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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-06-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191206222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120622
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-06
- Tag1912-06-22
- Monat1912-06
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1912
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger (LlbrdlM u«ü> Anzeiger). Amtsölatt °°rr^ für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, * sowie den Gemeinderat Gröba. - 148. Sonnabend, ZA. Juni ISIS, abends. 65 Jahr«. Ta» Riesaer Tageblatt erschrlnt jede« Tag abends mit NnSnahme der Cann- und Festtage. DiertelMrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark bO Psa., durch unsere TrSgcr irei tnS HauS I Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Posiansialten I Mark 65 Psg., durch den Briestrüger frei ins HauS L Mark 7 Psg. Auch MvnatSabonnementS werden angenommen. Anzrigen-Annahm» für die Nummer de» Ausgabetages bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleingespattene 43 rum breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrahe bv. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Ueber da» Vermögen des Hotelier«, jetzigen Geschäftsführer» Jakob Friedrich Müller in Riesa wird heute am 22. Juni 1912, nachmittags ^3 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Fischer in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. KonknrSforderanfien find bis zam 25. Juli 1S12 bei dem Gerichte anjvmeldeu. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschüsses und ein tretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf -en 18. Juli 1912, vormittags 1« Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 12. August 1912, vormittags 1« Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. Juli 1912 Anzeige zu machen. L 5/12. Königliches Amtsgericht zu Riesa. Dienstag, den 25. Juni 1912, vorm. 10 Uhr sollen 2 größere Schweine versteigert werden. Sammeln der Bieter: Kaiserhoftunnel hier. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgericht Riesa. Verkauf von Blumen ie. am 23. Jnni 1912 betreffend. Der verkauf von Blumen, Topfgewächsen und Bindereien zum Schmücken der Gräber wird am Sonntag, den 23. Juni 1912 in der Stadt Riesa für die Zeit von 6—8 Uhr vormittag» und von */,11 Uhr vormittag» bi» '/,5 Uhr nachmittag» zugelassen. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Juni 1912. Geilh. Der Plan über die Auslegung eine» Fernsprecherdkabel» in Weida liegt bet dem Postamt in Riesa vom 24. ab 4 Wochen au». Dresden-«., 20. Juni 1912. Kaiserliche Ober-Postdirektio«. Der Plan über die Auslegung eine» Fernsprecherdkabel« in Lichtensee liegt bei dem Postamt in Riesa vom 26. ab 4 Wochen au». DreSd en-A., 20. Juni 1912. Kaiserliche Vber-Postdirektion. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 22. Juni 1912. ---* Platzmusik spielt bei günstigem Wetter am Sonntag, den 23. Juni 1912 von 1130 bis 1230 mittag« auf dem Kaiser.Wilhelm.Platz da» Hornistenkorps deS Pionier-BataillonS 22. Musikfolge: 1. Soldaten - Ehre, Marsch von Tost. 2. Ouvertüre „Was ist des Deutschen Vaterland- von Gerstcnberg. 3. Ball an Bord, Walzer von Kuhnheim. 4. GralSritlermarsch von Wagner. 5. Fan tasie a. d. Opt. Der Obersteiger von Zeller. —* Wir machen hiermit ausdrücklich darauf aufmerk sam, daß der Dampfer, mit welchem morgen Sonntag vormittag die Militäroereine von Riesa und Umgebung zur Fahnenweihe nach Seußlitz fahren werden, in Riesa 10^ Uhr abgeht. ES ist dies der fahrplanmäßige Dampfer. Vormittags 11" Uhr, wie gestern versehentlich gemeldet wurde, verkehrt kein Dampfer. —* Der Vorsteher der hiesigen Dostämter, Herr Post- direktor Roll, tritt am 24. Juni einen vierwöchigen Erholungsurlaub an. Seine Vertretung wird Herr Post inspektor Hentschel übernehmen. —* Der seit einigen Tagen im Hotel Kaiserhof hiH in Stellung gewesene Hausdiener Grell hatte den Auftrag erhalten, vom hiesigen Bahnhof Frachtstücke zu holen, zu welchem Zwecke ihm 48 M. ausgehändigt worden waren. Grell hat auf dem Bahnhof die Frachtstücke aber nicht ein gelöst, ist vielmehr spurlos verschwunden. Er war, ehe er die Stelle im „Kaiserhof- erhielt, im Zirkus Blumenfeld beschäftigt. —* Wie