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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-09-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191209052
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120905
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-09
- Tag1912-09-05
- Monat1912-09
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.09.1912
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DeuerrStag, 5 Setztember ISIS, avee»s. I? S07. SS. Jahr«. ««d A«r»kgr» (EMM rmd Aryüzn-. ,»V.. Kmtsötatt für die Könkgl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeknderat Gröba, La» Siiesarr Tageblatt rrschriat je»« La« abend» mit «»»nähme der Sonn» und Festtage. BierteljShrlicher Be»a«»»r«t» bei Abholung in der ExpedlUon in Riesa I Mark 50 Pfg., durch unser« TrSger ini in» Hau» 1 Mark SV Psg., dei Abholung am LLalter der kaiserl. PostanstaUen 1 Mark SV Pfg.. durch de» Briestrilger irrt in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. A»rei»e»««»,h», sür die Rümmer de» Au»gabr«oge» bi» vormittag v Uhr ohne Bewähr. Prel» für di» Neingespaltrne »3 ww breit« «orpukzelle IS Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Perlag von Langer L Winterlich in Riesa. — BrschilMtrlle: Goethestratz, VS. — FLr die Redaktion verantwortlich: Arthur Hllhnrl in Riesa. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen der unterzeichneten Königlichen LmtShauptmaunschast vom 8. Dezember 189l, vom 7. Lugust 1897, ferner auf die Ein- schärfungeu dieser Bekanntmachungen vom 8., 14. und 15. Lugust d. I. wird erneut darauf hingewiesen, daß aller Fährverkehr auf öffentlichen Wegen sich stet» tunlichst recht- zu halten hat. E» ist recht- ausznweichev, links -orzufahreu. weiter find bet ein tretend,r Dunkelheit alle auf Strotzen und Wegen befindlichen Fuhrwerke, Lütomobtle, Fahrräder pp. vorschrlft»mäßtg zu beleitchte« und zwar während de» Kaisermanöoer» in der in Punkt 12 der Bekanntmachung vom 15. August 1912 vorgeschriebenen Weise. Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich zur Bestrafung gezogen werden. Großenhain, am 5. September 1912. 485 x v.Königliche Amt-bausttmanuschaft.— Im Auktton»lokal hier sollen Sonnabend, -en 7. September 1918, Norm. 11 Uhr, ei« Walzen-Orchestriou mit drei Walzen gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 39. Sugust 1912. Der Gericht-Vollzieher -e- König!. Amtsgerichts. vom 1. Oktober I. ab sollen auf ein Jahr die für den Küchen- nnb Kantinen bedarf erforderlichen waren alb: Lob I Materialwaren, - II Bäckerwaren, - III Molkereiprodukte, » IV Wurstwaren, nur für den Kantinenbedarf, » V Kartoffeln, auf ein halbe» Jahr, - VI Grünwaren, - vergeben werben. Di« Lieferungsbedingungen sowie der monatliche verbrauch können im Geschäfts zimmer der Zentral-verkaufSstell« eingesehen werden. Preisangebote mit entspr. Aufschrift und Warenproben find bi» 18. September hei -er Z. V. St. abzugeben. 