Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.02.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-02-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191202297
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-02
- Tag1912-02-29
- Monat1912-02
- Jahr1912
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.02.1912
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Riesaer O Tageblatt «nd A«xrig»p MrblM mü» Atyrigrr). DelegranmEdvess« ß!^ 61*Fernsprech stell, rag dl» orr.20. für die König!. AmtShaupLmannschast Großenhaür, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, , sowie den Gemeinderat Gröba. 50. Donnerstag, 2S. Februar 1S12, abends. 65. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheiat jede» Ta, abend» mit Au«nahmr der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träger irei in» Hau» 1 Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der katsrrl. Postanstalteu 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger ftei in» Hau» L Maxl 7 Psg. Auch MonalSabonncmentS werden angenommen. -lnzeigen-Anuahmr sür die Nummer de» Ausgabetage» bi» vornifttag 9 Uhr ohne Getvähr. Preis slir die kleingespaltene 43 wm breite KmPuvzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Gorthestraste SV. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Nach Mitteilung der Königlichen Aml»hauptmannschaft Oschatz ist unter dem Klauen- Viehbestände de» Rittergutes Eauttz die Maul- und Klauenseuche au-gebrochen. Die Königliche AmtShouptmannschaft bestimmt daher wegen diese« Truchenfallr« die Gemetndebezirke Pochra mit Gutsbezirk und Merzdarf mit Gutsbezirk al» veobach- tuugsgebtet. Für da« Beobachtung«gebiet gelten die mit Bekanntmachung vom 7.,Jnli 1911 — Ne. 156 de« Riesaer Tageblatt«« — unter L und 0 bekanntgegebenen Bestimmungen und Strafandrohungen. Troß en Hain, am 28. Februar 1912. . 302 o L. Königliche Amtshauptmanusckaft. Maul- und Klauenseuche betreffend. Die in Riesa auigebrochene IR«uI- unG ist erloschen. ES werden deshalb die durch die Bekanntmachung vom 21. Februar 1912 unge ordneten Schutz- und Sperrmaßregeln hiermit wieder aufgehoben. Die Stadt Riesa hat jedoch wegen der in Pausitz und im Rittergut Göhlis noch herrschenden Seuche bis auf weitere« al« Beobachtung-gebtet zu gelten. Die für Beob'achtungSgebtete geltenden Bestimmungen sind streng zu befolgen. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Februar 1912. Glh. Am 1. März 1912 ist da« Schulgeld und Fortbtldungsschulgeld für da« 1. Btertrl- jahr 1912 fällig. Die Beträge sind bi» spätesten« zum 15. Mörz 1913 an die hiesig« Schulkaffe — Gemeindeamt-Zimmer Nr. 4 — abzufüvren, Gröba, am 29. Februar 1912. Der Schulvorstand. Freibank Gröba. Freitag, den 1. März 1912, vormittags 8 Uhr, wird rohes Rindfleisch verkauft. Preis 50 Psg. sür V2 Gröba, am 29. Februar 1912. Der Gemeindevorstand. OertlicheS-rmd Sächsisches. Riesa, 29. Februar 1912. —* Festgenommen und in da« Amt-gericht«. gefängntS eingeliefert wurde gestern hier ein arbeit«- und wohnung«loser Fleischergehilfe. Er ist beschuldlgt, in einem hiesigen Geschäft, in dem er bis vor einigen Tagen in Stellung war, einen geringen Geldbetrag unterschlagen zu haben, —* Da« am 20. Februar auf dem Kaiser-Wilhelm» Platz hier gestohlene Fahrrad ist wiedererlangt worden. Der Dieb wurde in dem Stallschweizer