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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191212065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19121206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19121206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-12
- Tag1912-12-06
- Monat1912-12
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1912
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Riesaer O Tageblatt ««-, A«r»rg»r MtblM Md Achcher). rüegraomEdrch« ßü K FemsprechstAke La,.» - t «1«fL Nr. «x für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gememderat Gröba. ' 281. Freitag, 6. Dezember 1812, abends. SS. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends mit Ausnahme der Sonn- nnd Festtage. VlerteljUhrllcher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark bv Psg., durch unsere Tröger krei ins HauS 1 Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanslaltcn 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srci ins Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnenicntS iverden angenommen. Anzeigen-Annahme stir die Nummer deS AnSgabetageS l>IS vorniittag Ü Uhr ohne Gewahr. Preis slir die kleingespaltene 43 wm breite KorpuSzeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderen! Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — GeschiistSstelle: V> oetheslras, e 59. — Jiir die Redaktion vcrantlvortlich: Arthur HLhnel in Riesa. E» werden Scharfschießen abgehalten «. ans dem Schiessplatz Haidehiinser: am 9., 10., 11., 12., 13. und 14. Dezember d. I. in der Zelt von 7 Uhr vormittags bl» 4 Uhr nachmittag», I». auf dem Schiessplatz Gohrisch nur nördlich des Wülknitzer Weges: am 9., 10 , 11., 12., 13. und 14. Dezember L. I. In der Zelt von 8 Uhr vormittag« bis 4 Uhr nachmittags. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß tage so bewirkt, daß sie V, Stunde vor Beginn des Schießen« durchgeführt ist. Bei Schießen auf dem Schießplatz Gohrisch ist die Mühlberger Straße gesperrt, der Wülknitzer Weg dagegen ist frei. Die Wege des Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 9.MaidS.J»., Nr. 295 k v, abgedruckt in Nr. 108 des Riesaer Amtsblattes, wird die» mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366" bez. 368° deS ReichSstras- gesetzbuchs bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem vorge- jchriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 4. Dezember 1912. 689 b v. Königliche Amtshaupimavvschaft. Die Mückenplage macht sich auch in Teilen de» hiesigen Verwaltungsbezirk« zur Sommerszeit unangenehm bemerkbar. Di« Königliche Amtshauptmannschast sieht sich daher veranlaßt, ihrerseits eine planmäßige und energische Vertilgung der Mücken angelegentlichst zu empfehlen. Hauptsächlich kommt zu diesem Zweck« das AuSräuchern oder Abbrennen der den überwinternden Mücken al» Schlupfwinkel dienenden Keller, Schuppen und Ställe, sowie die Beseitigung aller überflüssigen fischfreien Lachen, Tümpel, Wassergräben u. dergl. in Betracht; auch empfiehlt es sich, stehende Gewässer, soweit ihre Zuschüttung nicht an gängig ist, mit Larven fressenden Fischen zu besetzen und durch Anbringung geeigneter Nistkästen und Nisthöhlen Mücken fressende Vögel zu züchten. Im einzelnen wird auf die im redaktionellen Teil dieser Nummer enthaltenden Ratschläge hingewiesen. Ein Erfolg wird davon abhängig sein, daß die Beteiligten die angedeuteten Maß nahmen gleichzeitig und gemeinschaftlich ergreifen. Der Bürgermeister zu Radeburg und die Gemelndevorstände und Gutsvorsteher werden angewiesen, bis zum 1. September nächsten JahreS über die getroffenen Maß regeln und dabei gemachten Erfahrungen an die unterzeichnete Amtshauptmannschast Bericht zu erstatten. Im übrigen erklärt sich die Amtshauptmannschast bereit, den gemeinsamen Bezug der Schrift „Die Mückenplage und ihre Bekämpfung" und, wie bereits früher geschehen, von Nisthöhlen und Nistkästen zu vermitteln. Großenhain, den 12. November 1912. 