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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.02.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-02-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191202206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-02
- Tag1912-02-20
- Monat1912-02
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.02.1912
- Autor
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Riesaer O Tageblatt ««d A«r»ig»r MedlM mü> Anzeiger). Telegramm-Adrefl« ß!^ 61 v«vch»«chstS. rag« latt Rt k» Nr.Sll- plr die König!. AmtShcmptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. LZ. Dienstag, ZV. Februar ISIS, abends. «5. Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta, abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher ««ng-prei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger srei in» Hau» 1 Mark 65 Psg-, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srei in» Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementü werden angenommen. «nzei,r»-A>m,h«e für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingrspaltene 43 wm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Die Musterung der im AuShebungßbezirke Großenhain im laufenden Jahre angemeldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Tag. MnsternngSs ort. Beginn. Bezeichnung der gestellungspflichtige» Mannschaften. Montag, den 4. März Dienstag, den 5. Mär- Radeburg, „Ratskeller" Vorm. 9 Uhr di« Mannschaften au» Bärnsdorf, Bär- walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, FrettelSdorf, Groß dittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nieder-GberSbach, Nieder-Rödern; die Mannschaften aus Ober- u. Mittel- Ebersbach, Ober-Rödern, Sacka, Stein bach, Stölpchen, Tauscha, VolkerSdorf, Welxande, Würschnitz und Radeburg. Donnerstag, den 7. März Freitag, den 8. März Sonnabend, den 9. Mär- Montag, den 11. März Dienstag, den 12. März Riesa, Hotel „Kronprinz" G G W W Vorm. V»9 Uhr G die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen- Jahnishausen, Forberge, Nauwalde, Glau- bitz-Gagerttz-Langenberg, Gostewitz, Gröba und Lichtensee; die Mannschaften au» Gröditz, Grödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Leffa, Leute witz, Markstedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nickrltz, NteSka, Nünch ritz und Röderau; die Mannschaften au» Reppi», Schwein- furth, Tiefenau, Oberreüßen, Oelsitz, Pah- renz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Rabewitz, SpanSberg, Streumen, Weida, Wülknitz, Zeithain, Zschatten und die Mannschaften de» Jahrgang» 1890 auS der Stadt Riesa, deren Namen mit dem Buchstaben A. bis einschl. § beginnen. die Mannschaften der Jahrgänge 1891, 1890 und ältere Mannschaften aus der Stadt Riesa, ausschließlich der Mann schaften des Jahrgang» 1890, deren Namen mit dem Buchstaben A. bi» einschl. P beginnen. die Mannschaften de» Jahrganges 1892 au» der Stadt Riesa. Mittwoch, den 13. März Donnerstag, den 14. Mär- Freitag, den 15. Mär- Sonnabend, den 16. Mik- Montag, den 18. März DieuStag, de» IS. März Großenhain, „GesellschaftS- hau»" G G * Vorm. 8 Uhr W G 9 Uhr die Mannschaften au» Adelsdorf, Alt leis, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, BlatterSleben, Blochwttz, Böhla b. G-, Böhla b. O., Brockwitz, Brößnttz, Colm- nitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Foldern- Paulrmühle, Frauenhain-Lautendorf, Sä- vernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Sroßraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Klein raschütz; die Mannschaften au» Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, LampertSwalde, Laubach, Leck- Witz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Me dessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Naffeböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naun dorf b. S., Naundorf b. O., Neuseußlitz, Nte- geroda, OelSnitz, Peritz; die Mannschaften aus Ponickau, Por- schütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa,Skaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thien- dorf-Dammhain, Treugeböhla, Uebigau, Walda, Wantewitz-PiSkowitz, Wustaude, Wetßig a. R., Weißig b. Sk., Weßnitz; die Mannschaften de» Jahrganges 1891, 1890 und etwaige ältere Mannschaften au» der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften nachstehender Ortschaften: Wildenhain, Zschauitz und Zschieschen; die Mannschaften de» Jahrganges 1892 au» der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften der nachstehenden Ort schaften: Zabeltitz-Stroga und Zottewitz. Losungstermin. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung Verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im LurhebuugSbezirke Großenhain aufhalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in'dem für sie bestimmten MusterungStermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bet etwaiger Nichtbefolgung »rach 8 26,7 der Wehr ordnung zu erwartenden Strafen und Nachteile hierdurch aufgefordert, während das persönliche Erscheinen im LosungStermlne Jedem überlassen ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert find, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigtes ärztliches Attest anher einzureichen, ltz 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Borlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. 8. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis einer beamteten Arztes (BezirkSarzt, GerichtSarzt usw.) betzubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Diejenigen Handwerker, welche auf den Kaiserlichen Werften ausgebildet und mit den Einrichtungen der Kriegsschiffe vertraut sind, haben dies im MusterungStermine zu melden. 5. Jeder Militärpflichtige kann sich im MusterungSterime freiwillig zur Aushebung melden, ohne baß ihm jedoch hieraus ein besondere» Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder de» Truppenteils erwächst. (Z 63,8 der Wehrordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mann schaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt sünfjährkgen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebot» in der Regel auch während ihre» ReseroeverhättntsseS Befreiung von den jährlichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine EknwilligungSerklärung de» BaterS bezw. der Mutter oder de» Vormunde», womöglich schon im MusterungStermine, beizubringen. 6. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich auf- merksam gemacht: > Nach 8 63.7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im MusterungStermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach ß 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren Arbeitss bez. AuffichtSnnfähigkeit zur Begründung der Reklamationen behauptet wird, haben iu den ReklamationSterminen und zwar „Riesa am 12. März j ""Eos- V-" Uhr „ Großenhain am 19 März vorm. 9 Uhr zu ernaeiuen. Ist dies untunlich, so ist ein von einem beamteten Arzte anSgestellteS Zeugnis rechtzeitig und spätestens bis znm ReklamationStermine einznreicheu. (8 33,5 Abs. 2 Wehr-Ordnung.) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte entsteht, kann der Antrag noch im AnshebungStermine angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem NuS- hebungSgeschäfte anzubringen, Um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden je am 3. Tage nach den vorbezeichnete» ReklamationSterminen mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht etngefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtltchkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bis nachmittag« 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 7. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichttgen Mannschaften zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale vorzuladen, sowie der Musterung bez. was die Städte anbelangt, durch Beauftragte beizuwohnen. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die RetrntierungSstammroUen sind zum MusterungStermine mitzubringen. 8. Die Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz reserve and Marine-Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmpsttchttge des LI« Aufgebots, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung auf den Fall einer etwaigen Mobilmachung au» Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch mache», haben hierauf gerichtete Gesuche bei dem OrtSvorstaude ihre» Wohnort» und -war noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der Ort»oorstand hat diese Gesuche zu prüfen und darüber eine airbald anher einzureichende Nachweisung aufzustellen. Au» dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und DermögenSoer- hältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche «ine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatz-Kommission Dienstag, den IS. März dieser Jahres, vormittags S Uhr Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger AuSkunftS- ertetlung höben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zeit im „Gesellschaft-Haase" in Großenhain einzufinden. Großenhain, am 16. Februar 1912. Der Zivil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Somntission v. 57. des AnShebnnASdezirkS Großenhain.
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