Auch Monatsabonncments werden angenommen. Anzeigen-Anuahme siir die Nummer des Ausgabetages bis vormittag V Uhr ohne Gewähr. Preis für die klclngespaltene 43 wm breite KorpnSzeile 18 Pfg. (LokalprciS 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: G oe th e st raß e 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel In Niefa. Im Gasthofe zu Slreumeu — als Versteiaerung-ort — soll Montag, den 26. Febrnar 1S12, nach«. 3 Uhr, ein Damen-Fahrrad (Wanderer) gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, am 21. Februar 1912. Der Gerichtsvollzieher des Könial. Amtsgerichts. Bekanntmachung. Ausnahmen von den gesetzlichen Bestimmungen über die Ruhezeiten der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen, sowie über den gesetzlichen Ladenschluß betreffend. I Nach Z 139o der Gewerbeordnung mutz in offenen Verkaufsstellen und den dazu gehörenden Schreibstuben (Kontoren) und Lagerräumen den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 10 Stunden gewährt werden. Hiervon sind alljährlich folgende Tage aus genommen : die letzten 12 Werktage vor Weihnachten, „ „ 2 „ „ Neujahr, „ „ 5 „ „ Ostern, „ 6 „ „ Pfingsten, der letzte Werktag vor Hohneujahr, „ „ „ „ Himmelfahrt, „ „ „ „ dem Reformation-feste. H. Nach den Bekanntmachungen der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden vom 16. April 1909 und vom 19. Juli 1911 sind in Riesa alle offenen Verkaufsstellen um 8 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr zu schließen. Ausnahmen hiervon finden statt: 1. air den letzten 12 Werktagen vor Weihnachten, - » 2 „ „ Neujahr, am Ostersonnabend, am Pfingstsonnabend. An diesen Tagen dürfen alle offenen Verkaufsstellen bis 10 Uhr abends offen gehalten werden. 2. am letzten Werktage vor Hohneujahr, an den letzten 4 Werktagen vor dem Ostersonnabend, „ „ „ 5 „ „ „ Pfingstsonnabend, am letzten Werktage vor Himmelfahrt, „ „ „ „ dem Reformationsfeste, an allen nicht bereits genannten Sonnabenden. An diesen Tagen dürfen alle offenen Verkaufsstellen bis 9 Uhr abends offen gehalten werden. Die Versäumung deS rechtzeitigen Ladenschlusses an diesen AuSnahmetagen zieht nach Z 146a der Gewerbeordnung Geldstrafe bis zu 600 M. im Unvermögensfalle Haft nach sich. ILI Die Bestimmungen über die Sonntagsruhe werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt. Die Bekanntmachung vom 19. November 1900 wird hierdurch in ihrem ganzen Umfange, die Bekanntmachung vom 7. April 1911 dagegen insoweit aufgehoben, als sie weitergehende als die oben unter II zugelassenen Ausnahmen vorsieht. Riesa, am 21. Februar 1912. Der Rat der S t a d t R i e s a. Glh. Jagd- und Fischerei-Verpachtung. Die zum Rittergute Riesa gehörige Jagd mit ungefähr 640 Acker jagdbarer Fläche und die Fischerei in den sogenannten Ziegellöchern sollen zusammen vom 1. September 1912 ab auf 6 Jahre verpachtet werden. Pachtangebote sind bis zum 30. Mllrj dieses Jahres schriftlich bei uns einzüreichen. Die Auswahl unter den Bietern, sowie die Ablehnung aller Angebote bleibt Vor behalten. Die Pachtbedingungen und der Jagdplan sind im Rathaus, Zimmer Nr. 12, einzusehen. * Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Februar 1912. Ksch. Schulgemeinde Röderau. Dienstag, den 27. Februar, von 1—3 Uhr und Mittwoch, den 28. Februar, vorm. von 10—12 Uhr sollen die schulpflichtig werdenden Kinder in der Expedition des Unter zeichneten — Eingang 6, I Treppe — angemeldet werden. Schulpflichtig werden die Kinder, welche bis Ostern 1912 das 6. Lebensjahr vollenden; außerdem werden auch die Kinder ausgenommen, welche