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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-06-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191206208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120620
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120620
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-06
- Tag1912-06-20
- Monat1912-06
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1912
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Riesaer G Tageblatt ««d A«z»rgrr MMatt md Aryklgry. Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 141. Donnerstag, SV. Juni ISIS, abends. «S. Jahr«. Da» Messer Doaeblatt erscheint jede» Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Vrzngkprei» bei Abholung in der Expedition in Niesa 1 Mark 80 Psg., durch unsere Träger frei in» Hau» I Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstaltrn 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srci in» Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonncmentS werden angenommen. AnreiaemAnuahme sür die Nummer de» Ausgabetages bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 mm breite Korpu-zeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Notationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Sonnabend, de« 22. Juni 1912, vorm. 19 Uhr soll im hiesigen GerichtSgebäude eine Schreibmaschine mit Lisch versteigert werben. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgericht Riesa. Unter Garantie der Gemeinde. GeschSftSstelle: II L*! «l Gemeindeamt. I, « jz sy Geschäftszeit: Montag» —Freitag» 8—1 u. 3—5 Uhr. Sonnabend» 8—1 Uhr u. 2—3 Uhr. — Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — Sparkasse Heyda. Dom 1. Januar 1913 ab werden die Einlagen bet unserer Sparkasse mit jährlich S/z verzinst. Der Vorstand. Freibank Röderau. Morgen Freitag früh von 7 Uhr an Schwetnefleischverkanf. Pfund 50 Psg. Der Gemeindevorstand. Oertliches ««d SSchslsches. Riesa, 20. Juni 1912. —* Nachdem der ElektrizitätSverband Gröba die 60000 Boltleitungen von Gröditz nach Strießen und von Gröba nach Schiveta in Betrieb gesetzt hat und nach und nach auch die 15 000 Boltleitungen und die Ortsnetze in Betrieb genommen werden sollen, sei auch an dieser Stelle nochmal» auf die Gefahren und Nachteile hingewiesen, die ein Berühren der elektrischen Leitungen zur Folge hat. —* Dienstag, den 2. Juli d. I. von vormittag» 101/4 Uhr findet in der Turnhalle der Carolaschule hier die Jahresversammlung der Lehrerschaft an den Volksschulen de» SchulaufstchtSbezirkeS Großenhain statt. Zu der Versammlung sind auch die Herren OrtS- schulinspektoren, die Herren Schulvorstandsmitglieder und die Herren Lehrer i. R. eingeladen. —* Heute abend findet im Stadtpark das zweite übonnementSkonzert statt, da» von der 68er Kapelle auSgeführt wird. — Der aus 144 Innungen mit 9400 Mitgliedern bestehende Bäckermeisterverband Saxonia hält seit Sonntag in Waldheim unter sehr starker Beteiligung au» ganz Sachsen seinen 30. VerbandStag ab. Mit ihm ist eine reichbeschickte Fachausstellung verbunden, die am Sonntag eröffnet wurde. Gestern vormittag begannen die eigentlichen Verhandlungen im Lindenhof-Saale. Dem Geschäftsbericht ist zu entnehmen, daß der Verband zurzeit au» 80 Zwangs-, 61 freien und 3 gemischten Innungen mit S Ehren-, 553 freiwilligen und 8789 aktiven Mit gliedern besteht. 24 Innungen haben Sterbekassen, 28 Krankenkassen, 45 Fachklassen für Bäckerlehrlinge in den Fortbildungsschulen, 11 Einkaufsgenossenschaften, 124 ge meinschaftliche Hesebezüge. Konsumoereinsbäckerelen bestehen in 23 Innungen. Gesellen wurden 7022, Lehrlinge 4864 beschäftigt, losgesprochen 1262. Revisionen auf Grund be- stehender Brotregulative wurden in 62 Innungen vor genommen, Kontrollen auf Grund der neuen Bäckereiver ordnung in 6 Innungen, die Lehrlingkontrolle ward in 99 Innungen, Werkstattkontrolle in 88 Innungen auSgeübt. —* Am 21. Juni nimmt der holde Lenz Abschied von uns, und der Sommer beginnt. Wieder hat die Sonne ihren höchsten Stand erreicht, das Tageslicht nimmt zwar zunächst nur umnerilich ab, doch werden wir zu bald daran erinnert werden, daß die Herrlich keit des Sommers schnell ein Ende hat. Ist darum der Tag der Sommer-Sonnenwende nicht ein unfroher Tag? Eigentlich und in seinem Grundgedanken war