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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-08-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191208146
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120814
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-08
- Tag1912-08-14
- Monat1912-08
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1912
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Riesaer G Tageblatt «ttd Anxoigor (Llbrblatt mü> Archer). releg«muwAdwss« VtrnstnuchpeS» .ragedkatt'.Mssa. ^^444^^VH^44^ vlr.r». für die Kttnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrÜba. ' 188. Mittwoch, 14. August ISIS, ave«»S. SS. Johrg. La» Riesaer Tageblatt erschebU jede« Lag abend» mit AnSnahuie der Conn- und Festtags. LiertelMrlicher Br^ugSUrei» bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark KO Pfg., durch unsere Lrüger srei in» Hau» I Marl 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Marl 65 Psg., durch den Bricstrüger srei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monat»abonnrnien«S werden angenommen. Aurrigeu-Auuahme silr die Nummer de» Ausgabetages Li» vvtniitlag 9 Uhr ohne Ernähr. Preis siir die llringeipattene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. lLokalprei» 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Laris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Nach Mitteilung der Königlichen AmtShauptmannschast Oschatz ist in Mautitz die Mauls und Klauenseuche amtStterärztlich festgestellt worden. Für die sämtlichen link« der Elbe gelegenen Ortschaften de» Bezirk» der unterzetch. neten Königlichen AmtShauptmannschast treten die Bestimmungen in 8 168 der AuS- führungSvorschristen de» Bundesrat» zum Viehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Sette 83 flg.) — abgedruckt in Nr. 128 de» Riesaer Tage« blatte» vom 5. Juni 1912 — wieder in Kraft. Grotzenhain, den 13. August 1912. 1831 o L Königliche AmtShau-lmaunschaft. Da» Direktorium der ReichSverflcherungSanftalt für Angestellte hat unierm 20. Juni 1912 eine Anleitung über den Kreis der nach dem verficherung-gesetze für Ange stellte dorn 20. Dezember 1911 versicherten Personen herausgegeben, worauf die Beteiligten (Gemeindebehörden, Arbeitgeber, Angestellte) mit dem Bemerken hingewiesen werden, daß die Anleitung von der Verlagsbuchhandlung von Bernhard Paul in Berlin 8.^7. 48, Wilhelmstraße 22 » bezogen werden kann. (Einzelpreis 40 Pfg., 5 Stück 1,75 M., 10 Stück 3,25 M., 25 Stück 7,50 M., 50 Stück 14 M., 100 Stück 25 M.) Großenhain, am 12. August 1912. 1766 b F. Königliche Amtshaoptmauvschast. Versicherung für Angestellte. Nach dem BersicherungSgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 (ReichS- Gesetzbl. S. 989) sind von den versicherten Angestellten und ihren Arbeitgebern Vertrauens männer zu wählen. Diese Vertrauensmänner wählen Beisitzer für den BerwaltungSrat, die Rentenausschüsse, die Schiedsgerichte und das OberschiedSgertcht und können von der ReichSoerstcherungSanstall oder den-RrntenauSschüssen bei Erledigung ihrer Geschäfte zur Mitwirkung in Anspruch genommen werden. Sie sind also die Vertreter der Beteiligten bei der Ausführung und Handhabung beS BerstcherungSgesetze» für Angestellte. Die Wahlen der Vertrauensmänner werden voraussichtlich im Oktober d. IS. statt finden. Hierbei gilt als Ausweis für die versicherten Angestellten die BerstchrrungSkarte, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde ausgestellte Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten versicherten Angestellten. Die Versicherung», karten werden'von den Au«gabestellen der Angesteittrnversicherung für die versicherten Angestellten ausgestellt, insoweit sie nicht Mitglieder von Ersatzkassen sind. Voraussetzung für die Ausstellung der BerstchrrungSkarte ist, daß der versicherte Angestellte zuvor die Vordrucke einer Aufnahme« und Berflcherungikarte, welch« bet den Ausgabestellen unent geltlich erhältlich sind, ausgefüllt und der Ausgabestelle «tngereicht hat. Alle versicherten Augcstellten werden aufgefordert, sich schleunigst von der Ausgabestelle, in deren Bezirk sie beschäftigt find, »der von ihrem Arbeitgeber, sofern er im Besitze der Vordrucke ist, die Vordrucke einer Aufnahme- «ud einer verfichernngSkarte verabreiche« zu lasse« uud unter Einreichung der ausgefüllten Vordrucke bet der Ausgabestelle ihres veschüstigungsorts die Ausstellung der ver- ficherungskarte zu