man uns mitteilt, soll gestern der vormalige Pächter des Hotels „Kaiserhof-, Herr Müller, den im hiesigen Autofuhrgeschäft angestellten Fahrmeister Straß berger nach vorau»gegangenem Streit ryit einem Revolver schwer am Kopfe verletzt haben. Herr Straßberger sei blutüberströmt zusammengebrochen und habe sich sofort in ärztliche Behandlung begeben müssen. —* Die großen Plakate sür daS in 14 Tagen statt findende Park fest sind fertiggestellt und gehen allen Ge schäftsinhabern heute zu. Es ergeht an alle die betreffenden Empfänger die höfliche Bitte, die Plakate an sichtbarer Stelle in ihrem Geschäft-lokale auSzuhängen. —* Wie au» dem Inseratenteil vorliegender Nummer zu ersehen ist, ist Herrn Wilhelm Frenzel, Wettinerstr. 2, hier, eine Ausgabestelle für Billette für die Katserparade in Zeithain übertragen worden. —* Am 14. Juli d. I. wird ein Sonderzug zu ermäßigten Preisen vom Hbf. Dresden nach Ham- burg-Altona mit Anschluß nach Helgoland usw. gefahren. Erforderliche Fahrkarten find bet der Fahrkarten-Au-gabe in Röderau vom 7. Juli bi» 11. Juli mittag» 12 Uhr zu haben. —y Die dritte Strafkammer de» Dresdner Kgl. Land- gertcht» verhandelte gegen den au» Ebersbach gebürtigen Dachdecker Ernst Wilhelm Jäckel wegen wiederholten Rückfallbetrug». Der Angeklagte ist 56 Jahr« alt und be- reit» 85 mal vorbestraft. Obgleich Jäckel hartnäckig leugnete, wurde er für schuldig erkannt am 3. März diese» Jahre in Riesa den Brunnenbauer Lehmann um einen Hand- wagen betrogen zu haben. Der Angeklagte erhielt wegen diese» abermaligen Schwindels, unter Annahme mildernder Umstände, sechs Monate Gefängnis und fünfjährigen Ehren- rechtSoerlust. — Der Kronprinz von Sachsen wird, wie ver- lautet, im nächsten Jahr die Universität Tübingen beziehen und später seine Studien in Leipzig vollenden. Er -hält sich seit einigen Tagen zu diesem Zwecke in Tübingen auf und reist von dort nach Lindau am Bodensee, um seiner Großmutter, der Großherzogin von ToSkana, einen Besuch aus Anlaß seiner GroßjährigkeitSerklärung abzustatten. Zur gleichen Zeit wird König Friedrich August in Lindau weilen und zusammen mit dem Kronprinzen nach Dresden zurück- kehren. Im Herbst diese» Jahres tritt der Kronprinz als Leutnant in das erste sächsische Grenadierregiment ein und wird vorläufig ein knappe» Jahr dort Dienst tun. — DaS österreichische Ackerbauministerium hat das allgemeine Einfuhrverbot von Rindern aus Sachsen nach Oesterreich für die seuchenfreien Orte der KreiShaupt- Mannschaft Dresden aufgehoben. Au» diesen Orten, d. h. aus Orten, die weder in einem Sperrbezirk noch im Be obachtungsgebiet liegen, können Rinder nach Oesterreich nun wieder ausgeführt werden. —* In den Kreisen des Handwerks und unter den Eltern und Vormündern solcher Kinder, die ein Handwerk erlernen wollen, sind — wie sich immer wieder zeigt — die Vorteile, welche die geregelte Handwerkslehre bietet, sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus einem Lehrverhältnis für die Beteiligten ergeben, noch nicht allenthalben genügend bekannt. Jeder Handwerker, der einen Lehrling halten will, muß entweder selbst die Befugnis zur Lehrlingsanleitung be sitzen, oder er muß einen Vertreter haben, der diese Berech tigung hat. Die Befugnis zur Lehrlingsanleitung können Handwerker, die vor dem 1. Oktober 1879 geboren sind, in der Regel noch durch Verleihung von der unteren Verwaltungs behörde (Amtshauptmannschaft oder Stadtrat) erwerben, später geboren Handwerker nur durch Ablegung der Meisterprüfung vor einer von der Kreishauptmannschaft errichteten Meister prüfungskommission und Vollendung des 24. Lebensjahres. Wer die Berechtigung zur Lehrlingsanleitung erworben hat, muß hierüber einen amtlichen Ausweis besitzen. Bei Eintritt eines Lehrlings in die Lehre ist ein Lehrvertrag schriftlich unter Benutzung bestimmter, von der Gewerbe-Kammer ge nehmigter Vordrucke in drei gleichlautenden Ausfertigungen abzuschließen, von denen eine der Lehrherr, die andere der Lehrling bezw. sein gesetzlicher Vertreter erhält, während die dritte alsbald, wenn der Lehrherr einer Innung angehört, bei dieser, andernfalls unter Einsendung einer Einschreibegebühr von 3 M. bei der Gewerbekammer zwecks Aufnahme des Lehrlings in die Lehrlingsrolle einzureichen ist. — Da die Nichtbeachtung dieser