er auch bei unseren Vorfahren ein Trauertag, ein Tag ernster Betrachtung, denn der geliebte Baldur, der lichte Lott, fand ja heute traurigen Tod, vor« des blinden Bruders Hödur Hand herbeigeführt, und mit seinem Bringer siecht auch das Sonnenlicht, der Lebensspender, dahin. In seinem ernsten, tiefreligiösen Gemüt verzagte aber der Germane nicht: Wiedererneuerer ist der Tod! DfeS eine ist geiviß: Baldur kehrt wieder! Die Licht kräfte der Natur werden über die Mächte der Finster nis auch diesmal siegen. Deshalb auch firohen Sinn zur Sonnenwende! Lohende Feuer angezündet! Tas Feuer, das den schönen Leib Baldurs verzehrt, soll gleich zeitig dem sinkenden Lichte zu Hilfe kommen: es ist der Ansang vom neuen Lichte. Mit der Baldursglut wurden in alter Zeit die Herdfeuer neu angefacht: mit diesem heiligen Feuer die Wohnstätten gereinigt. Ums lodernde Sonnwendfeuer sich scharen und neue Kraft sich holen, das taten schon: in grauer Vorzeit die Angehörigen aller arischen Völker. Und diese alte Sitte wird von den Ger manen auch jetzt noch geübt, im Norden wie im Süden. - — Vom 1. Juli 1912 ab treten bei der Lande»- BrandversicherungSanstalt sür da» Königreich Sachsen folgende Veränderungen ein: In Bautzen und Zwickau wird je ein neues Brandoersicherung»amt für Maschinen errichtet; dem ersteren werden der Bereich der Königlichen Kreishauptmannschaft Bautzen und au» der AmtShauptmannschast Pirna die Amtsgerichtsbezirke Stolpen, Neustadt, Sebnitz und Schandau, dem letzteren wird der Bereich der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau zu gewiesen, Durch diese Vermehrung der Maschinenämter soll vor allem «kn leichterer und rascherer Verkehr der Mafchinenbefitzer mit dem Maschinenamte, eine Entlastung der Maschinenämter Dresden und Chemnitz und eine Be schleunigung der EiuschätzungSarbeiten ermöglicht, die Ein richtung der staatlichen Maschinenversicherung selbst aber i» den Kreishauptmannschaften, in denen bisher kein Maschinen amt vorhanden war, bekannter und beliebter werden. — CK. DaS Juniwetter in den Bauern- regeln. „Wenn kalt und naß der Juni war — Verdirbt er meist das ganze Jahr." Diese alte Bauernregel er öffnet uns wenig tröstliche Aussichten für die Zukunft; doch haben die Pfälzer auch einen Spruch, der uns wieder etwas beruhigen kann; sie sagen: „Ein dürrer Brachmonat bringt ein unfruchtbares Jahr; So er allzu naß — Leeret er Scheuern und Faß; Hat er aber zuweilen Regen — Dann gibt er reichen Segen." An Regen hat es uns ja nicht^gefehlt, und auch die Kälte kann ihr Gutes haben: „Nordwind im Juni wehet Korn ins Land." Die Witte rung de» Brachmonats deutet dem Bauern auf die deS Dezember hin: „So naß oder trocken der Juni ist, so wird auch der Dezember sein, so heiß der eine, so kalt der an dere." Der Juni ist im Bauernkalender durch besonders viele „LoStage" ausgezeichnet. Da gibt eS so manchen Heiligen, mit dem man sich gut stellen muß, sonst verdirbt er das Wetter. Der erste dieser kritischen Tage ist der deS heiligen Medardu» am 8. Juni: „Wie's wittert am Me- darduStag — So bleibt'S sechs Wochen lang darnach." „Was St. MedarduS für Wetter hält — Solch Wetter auch in die Ernte fällt." Deshalb bittet man: „St. Me darduS keinen Regen trag' — ES regnet sonst wohl vierzig Tag — Und mehr, wer'S glauben mag." Nur einen Trost gewährt der Bischof von Noyon: „Medard bringt keinen Frost mehr, der dem Weinstock gefährlich wär'." Dagegen kann der hl. Barnabas, dessen Fest auf den 11. Juni fällt, dem Weine sehr schaden: „Regnet'S auf Sanct Barnaba» — Schwimmen die Trauben bi» in» Fatz." Andererseits macht St. Barnaba», wenn er günstig ist, „wieder gut, wa» verdorben ist." Von hoher Bedeutung ist der St. VeitStag am 15. Juni. „St. Beit — Dann ändert sich die Zeit. Dann fängt, das Laub zu stehen an — Dann haben die Vögel das Legen getan." „Bit bringt die Flie gen mit." In Eüddeutschland ist Margaret, deren Tag auf den 10. Juni fällt, „die Wetterfrau". Am wichtigsten aber ist die Witterung zu Johanni: „Tritt auf Johanni» Regen ein, — Go wird der NutzwachS nicht gedeih»." „Bor Johannitag — Man Gerste und Haf:r nicht loben mag." Johanni gilt ja im Bauernkalender al» Tag der Sonnenwende, und fo meint man: „Vier Tage vor und nach der Sonnenwende zeigen die herrschende Witterung bi» nach Michaeli» an. Der Tag der