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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191210199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19121019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19121019
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-10
- Tag1912-10-19
- Monat1912-10
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1912
- Autor
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Tetegramm-Adreff« RH Ferusprechstev» .Tageblatt'. Ries. für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. S45. Souuavend, IS. Oktober ISIS, obeuds. 6S. Jahrg. -»» » > -« >» > - , ———— La» Riesaer Tafleblatt erscheint jede« T«g abnidS mit rlnSnahnie der Crvn- nnd F«s>iage. LIerlrIj«hrIIcher L'ezngttzrel» Lei Abholung In der Expedition In Riesa 1 Marl 60 Psg., durch unser, Trtlger Irri In» Hau» 1 Mark VS Psg., tei Abholung au, Schalter der laiserl. Posianslaltm I Mark tv Psg., durch den BriestrSger srei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnrnirnt» werden angenommen. Auzrigr>l.Au«ah«e stir die Siuninier dr» AnSaabctagcS bi» vorniillag v dihr ohne H'cutibr. Preis sür die llcingripaltcne SS mm breite 1io>pu»zeile 18 Psg. lLvkalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Leschiisetslevr: G o c i hesi r r' e SV. — tzür die Redaktion veranttvorllich: Arthur Hühnel in Riesa. Kehl Ar Ptckeitismmtt mH krsehmMr für Hit AtzeWn- »erßchtmi ia Wrke Ar A«tshmi>I«limsW Gretzeehei«. I. Da bi» zu der in der Bekanntmachung vom 6. September laufenden Jahre» — Riesaer VmtLbl. Nr. 209 und 220. gestellten Frist feiten der Arbeitgeber nur eine Vor schlagsliste eingereicht worden ist. findet bet dieser Gruppe Avin» Wahl statt. Die in dieser Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten nach § 16 der Wahlordnung vom 3. Juli 1912 al» gewählt. Ihr« Namen werden noch bekannt ge macht werden. II. von den versicherten Angestellte« sind fristgemäß die nachstehenden Vorschlag«, listen 8 und 6 hier eingegangen und seilen der bevollmächtigten Vertreter der in Frag« kommenden Bereinigungen rechtzeitig die Erklärung hier abgegeben worden, daß die Listen 8 und 6 miteinander verbunden sein und damit der Vorschlagsliste gegenüber al» ein« einzige Vorschlagsliste gelten sollen. G» wird nochmal» darauf hingewiesen, daß die Wabl im ganzen Bezirke am Sonntag, den 27. laufenden Monats in der Zeit von 11 Uhr vormittag» bis 2 Uhr nachmittag» stattfindet und zwar a) für Stimmbezirk umfassend die Orte de» Amtsgerichtsbezirks Großenhain — mit Ausschluß der Stadt Großenhain — im Sitzungssaale der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain — Wahlleitcr Herr Negteruygsamtmann vr. CocciuS — b) für Stimmbezirk umfassend di« Orte de» LmtSgerichtSbezirkS Radeburg im Holet »Deutsches Haus" daselbst — Wahlvorsteher. Herr Bürgermeister Richter-Radeburg — o) für Stimmbezirk umfassend die zur Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain gehörigen Orte des AmtSgericktSbezirkS Riesa — mit Ausschluß der Stadt Riesa — im Sitzungssaale des Gemeindeamtes Gröba — Wahlvorsteher Herr Gemeindevorstand HanS-Gröba —. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. G» kann nur für die unveränderte Vorschlagsliste L, 8 oder 6 gestimmt werden, auch die Reihenfolge der Borgeschlagenen in der Liste darf nicht geändert werden. Die Wühler haben sich über ihre Wahlberechtigung dnrch Vorlegung der verficheruugSkarte auszuwetsen. Da» Wahlrecht wird In Person auSgeübt und zwar durch Abgabe einer Stimmzettel». Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahlraumes handschriftlich oder im Wege der Verviel fältigung herzustellen. Umschläge für die Stimmzettel werden im Wahlraum zur Der- .fügung gestellt. Im übrigen wird allenthalben auf die obenbezeichnete Bekanntmachung vom 6. September dieses Jahres verwiesen. Königliche AmtShauptmannschast. I. A. vr. CocciuS als Wahllelter. «b» K. (Freie Vereinigung für soziale Versicherung der Privaiangestellten) vertraueuSmäuuer OSkar Lämmel, Buchhalter, Gröba, Bernhard Grötzsch, Lagerhalter, Röderau, Emil Feygang. Eiedemeister, Gröba. Ersatzmänner Friedrich Leinen, Expedient, Gröba, Sophie Strtebel, Direktrice, Gröba, Wax Münch, Maschinenmeister, Gröba, Paul Felber, Expedient, Gröba, Max Oehlschläger, Expedient, Gröba, Paul Seidel, Lagerhalter, Merschwitz. (Güter-, Brennerei- und Forstbeamte) 1. Dienel, Gmil, Inspektor, Baßlitz. Post Priestewitz, 2. Hentschel, Robert, Inspektor, Walda, Post