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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-08-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191208248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120824
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120824
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-08
- Tag1912-08-24
- Monat1912-08
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1912
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««d A«x»tg»v MeblM mü> AaMger). Amtsötatt für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, da- Künigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, M - sowie den Gemeinderat GröVa. 1S7. Sonnabend, 24. August 1S12, abends. 6S. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheiat jede« Da« abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Blerteljährlichrr BrzagSprel« bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Tröger irrt in« Hau» I Mark LS Pfg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in« Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS ivrrden angenommen. Anzrigrn-Anuahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag v Nhr ohne Gewähr. Pret» für die kleingespaltene «3 ww breite KorpuSzeile 18 Pfg. (Lokalprei» 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raß.« bS. — Fü^ die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Die leere« Wagen fahren den Weisungen der Gendarmerie entsprechend auf da» Lurch Tafeln mit »der Inschrift auf weißem bez. rotem Untergrund al« „Wagenhatteplatz" bezw. „Autohalteplatz" bezeichnete südlich de« Laaerzauner gelegene Feld. Hier find für die Automobile und die mit Pferde« bespannten Wage« getrennte MlWK M de» TWkMWM WW am SS. August ISIS, vormittags 11 Uhr. 1. Dem Publikum ist an diesem Tage da» Betrete« des Truppenübungsplatzes autzdrhalb de« den Paradeplatz eingrenzenden Drahtzauner gestattet. Lribüuenbesucher dürfen den letzteren nur an der hierfür freigegebenen Stelle der Abendrothstraße passieren. Der Verkehr durch und i« Barackenlager bleibt untersagt, soweit nicht die In sasse« der im Lager ankommenden Sonderzuges in Frage kommen, die sich vom Bahn hofe au« durch die Kaiser-Wilhelm-Allee—König-Georg-Allee—Lor 2 nach der Tribüne zu begeben haben. Diese dürfen aber zu dem 2 so nachmittag» ab Lagerbahn zurück fahrenden Zuge da» Lager erst «ach der nachmtttagr 218 erfolgenden Abfahrt des König, ltchen Sonderzuger IV wieder betreten. Beim Passieren der Zugänge zur Rückfahrt ist die Sonder;ugkarte vorz»zeige». 2. Soweit die Zuschauer nicht die Tribünen aufsuchen, ist ihnen die Möglichkeit ge geben, die Parade vor» dem 1« der RSHe des GrenzwegS sich hinzieheuden Drahtzauue oder vom Wege Varackevlager-Lichtevsee aus anzusehen. Tribüuenkarteu können noch am Gabelpunkte der Exerzierplatz- und Abendrothstraße bet Eingang 11 gelöst werden. 3. Er ist für da» Publikum weder innerhalb des Drahtzaunes noch auf dem unter 2 Abs. I gedachten Terrain vorgesehen, vom Wagen aus oder zu Pferde zuzuseheu. 