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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191208269
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120826
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-08
- Tag1912-08-26
- Monat1912-08
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1912
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Riesaer O Tageblatt Montag, SS. August ISIS, abruvs S5. Jahrg. » 2. erst kurz vorher angesagt werden S. Monat bi» L 11/11. .4- Kjs! M' W! Befugnisse <1 W LOMlch m N., 2k. M 28. A«B 1812 betreffend. Anläßlich der in der Zeit vom 27. bis zum 30. August 1912 in der Stadt Riesa und Umgebung stattfindenden Berquarlierung von Truppen, sowie mit Rücksicht auf den durch die Kaiserparade zu erwartenden Fremdenverkehr wird auf Grund der §8 139 v, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 4, Satz 2 und 139 k, Absatz 4, Satz 2 der Reichsgewerbe- Ordnung gestattet, am 27., 28. und 29. August 1912 die offene» Berkaufsstcllen für den geschäft lichen Verkehr bis abends 10 Uhr »ffru zu Halle». Der Rat der Stadt Riesa, am 20. August 1912. Glh. * Oertliches und Sächsisches. Riesa, 26. August 1S12. —* Heute Hasen di« Quartiermacher der morgen in Riesa zur Einquartierung kommenden Truppen hier ein. Zur Berquartterung kommen morgen in Riesa folgende Brigade«, Regiments- und BataillonS-Stäbe: der 48. In fanterie-Brigade, der 88. Jnfanterte-Vrtgade, der 89. In fanterie-Brigade, de« Infanterie-Regiment« 106, de« In fanterie-Regiment» 107, de« Infanterie-Regiment« 18S, de« 2. Bataillon« Infanterie-Regiment» 106 und de« 1. Ba taillon« Infanterie-Regiment« ISS, ferner da« 1. Bataillon Infanterie-Regiment« 106, die 8. Kompagnie Infanterie- Regiment« 106, 1., 2. und S. Bataillon Infanterie-Regi ment« 107, S. Kompagnie de» Infanterie-Regiment« 181, S. Bataillon Infanterie-Regiment« 181, 1., 2., S. und »/, 4. Kompagnie Infanterie-Regiment« ISS, 1. und 2. Kam- pagute Infanterie-Regiment» 1S4. Jn»gesamt werden von Morgen ab hier unlergebrachl 470 Offiziere, 5000 Mann- schafft» uckdUutmMziere Und 100 Pfmde. Dar Eintreffen Freibank Grödel. Morgen DftuStag von früh 7 Uhr ab kommt das Fleisch eine» junge» fette« SchweiUkS zum Preise von 50 Pfg pro */z ^8 in rohem Zustande zum Verkauf. Der Semeiudevorstand. Kaisermanöver 1912. 1, Die Uebungen de» Katsermanüoer« beginnen am S. September und euden am 13. oder 14. September. In der Regel werden sämtliche Truppen biwakiere». Nur die höheren Stäbe, ein Teil der Kavallerie, die Nachrichtentruppen und die beiden Unteroffizierschulen werden allabendlich enge Quartiere in Anspruch nehmen, am Abend nach Schluß de« Kaisermanöoer« auch die gesamte Kavallerie und Feldarttllerle. Nur bei besonder« ungünstigem Wetter werden auch die Fußtruppen enge Quartiere beziehen. » Die engen Quartiere werden wie immer erst kurz vorher angesagt werden können. Die festgestellte BelegungSsähigkett der Gemeinden soll dabet jedoch nicht überschritten werden. Die Verpflegung von Mann nnd Pferd wird bi« auf geringe Ausnahmen durch die Militärverwaltung sichergestellt werden. Infolgedessen sind im Manövergelände große Ankäufe an Heu, Futter- und Lagerstroh, Kartoffeln und Holz zu erwarte». Die Truppen, (auch die Offiziere) haben im e»ge» Quartier nur Anspruch auf Unterkunft unter Dach und Fach (Mannschaften auf einer Lagerstätte von frischem Stroh) und auf Mitbenutzung der Kochherde, sowie für die Pferde auf Schutz gegen Wind und Wetter. Wenn in einzelnen Gehöften und Quartieren geschloffene In fanterie-Truppenteile untergebracht werde», wird bei mangelnden Kochgelegenheiten durch die Feldküchen der Truppen Aulhilfe geschaffen werden. Die Truppen sind angewiesen, sich lm engen Quartier größter Rücksicht gegen di« Bewohner zu befleißigen. Andererseits wird angesichts der außerordentlich großen Anstreagungeu, decken sich di« Truppen in einem Kaisermanöoer zu unterziehen haben, die Bitte und Erwartung ausgesprochen, daß sie bet der Bevölkerung Entgegenkommen und Wohlwollen finden werden. 