Hampel, geboren in Witzenhausen, ermittelt. Er hatte das Rad einem Kollegen in Jahnishausen gegen 3 M. als Pfand gegeben. Hampel befindet sich jetzt bei einem Gutsbesitzer in Kleinragewitz in Stellung. Da» Rad wurde dem Eigentümer wieder au»gehändigt. —* Am Dtenitag Abend gegen 6 Uhr konnte auch in unserer Gegend am östlichen Himmel lebhafte» Wetter leuchten beobachtet werden. —* Die Deutsche Reformpartei veranstaltet Sonntag, den 17. März, vorm. 11 Uhr im ReichStagS- zebäude, Zimmer 23, Portal II, eine Vorstand», und Per- trauen-männer-Versammlung. Auf der Tagesordnung stehen u. a. Berichte de» Parteivorfitzenden, der Lande»- vereinSleiter und der Kandidaten (Wahlkrei-organisationen, Wahlproteste), Partei-Taktik, Propaganda usw. Anträge find an den Parteivorfitzenden ReichStagSabg. Ludwig Werner zu richten unter der Adresse der ParteigeschäftS- stelle Berlin SV?., Derfllingerstr. 23 bi» zum 7. März. Abend« 7 Uhr findet unter Leitung des Deutschen Reform vereins Berlin u. Umg. eine gemütliche Abendunterhaltung mit musikalischen und deklamatorischen Borträgen im festlich geschmückten „Deutschen Wirthau»", Wtthelmstr. 114, statt. — Tie Sonderdcputativn'Mr das Schul gesetz hielt gestern wiederum im Ständehaus eine längere Sitzung ab. 8 4 Ziffer 5 wurde nach dem Regie rungsentwurf mit einigen unwesentlichen Aendcrungen angenommen. Ziffer 6 des 8 4 wurde gleichfalls nach dem Regierungsentwurse genehmigt unter Abänderung der Zeile 1 wie folgt: Für Kinder, die so schwach befähigt sind- daß ihnen usw., ferner wird das Wort Nachhilfe unterricht durch Hilfsunterricht ersetzt. Hieraus schritt man zur Beratung des 8 2, die bei der ersten Teputations- sitzung zurückgestellt wurde. 8 2 wird in folgender Fassung gegen die Stimmen der Konservativen angenommen, die für die Regierungsvorlage stimmten: „Der Lehrplan sür den Unterricht der Volksschule umfaßt a) den Elementar unterricht, b) die Lehrgebiete: Religion und Sittenlehre, deutsch? Sprache und Literatur, Naturkunde und Kunst betrachtung- Heimatkunde, Geschichte, Erdkunde und Na- turlehre (Arbeitskunde), c) die planmäßigen Uebungen im Anschauen- Vorstellen und Denken, Rechnen und Messen einerseits, im Ausdruck durch Wort, Schrift, Zeichnen- darstellende Handtätigkeit und Gesang ander- seits- d) nach Bedürfnis auch: Unterricht in einer oder mehreren fremden Sprachen und in Kurzschrift. Ob die ser Unterricht erteilt werden, und ob er für die Kinder wahlfrei oder verbindlich sein soll, ist durch die Orts schulordnung zu bestimmen. In die Bürgerrunde soll die Jugend in geeigneten Unterrichtsfächern vorbereitend eingeführt werden. Bon den Arbeitsfächern sind für Mädchen RadÄarbeiten verbindlich. Durch die Ortsschul ordnung ist zu bestimmen, ob die Mädchen aus Anleitung zur Haushaltung und zum Kochen, ob die Knaben An leitung zu Handfertigkeiten in der Schule erhalten sollen und ob die Teilnahme daran sür die Kinder verbindlich sein soll oder nicht. Planmäßige Leibcsübuügcn sind auf allen Stufen vorzusehen. 