beantragen. Neber die Ausfüllung gibt die mit den Vordrucken anszuhündigende Belehrung Auskunft. Als Ausweis ist der Ausgabestelle der Steuerzettel nnd gegebenenfalls die Quittung»« karte der Invaliden« und Hinterbliebenenverstcherung vorzulegen. Versicherte Angestellte, welche bei den Wahlen nicht im Besitz einer Versicherung», karte sind, gehen ihres Wahlrecht« verlustig. Die Arbeitgeber, welche versicherte Angestellte beschäftigen, werden aufgefordert, bi» zur Wahl sich von der Gemeindebehörde eine Bescheinigung über die Zahl der von ihnen regelmäßig beschäftigten versicherten Angestellten ausstellen zu lasten. Ohne diese Bescheint« gung können sie zur Wahl nicht zugelaflen werden. Ausgabestellen sind für die Gemeinden und GutSbezirke die Herren Gemeinde- vorstiinde bez. GutSvorsteher. Großenhain, am 14. August 1912. — Die Königliche AmtShauvImauuschaft. Wir geben hiermit bekannt, daß Herr Assessor vi». iun. Walther Leipuitz von uns al» RatSaffeffor in Pflicht genommen worden ist. Der Rat der Stadt Riesa» am 14. August 1912. Rtg. Ocrtlichcs ««» Sächsisches. Riesa, 14. August 1912. —* Die Feldartillerie-Regimenter 32 und 68 verlosten morgen, den 15. d. M., früh die Garnison und rücken zu den Regiments« und Brigade-Uebungen, die in der AmtShauptmannschast Döbeln und Oschatz abge« halten werden, au». Sie werden wie folgt verquariisrt: Regiment 32: vom 15. August mittags bl» 24. August früh: Regt».«Stab und Stab 1. Abteilung in Mockritz, 1. Batterie in Tronitz, Zaschwitz und Bennewitz, 2. Batterie in Jeßnitz, Rittergut und Mockritz mit Jeßnitz, 3. Batterie in Sraumnttz mit Göldnitz und Pöllschütz, Stab 2. Abteilung in Kiebitz mit Pfarrsteina, 4. Batterie in Schrebitz mit Däbritz, 5. Batterie in Görlitz mit Döhlen und Schrebitz, 6. Batterie in Kiebitz mit Pfarrsteina. vom 24. August mittags bis 26. August früh: Regt».«Stab in Döbeln, Stab 1. Abteilung in Großbauchlitz, 1. Batterie in Nötschütz und Miera, 2. Batterie in Groß« bauchlitz, 3. Batterie in Technitz mit Bischofswiese und in Möckwttz, Stab 2. Abteilung in Döbeln, 4. Batterie in Zschackwitz und Zschäschütz, 5. Batterie in Oberranschütz, 6. Batterie in Eörmitz. vom 26. August mittag» bi» 27. August früh: RegtS.-Stab in Hof, Rittergut, Stab 1. Abteilung und 1. Batterie in Jahna mit Goldhausen und Binnewitz, 2. Batterie in Pulsttz, 3. Batterie in Salbitz mit Rochzahn und Weichteritz, Stab 2. Abteilung in Stauchitz, Rittergut, 4. Batterie in Hof, 5. und 6. Batterie in Stauchitz. Regiment 68: vom 15. August mittag» bi» 26. August früh: Regt».«Stab in Lüttewitz, Rittergut, Stab 1. Abteilung in Zschaitz, 1. Batterie in Zschaitz und Goselitz, 2. Batterie in Stmselwitz, 3. Batterie in Lüttewitz mit Baderltz und Mvbertitz, Stab 2. Abteilung in Mischütz, 4. Batterie in Gadewttz mit Döschütz und Redemitz, 5. Batterie in Ober« und Nieberzschvrnewitz und Obergoseln, 6. Batterie inGSrtttz. vom 26. August mittag» bi» 27. August früh: Regt».-Stab und Stab 1. und 2. Abteilung, 1. und 2. Batterie in Ostrau mit Gohrt«, S. Batterie in Ober« und Niederwutzschwitz, 4. Batterie in «uerschütz mit Dehmschütz, 5. Batterie in Schmarren und Tlanzschwitz, 6. Batterie in Hohenwufsen. — Am 20. August hatten di« Feldart Hegte. 32 und 68 ihr Scharfschießen im Gelände südw. Auerschütz' ab. — Am 27. August kehren sie wieder in die Garnison zuräch um an der Katserparade am 29. August teilzu nehmen. Am 80. August früh rücken st« zu den Brigade« Manöoern der 88. und 89. Infanterie-Brigade bei Ostrau und Waldheim au». —* Bor einer leider nicht allzu großen Zuhörerschaft gaben gestern abend die Kapelle de» hiesigen Pionier bataillon» und die Kapelle des Feldart.-RgtS. Nr. 68 im Etadtpark ein große» Doppelkonzert. Daß die Ver anstaltung nicht ganz den Besuch fand, den sie verdient hätte, lag gewiß daran, daß da» Publikum der herrschenden Wetterlage nicht recht traute. Bet günstigem Wetter hätte da» Konzert gewiß eine große Anziehungskraft. auSgeübt, gehörte doch — wenigsten» bisher — ein Doppelkonzert hier zu den Seltenheiten. Der Aufenthalt im Freien war gestern abend angenehmer, al» sich vermuten ließ, und wenn sich gegen Schluß de» Konzerte» die Abendkühle doch fühlbar machte, so konnte die» den gehabten Genuß de» Publikum» nicht beeinträchtigen. Hatten doch die Leiter der Kapellen sür den Abend ein Programm zusammen gestellt, wie es hier nur selten zur Vorführung gelangt. Der erste Teil der VortragSfolge wurde von Stücken