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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191209076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-09
- Tag1912-09-07
- Monat1912-09
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1912
- Autor
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««d An-ot-rr (LlbrblM mid Aiychttz. Amtsökatt str dle König!. AmtShauptmmmschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie dm Gemeinderat Gröba. ^6 2VS Sonnabend, 7. September ISIS, sßendS. 6S. Jshrg. La» Riesaer Tageblatt erscheint jede« La» abend» mlt Ausnahme der Kann- und Festtage. Vierteljährlicher ve-n>»»rri» bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark SO Pfg., durch unsere Träger irel in» Hau» 1 Mark 65 Psa., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanslaltrn 1 Mark vb Pfg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnnnentS werden angenommen. Anzeigrn-Annah»« slir die Nummer de» Ausgabetages bi» vormittag v Uhr ohne Eirwähr. Preis sür die klringespaltene 43 wm breite KorpuSjeile 18 Psg. (LokalprelS 12 Psg.) Zeitraubender und ' tabellarischer Satz nach besonderem Tarts. Rotationsdruck und Verlag von Langer 4 Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraß« 5S. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Im diesjährigen Katsermauöver, an dem eine bayerische Kavallerie-Division teil nimmt, und bet der vorau»gehend«n Aufklärung-Übung werden im Königreiche Sachsen vorau»fichtlich auch bayerische Ael-gendarmerie-Patronilleu verwendet werden. Sie sind durch einen metallenen Ringkragen kenntlich und haben die in der Manöver-Ordnung und im Anhang zur Feldgendarmerie-Ordnung vorgesehenen Pflichten und Befugnisse. Für da» Publikum kommen folgend« Bestimmungen in Frage: Die Patrouillen, zu denen Unteroffiziere und Befreite der Kavallerie be fehligt werden, sollen in erster Linie verhindern, daß die Truppen-Uebungen (Versammlung, Marsch, Gefecht, Biwak, Besprechungen usw.) durch Publikum gestört werden. Sie unterstützen die Landgendarmerie bei Aufrechterhaltung der Ordnung, im besonderen bet Abhaltung de» Publikum» vom Betreten bestellter Fluren und bei Anweisung geeigneter Aufstellungspunkte. Ihren Anweisungen ist von Seiten der Zivilpersonen unbedingt Folge zu leisten. Die Patrouillen haben die Befugnis, in Ausübung ihre» Dienste», wie die Wachen, Zivilpersonen vorläufig festzunehmen. Der BerwendungSbereich der bayerischen Kavallerie-Division im Königreich Sachsen läßt sich im voran» nicht genau angeben. Dresden, den 2. September 1S12. 886» II6 Ministerium des Inner». 6040 Bekanntmachung betreffend die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner (88 145 ff. -es Versicherungsgesetzes für Angestellte). Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner sür die Nngestelltenverficherung — für die Arbeitgeber und Angestellten— findet statt: am Sonntag, -et» 27. Oktober ISIS, von II Uhr vormittag» bi» 2 Uhr nachmttrags, sür den Wahlkreis, umfassend den Bezirk der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain. Gewählt wird: für Stimmbezirk <8 17 Abs. 2 der Wahlordnung) in Großenhain, umfassend die Orte des Amtsgerichtsbezirks Großenhain mit Ausschluß der Stadt Großenhain im Sitzungs saale der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain, für Stimmbezirk v in Radeburg, umfassend die Orte des AmtSgerichtSbezlrkS Radeburg im Hotel „Deutsche» HauS" daselbst, für Stimmbezirk O in Gröba für die Orte des AmtSgerichtSbezlrkS Riesa mit Ausschluß der Stadt Riesa im Sitzungssaal« de» Gemeindeamtes Gröba. ES find zu wühle« 6 Bertrauensmünncr und 12 Ersatzmürmer. Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte au» den versicherten An gestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und au» den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. Die vertrauen»- und Ersatzmänner au» den Arbeitgebern werden von den Arbeit gebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. Wahlberechtigt find volljährige Deutsche, männlichen und weiblichen Geschlecht», sofern sie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain wohnen. Wahlberechtigt al» Arbeitgeber find — wenn sie nicht al» Angestellte wahlberechtigt sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, 2. bet juristischen Personen die Mitglieder des Vorstände», bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausge schlossen sind. Sind hiernach sür «ine juristisch« Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen da» Wahlrecht au»üben. Wählbar find nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der ver- sicherten Angestellten, die im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain wohnen oder beschäftigt werden oder ihren BetriebSsttz haben. Wählbar al» Arbeitgeber sind, wenn sie nicht al» Angestellte wählbar find — auch: 1. die gesetzltchen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, < 2. die Mitglieder de» Vorstände» einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen find, S. di« bevollmächtigten Betriebsleiter. Weder wahlberechtigt «och wählbar ist, wer 1. infolge strafgertchtlicher Verurteilung bi« Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehen», das