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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191212040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19121204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19121204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-12
- Tag1912-12-04
- Monat1912-12
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1912
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Riesaer D Tageblatt «nd A«;eigrr MebiM ma A»;cher). Tekegranuwvdr^s»-. FemsprechstAI, ra« »l tt «t l» Nr.«i für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesas sowie den Gemeinderat Gröba. 382. - Mittwoch, 4. Dezember 1i>12, abends. 65. Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta» abend» niit Ausnahme der Conn- nnd Festtage. Vierteljährlicher Bezugtprei» bei dlbhvlung In der Expedition In Riesa 1 Mark 80 Pfg., dnrch unsere Träger irri in» Hau» 1 Marl 65 Psg., bei Abholung ani Schalter der kaiserl. Postnnstaiten I Mark 65 Psg., durch den Briestrliger srei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS lvrrden angenomnien. Anzrigen-Annahmr siir die Nummer de» Ausgabetages bi» vormittag 0 Uhr ohue Gelviihr. Preis siir die llciugejpaltene 43 rmu breite KornuSzeile 18 Psq. (Lokalpreis 12 Psa.) Zeitraubender nud tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck nnd Verlag von Langer L Winterlich in S! iesa. — EescläslSslelle: Goethcstras> e 80. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. > ----- Die Mesa—Strehlaer StaatSftratze im nördlichen Ortsteile von Gröba wird wegen der daselbst vorzunehmendcn Beschleusnng auf die Dauer der Banarbeiten für den Fährverkehr gesperrt. Der Letztere wird 1. während des Baue» der Strecke vom Gemeindeamt bis zur Oststraße von Strehla nach Riesa über die Oststraße, Steinstraße und Kirchstraße und dann über die Hafenbrücke beim Gemeindeamt oder, soweit leichteres Fuhrwerk in Frage kommt, über die untere Hafen brücke beim Schlöffe, derjenige von Riesa nach Strehla in umgekehrter Richtung und 2. für die Zeit de» Baue» der Strecke von der Oststraße bis zum sogenannten Wasserweg über den sogenannten Wasserweg, Steinstraße und Kirchstraße verwiesen. Der Fährverkehr von und nach Pochra ist über Merzdorf und die Oschatzer Straße zu leiten. Im übrigen sind die örtlichen Anschläge zu beachten. Zuwiderhandlungen werden nach 8 366" des Reichsstrafgesetzbuchs bestraft. Großenhain, den 1. Dezember 1912. 863 b H. Königliche Amtshauptmannschast. Bekanntmachung. Da sich in letzter Zeit wiederholt Bestrafungen wegen Uebertretung der in der Stadt Riesa geltenden Vorschriften für da« Einwohner- und Fremden-Meldeweseu nötig gemacht haben, so wird hiermit die genaue Befolgung dieser Vorschriften, die im Einwohnermeldeamte eingesehen werden können, in Erinnerung gebracht. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bi» zu 30 M., im Unvermögensfalle mit Haststrafe bi» zu 3 Tagen bestraft. Der Rat dar Stadt Riesa, am 4. Dezember 1912^ Sehr. Die Aufnhre von 200 «Km Gauziger Steinen (Ablagerungsstelle: Bauhof an der Pausitzer Siraße) und die Walzen-, Wasser-, Sprengwagen-, Stratzenkehrmaschineu-, Knack- nud KirSfnhren für die städtischen Straßen im Jahre 1913 sollen vergeben werden. Die Bedingungen können an RatSstelle, Zimmer Nr. 2, eingesehen werden. Ange bote sind bi« Dienstag, de« 1«. Dezember 1912 verschlossen, mitt der Aufschrift »Städtische Fuhren- versehen, bei und elnzureichen. Die Auswahl unter den Anbietern, die Verteilung der Fuhren an verschiedene Unternehmer und die Ablehnung aller Angebote bleibt vorbehalten. Der Rat der Stadt Riesa, den 4. Dezember 1912. Jnd. Gpeei-A««» Riosa. Rathaus Fernruf Nr. 29. Etnlagenbestand: 11*/, Millionen Mark. Zitlsfnk Verzinsung der Einlagen vom AI-» ^ge der Einzahlung ad vis rd 2 zum Tage der Rückzahlung. Mündelslchere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadlgemeinde. Gewährung von Darlehen aus Grundstücke, Wertpapiere und Sparkassen? Ctulageubücher. Sofortige Erledigung Unbedingte Verschwiegenheit über alle GeschäftSoor- schriftlicher Aufträge. kommniffe sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. t