3. Fel-artillerir-Regiment Rr. 38. * vertliches Mw Sächsisches. Riesa, 5. September 1912. — Se. Mas. der Kaiser wird am 9. September auf dem Bahnhöfe in CoSwig mit König Friedrich August zusammentreffen, von wo au» sich die beiden Monarchen gemeinsam in da» Manöoergelände begeben werden. Während der Manövertage wird der Kaistr jn Baracken übernachten. " ' —* Ausdie morgen Freitag abend 7 Uhr am Technikum stattfindend« Feuerlöschprobe mit dem Schnell-Feuer löscher „Handy- sei hiermit hingewiestn. (Siehe Inserat in vorliegender Nummer.) —* E» wird unS geschrieben: Sine Kriegsmarine- Ausstellung wird augenblicklich in Riesa vorbereitet. DaS Verständnis sür unser« Flotte, von der sicherlich «inst noch Deutschlands Zukunft abhängen wird, zu fördern und dadurch da» Jutereff« de» deutschen Volke» sür da» See wesen zu heben, ist der Zweck dieser Ausstellung, die von Herrn Kapitänleutnant d. R. Mumm i« Oldenburg zu sammengestellt ist und in geschloffener Kett« in fast allen größeren Städte» Mittel» und Süddeutschland» unter Leitung ehemaliger Mariner veranstaltet wird. Die Aus stellung, deren Oberleitung sich in den Händen der g«. nannten Herrn Mumm befindet, und die von allen Militär- und Zivtlbehörden die weitgehendste Unterstützung erfährt, erweist sich al» außerordentlich anziehend, da« zeigt der Besuch, der überall sehr stark ist. Sammlungen von ethno graphischen Gegenständen, von Kulturerzeugniflen und Mineralien au» unseren Kolonien sind mit der Ausstellung verbunden. — Der verband deutscher Schuhwarenhändler, der vom 1. bi- 3. d. M. in München seine diesjährige General versammlung abhtrlt, hat einer Mitteilung von „Schuh und Leder" zusolge einstimmig anerkannt, daß eine Gr- Höhung der Verkaufspreise für Schuhwaren eintreten muß. Die erhöhten Preis« der Rohmaterialien, die Steigerung der Produktionskosten, der Spesen im Detail handel, sowie der Kosten der Lebenshaltung erzwingen «in« entsprechend« Preiserhöhung, die auch im Interesse de» konsumierenden Publikum» konsequent durchgeführt werden muß, da ein verkauf zu den bisherigen Preisen nur auf Kosten der Qualität ermöglicht werden kann. — Die sächsischen Ministerien haben folgende Ver ordnung erlafsen: „Sämtliche sächsischen Staatskassen «erden hiermit angewiesen, hie Banknoten der Bayerischen Notenbank in München, der württembergischen Notenbank in Stuttgart und der Badischen Bank in Mannheim insoweit In Zahlung zu nehmen, al» dl« Bannlttek und die ZahlungSbedürfniffe der Kasse da» HerauSgebrn de» Überschüsse» über den geschuldeten Betrag gestatten. Insoweit derartig« Noten nicht an Privatpersonen wieder tu Zahlung gegeben oder bei Banke« kostenlos ein gewechselt werd« könne«, find sie bei der nächstgelegrnrn GiseubahnstationSkaffe umzutauschen. Letztere Kaffen haben die Banknoten d« zuständigen Samnulftelle oder der Hauptlass« der StaatSeisenbahnen -uzuführeu." - DieHandel-kammer Dresden hielt gestern vormittag «tu« öffentliche Sitzung ab. Beim Ministerium öe» Jauern ist oeautragt worden, im Butterkletnhandel di« Abgabe von geformten Stücken in geringeren Gewichten al» V, Mund zvzulaffen. Der 5. ««»schuß beschloß nach den «gestellte» Griaittluu»«, di« Zulassung von V.-Pfund- SGckzg. lywie mgtter zu befürwort«, auch -en Handel mit Portionsstücken frelzugeben. Bi» zu einer gesetzlichen Re gelung in diesem Sinne möchte bei Verstößen gegen die geltende Verordnung Nachsicht geübt werden. — Der Deutsch« HandelStag ersuchte di» Handelskammern, dahin zu wirken, daß die Reklame-Interessenten aufdringliche und geschmacklose Reklame vermeiden und die Behörden berechtigte und maßvolle Reklame nicht unterdrücken. Auf Beschluß de» 5. Au»schufle» soll di« KreiShauptmannschaft