bis 30. Juni 1912 das 6. Lebensjahr vollenden. Beizubringen ist für alle Kinder der Impfschein, für answiirtSgevorene Nutzers dem noch die Geburtsnrknnde mit Tanfbescheinigung. Röderau, den 21. Februar 1912. Der Schuldirektor. Fuhrmann. Oertliches imd Sächsisches, Riesa, 22. Februar 1912. —* Seit einigen Tagen hält sich in hiesiger Stadt ein LogiSschwindler auf. Er gibt an, er sei an gehender Lokomotivführer und auf hiesigem Bahnhof be schäftigt. Mittag« und abends kehrt er in die Wohnung zurück, erlangt dadurch Beköstigung und Obdach und ver- schwindet sodann. Der Schwindler legt sich verschiedene Namen bei. Der einen Familie hat er angegeben, Berg hold zu heißen, an anderer Stelle hat er sich Stürzhahn genannt. Beschrieben wird es als ein 27 bis 30 Jahre alter Mensch, ungefähr 1,60 bis 1,62 Meter groß, mit dunklem Schnurrbart und Haar und bekleidet mit einer schwarzen Joppe und schwarzem steifen Hut. An der Stirn, über dem linken Auge, hat er eine etwa drei Zen timeter lange Narbe. Etwaige sachdienliche Wahrnehmungen wolle man unverzüglich der Polizei mitteilen. —* Am 24. Februar abends V-8 Uhr wird in der „Elbterrafle" auf Veranlassung deS Gauoerbande« Mittel sachsen vom Alldeutschen Verband ein Vortrags abend stattfinden. Unter Bezugnahme hierauf ersucht man uns um Aufnahme de« Folgenden: Die Wetter zrichen in der auswärtigen Politik deuten an allen Enden auf Sturm. Niemand verhehlt sichs mehr, selbst der ver- föhnltchste Friedensfreund nicht, daß eine gewaltige AuS- einandersetzung mit den Waffen zwischen den großen Völkern Europa- unvermeidlich geworden ist, ja vielleicht unmittel bar brvorsteht, falls nicht im letzten Augenblick unsere Gegner sich ander« besinnen. Nicht da» deutsche Volk, keine seiner Parteien und keine einzelne Gruppe haben e« so gewollt, eS ist der Neid und die Mißgunst der anderen, die e« nicht zulassen wollen, daß wir neben ihnen gedeihen und «mporkommen. So ist es aber auch da» Gesetz der Geschichte, der Entwickelung, da» keine FriedenSphrafe ouS der Welt schafft: alles Große muß sich im Kampfe de- währen und behaupten. Ohne Kampf kein Leben. Nun scheint die Stunde der Prüfung für un» nahe zu sein, mwerseheni- kann sie hereinbrechen, und e» handelt sich dabet um di« Weltgeltung unserer Nation, um den Be- stand unsere» Reith«», um unsere Wohlfahrt und um unser« und anserer Kinder Zukunft. Und trotz dieser furchtbaren Ernste» der Lage versäumt e» da« deutsch« Volk, sich in seinem Innern zu rüsten. Wenn auch der Reichstag alles für die äußere Wehr bewilligen wird: nicht allein starke Waffen tun uns not, auch starke Herzen I Von Gau zu Gau soll, solange es noch Zeit ist, der Ruf ergehen: Besinnt euch, Deutsche, werft ab die Lauheit und Gleichgiltigkeit, geht der unheildrohendcn Gefahr wohl bereitet entgegen, bewußt, um was es sich handelt, ent schlossen, das Recht unseres Volkes an der Welt zu be haupten und waS die Väter so herrlich geschaffen, mit allem was ihr seid und habt, zu schirmen. Die Stimmung vollster Entschlossenheit muß uns einen und allen kleinlichen Hader bannen, auf daß die große Zeit ein großes Geschlecht findet. Der Alldeutsche Verband, der vielbefeindete, lebt dieser Aufgabe und ihr allein: die Seele des deutschen Volkes zu erwecken, die in künstlicher Betäubung erhalten wird, die reichen inneren Kräfte unserer Nation zu beleben und zu entbinden, die vor hundert Jahren schon den fremden Welteroberer niederwarfen. Wie eS damals der herrliche Aufschwung der Begeisterung, der echten deutschen Tugenden war, der das Wunder bewirkte, daß ein