Montags bin. Freitag»: 8—12 und 2—4 Uhr Kaffeuflnuden j Sonnabends 8—2 Uhr. Kino* A een »« des Verbandes siichs. Gemeinden. Kostenlose Ueberweisuugcu. Die Entschädigungen siir die im Monat September gewährten engen Quartiere werden vom 5. bis mit 11. Dezember 1912 bei unserer Gemeindekasse an die Quartierwirte anSgezahIt. Gröba, am 4. Dezember 1912. Ter Gemeittdevorstand. Oertliches «»d Sächsisches. Riesa, 4. Dezember 1912. —* Im amtlichen Teile der heutigen Blattes erinnert der Stadtrat an die genaue Befolgung der Vorschriften für da» Einwohner- und Fremden-Meldeweseu in der Stadt Riesa, worauf wir an dieser Stelle noch be sonders Hinweisen. Die polizeilichen Meldevorschriften be sagen im wesentlichsten folgende»: Jeder, der innerhalb des Bezirkes der Stadt Riesa zuzieht, um hier seinen Aufent halt oder Wohnsitz zu nehmen, ist verpflichtet, sich inner halb 3 Tagen, vom Lage de» Zuzuges an gerechnet, bei dem Einwohner-Meldcamte, Nalhau», Zimmer Nr. 14, unter Vorlegung genügender Ausweispapiere anzumelden. Al« Ausweispapiere kommen in Frage: bei Eheleuten Familtenstammbuch oder Heiratsurkunde und Trauschein, bei Gewerbs-Gehilfen und Gehilfinnen bez. Lehrlingen unter 21 Jahren Arbeitsbuch, bei Dienstboten Dienstbuch, bei allen übrigen Personen beispielsweise Geburt»- und Tauf- schein, SchulentlaffungSzeugniS, Konfirmationsschein, Impf schein, Abmeldebescheinigung, polizeiliche» Führungszeugnis, Anstellungsurkunde, Bestallung, Heimatschein, Arbetter- LegitimationSkarte, Reisepaß usw. Insbesondere hat jeder Deutsche im Alter vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 48. Lebensjahre einen Ausweis über sein Militärverhältni» (OsfizierS.Patent, Miliiärpaß, Ersatzreservepaß, Landsturm schein, Ausmusterungsschein, Losungsschein, UrlaubSpaß) vor zulegen. Die Anmeldepflicht erstreckt sich gleichzeitig auf die bei dem Zugezogenen wohnenden Familienangehörigen und die fremden Personen (Zimmermieter, Schlafstellen- inhaber, Gehilfen bez. Gehilfinnen, Lehrlinge, Pensionäre, Schüler, Dienstboten usw. Da« über die polizeiliche An meldung Gesagte gilt auch für die Ab- und Ummeldung. Hrrvorgehoben sei hierbei besonder», daß auch aktive Militär personen, einschl. der Militärbeamten, soweit sie nicht in Gebäuden, die der Militärverwaltung, unterstehen (also außerhalb der Kasernen usw.) wohnen, ohne Unterschied, ob verheiratet oder unverheiratet (z. B. Einjährig-Freiwillige), und olle Kinder, gleichviel ob schulpflichtig oder noch nicht schulpflichtig, bci dem Ginwohner-Meldeamte ebenfalls innerhalb der bekannten Frist von 3 Tagen polizeilich an-, um- oder abzumelden sind. Ebenso muß siir Personen, die durch Verheiratung, Eintritt zum Militär oder in die Lehrer usw. verziehen, sowie für diejenigen, die in Riesa ihren Wohnsitz hatten, aber außerhalb de» Standesamts- bezirke» Riesa (Riesa, Poppitz, Mergendors) verstorben sind, eine Anzeige bei dem Ginwohner-Meldeamte bewirkt werden. Für die rechtzeitige Erstattung der polizeilichen An-, Um- oder Abmeldung einer Person ist in allen Fällen der. Hausbesitzer, oder dessen Stellvertreter seinen Mietern und der HanShaltungSvorstand allen zu seinem HauSstande ge hörigen Personen (Ehefrau, Kknder, Zimmermieter usw.) gegenüber mit verantwortlich. Bei Kindern und allen sonstigen zu einer Hauthaltung gehörenden Personen, die noch nicht auS der Schule entlassen sind, trifft die Melde pflicht nur den HauShaltungSvorstand. Jede Meldung hat durch Ausfüllung und Abgabe eine» Vordrucke» zu ge schehen. Die Meldevordrucke sind im Einwohner-Meldeamte unentgeltlich zu erlangen. —* Die HauSvätervereinigung der Kirch- gemeinde Riesa hat in ihrer Hauptversammlung am 3. d. M. beschlossen, sür die Kirchenvorstandsmahl folgende 5 ausscheidenden Herren wieder vorzuschlagen: Stadtrat Bretschneider, Prof. Dr. Göhl, Rechtsanwalt Dr. Mende, Organist Scheffler und Stadtbaumeister Zschau. Für den ebenfalls auSschetdenden Herrn Lyerkmeister Günther, der eine Wiederwahl abgelehnt hat, bringt sie im Anschluß an die bereits gemachten Vorschläge anderer Vereinigungen Herrn Aufseher Hermann Kühne in