den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, fall» gegen ihn da» Hauptverfahren eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die «ach 8 390 de» Berfichirung»gesetz,S von der veitragbleistung befreit find, find sowohl wahlberechtigt al» auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Di« Wahlberechtigte« werden aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl bi» spätestens drei Wochen vor de« Wahltag, bei dem unterzeichneten Wahlletter RegterungS- aMtmanu Vr. EocciuS, Königlich« AmtShauptmannschaft, einzureichen. Di« Vorschlagsliste« find für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten ge trennt «ttzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen enthalten, al» VertrauenSmLaner und vrfatzmänner zu wählen find; sie darf höchsten» die doppelte Zahl solcher Ramm mchwetfen. Die vorgeschlagenen find nach vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohn ort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Mangel» anderer aus- drückltcher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Sufgeführten al» Ver trauensmänner vorgeschlagen werden. Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unter Benennung eines für wettere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben sein. Die Vorschlagsliste soll die Wählervereintgung, von der sie ausgeht, Nach unter scheidenden Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. < Di« Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben find und der Mangel nicht rechtzeitig behöbe» wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weife miteinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer Wählervereinigungen gegenüber al» «ine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlags listen oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätesten» bi» zum Ablauf de» elften Lage» vor dem Wahltag die Erklärung abgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Anderenfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bi» ,um s. Oktober 1912 nur ein« Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge de» Vorschlag» al» von dieser Gruppe gewählt. Die Wähler Haber» sich über ihre Wahlberechtigung auSzuweisen. Für bi« ver sicherten Angestellte« dient di« BerstcherungSkarte al» AuSwetti, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde (dem GutSoorsteher) de» BetriebSsttze» ausgestellte Bescheinigung nach dem unten abgedruckten Muster. Die Arbeitgeber werde« aufgefordert, fich die Bescheinig««- ««Sftelleu z« lasse«. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe einer Stimmzettels auSgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt ent halten. Eie sind außerhalb de» Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Verviel fältigung herzustellen. Den Arbeitgebern ist e» gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlletter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von dem Vorsteher der Wahl des örtlichen Stimmbezirke» auSgehändigt. Der Brief muß spätestens am 25. Oktober 1912 bei dem unterzeichneten Wahlleiter eingegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel find ungültig. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr al» fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angefangene hundert versicherte Angestellte erhöht fich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr al» zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einem be sonderen Umschlag zu verschließen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmen, so gelten sie als ei« Stimmzettel, wenn sie gleichlautend find; andernfalls find sie ungültig. > Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausüben. E» kau« ««r für unveränderte Vorschlagsliste« gestimmt werden; auch die Reihenfolge der Vorgeschlagen«» in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig (88 107 bis 109, 240, 339 de» Reichsstrafgesetzbuchs) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, e» sei denn, daß dadurch da» Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Großenhain, den 6. September 1912, Die Königliche Amtshauptmauuschaft. I. A.: Regierungsamtmann vr. Tocctu« al« Wahlleiter. Muster für die Bescheinigung der Arbeitgeber gemäß 8 149 de» BerstcherungSgesrtze» für Angestellte. r« wird bescheinigt, (Name des Arbeitgeber») daß -77- regelmäßig mindesten« «inen (mehr al» .. . I . . .^ aber nicht mehr al» .) verficherte(n) Angestellte(n) nach dem VerstcherungSgesrtze für Angestellte vom 20/ Dezember 1911 beschäftig». .......... den ....... 19 . . (L.S.) - (Unterschrift der Gemeindebehörde oder de» 2071» F. — GutSoorsteher«.) , lieber da» Vermögen der AtgarreageschäflSinhabertn Gel«« Id« -hl. Müller geb. Marth in Rief« wird heut« am 6. September 1912, nachmittag» 4 Uhr d«S Kv«e lurSverfahre« erösfiut. Der Lokalrtchter Pietsch«»«» in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Ko»k«rSf,rdrr««,e« fi«d di» zm« 25. «eptemder ISIS dei dem Gerichte «w puuelde». G» wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung de» ernannten oder di» Bstchl eine» anderen Verwalter», über die Bestellung eines GläubigerauSschuffe» und etntrvto»- , . -- -- ...
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