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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191209147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120914
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-09
- Tag1912-09-14
- Monat1912-09
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1912
- Autor
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Riesaer O Tageblatt n«d A«r»tgor lMeblttt Md Alycheg. Kmtsölatt -rr- für die König!. AmLShaupLmmmschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie dm Gemeinderat Grvda. - SIS. Sonnabend, 14. September ISIS, avends. 65. Jahrg. La» Rlesarr Tageblatt rrschrlat jedw Tag abend» mit «»»nähme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlich« Ve«ß»Mk«l» bet Abholung in der Expedition in Mesa 1 Mark vv Psg., durch unsere Träger lrei in» Hau» 1 Mark vv Psg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Popanpaltrn 1 Mark SV Psg., durch den Briefträger srei in» Hau« 2 Mark 7 Pfa. Auch Monat-abonuementS werden angenommen. Angtigen-Annahme sür die Nummer de» ««»gabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Preis sür di» kleingespaltene 43 ww breite «orpurzeile 18 Psg. lLokalprei» 12 Psg.) Zeikaubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe praß« vv. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Da» im Grundbuch« für Strehl« Blatt 360 noch auf den Namen Feodor Komillo Tenbert eingetragene Grundstück soll am 1. November ISIS, vormittags S Uhr an der Gerichttstelle im Wege der ZwaugSvollstreckuug versteigert werde«. Da» Grundstück ist nach dem Flurbuche 31,4 Ar groß und auf etwa 17 000 M. geschützt. G» liegt in Strehla an der Oschatzer Straße, hat die Nr. 675 im Flurbuche, besteht au» Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden und ist zur Vrandverficherung mit 18 870 M. «lngeschützt. Die Einsicht der Mitteilungen de» Grundbuchamt» sowie der übrigen da» Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung au» dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung de» am 26. Juli 1912 verlautbarten Bersteigerungrvermerke» au» dem Grund buch« nicht ersichtlich waren, spätesten» im Bersteigerung»termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bet der Feststellung de» geringsten Gebot» nicht be- rückstchttgt und bei der Verteilung de» DersteigerungSerlöse» dem Ansprüche de» Gläubiger» und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehender Recht hat, muß vor der Erteilung de» Zuschlag» die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung de» Verfahren» herbei führen, widrigenfall» für da» Recht der Bersteigerung»erlö» an die Stelle de» verstei gerten Gegenstände» tritt. Riesa, den 11. September 1912. — Königliche» Amtsgericht. Auf Blatt 99 des hiesigen Handelsregister», die Firma Lauger L Winterlich 1« Mesa betreffend, ist heute eingetragen worden, daß Ernst Hermann Schmidt au»geschieden und der Buchdruckereibetriebsleiter Arthur Curt Langer in Riesa in die Gesellschaft ein getreten ist. Riesa, den 13. September 1912. Königliches Amtsgericht. Mittwoch, de» 18. September 1912, vor«. 10 Uhr, kommen im AuktionSlolal Möbel, 2 Teppiche und 4 Türportiereu gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, am 13. September 1912. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Bekanntmachung, betreffend die Wahl der VertranensmSuuer und Ersatzmänner. (88 145 ff. des BerfichernngSgesetzeS für Angestellte.) Die Wahl der vertranenSmSnner und Ersatzmänner für die Augefteltten- verficheruug findet statt: für die Arbeitgeber und für die Angestellten am Sonntag, den 13. Oktober 1912, von 11 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, sür den Wahlkreis, umfassend den Bezirk der Stadt Riesa. Gewählt wird im Rathau»saäle. , ES find z« wähle« 0 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner. Di« Vertrauen»- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte au» den versicherten An gestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und au» den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. Die Vertrauen»- und Ersatzmänner au» deu Arbeitgebern werden von den Arbeit gebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche, männlichen und weiblichen Geschlecht», sofern sie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Bezirke der Stadt Riesa wohnen. Wahlberechtigt al» Arbeitgeber find — wenn sie nicht al» Angestellte wahlberechtigt find — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, 2. bet juristischen Personen di« Mitglieder de» Vorstände», bei Gesellschaften mit beschränkter Haftuüg die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung au»- geschloffen sind. Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrer« wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur ein« von ihnen da» Wahlrecht avSüben. Wählbar find nur versicherte, di« nicht Arbeitgeber find, und Arbeitgeber der ver sicherten Angestellten, di« im Bezirke der Stadt Riesa wohnen oder beschäftigt werden oder ihren BetriebSfitz haben. wählbar al» Arbeitgeber find -- wenn sie nicht al» Angestellte wählbar sind — auch 1. di« gesetzlichen vertteter geschäftsunfähiger und beschränkt geschSft»fähtger natürlicher Personen, 2. di« Mitglieder de» Vorstande» einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesell schafter bet anderen Handelsgesellschaften, soweit Ye nicht von der Vertretung ausgeschlossen find, S. di« bevollmächtigten Betriebsleiter. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer 1. infolge strafgerichtltcher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder «egen eine» verbrechen» oder vergehen», da» den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, fall» gegen ihn da» Hauptoerfahren eröffnet istx 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen be schränkt ist. , Angestellte, die nach 8 380 de» Versicherungsgesetzes für Angestellte von der Bei- 1rag»leistung befreit sind, sind sowohl wahlberechtigt al» auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten werden aufgesordert, Vorschlagslisten sür die Wahl Li» spätesten» drei Wochen vor dem Wahltag bei dem Wahlletter Stadtrat lln. Dietzel, Rathaus, Zimmer Nr. 5, elnzurelchen. Die Vorschlagslisten sind für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten ge trennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindesten» soviel Namen enthalten, al» Vertrauensmänner und Ersatzmänner zu wählen sind; sie darf höchsten» die doppelte Zahl solcher Namen aufwetsen. Die Borgeschlagenen sind nach vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohn ort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Mangel» anderer aus drücklicher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Aufgesührten al» Ver trauensmänner vorgeschlagen werden. Die Vorschlagslisten müssen von mindesten» fünf wahlberechtigte« unter Benennung eine» sür weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreter» unterschrieben sein. Die Vorschlagsliste soll die Wählervereintgung, von der sie au«geht, «ach unter- Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird feine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten find ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wen« sie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben find und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Welse miteinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer WSHleroerelvigungen gegenüber al» eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlags listen oder die bevollmächtigten Bettreter übereinstimmend spätesten» bi» zum Ablauf de» elften Tage» vor dem Wahltag die Erklärung abgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Anderenfall» ist die Erklärung über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten Li» zum 21. September 1912 nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet sür die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der sür den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge de» Vorschlag» al» von dieser Gruppe gewählt. Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung au»-uweisen. Für di« ver sicherten Angestellten dient die BersicherungSkarte al» Ausweis, für die Arbeitgeber «ine von der Gemeindebehörde de» Betriebssitzer ausgestellte Bescheinigung. Die Arbeitgeber werden aufgesordert, sich die Bescheinigung auSftellen -« lassen. Da» Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eine» Stimmzettel» auSgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt ent halten. Sie sind außerhalb des Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Verviel fältigung herzustellen. Den Arbeitgebern ist e» gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlleiter unter Beifügung de» Ausweise» über ihre Wahlberechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhallen die Arbeitgeber auf verlangen von dem Vorsteher der Wahl de» örtlichen Stimmbezirke» auSgehändigt. Der Brief muß spätesten» am 15. Oktober 1912 bei der unterzeichneten Behörde eingegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr al» hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angefangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich -die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr al» zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einem be- sonderen Umschlag zu verschließen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie al» ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind; andernfalls sind sie ungültig. E» kau« nur sür «nveränderle Vorschlagslisten gestimmt werben; auch die Reihenfolge der Borgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wähl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtSwidttg (ßß 107 bi» 109, 240, 339 de» Reich»strafgefetzbuch») oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, «» sei denn, daß dadurch da» Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Riesa, den 17. August 1912. Der Rat der Stobt «les». Rt^_ Spülung der Wasserleitung. Montog, ben 23. September 1912 findet von früh 6 Uhr ab eine Spülung de» Hochwasserbehälter» und de» Rohrnetze» der städtischen Wasserleitung statt. E» kann hierbei vorkommen, daß an diesen Tage» da» Wasser getrübt ist und auch zeitweilig wegbleibt. Hotel z»m Ster«. Heck M großer Manöver-Ball.
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