4. Der Zugang ««d die Zufahrt zum Paradefeld bez. zur Tribüne erfolgen für daß Publikum rmr a»f der Exerzierplatzstratze, welche sich nördlich an die vom Nordweftende de» Dorfes Zeithain nach dem Baracken lager führende Straße — Abendrothstraße — anschließt und in welche der Buchertellweg etnmündet. Wagen- und Automobilinfassen, die die Parade außerhalb de» DrahtzauneS an- sehen wollen bezw. von denen keiner im Besitze von Tribünenkarten ist, müsse» zunächst auf den in der RSHe des vuchertellweges befindlichen Wagenhalteplatz für Richt- tribünenhesucher fahren und können erst auf diesem avssteiqen. Für diejenigen, die sich in Begleitung fahrender Trtbünenkartenivhaber befinden, die Karte etwa verloren oder -ine solche noch nicht gelöst haben, ist die Möglichkeit gegeben, sich an die bei der Tribüne befindliche AuSkunftSstellx zu wenden. Die Exerzierplatzstratze wird gewonnen — zu vergleichen die in vorliegender Nummer auf Seite 2 befindliche Skizze —: ») »on Riesa her über die Riesaer Slbbrücke, Röderau und auf der Len Nordwest. au«gang im Dorfe Zeithain berührenden Abendrothstraße, i>) von den Ortschaften westlich der Berliner Bah« auf dem Wege GohliS-Zeithain und dem Buchertellweg, o) von den Ortschaften nördlich bez. östlich deS Paradeplatzes auf dem Wege Lichtensee-GohliS-Buchertellweg, ä) von den Ortschaften südlich und östlich Lex Straße Riesa-Röderau-Abendroih- straße über Slaubitz-Zeithain und Abendrothstraße. Die unter » genannle Verbindung steht für den Verkehr in der Richtung «ach dem TrappeuübnngSPlatze lediglich dem Publikum «ud zwar zeitlich uneinge- fchrSukt zur Verfügung, deren Benutzung ist daher vor allem zu empfehlen. Die übrigen ZugangSstraßen und zwar soweit sie iunerhalb des Raumes liegen, der begrenzt wird von der Linie: Bahnhof Jacobs- thal — Bahnhof Röderau — Dorf Zeithain — Bahnhof Wülknitz und der Straße vom Bahnhof Wülknitz nach Bahnhof JacobSthal, find von A30 Uhr vormittags ab für sSmtltche« Verkehr freigegeben. Gesperrt ist durch de« Drahtzauu für den Durchgangsverkehr die Eraushaarstraße, der Zetthain-Lichteuseer Kommunikationsweg (östliche Zeit- hatnerstraße), die «Alte Salzstraße", der Gtaubitzer Weg und der Pyramiden-Weg. Für den Rückweg wird dem Publikum der unter L genannte Stratzenzug, soweit es diesen benutzen kann, ebenfalls empfohlen, da er zurzeit der Rückfahrt durch Trappens Märsche »tcht i« Anspruch genommen wird. 5. Lom Buchertellweg ab nach dem Paradefeld zu hat der Verkehr die für Automobile, Wage« und Futzgöuger nebeneinanderherlaufenden Zugangswege streng etnzuhalten. Automobile und Wage» haben vom Buchertellweg ab ein Surstechen — auf der zugewiesenen getrennten Fahrbahn — zu vermeiden bez. auf Erfordern der Gendarmerie Reihe zu halten. Da« Letztere hat vom DorfauSgang« Zeithain bi» zum Buchertellweg auf alle Fälle zu geschehen. Die Jusaffen der Geführte müsse« vom Dorfe Zetthat« ab die Trtbüueukarte berett halte», um sich auf Verlangen durch vorzetge« derselben ohne Verzug al» Trtbüueubesncher legitimiere« z« kö«»eu. 6. ' Für die Wage«, welche Besitzer voa Tribüaeakarte« bringen, werden beim A«»stetge« der Jusaffen, woranf diese besoudrrS hiugewtese« werde», je S Karte» mit gleichlautender Nummer — ein« für den Kutscher und eine für den Wagenbesttzer — au»g»g,b«n. Der Kutscher hat die Nummerkarte an der rechte» Sette de» Hute» oder an der rechte« vr»stsette sichtbar zu tragen. Haltestellen und auf diesen wieder getrennte, mit Nummern bezeichnete Abteile vorgesehen. Die Wagen werden in den dem Lager zunächst befindlichen Abteilen untergebracht und zur Abfahrt nach Osten zu aufgestellt, die Automobile so, daß sie nach Westen zu abfahren. Wasser zum Genuß für Menschen und Tränken der Pferde ist auf dem Wagen halteplatze vorhanden, ebenso auch die Möglichkeit, Erfrischungen zu erhallen. 7. Da» Fahren auf Fahrrüdera ist auf der Abendrothstraße nur vis zum Buchers tellweg gestattet. Hier und in der Nähe der Sandgrube am Grenzweg — flehe Punkt 2 — ist die Möglichkeit gegeben, die Rüder — gegen 20 Pf. Entgeld — einzustelle». Bei der Rückfahrt auf der Abendrothstraße dürfen die Räder erst Vot» Buchertellweg an bestiegen werden. 