2919» L. Königliche Amtshauptmannschast. Im Uhlig'schen Restaurant in RtU-Weida — als VerstelgerungSort — sollen Montag, den S. Dezember 1912, vorm. 10 Nhr 4 OriginalsSackt Campinas-Kaffee versteigert werden. Riesa, am 26. November 1912. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts Riesa. Christmarkt. Der Christmarkt in Riesa findet in diesem Jahre vom 15. bi» mit 24. Dezember auf dem Albertplatze statt. Nach 8 84 der Marktordnung ist auf dem Christmarkte da» Feilhalten von Warrn, mit Ausnahme der Christbäume, nur Riesaer Einwohnern gestattet. Die BerkaufSstände sind an den Wochentagen um 10 Uhr, an den Sonntagen um 9 Uhr, am Weihnachtsheiligabend um 8 Uhr abend» zu schließen. Von jedem, der auf dem Christmärkte feilhält, wird Stättegeld nach dem in der Anlage L der Marktordnung enthaltenen Tarife erhoben. Im übrigen sind die Bestimmungen dec Marktordnung vom 29. März 1912 zu beachte«. Riesa, am 4. Dezember 1912, Der Rat der Stadt Riesa. Kr. Für da« hiesige städtische Krankenhaus ist die Fleisch, «vd Wnrstwarealteferaag, sowie die Lieferung von Brot und wettzer Backware auf da» 1. Halbjahr 1913 zu vergeben. Berücksichtigung finden nur Bewerber, die die Lieferungsbedingungen an RatSstelle eingesehen haben. Verschlossene Offerten sind bi« zum 10. Dezember 1912 im Rathause, Zimmer Nr. 7, abzugeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Dezember 1912. Rt. Da» für da» Jahr 1913 gültige Verzeichnis der feuerwehrpflichtigen Mannschaften der BerbandSgemrinden Gröba, Oberreutzen, Uuterreutzen und Forberge, sowie dem selbständigen Gutsbezirke Gröba, liegt vom 9.-14. Dezember 1912 im hiesigen Gemeindeamte, Zimmer 3. öffentlich au». Gröba, am 6. Dezember 1912. Der Gemeindevorstaud. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 7. Dezember dr. I«., von vorm. r/,9 Uhr an gelangt auf der Freibank rohes und gekochte- Rindfleisch zum Preise von 40 Psg. pro V, kg zum Verkauf. Riesa, 6. Dezember 1912. Die Dtrettio« des «ätzt. Schlachthokes. Freibank Glaubitz. Morgen Sonnabend von nachmittag 3 Uhr an kommt Schweinefleisch, roh, Pfund 60 Pfg., zum Verkauf. Der Gemeindevorstand. Freibank Weida. Morgen Sonnabend abend von 6 Uhr an wird das Fleisch eines Schweines, Pfund 60 Pfg., verkauft. Der Gemeindevorstaud. Stadtbibltothek, über 5600 Bände, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tage, abend» von 7—*/,9 Uhr geöffnet. Dietzel. SSW———'S—SW—————— 1 . Oertlichcs und Sächsisches. Riesa, 6. Dezember 1912 —* Die Handelskammer Berlin hat eine Zusammen stellung darüber herausgcgeben, welche einzelnen Begleit papiere sFrachtbriefe, Pakctadrcsscn, Zolldeklarationen, stati stischen Anmeldescheine, Ursprungszeugnisse, Konsulatsfakturen Gesundheitsatteste usw.) den Sendungen nach dem Ausland im Eisenbahn-, Post- und Schiffahrtsvcrkchr bcizufügen sind und welche gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften hierfür bestehen. Zu diesem Werk ist soeben der III Nach trag erschienen, der die in der Zeit vom I. Januar bis 30. Sep tember 1912 bekannt gewordenen Aenderungen und Ergän zungen enthält. DaS gesamte Werk, das für alle am Aus fuhrgeschäfte beteiligten Finnen von großer Wichtigkeit ist, liegt im Lesezimmer der Handelskammer Dresden aus. — Der Landesverband de» Königreiches Sachsen für da» Deutschtum im Ausland« hat beschlossen, seine nächstjährig« Hmiptoersammlung Anfang 1913 in Oschatz abzuhalten. — Der Verein Sächsischer Holzindustrien«!, der zurzeit 259 Mitglieder mit 607 im Betrieb befindlichen Gattern zählt, hat sich in seiner letzten Hauptversammlung ' auf