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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191302283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-02
- Tag1913-02-28
- Monat1913-02
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1913
- Autor
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Riesaer O Tageblatt n«d Anzrlger lülldedlatt-mrd Zstychey. -S7K.. Kmtsötatt "L^ für die Kvnkgl. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 48. Freitag, 38. Februar tt>1S, abends. ««. Jahr«. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden La« abend» Wit Ausnahme der Coim» und Festtage. Vierteljährlicher BrzuzSprel« bei Abholung in der Elprdlilon l» Riesa I Mark 60 Psa., durch unsere Lrtlger rei in» Hau« 1 Mark 66 Psg., bei Abholung ani Schalter der kaiserl. Postaustalte« I Mark 66 Psg., durch den Brtestrtlger srel in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch Monat«abonnrment» werden angenommen. dlnzrißiu-Amiahwe sNr die Nummer de» Ausgabetage« bi» vormittag 0 Uhr ohne Gewiihr. Preis slir die kleingespaltene «3 mm breite KvrpnSzeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Daris. >otatio«»dnlS und Verlag von LangerL Winterlich in NIesa. - O'eschtlstSsteVc: Goethestrafie SO. — Für die Redaktion verantwortllch: Arthur HLHnel in Riesa. Di« Musterung der im Su»hebung«bezirke Großenhain im laufenden Jahre an» gemeldeten und hier aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Lag. M«fter»«g-s ort. Vegtv». vereichuuug der gestellung-pflichtigen Mannschaften. Sonnabend, Riesa, Hotel vorm. Die Mannschaften au» Böhlen-Jahnt»- den 1. März »Kronprinz" V.S Uhr Hausen, Forberge, Nauwalde, Glaubttz, Sa- geritz - Langenberg, Gostewitz, Gröba, Lichtens««. Montag, den 3. März U §p Di« Mannschaften au» Bobersen, Gröditz, Kleintrebnitz, Markstedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Ntckritz, NieSka, Nünchritz, Röderau. Dienstag, den 4. März U * Di« Mannschaften au» Trödel, Heyda, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Reppi», Schwein- furth, Tiefenau, Oberreußen, Oelsitz, Pah- renz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz. Radewitz, TpanSberg, Streumett, Weida, Wülknitz, Zeithain, gschaiten. Mittwoch, den 5. März Die Mannschaften de» Jahrgangs 1892 deren Namen mit dem Anfangsbuchstaben v bi« 2 beginnen und ältere Jahrgänge aus der Stadt Riesa. DouveWag, deck 6. März Die Mannschaften de» Jahrgang» 1892 deren Namen mit dem Anfangsbuchstaben bi» 6 beginnen und Jahrgang 1893 au» der Stadt Riesa. Freitag, den 7. März Radeburg, »Ratskeller- Dorm.V,10Uhr Die Mannschaften au» Bärnsdorf, Bär walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, FreitelSdorf, Groß dittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, Marsdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nieder-Eber»bach; Nieder-Rödern, VolkeiSdorf. Soanavend, den 8. Mär- Die Mannschaften au» Ober-Mtttel- EberSbach, Ober-Rödern, Sacka, Stein bach, Gtölpchen, Tauscha, Welxande, Würschnitz, Radeburg. Montag, dm 10. März Großenhain, .Gesellschaft», hau»- vorm. -/.S Uhr Die Mannschaften au» Adelsdorf, Alt- lei», Baselitz, Baßlitz, vauda, Bieberach, BlatterSleben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brockwitz, vrößnttz, Colm- nitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Foldern- PaulSmühle, Frauenhain-Lautendorf, Sä- vernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Klein raschütz. Dienrtag, den 11. März M Die Mannschaften au» Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, Lamperttwalde, Laubach, Leck- witz, Lenz-Döbrttzchen, Lieg«, Linz, Me dessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Naffeböhla, Naulei», Naundörfchen, Naun- dorfb.Gr., Naundorf b.O., Neujeußlttz, Nie- gerade, OelSnitz, Perttz. Mittwoch, de« 12. März o Die Mannschaften au» Ponickau, Por- schütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reineridors, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa,Skaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thien- dorf-Dammhaln, Treugeböhla, Uebtgau, Dalda, Wantewitz-PtSkowitz, Wüstauda, weißtg a. R., Weißig b. Ek., Weßnitz. DoanerStag, den 13. Mär, Freitag, den 14. Mär, o ' F Die Mannschaften de» Jahrganges 1892, 1891 und etwaige ältere Mannschaften au» der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften nachstehender Ortschaften: Dildenhain, Zschauitz, Zschieschen. Di« Mannschaften de» Jahrgang«» 1893 au» der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften nachstehender Ortschaften: Zabeltitz-Stroga, Zottewitz, So»«abs«d, den 1b. März 0 S Uhr Losu«g»t«rmin. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, «eiche sich iur LnAhednngrbeztrle Vroßeuhatu aufhalte«, werden -um persönlichen und pünktlichen Erscheinen in dem für sie bestimmten MusterungStermtne — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis aus die bei etwaiger Nichtbefolgung nach 8 26,7 der Wehr ordnung ,u erwartenden Strafen und Nachteile hierdurch aufgefordert, während da» per sönliche Erscheinen im Losungstermine Jedem überlassen ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungltermine verhindert find, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigte» ärztliche» Attest anher einzureichen. <8 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben weise au»gestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eine» beamteten Arzte» (vezirkßarzt, GerichtSarzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Diejenigen Handwerker, welche auf den Kaiserlichen Wersten ausgebildet und mit den Einrichtungen der KrtegSschiffe vertraut sind, haben die» im Musterungstermine zu melden. 5. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besondere» Recht auf die Au«wahl der Waffen gattung oder de» Truppenteil» erwächst. (8 63,8 der Wehrordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtende« Mannschaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Ver günstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Auf gebot» in der Regel auch während ihre» Reserveverhältniffe» Befreiung von den jährlichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich -u einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine Einwilligung»erklärung de» Vater» bezw. der Mutter oder de» Vormunde», womöglich schon trn Musterung»termine, beizubrtngen. 6. In Ve-Ug aus die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich auf- merksam gemacht: Nach 863.7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörig«berichtigt, spätestens im MufterongStermiue Anträge ans Zurückstellung vder Befrei««» von -er Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach § 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenige« Personen, deren Arbeit-- bez. AnsfichtSunfähigkeit zur Begründung der Rellsmationen behauptet wird, haben in den ReklamationStermine» und -war in Riesa am «. Mär, d. Z i . in Radeburg am 8. März d. I. i " «hr in Großenhain am 15. März d. I. Norm. S Uhr z« erscheine«. Ist die» untunlich, so ist ein von einem beamteten Arzte ausgestellte» Zeugnis rechtzeitig und spätesten» bi» zum Reklamationstermine eivz«reichen. (8 33,5 Abs. 2 Wehr-Ordnung.) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst «ach beendigtem MusterungSg,schäfte entsteht, kann der Antrag noch im AnshebnngStermine angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem Aus- hebungSgrschäfte anzubringen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden je a« 3. Lage nach den vorbezeichnete» ReklamattonStermineu mittag» 12 Uhr al» bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bl» dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Veachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bi» nachmittag» 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 7. Di« Hrrren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aushälutchen gestellpfllchtigen Mannschaften zum pünktlichen Erscheinen im MusterungSlokale vorzuladen, sowie der Musterung bez. wa» die Städte anbelangt, durch Beauftragte beizuwobnen. Heber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die RekrunerungSstammrollen sind zum MusterungStermine mitzubringen. 8. Die Mauufchafte« der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz reserve und Marine - Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landftarmpfltchttge de» II. Ausgebot-, welch« gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung auf den Fall einer etwaigen Mobilmachung au» Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben htrrauf gerichlete Gesuche bet dem OrtSvorstande ihre« Wohnort» und zwar noch Vor Beginn der Musterung anzubringrn. Der OrtSoorstand hat diese Gesuche zu prüfen und darüber eine alsbald anher eiozureichende Nachweisung aufzustellen. Au» dieser Nachweisung müssen nicht nur dl« militärischen, bürgerlichen und DermögenSoer- hättntsse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, dnrch welch« eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Neber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatz-Koimnisflon Louuabeud, de» 15. März d. I. vor«. » Uhr Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren dezw. zu etwaiger Auskunft» erteilung haben sich di« betraf,«den Antragsteller in Person zur gedachten Zett km -Ge» sellschaftShause" 1» Großenhain ein,«finden. Großenhain, am 16. Februar 1913. Der Zivil-Vorsitzende der Königliche» Ersatz-Kommission v. »e» Au-Hebnngsbrzirko Große»hain.
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