au»- gefüllt, die bet dem großen Zapfenstreich in Dresden am 29. August zur Ausführung kommen, und zwar dem KrönungSmarsch au» „Die Folkunger" von Kretzschmer, der „Jphtgenta"-Ouoerture von Gluck, dem „Ambroflani- schen Lobgesang" von Voigt und Kriegsfanfaren und KönigSgebet au» „Lohengrin" von Wagner. Diese Stücke, ebenso die Ouvertüre zur Oper „Nebucadnezar" von Verdi und der Walzer „Wenn die Füßchen sie heben" von Gil bert gelangten unter der Leitung de» Herrn Musikmeister Himmler in elndruckSvollerund höchst lobenswerter Ausführung zur Darbietung. Die VortragSfolge enthielt noch ein« weitere Nummer au» dem bevorstehenden musikalisch-militärischen Schauspiel in Dresden, und zwar den Königsmarsch von R. Strauß, der unter Leitung de» Herrn Musikmeister» Otto in ansprechendster Form dargeboten wurde. Den Schluß de» Programm» bildete da» Garo'sche Schlachten gemälde» da» unter Musikmeister Otto» Leitung eine Be geisterung weckende Wiedergabe erfuhr. Nach jeder Dar bietung gespendeter lebhafter Beifall der Zuhörer war die DankeSquittung für den bereiteten Genuß. Mehrer« von der Musik zugegebene schneidige Märsche waren die Folge. Die hübsche Illumination de» Konzertplatze» und die am Schlüsse de» Schlachtenpotpourri» abgebrannten vuntfeuer trugen eben fall» dazu bet, die Befriedigung de» Publikum» über den Abend zu erhöhen. —* Am Hotel „Stern" veranstaltet morgen die Wo« nlerkapellc ein Extra-Konzert (Streichmusik) mit nachfolgendem Ball. (Siehe auch Anzeigenteil.) — Reue Vorschriften für denverkehr mit Kraftfahrzeugen orduet die Kreibhauptmannschaft Dresden für ihren Regterun-Söozirk «tt Ausnahme de» Stadtbezirks Dresden wie folgt an: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Kraftfahrzeuge bis zu 5,5 Tonnen Ge samtgewicht mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilo meter in der Stunde fahren. Diejenigen Wegestrecken innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometer in der Stunde ge fahren werden darf, sind durch Warnungstafeln gekenn zeichnet. Die KreiShauptmannschast weist noch ausdrücklich darauf hin, daß die Bunde»ratSverordnung vom 3. Februar 1910 über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen im 8 18 Ab satz 3 eine Reihe von Vorschriften sür besondere Fälle ent hält, in denen nur langsam und mit äußerster Vorsicht gefahren werden soll. Diese Vorschriften sind streng zu beachten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anord nungen werden nach den Strafoorschriften des Reichsgesetze» über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mat 1909 geahndet. —)-( Nach dem Gesetze über die LandeS-vrand - Versicherungsanstalt vom 1. Juli 1910 (8 78) sind Anmeldungen zur Gebäudeversicherung schrift- lich oder mündlich bei der unterzeichneten Verwaltung»- behörde anzubringen, und zwar in Städten mit der Revi dierten Gtädteordnung beim Stadtrate, in Städten mit der Städteordnung für mittlere und kleinere Städte bei dem Bürgermeister, in Landgemeinden und selbständigen Guts- bezirken bei der AmtShauptmannschast (8 4 Abs. 1). Der Gemeindeoorstand ist nur ausnahmsweise sür die Anmel dungen zuständig, wenn ihm das Ministerium der Innern die selbständige Erledigung der Geschäfte einer unteren Verwaltungsbehörde übertragen hat (8 4 Abs. 2). Gleich- wohl kommt e» in Landgemeinden häufig vor, daß die Gebäudeeigentümer die Anmeldungen, die Ihnen nach dem Gesetze (8 74) obliegen, auch dann bei dem Gemeindevor stande statt bet der zuständigen AmtShauptmannschast an bringen, wenn der Gemeindeoorstand mit der selbstständigen Erledigung der Geschäfte für die LandeSanstalt nicht be traut ist. Selbstverständlich kann er die Weitergabe der Anmeldungen an die AmtShauptmannschast übernehmen, verpflichtet aber ist er hierzu nicht, und die Versicherung und folglich auch die GntschädigungSpflicht der Lande»- anstatt beginnt in jedem Falle erst mit dem Eingang« der Anmeldung bet der zuständigen unteren Verwaltungsbe hörde (8 72 Abs. 1). Di« Abgabe der Anmeldung bei einer anderen Behörde, insbesondere bet einem Gemeinde vorstand, der nicht zugleich selbst die untere Verwaltungs behörde vertritt, hat diese Wirkung nicht, verabsäumt oder verzögert daher der Gemeindeoorstand einmal die Weitergabe der Anmeldung an die zuständige vehvrd», so kann der Eigentümer dadurch schwer geschädigt «erd«, da er beim Eintritt «ine» vrandfalle» für di« Gegenstand«,
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