8. Die Abfahrt der Wagen und Automobile erfolgt vom Wagenhalteplatz au»,' wohin sich die Wageninsassen nach der Parade zu Fuß begeben müssen, in der Richtung wie sie stehen, nach dem Punkte, wo die Abendrothstraße in die Exerzierplatzstratze einmündet. Die Abfahrt der Wagen darf «icht eher erfolge», als dies gestattet ist. Die Wagen haben, je nach den Weisungen der Gendarmerie, Reihe z« hatten. 9. Die Benutzung der Kriegsbrücken ist für den Zivtloerkehr ausgeschloffen. 10. Am Paradetage werden von früh 6 Uhr an bis nachmittag- 3 Uhr Viererzüge in Privatbefitz, Lastautomobile und Motorfahrräder auf den vorgenannten Zugangs straßen überhaupt nicht, Leiterwagen und Planwagen nur bis zum Nordwestende de» Dorfes Zeithain zugelassen — vgl. Punkt 2 Abs. 2. 11. Bezüglich des Wageuverkehrs wird auf die Bekanntmachung der Königlichen Amts hauptmannschaft Großenhain vom 7. August 1897 — 6 2733 —, wonach sich aller Vers kehr recht- zu halten hat, verwiesen. Es ist rechts anszuweiche«, gegebenenfalls link- vorzufahreu. 12. ' Für die Sitz- und Stehtribüneu ist da» Rauchen und das Aufspannen von Schirmen Verbote». Die hervorstehende« Spitze« der Hutnadeln sind durch aufzu- steckende Hülsen zu sichern. Für die Sitztribüue ist das Stehe« auf der Tribüne selbst und da» Stehens bleibe» auf den Gänge» nicht gestattet. Trtukwaffer befindet sich in der Nähe der Tribüne. Den Tribünenbesuchern ist die Möglichkeit geboten, sonstige Erfrischungen — Getränke, Imbiß — zu erhalten. Sauttütspersoue« stehen zur Verfügung. Standorte sind kenntlich gemacht. Die Rottreppen auf der Tribüne sind nur im Falle der Gefahr und nach Schluß der Parade zu benutzen. Den Auorduuuge» der Gendarmerie sowie der Militür- und Zivilpersonen, welche zum Plätzeanweisen auf der Tribüne usw. bestimmt sind, ist Folge zu leiste». Diese Zivilpersonen tragen eine weiß-grüne Armbinde. 13. Da» Ausstellen von Tische», Stühlen, Bänken, Gerüsten «ud dergleichen — zwecks Ausnahme Schaulustiger — längs des Drahtzauurs, sowie das Klettern auf den Lagerzaun ist verboten. 14. Da« Feilbiele» bez. verkanfen von Ware» und Gegenstände» am Paradetage auf den Zugangswegen zum Paradefelde und auf diesem selbst, ist nur denjenigen Per sonen gestaltet, die hierzu die Genehmigung der «uterzeichueteu Amtshanptmanus schäft haben. 15. Schon aus verkehr»polizeilichen Rücksichten wird das Aussteller» sogenannter flies geuder Büfetts auf den Straßen und in der Umgebung des Truppenübungsplatzes aus drücklich untersagt. Das AuSschäuken von vier, Wein, Spirituosen und anderen Getränken daselbst ist im übrigen nur denjenigen gestaltet, welche von der unterzeichneten Amtshauptmannschast hierzu besondere Genehmigung erhalten haben. 16. Noch wird darauf hingewiesen, daß ein frühes Eintreffen auf dem Paradeplatze im Interesse der Zuschauer selbst liegt, da sie so ein besseres Fortkommen haben untz auch die Truppen anmarschieren sehen. 17. Den Weisung«» der Gevdarmerie und der Mtlitürpostr» ist unweigerlich Folge zu leisten. 18. Zuwiderhandlungen gegen obige Anordnungen werden, soweit nicht nach reich«- oder lande-polizeilichen Vorschristen — Z 147* der ReichSgewerbeordnung, 8 360** R. Str. G. B. — eine höhere Straf« etnzutreten hat, nach 8 366*° de« ReichSstrafgesetz» buch» mit Geldstrafe bis z« 6« M. oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, am 18. August 1912. Königliche «mtShanptmannschast. Anzeige« aller Art MiMAe beste LeckeitW.
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