5. Keuutlich zu mache« sind: a. durch Stangen mit schwarze« Flagge» alle Stellen, deren Betreten mit Gefahr verbunden ist, z. B. steile Abfälle, Sümpfe, Grubengelände, Orte an denen da« Baden gefährlich ist. Das Gleiche gilt für Grundstücke, die nach 8 11 der NaturalleistungSgesetzeS überhaupt nicht betreten werden dürfen (Gärten, Park anlagen, Holzschonungen, Versuchsfelder von landwirtschaftlicher? Lehranstalten und Versuchsstationen), insofern sie nicht ohne weitere« als solche zu erkennen sind. So weit möglich, sind solche Stellen überdies durch Strohseile abzusperren; d. durch Stangen mit Strohwische« nur die vorzugsweise zu schonenden Ländereien, durch deren Betreten außergewöhnlich hohe Kosten für Flurschäden ent- stehen, wie Saatrüben-, Samenklee-, Zwiebel-, Zichorien-, Spargel- und Erdbeerfelder (da« häufig übliche AuSstecken von Strohwischen auch auf anderen Feldern Macht bei großer Zahl solcher Stangen die ganze Maßregel unwirksam); v. durch Stangen mit Draiuröhre« oder mit kleineren Tafeln, welche die Aufschrift „Drainiert- tragen, drainierte Felder. 6. Alle Gerätschaften, die Unglücksfälle verursachen können, wie Pflüge, Eggen, Walzen, Sensen usw. find für die Zeit der Uebungen von den Feldern, Wiesen und Wegen zu entfernen und in den Gehöften unterzubringen. 7. Die Eigentümer von Vieh werden darauf hingewiesen, daß sie auf die Sicherung und Beaufsichtigung der weidenden Tiere während der Manövertage besonder» bedacht sein müssen. 8. Die Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, falls die öffentlichen Brunnen und Tränken nicht auSretchen, die Truppen zur Mitbenutzung ihrer Brunnen und Tränken zuzu lassen, auch wenn zu diesem Zwecke Wirtschaft«- und Hofräume betreten werden müssen, anderseits sind Pumpbrunnen, deren Wasser von früher her verdächtig ist oder die sonst nicht einwandfreie« Trinkwaffer liefern, mit einer deutlichen, weithin sichtbaren und WitterungSeinflüffen standhaltenden Bezeichnung, wie z. v. „Als Trinkwaffer verboten!" zu versehen, wenn sie nicht während der Dauer der größeren Uebungen völlig geschloffen werden. Ferner sind die Besitzer von Schmiede« verpflichtet, den Truppen die Mit benutzung der Schmieden gegen angemessene Vergütung zu gestatten. 9. Für Flurschäden, die durch dar Publikum verursacht werden, ist derjenige haftbar, der sie herbeiführt.' Solche Schäden werden au« öffentlichen Mitteln nicht vergütet. und Anzeiger (Elbeblau Mtd Aryriger). «egrammMdwff« ßH vemwwchsftll, Ta««» « t Rt«s» für die König!. AmtShaupünannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. der Truppen ist hier im Laufe des BormittagS zu erwarten. Außerdem kehren morgen die hiesigen Feldarttllerie-Regi- meuter Nr. 32 und 68 wieder in die Garnison zurück. Unsere Stadt fleht somit in den nächsten Tagen voll und ganz im Zeichen de« „Kriege» im Frieden". Der Einmarsch der Truppen wird manchen spannenden Moment zeitigen und besonders die Herzen unserer Schuljugend höher schlagen lassen. Möge da« gute Einvernehmen, da« stet« zwischen Einwohnerschaft und Garnison in Riesa geherrscht hat, auch bet der bevorstehenden Einquartierung -obwalten, damit unsere Manöoergäste sich stet» gern unserer Stadt und ihrer Bewohnerschaft erinnern. —* Wie un» mitgeteilt wird, ist in letzter Zeit hier ein Mann aufgetreten, der bei katholischen Einwohnern eine an geblich vom „Germania"-Verlag in Berlin herauSgegebene und von mehreren Bischöfen empfohlene katholische Bibel zum Kauf angeboten hat. Der Mann hat sich bei seinem Rundgange vom Kirchner der hiesigen katholischen Gemeinde begleiten lassm, wahrscheinlich um bei den von ihm besuchten Person« den Anschein zu erwtcken, al» werde der Ankauf der Bibel vom hiesigen katholischen Geistlichen empfohlen. Die Bibel soll 16 Mk. kosten und die Personen, die sich zu einem Kauf haben überreden lassen, mußten- Aniahlungen von 1 Mk. bis 5 Mk. leisten. Es sei hiermit zur Vorsicht geraten und empfohlen, Erkundigungen einzuziehen, ehe der Kauf erfolgt. —* Bon der Elbe. Der Wasserstand hat sich tn der BerichtSwoche wenig geändert; war derselbe in den ersten Tagen langsam zurückgegangen, so bewirkten die zum Wochenschluß verstärkt einsetzenden Niederschläge ein be trächtliche« Stetgen de« Elbspiegel». Für die gegenwärtige Geschäftslage auf der Elbe sind die günstigen Waffrrverhältntfle