Dresden ersucht werden, die von der Kammer für da» Rekursverfahren nach dem Gesetze gegen die Verunstaltung von Stadt und Land vorgeschlagenen Sachverständigen auch in Reklame fragen ausgiebig zu hören. — Auf Beschluß de» 4. Aus schusses soll entsprechend einem Ersuchen der Handelskammer Leipzig beim Ministerium befürwortet werden, daß aus gelassener Bienenhonig einheitlich nach dem Rohgewicht mit 12 Prozent Taraoergütung verzollt wird. — Die Auf forderung de» Deutschen Handelslager zur Aussprache über die Erweiterung de» Sxpreßgutverkehr» (Zulassung von beschleunigtem Expreßgut gegen erhöhte Gebühr) betraf da» Referat de» Kommerzienrats Marwitz. Einstimmig wurde folgendes AuSschußgutachten angenommen: „Im Bereiche der sächsischen StaatSeisenbahnen besteht kein Bedürfnis für die Zulassung von sogen, beschleunigten Expreßgut. Ebensowenig kann die Berechtigung eine» besonderen höheren Frachtsatzes für dieses sogenannte beschleunigte Expreßgut anerkannt werden. Es ist aber dahin zu wirken, daß die übrigen deutschen Eisenbahnverwaltungen, soweit die» noch nicht geschehen ist, nach dem Beispiele Sachsen» den Expreß- gutverkehr umgestalten. Zu wünschen ist auch, daß etnhett- lich für da» ganze deutsche Eisenbahnnetz in den Kurs büchern die Züge und Stationen kenntlich gemacht werde«, die vom Gxpreßgutverkehr ausgeschlossen find." — Die Aufforderung de» Deutschen Handelslager, Auskunft zu geben, ob die Mißstände im Handel mit Seife in Riegel form noch bestehen und ob der verkauf dieser Seife nur in bestimmten Gewichtseinheiten zug,lassen werden soll, lag dem Referate des Kammermttglted» vaeßler zugrunde. Ein stimmig stellte die Kammer fest, daß der schon früher ge rügte Mißstand im Srtfenhandel, Haushaltseife in Riegeln zu Mindergewichten zu verkaufen, fortbesteht. «u» diesem Grunde befürwortet die Kammer, daß «ine Bundesrat». Verordnung erlassen werden möge, wonach HauShaltsetfe in Riegeln nur in Gewichtseinheiten von 100, 125, 250, 500, 750 und 1000 Gramm verkauft werden darf. — Damit schloß die öffentliche Sitzung; «ine geheime schloß sich an. —* Jn»gesamt gehören dem verbände der Rabatt sparvereine Deutschland» im vezirke der Handels kammer Dresden 29 Vereine mit 2767 Sinzelmilgltedern an. Der Rabattsatz ist einheitlich 5 Prozent, nur der Ra battsparverein Meißen gibt mit Rücksicht auf den Wett bewerb de» dortigen Konsumverein» auf Kolonial- und Backwaren 10 Proz. Bei allen Vereinen zusammen wurden an Rabatt rund 1*/. Million Mark ausgezahlt. Darau» er gibt fich rechnerisch ein Gesamtumsatz von etwa 25 Mil lionen Mark. Interessant ist ein vergleich dies« Statistik der Rabattsparvereine mit der Konsumverein»statistik, weil die Tätigkeit der Rabattsparverein« in der Hauptsache gegen die Konsumvereine gerichtet ist. Der Gesamtumsatz der Konsumvereine de» Dr«»dner Handelskammer bezirk» (soweit sie dem verbände der sächsischen Konsumverein« angehören) belief sich, wie im neuesten Heft der Mitteilungen der Handelskammer Dresden mitgttrilt wird, auf annähernd 29 Millionen Mark, während an di« Genossen rund 2*/, Millionen Mark auf eingekaufte Waren zurückoergütet wurden. Bemerkenswert ist, daß in Meißen und Pot- schoppel, den Sitzen sehr starker Konsumvereine, auch die Rabattsparvereine am stärksten find. — Am 29. August abends wurde auf dem Theater, platze