8 5 wird nachfolgender Fassung angenommen: „Solche Kinder, durch die die sittliche oder leibliche Wohlfahrt ihrer Mitschüler nachweislich gcsährdet wird, sind vom Schulbesuche anszuschließen." Hieran schlicht sich der zweite Satz wie im Regicrungsentwurf. Ferner heißt es dann nach den Beschlüssen der Depu tation: „Für den Unterricht solch er Kinder)" die "wegen dauernder Krankheit oder körperlicher Gebrechen nicht am allgemeinen Unterrichtteilnehmen können, haben die Er- zichungspflichtigen anderweit zu sorgen. Sind diese un bemittelt, so muß die Gemeinde, soweit nötig mit StaatS- beihilse, cintreten." Ferner wird bei dem nächsten Satze eine unwesentliche Aenderung vorgenommen. Ter Schluß satz wurde von der Deputation nach dem Regierungs entwurf genehmigt. 8 6 wird in folgender Fassung ein stimmig angenommen: „Tie Eltern und Erzieher haben ihre schulpflichtigen Kinder zu regelmäßigem Besuche der Schule, auch der Schulfeiern, anzuhalten." Die nächsten Sätze des 8 0 werden teilweise nach der Vorlage, teils, mit unwesentlichen Aendcrungen angenommen. Bei 8 7 und 8 8 wird die Beratung vorläufig ausgesetzt. 88 0 und 10 werden nach der Vorlage und 8 11 in folgender Fas sung genehmigt: >,Die Schulferien haben sür alle Volks schulen gleiche Gesamtdauer. Tie Verteilung im einzel- wen wird im Verordnungswege geregelt." Im übrigen wurde der Paragraph, ebenso wie 8 12 nach der Regie rungsvorlage angenommen. —88 Sin für da« SastwirtSgewerbe interessanter Konzefsionsstreit beschäftigte in letzter Instanz den Straf senat deS Sächs. Oberlandesgericht». Der Restaurateur Mülle hatte im vorigen Jahre die altbekannte Weinstube der Schönrockschen Weinhandlung in Dresden übernommen. Er war im Besitze der Konzession sür Wein- und Likör schank, kam aber schon bald nach der Geschäftsübernahme beim Rate um Erlaubnis darum ein, neben Wein auch ein echte» Pilsner Bier auSschänken zu dürfen, da nach dem Genuß von Wein oft noch ein Glas Bier verlangt werde und er sonst nicht konkurrenzfähig bleiben könne. Da» Bier solle jedoch nur ein Nebenartikrl sein. Anfang» lehnte der Rat da» Besuch ab, später wurde der Ausschank von Pilsner Vier gestattet. Nach einiger Zeit kam der Wirt wiederum beim Rate darum ein, ihm frelzugeben, welche Biere er verschenke. Der Charakter der Weinstube solle aber unter allen Umständen gewahrt bleiben. Der Rat kam dem Wirte abermals entgegen und stellte ihm frei, neben echtem „Pilsner- auch noch ein echte» „Bayrische»" zu verschenken. Dabei machte aber der Rat ausdrücklich zur Bedingung, daß der Wetnstubencharakter unbedingt ge wahrt bleiben müsse. Die Genehmigung zur Srrichtung einer Bierstube werde damit nicht erteilt, vielmehr wolle der Rat dem Wirte lediglich Gelegenheit geben, seinen welngästen entgegenzukommen. Gegen diese Beschränkung protestierte der Wirt und suchte nunmehr um Konzrffion zum unbeschränkten Vierschank nach. Im August wandelte Mülle sein Lokal, ohne im Besitze der Konzession zu sein, in „vier- und Weinstuben Zur Ritze" um. Der Wein konsum ging nunmehr zurück, al» Bierlokal aber nahm da» Geschäft einen bedeutenden Aufschwung. Der Wirt wurde aber al»bald wegen Uebertretung der §8 33 und 147 Nbs. 1 der Reichigewerbeordnung in Strafe genommen. Er beantragte gerichtliche Entscheidung und macht« gellend, baß ein« derartige vom Rate beliebte Konzesstoutbeschränkung unzulässig sei. E» sei ihm unmöglich, den Charakter der Weinstube zu wahren, wenn die Gäste daS Bier dem Weine vorzögen. Derartige vom Rate erlassene KonzessionSbedin- gungen, könnten nicht unter strafrechtlichen Schutz gestellt werden, weil sie nicht erfüllbar seien. — Sämtliche gericht liche