Vortrag de» Direktor» Srütznrr, Deuben, dem Der- band« Sächsischer Industrieller al» körperschaftliche» Mit glied angeschloffen. — Neber die Arbeiten der Zwischendeputalion der Ersten Kammer des Sächsischen Landtages wird in Dresdner Blättern berichtet: Zum Kirch eu- und Schulsteuergesetzentwurf ist der Bericht der Zwi- lchendeputatton der Ersten Kammer erschienen. Die Depu tation ist davon ausgegangen, daß eine Aendernng der Kirchensteuergesetzgebung nur insoweit augezcigt erscheint, als durch die bisherigen Vorschriften tatsächliche .Härten für die Steuerpflichtigen entstanden sind, und als na mentlich eine Art Doppelbesteuerung für die Angehörigen eines anderen Bekenntnisses als dem der Mehrhcitskirch- gemeinde vorlag. Weiterzugehen glaubt sie keine Veran lassung zu haben. Ter Antrag lautet auf Annahme des Gesetzentwurfes mit den beschlossenen Abänderungen. Weiter hatte sich die Deputation mit den zahlreichen, zur Sache eingegangcnen Petitionen zu beschäftigen. Nach dem sie zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes Stellung genommen und sich hierdurch ein größerer Teil der Petitionen erledigt hat, andere aber unberücksichtigt zu bleiben hatten, beantragt die Deputation, die Kammer wolle beschließen: die zu den Schul- und Kirchensteuer gesetzen cingegangenen Petitionen, soweit sie sich durch die gefaßten Beschlüsse nicht erlÄigen, allenthalben auf sich beruhen zu lassen. — Auch das Gemeinde st e u e r g e s e tz ist nunmehr von der Zwischendeputation der Ersten Kammer einer eingehenden Beratung unter zogen worden. Kammerherr Sahrer v. Sahr (Ehrenberg) hat darüber einen umfangreichen schriftlichen Bericht er stattet. Als Mitberichtcrstatter fungiert Oberbürgermeister Dr. Dittrich (Leipzig). Ter wichtigste Beschluß, den die Deputation in Abweichung von der Zweiten Kammer ge faßt hat, ist die Wiederherstellung der die Erhebung von Gewerbe st euer n betreffenden 88 56 bis 59 (All gemeine Gewerbesteuer, Sondersteuern vom stehenden Ge werbe) und des 8 32 nach der Regierungsvorlage. Danach sind die Gemeinden also u. a. berechtigt den Jah resumsatz von Großbetrieben im Kleinhandel und von Kleinhandelsbetrieben, die Zweiggeschäfte unterhalten, mit bis zu 2 Prozent zur Nmsatzstener heranzuziehen, sofern die Steuer in einenr angemessenen Verhältnis des Reingewinnes des besteuerten Gewerbes steht und ihr. Ertrag der Entlastung lediglich der wirtschaftlich schwäche ren Gemeindesteuer-pflichtigen dient; Gemeinden, in denen eine solche gewerbliche Umsatzsteuer nicht besteht, können nach dem Chemnitzer System bis zu 10 Prozent des Um satzes zur Einkommensteuer heranziehen. (Tie Zweite Kammer hatte die erstere Steucrform, die sogenannte rohe Umsatzsteuer, ganz beseitigt und bei der zweiten den Sah von 10 Prozent auf 6 Prozent herabgesetzt.) In 8 31 hat die Deputation folgende Besteuerung obligato risch gemacht und die Handelsbetriebe besonders genannt: Handels- und gewerbliche Großbetriebe, die ein steuerpflichtiges Einkommen nicht erzielt haben, oder deren Ueberschnsse oder Einkommen weniger als 3 Pro zent ihres in der Gemeinde beschäftigten Anlage- und Betriebskapitals betragen, haben einen bestimmten Prozentsatz, höchstens jedoch 3 Prozent dieses Kapitals, als Einkommen zn versteuern. — Ein trüber Gedenktag wär der gestrige 5. Dezember. Vor 100 Jahren, am 5. Dezember 1812, verließ Napoleon in Smorgony seine dem Untergange ge weihte Armee. Mit 450000 Mann nnd 1146 Geschützen war er im Sommer 1812 nach Rußland gezogen; am 14. September zog er in Moskau ein, aber sein gewaltiges Heer war schon hier auf fast 100000 Mann durch Hunger und Entbehrungen, Hitze Kälte, Krankheit und Fah nenflucht zusammengeschmolzen. Dann kam der ptrAP,
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