Vorschlag. —* Im Hotel zum Stern findet nächsten Freitag ein Konzert statt, da» von den Kapellen der Feldartillerie- Regimenter Nr. 32 und 68 auSgeführt wild. (Siehe das Inserat in vorliegender Nummer dS. Bl.) —* Gestern ist au« dem Hausflur Goethestraß« 85 ein Fahrrad, Marke „Carola", Nr. 129326, mit schwär- zem Gestell, gestohlen worden. Die Glocke trägt die Aufschrift „Moritz Kahn, Oschatz". DaS Rad hat einen Wert von 110 Mark. — Eln*weiterer Fahrraddiebstahl wurde heute nachmittag im Hausflur des Postamt» 2 verübt. —* In der Nacht zum 26. November sind, wie schon berichtet, dem Gutsbesitzer Steuer in Oelsitz zwei Pferde au» dem Stalle gestohlen worden. Die Diebe konnten bisher noch nicht ermittelt werden und auch über den Ver bleib der Pferde herrscht noch Unkenntnis. Die gestohlenen Tiere haben folgende Kennzeichen: ein Pferd (dunkelbrauner Wallach): rechte Hintersessrl weiß, durch Kumtdruck je ein weißer Fleck zu beiden Seilen de» Widerriste», etwa» krumme Beine, verschnittenen Schweif, neigt zum Beißen, ist 16 Jahre alt und hat einen Wert von 500 Mark; da» ander« Pferd (hellbraune Stute): zirka 11 Jahre alt, linke Hinterfessel weiß, Stern, kupiert, Schweif verschnitten, kleinen Buckel auf der Gruppe, knirscht beim Ginwenden und bet der Annäherung von anderen Pferden stark mit den Zähnen, Wert etwa 900 Mark. Herr Gutsbesitzer Steuer in Oelsitz hat auf die Wiedererlangung der Pferd« und für Grmtttelung dr» Diebe» eine Belohnung von s 50 Mark ««»gesetzt. —* Im Monat November 1912 wurden im hiesigen städtischen Schlachthof geschlachtet 896 Tiere und zwar: 27'Pferde, 99 Rinder (12 Ochsen, 15 Bullen, 61 Kühe, 11 Jungrinder), 164 Kälber, 465 Schweine, 134 Schafe, 6 Ziegen und 1 Hund. Von diesen Tieren wurden bei der Fleischbeschau beanstandet und für bedingt tauglich be funden: 1 Ochse, 1 Kuh, 1 Schwein und r/i Bulle. Ersterer wurde nach dreiwöchentlicher Durchkühlung als bankwürdig freigegeben, während da» übrige Fleisch nach vorherigem Kochen auf hiesiger Freibank verkauft wurde. Als tauglich aber minderwertig waren anzusehen: 1 Ochse, 10 Kühe, 1 Jungrind und 3 Schweine. Diese gelangten im rohen Zustande auf der Freibank zum Verkauf. Au untauglichen Organen wurden vernichtet bei Pferden: 1 Leber und 1 Milz; bei Rindern: 62 Lungen, 8 Lebern, 3 Darmkanale, 15 mal sämtliche Baucheingeweide, 4 sonstige Organe und 1 Kopf; bei Kälbern: 2 Lungen, 1 Darm- kanal und 5 Kilogramm Muskelfleisch; bei Schweinen: 42 Lungen, 10 Lebern, 1 Darmkanal, 0 mal sämtliche Bauch eingeweide, 3 Kilogramm Fleisch und 1 Kopf; bei Schafen: 6 Lungen und 3 Lebern. Bon auswärts wurden in den Stadtbezirk eingeführt und zur Kontrollbesichtigung vor gelegt: 28 Rinderviertel und 2 Kälber, außer den kürzlich vom Nate der Stadt bezogenen 32 Rindervierteln aus Dänemark. —* DaS nächste Gastspiel des Sächsischen Städtebund-T Heaters wird wiedrrum unS die Be- kanntschaft mit einer hier noch nicht aufgesührten Lustspiel- Novität bringen. ES soll diesmal das überaus unterhal- tende Lustspiel „Jugendfreunde" unseres gefeierten Ludwig Fulda zur Aufführung gelangen. Diese» Kind seiner Muse gehört zu den reizvollsten Lustspielen der Gegenwart und hat sich bereit» in Deutschland auf sämt lichen Bühnen mit durchschlagendem Erfolg besten» einge- sührt. GS ist somit zu erwarten, daß auch bei un», wo jede» neue und gute Lustspiel gern gesehen wird, dieser Erfolg nicht auSbleibt. — Zur Herabsetzung der AlterLgrenze für den Bezug der Altersrente in der Invalidenversiche rung schreibt man dem „DreSdn. Anz." : Die kürzlich in Dresden abgehaltene Konferenz von Sachverständigen zur Prüfung der vom Reichstag angeregten Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug der Altersrente hat einen Ar- beitSplan aufgestellt, auf Grund dessen die Unterlagen zur Beurteilung der finanziellen Wirkung der Herabsetzung der Altersgrenze von,70 auf 65 Jahren gewonnen werden sollen. Daraufhin wird jetzt bei sämtlichen Lanbe»verstche- rung»anstalten ein« AuSzählvng der Bersicherung»pfllchttgen in den Altersklassen von 65 bi» 70 Jahren vorgenomwen.
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