durchaus nicht sörderlich. Da« Ladungs angebot bleibt nach wie vor gering und da di« Fahr zeuge fast ihr« ganze Ladefähigkeit auSnützen können, so sind viele Schiffer vor der Hand -um Frier« verurteilt. Der Verkehr an dev hiesigen Umschlagsplätzen hat in der vergangenen Woche keinerlei Belebung erfahren. Die Stückgutankünfte im Hafen bewegftn sich 1« «gm Grenzen, doch waren sie imwerhi«. «gch so, dsckMlM 1S8 La« Riesaer Tageblatt erschrtat jede« Laa abend« mit «»«nähme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher vezutzSprei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träger tret tn« Hau» I Mark 68 Psg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 68 Pfg., durch den Briestrüger frei ins Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonatdabonnementS »-erden angenommen. Auiritut-Auuehme für die Rümmer de» Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Gewahr. Preis sür di« kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzrUe 18 Psg. (Lokalprri» 12 Psg.) Zeitraubender und . tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag »0» Langer L Winterlich in Riesa. — GeschastSstellr: Goethrstraße 89. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. W 10. Prtvatfnhrwerke haben im Manöoergelände auf allen Straßen und Wegen sich stets schürf rechts zu halten. Eie dürfen nicht nebeneinander fahren oder halten. Prtvatkraftwageu und Motorräder dürfen auf Straßen, die mit Msrfchkol»«ne« besetzt sind, übe'rhautz) nicht verkehren. 11. Der Gendarmerie bletÜt vorbehalten, auf stark belasteten Straßen und tn der Nähe der GefechtSselder da« Radfahren und das Fahren mit Motorrädern zu untersagen. 12. Alle Fahrzeuge haben zur Verhütung von Unglücksfällen außer den Borderlaternen auch eine Schlutzlaterne zu führen. Die« gilt auch für Manöoervorspannwagen auf dem Wege zum GestellungSort und nach der Entlassung auf der Heimfahrt. 13. Das bei der Umgebung Ihrer Majestäten de« Kaiser« und de« König« befindliche Gendarmerie-Kommando hat die strenge Anweisung, di« Aussicht unbedingt frei zu halten. Dem begreiflichen Wunsche der Zuschauer, die Majestäten zu sehen, soll dabet nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. 14. Oftmals drängt sich die Bevölkerung auch auf den Stellen, namentlich auf Höhen zügen zusammen, unter deren Schutz sich Truppen verdeckt bereitstellen und entwickeln. Hierdurch werden bei der Gegenpartei Irrtümer heroorgerufen oder die Absichten der Truppen vorzeitig verraten. Die Gendarmerie hat Befehl, die Zuschauer von solchen Punkten wegzuweisen. 15. Für UnglückSsälle, di« durch unerlaubte Annäherung an die Truppen und die Luft fahrzeuge entstehen, übernimmt die Militärverwaltung keine Verantwortung. 16. Im Manöver werden zahlreiche Feldserusprechleituagen gelegt, deren Drähte an Stangen oder Bäumen befestigt sind oder auch auf dem Erdboden hinlaufen. Wer vorsätzlich solche Anlagen beschädigt oder daran Veränderungen vornimmt, wird nach 8 317 -es Rrtchsftrafgesetzbuchs mit Gefängnis von einem zu 3 Jahren bestraft; im Falle der Fahrlässigkeit trifft ihn nach 8 318 Strafgesetz buch» GrflkygUi» LiS'zu einem Jahr« oder Geldstrafe bi« zu 900 M. . ... 17. Den Anordnungen der Gendarmerie ist unbedingt Folge zu leisten. 18. Den militärischen AufsichtSorganen (Feldgendarmen) stehen die gleichen zu wie der Gendarmerie. Ihren Weisungen ist ebenfalls unweigerlich zu entsprechen. 19. Wer den Vorschriften dieser Bekanntmachung -uwiderhandelt, wird, soweit nicht andere Strafbestimmungen Platzgreifen, mit Geld bis zu 150 M. oder mit Hsft bi« zu 14 Tagen bestraft. Königliche Amtshauptmaunschaft Grossenhain, am 15. August 1912. s , In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schankwirt« und Fuhrwerks besitzer« Qtto Robert Lamm in Nünchritz ist zur Abnahme der Schlußrechnung de« Verwalter«, zur Erhebung von Einwendungen gegen da» SchlußoerzeichniS der bet der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren BermögenSstücke der Schlusstermin auf den 23. September 1912, vormittags 10 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 24. August 1912. Königliches Amtsgericht.
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