Vorschriften für die Beteiligten unter Umständen recht unangenehme Folgen hat, so kann den Eltern und Vormündern nicht drindend genug empfohlen werden, sich, bevor sie ihre Kinder und Mündel in die Lehre geben, darüber zu vergewissern, daß der betreffende Lehrhcrr auch die Be fugnis zur Lehrlingsanleitung besitzt, daß bei Eintritt in die Lehre ein Lehrvertrag schriftlich abgeschlossen und bei der Innung oder Gewerbekammer eingereicht und daß der Lehr ling im Arbeitsbuch als „Lehrling" und nicht etwa, wie es bisweilen geschieht, als „jugendlicher Arbeiter" eingetragen wird. Denn abgesehen davon, daß der Lehrherr, der einen Lehrling anleitet, ohne dazu befugt zu sein, oder nicht ord nungsmäßig einen Lehrvertrag abschließh sich strafbar macht, erwachsen auch dem Lehrling selbst empfindliche Nachteile: wenn er in Unkenntnis der bestehenden Vorschriften drei oder vier Jahre in einem Betriebe lernt, in dem Handwerkslehr linge rechtsgültig nicht ausgebildet werden können, oder wenn mit ihm kein ordnungsmäßiger Lehrvertrag abgeschlossen und er im Arbeitsbuch womöglich als jugendlicher Arbeiter be zeichnet worden ist. Eine solche Zeit wird nicht als „Lehr zeit" angesehen und der betreffende kann niemals die Gesellen prüfung ablegen, da zur Gesellenprüfung nur solche Gcsuch- steller zugelassen werden, die eine ordnungsmäßige, für das betreffende Handwerk vorgeschriebenc Lehrzeit bei einem zur Lehrlingsanleitung befugten Handwerker zurückgelegt haben. Wer aber die Gesellenprüfung nicht ablegt, kann nach dem 1. Oktober 1913 nicht mehr zur Meisterprüfung zugelassen werden und infolgedessen auch das wichtige Recht zum An leiten von Lehrlingen nicht erwerben. — Es kann daher den Lehrherren, Eltern und Vormündern nur dringend empfohlen werden, sich rechtzeitig mit den einschlägigen Bestimmungen bekannt zu machen, ehe ihnen und den in ihrer Obhut be findlichen Kindern aus der Unkenntnis Schaden erwächst. —* Johannistag — die Zeit der Sommer sonnenwende. Das Licht des Tages strahlt in seiner vollen Siegerherrlichkcit. Aber schon raunen die Sommer geister von einem leisen Verluste. Langsam, aber mit unheimlicher Sicherheit werden die Tage kürzer werden. Dann noch ein langes Glühen, und Reifen, und dann das mähliche Welken und Sterben. Doch heute ist heut! Die laue Johannisnacht, von Glühwürmchens Zauberlaterne lustig durchfunkelt, kündet von mancher volkstümlichen Vergnüglichkeit. Es gibt noch genug Gegenden, in denen die Johannisfeucr lodern und Hand in Hand- Burschen und Mädchen darüber springen, und dann ist eitel Kichern und Kvsen. Unfern germanischen Altvordern waren solche Feuer freilich eine ernstere Sache. Tas grausige Walten dunkler, dämonischer Mächte wollte man abwehren; eine reinigende, gesundmachendc Kraft sollte in der leuchtenden Flamme liegen. Das kirchliche Mittel alter verstand es, derartigen heidnischen Sitte» eine christ liche Deutung zu geben, und so ging denn die Rede von Johannes dem Täufer als dem „Erleuchter der Irren den". Gerade ihn hat die Kirche im Kalender besonders ausgezeichnet. Von allen Heiligen ist er der einzige, der neben Christus gewürdigt ward, seinen'Geburtstag ge feiert zu sehen; bei den übrigen Kalenderheiligen ist's stets der Todestag, um den es sich handelt. Man ersieht, welche Wertschätzung gerade der Vorläufer des Herrn erfuhr, der stille Held mit seinem bescheiden tapferen Gedankengange: Christus muß wachsen, ich aber muß ab nehmen! Selbstverleugnung um eines höheren, idealen Zweckes willen, eS ist ein seltenes Ding geworden. Und doch gchr's zuweilen nicht ab ohne persönliche Opfer, und seltsam: trotzdem, ja vielleicht eben deshalb, kann eine heitere Ruche ins Herz kommen, die doch auch ein Glück ist. Johannistag — eilt wogender Blütcntranm; ernste und freundlich aufrichtende Stimmen flüstern, nnd das Leben mit seiner Resignationsgcbärde, es kann doch so schön, so reich, so lebenswert in vielen 'Formen sein. Nützen wir's redlich aus! Noch ist die blühende, goldene Zeit, noch sind die Tage der Rosen! —k— — Eine interessante amtliche Statistik über den Bergbau im Königreiche Sachsen, die die letzten 20 Jahre umfaßt und mit dem Jahre 1911 endet, hat doS Königliche Bergamt zu Freiberg kürzlich fertig geskeKt
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