in Dresden ein Taschendieb abgefaßt, der einem Fabrikbesitzer die Börse mit mehreren 100 Mark Geld aus der Tasche gezogen hatte. Der Spitzbube gibt an, Wolf Janover zu heißen und aus Warschau zu stammen. Er will erst am 29. August nach Dresden gekommen sein, doch ist festgestellt, daß er schon am 28. August Diebereien in Dresden verübte. Er gibt ferner an, den Truppenübungs platz Zeithain besucht zu haben und dürfte auch als der Täter in Bettacht kommen, der dort und auf dem Bahnhofe Röderau gute Beute machte. —88 lieber den Begriff de» „Zusammenbriu- gen» von Vieh" hat da» Sächsische OberlandeSgericht soeben eine von der bisherigen Rechtsprechung abweichend« Entscheidung getroffen, die für den Btrhverkehr in Sachsen und mit den Grenzländern Oesterreich, Bayern und Preußen von einschneidender Bedeutung ist. Die Fleischer und Vieh händler Ernst und Ernst Franz Germann in Grimma hatten im Auftrage eine» Gutsbesitzers au» seuchenfrriem Gebiete an der sächsisch-preußischen Grenze eine Kuh und ein Kalb gekauft. Die Fleischer hatten da» Vieh auf ihrem Händlerwagen noch am selben Tag« in ihre Stallungen, die im BeobachtungSgebtete gelegen sind, gebracht und tag» darauf die Kuh dem Gutsbesitzer überliefert und da» Kalb auf dem städtischen Schlacht- und Viehhofe zu Leipzig ge schlachtet. Gebrüder Germann wurden nun vom Schöffen gericht wegen vergehen« gegen 8 21 der sächsischen Ver ordnung vom Jahre 1905, den Verkehr mit Vieh betreffend, zu je 3 Tagen Gefängnis verurteilt, weil sie „zusammen- gebrachtes Vieh" ohne Beobachtung der in dieser Verord nung vorgesehenen 10 tägigen Quarantänefrist sofort weiter gegeben hatten. Die Angeklagten bestritten, daß ihre Tätigkeit mit dem Begriff de» „Zusammenbringen»' zu- sammenfalle, denn dieser Begriff erfordere eine Mehrheit von Individuen. Sie hätten aber nur eine Kuh gekauft, da» Kalb scheide vollständig au», weil e» am Nächsten Tage geschlachtet worden sei, und diese Kuh sei nicht al« „zusammengebrachte» Vieh' anzusehen. Da» Landgericht Leipzig schloß sich al» Berufungsinstanz dieser Auffassung der Fleischer an und erkannte unter Aufhebung de» schössen- gerichtlichen Urteil» auf kostenlose Freisprechung. Um eine prinzipielle Entscheidung dieser strittigen Frage herbetzu- führen, legte die Staatsanwaltschaft Revision beim Ober- landeSgertcht ein und führte zur Begründung de» Recht», mittel» au», daß da» Wort „zusammengebrachte» Vieh" zuerst in der sächsischen Verordnung vom Jahre 1905 auf tauchte. Die Su»legung diese» Worte» sei für den Vieh- verkehr von großer Wichtigkeit. Allem Anschein nach habe der Gesetzgeber den Begriff de» „Zusammenbringen» von Vieh" auch auf einzelne Tiere anwenden wollen, di« der Unternehmer, der Viehhändler oder Fleischer nicht selbst aufgezo^«., oder gemästet habe. Und auch die Stäairan- wattschaft sei dieser Ansicht, denn sonst könne e» geschehe», daß Händler und Fleischer au» den Grenzländern die je«- seit» der Grenz« aufgestellten Rinder und Schwein« einzeln über di« Grenz« -rächten und sich auf diese Weis« der veterinärpoli,etlichen Untersuchung entzögeu. Findig« Vieh händler würben diesen Trick jedenfall» auwenden. D»» .Zusammenbringv» von Sieh' stt ein Gewiss, -« arSch auf einzelne Tiere anzuwendea s,t. — Da» Q-ochnchB"
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