Siebenschläfer, der 27. Juni, hat auch seine gefährliche Bedeutung: „Regnet'» am Siebenschläfertag, — Dann bleibt e» so sieben Wochen danach." Doch auch der 29. Juni, Peter-Paul, ist al» Regenbringer berüchtigt; andererseits hat dieser Tag einen besonderen Etnflutz auf die Fruchtbarkeit de» Sommer»: „Peter-Paul purzel, — Bricht dem Korn die Wurzel" oder wie man am Rhein sagt: „Am Peteritag, da heckt der Ha», da jungt die Kuh, da legt da» Huhn, da kriegt die Hau»frau viel zu tun." Oder: „Schön zu St. Paul, — Füllt Laschen und Maul." — Ueber den Entwurf zu einem neuen säch sischen Fischereigesctz wird der „Chemnitzer Mlg. Zeitung" aus Dresden geschrieben: Im Februar ist dem Landtage der Entwurf des neuen sächsischen Fischerei gesetzes zugegangen, das dazu berufen sein soll, eine durchgreifende Besserung des Fischerciwescns namentlich in den fließenden Gewässern unseres Landes herbeizu führen. Die Regierung erblickt die größten Mißstände in der nach dem jetzigen Gesetze zulässigen Anlicgcr- und Koppel-Fischerei, in der Zersplitterung des Grund besitzes und dem Recht der Ausübung von Fischerei auch in den kleinsten Gewässern, das sie mit Raub fischerei vergleicht. Eine durchgreifende Besserung kann ihrer Ansicht nach nur dann eintrcten, wenn der Para graph 3 des Gesetzes über die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern vom 15. Oktober 1868 dahin ab geändert wird, daß nach Analogie des Jagdgesetzes eine Unterscheidung zwischen dem Fischereirechte und dem Rechte zur Ausübung der Fischerei gemacht wird, und in das Gesetz der Grundsatz eingeführt wird, daß die Ausübung der Fischerei nur bei.Vereinigung nicht zu kleiner Strecken der Wasserläufe in ihrer vollen Breite in einer Hand gestattet wird, Weil nur hierdurch Besatz und Pflege Erfolg haben und die großen Fortschritte, die in der künstlichen Fischzucht während der letzten Jahre gemacht worden sind, wirtschaftlich ausgcnutzt werden. Dementsprechend hat die Regierung in das neue Gesetz die Bestimmung ausgenommen, daß sämtliche Fischereibeteiligtc eines Fischereibezirks für alle die Ausübung der Fischerei und die Verwendung der Fischcreinutzungen betreffenden Angelegenheiten eine rechtskräftige Fischerei-Genossenschaft zu bilden haben, deren Reinertrag nach dem Verhältnis der auf die Mit glieder entfallenden Nscrlängen zur Verteilung kommen soll. Selbständig soll der Aischereiberechtigte die Fischerei aber nur dann ausüben dürfen, wenn sein Recht au einem oder mehreren Wasserläufen eine in sich zusam menhängende Strecke von mindestens 1000 Meter in gan zer Breite umfaßt. Dieser Kernpunkt des neuen Gesetzes hat, wie aus Kreisen der den Entwurf vorbcratendcn Deputation mitgeteilt wird, dort eine sehr unfreund liche Aufnahme gefunden. Namentlich von den kleinen Gutsbesitzern des Erzgebirges, die bisher ihren geringen Bedarf an Fischen aus den in ihrem Bereiche fließen den Gewässern decken konnten, ist in zahlreichen Zu schriften den Abgeordneten die Bitte unterbreitet wor den, diese Bestimmung nicht Gesetze werden zu lassen, sondern dafür einzutreten, daß das ihnen im Laufe der Jahre liebgcwordene Recht auch iu Zukunft auf recht erhalten bleibe. In der Deputation selbst war mau schon von vornherein dagegen, den kleinen Fijchercibc- rechtigten so bindende enge Grenzen zu setzen. Die im mer sich häufenden Bitten aus dem Lande haben nun, wie wir von einen: Mitgliede der Deputation erfahren, dazu geführt, daß das ganze Gesetz noch einmal revi- 6iert werden soll. Diese Nachprüfung hat eine große Mehrheit gefunden, die für ein Fallenlasscn des Ent- Wurfs cintritt. Selbst in den Reihen konservativer Mit glieder überwiegt die Mißstimmung, so daß bestimmt darauf zu rechnen ist, daß auch die Zweite Kammer sich dem Wunsche nach Einbringung eines milderen Gesetzes anschließen und der jetzige Entwurf nicht gesetzliche Kraft erlangen wird. Oschatz. Dor kurzem war hier in einer herrschaft lichen Wohnung ein Schreibtisch erbrochen vorgefunden worden. Bon den Beamten der Krtminalbrigade Leipzig wurde al» Täter der Diener der Herrschaft ermittelt und in Haft genommen, der erklärte, daß er au» der Im Schreib tische verwahrten Kassette Geld hab« stehlen wollen, dar« aber durch den regen Verkehr im Hans« vechtudwt wordeu kl.
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