nieder getretenes Volk sich wie ein Mann erhob, so muß auch heute wieder, wenn wir nicht zuschanden werden wollen, der Geist unseres Volkes unsere kriegerische Kraft verviel fachen, denn e» wird, wenn nicht alles trügt, eine furcht bare Uebermacht fein, gegen die wir bestehen müssen. . . . Seiner Pflicht, die ihn gerade jetzt auf den Posten ruft, getreu, wird der Alldeutsche Verband in öffentlichen Vor trägen die Gefahr, in der das Vaterland schwebt, erörtern und den Ruf zur Sammlung erheben. — Im diesjährigen Kaisermanöver haben, wie König Friedrich August in Uebereinstimmung mit einer Entscheidung de« Kaiser» bestimmt hat, alle Stäbe und Truppen die bisherige Friedensuniform (nicht die neue Feld uniform) zu tragen. — Am 23. April sind auS der Wettinstiftung deS Verbandes sächsischer Gewerbe- und Handwerkeroereine satzungsgemätz al« am Geburtslage weiland Königs Albert Unterstützungen in der Höhe von 50—80 M. an solche jung« Handwerker zu vergeben, die nach Ablauf der Lehr zeit sich noch auf einer Fachschule in ihrem Berufe weiter auSbtlden wollen. DaS Gesuch muß von dem geschrieben sein, dem die Unterstützung zukommen soll, und Angaben über Lebenslauf und bt»herige Ausbildung enthaltet», sowie genau angebcn, was der Gesuchsteller mit dem Gelbe zu machen gedenkt. Zeugnisse müssen im Original oder be glaubigter Abschrift eingereicht werden. Die Gesuche müssen unbedingt von Vereinen, die dem Verbände sächsischer Ge werbe- und Handwerkeroereine angehören, so befürwortet werden, daß daraus Würdigkeit und Bedürftigkeit deS Gesuchstellers hervorgeht. Zu richten find die Gesuche spätestens bis 5. April an die Verwaltung der Wetttn- stiftung und zu adressieren : Julius Müller, Schatzmeister der Wettinstiftung, Dresden, Marienstraße 9. —y. Vor der fünften Strafkammer de» Dresdner König!. Landgerichts hatte sich die FabrikarbeiterS-Ghefrau Henriette Ernestine Sommer geb. Schneider au» Gohlt« bei Riesa wegen Vernichtung einer Urkunde zu verant worten. Im März vorigen Jahre« bestellte die Angeklagte bei dem Reisenden eines Dresdner Buchhändlers auf ein Vierteljahr „DaS Buch für die Frau" und unterzeichnete den Bestellzettel mit ihrem Namen. Da das Buch auch nach dem abgelaufenen Vierteljahr weiter geliefert wurde, verweigerte die Sommer die Annahme. Auf dem Bestell zettel befand sich eine Klausel, nach der das Buch auf ein Jahr zu liefern war. Die Sommer hatte den Bestellschein unterschrieben, ohne diesen vorher durchzulesen. Al» im September v. I. der Angeklagte»» auf ihr Verlangen von dem Reisenden der Bestellschein nochmals oorgelegt wurde, gab sie daS Schriftstück nicht wieder heraus und verbrannte es später. Die Sommer soll diese Urkunde vernichtet haben, um dem Buchhändler Schaden zuzufügen. Sie stellte in Abrede, diese Absicht gehabt zu haben und be hauptete, e« seien noch mehrere Frauen im Orte auf diese Weise „hineingefallen". Da» Gericht erkannte auf kosten lose Freisprechung. ES mag diese Verhandlung zur Warnung dienen, Bestellscheine genau durch- zu lesen, ehe unterschrieben wird. — Wann soll man Apfelsinen essen? In Spanien gibt eS ein Sprichwort über den Genuß der Orangen: „Früh Gold, mittag Silber, abend» Blei." Am dienlichsten sind diese saftigen Früchte früh nüchtern, nie mals aber sollte man sie als Nachtisch verspeisen» denn dann sind sie eher nachteilig al» zuträglich. —* Von Naturliebhabern werden auSgestopste Tiere al« harmloser Zimmerschmuck angesehen — fie find e« auch, wenn nicht besondere Umstände eintreten. Die
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