Wildenhain, 8. Heinert, Robert, Inspektor, Zschieschen, Post Großenhain^ 4. Värwald, August, Br. Leiter, Gröba, Post Gröba, 5. Augustin, Joseph, Förster, Zschorna, Post Radeburg» 6. König, Max, Inspektor, Zottewitz, Post Priestewitz, 7. Grvr», Max, Br. Verwalter, Fraurnhain, Post Frauenhain, 8. Trommler, Karl, Förster, Glaubitz, Post Langenberg, S. Rosch, Arthur, Inspektor, Promnitz, Post Röderau. HssoS-AvKIMPMlS»«« V. (Deutschnationaler Handluqgrgehtlfen-Berband, Verein sür HandlungS-Tomml» von 1858, verband deutscher Handlung»gehtls«r, Deutscher Wrrkmeisterverband) 1. Max Jarchow, Buchhalter, Gröba, 2. Herm. Zeidler, Prokurist, Radeburg, 3. Herm. Burkhardt, Schaltmeister, Strießen b. Großenhain, 4. Curt Petzold, Buchhalter, Kleinraschütz b. Großenhain, V. Max Thalemann, Inspektor, Berbisdorf b. Radeburg, —, > . — , 6. Herm. Bertels, Werkmeister, Nünchritz, 7. Reinhold Bisemann, Appreturleiter, Mülbitz, Bergstraße, 8. Alfred Schneider, Buchhalter, Kleinraschütz b. Großenhain, 9. Han» Porschütz, Buchhalter, Zschieschen b. Großenhain. Da» für da» Jahr 1912 aufgestellte Verzeichnis der in Riesa wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen berufen werden können, liegt vom 21. Oktober 1912 ab 1 Woche lang im Rathause, Einwohner-Meldeamt, Zimmer Nr. 14, während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu jedermann» Einsicht au». Segen die Richtigkeit oder Vollständigkeit diese» Verzeichnisse» kann innerhalb einer Woche, vom Lage der Auslegung an gerechnet, schriftlich odcr zu Protokoll bet der unter zeichneten Behörde Einspruch erhoben werden. Im übrigen wird auf die nachstehend abgedruckten Gesetzesbestimmungen verwiesen. Ter Rat der Stadt Riesa, am 19. Oktober 1912. Schr. bmWMmMskt u» 27. 3m« 1177. ' 8 31. Da» Amt eine» Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eine» Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung ver loren haben, 2. Personen, gegen welche da» Hauptverfahren wegen eine» Verbrechen» oder Vergehen» eröffnet ist, da» die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte »der AtzLMtzkM -ur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben Amu, 3. Pers»««, welche infolge gerkchtllcher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt find. 8 33. Zü dem Amte eines Schöffen seilen nicht berufe» werden: 1. Personen, welche zurzeit der Aufstellung der Urliste das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 2. Personen, welche zurzeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben, 3. Personen, welche für sich und ihre Familie Srmenunterstützung auS öffent lichen Mitteln empfangen oder in den letzten 3 Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben. 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind, 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister, 2. Mitglieder der Senat« der freien Hansastädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamt« der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche Bollstreckung-beamte, 7. Reltgionsdiener, 8. VolkSschullehrer, 9. dem aktiven Heere ober der aktiven Marine angehörende Milttärpersonen. Die LandeSgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere BerwaltungS- beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Da» Amt eine» Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Di« Urliste für di« Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste sür die Auswahl der Beschworenen. Di« Vorschriften der 88 82 bi« 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf da» Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsverfaffnugSgesetzeS vom 27. Jauuar 1877 euthatteud, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eine» Schöffen und eine» Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abteilung»vorstände und vortragenden Räte in den Ministerien, 2. der Präsident de» Landeskonsistoriums, 3. der Generaldirektor der StaatSbahnen, 4. die Krei»- und Vmtkhauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheit-Polizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der AmtShauptmannschaften ouigrnommen sind. Schulärztliche Beratungsstunden finden im Schularztzimmer der Karolaschul« (Eüdeingang, 1. Stockwerk) an folgende" Tagen, nachmittag» 4 Uhr, statt: für Kuateu; 30. Oktober, 13. November, 4. Dezember, * 13. , für Mädchen: 23. Oktober, 6. November, 27. . II. Dezember. / - ' .. ...... ..... .. — -
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