Instanzen und zuletzt auch da» Obcrlande»gericht stellten sich auf die Seite deS RateS al» KonzessionSbehörde. DaS OberlandeSgericht führte unter Verwerfung der gegen da» landgerichtliche Urteil eingelegten Revision au», daß ein RechtSirrtum nicht vorliege. Mit Recht sei die Kon zession so auSzulegen, wie er, der Angeklagte sie beantragt habe. Wenn er, der Wirt, selbst um Genehmigung de» Bierausschankes mit dem ausdrücklichen Erbieten nachgesucht habe, nach dem Wein das Bier als Nebenartikel zu führen, so sei die Konzession in diesem einschränkenden Sinne auf zufassen. Wenn er dann später nach der erteilten Erlaub nis zum Bierausschank nicht mehr in der Lage war, die an die Erteilung der Konzession geknüpfte Bedingung, unter allen Umständen den Weinstubencharakter zu wahren, zu erfüllen, so sei dies lediglich sein Verschulden und ihn allein treffe auch die Verantwortung für etwaigen in Zu kunft entstehenden Schaden. —* Gemäß Beschlusses deS AufsichtSrateS der Säch sisch-Böhmischen Dampfschiffahrt»-Gesell- schäft in seiner am 28. Februar abgehaltenen Bilanz sitzung wird der am 18. Mai c. stattfindenden General versammlung in Borschlag gebracht werden, den durch ver hängnisvolle elementare SchiffahrtSoerhältniffe im Jahre 1911 herbeigeführten Verlust auf M. 80 000 li. V. 4"/, Dividende) bei M. 86 214,79 (i. V. M. 84 787,19) Ab- schreibungen festzulegen und au» dem Reservefonds zu ent nehmen, in welchem dann noch M. 50 000 verbleiben. — Die österreichische Nordwe st-Dam pfschiff- fahrt».Gesellschaft schüttet in diesem Jahre 4°/, Dividende aus. Man kann, so bemerkt der „P. A.", von diesem verhältnismäßig günstigen Abschlüsse nicht auf die Lage der Elbschiffahrt im allgemeinen schließen, da die ge nannte Gesellschaft lediglich die garantierte Pachtsumme verteilt, die sie von den Bereinigten EchiffahrtS-Sesellschaften, A.-G., erhält. Diese schließen mit einem großen Defizit ab, das bald das des Vorjahre« noch übersteigen dürste. Mit dem Pachtverhältnisse dürften die Vereinigten Elbe- schiffahrlS-Gesellschasten Ende 1912 endgültig brechen, nur mit der obengenannten Gesellschaft wird, wenn auch auf anderer Basis, ein neuer Vertrag geschloffen werden. Im Falle der Einführung der SchiffahrtSabgaben und im Falle der Weigerung Oesterreichs, dem Gesetze durch Vertrag zu- zustlmmen, dürste auch die Vereinigte ElbschiffahrtS-Gesell- schäft nach Oesterreich übersiedeln, um ihre großen Fahr- zeuge abgabenfrei verkehren lassen zu können. Das dürfte der au»schlagg«bende Grund zu dem engen Verhältnis der beiden Gesellschaften sein. — In reger Tätigkeit sind augenblicklich wieder Geldschrankknacker, über deren Treiben fast täglich Meldungen eingrhrn. So erbeuteten die Verbrecher in der Nacht zum 24. diese» Monat» bet einem Einbrüche in Berlin au» dem regelrecht aufgeknackten Geldschranke zirka 3000 Mark in Gold und Silber, sowie einige 100-Mark- Schein,. Ebenfall» reiche Beute machten sie in der Nacht -um 24. diese» Monat» bet einem Einbrüche in ein Kontor, wo sie dem Geldfchranke 170 Mark in bar, einen Brillant ring, ferner Wechsel, lautend auf den Garnhändler Hermann «hier», Braunschweig, auf den Darmhändler Juliu« Bohnert L Co., Berlin, auf Gustav Thi«l, Lharlottruburg, und auf Braunstein in Holstein, rntuommen hatt«. GÄ
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