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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191307053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130705
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-07
- Tag1913-07-05
- Monat1913-07
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1913
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Messer G Tageblatt und Anzeiger MeblaU M AnMgrr). rckgramm-AdreN« ßl^ I*.Femsprechflell» »la t « «s» Nr. Sll für die KSnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 1S3. Sonnabend, 5. Juli ISIS, abends. «6. Jahr«. La« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Can», nnd Flßtage. «ierieljährlicher krzugSprei» le! Abholung in der LrpedMon i» Riesa l Mark 80 Psg., dnrch unsere Träger krei in» HauS l Mark VS Psg., bei »ltholuug ani Schalter der lalserl. Posianslallen l Mark VS Psg., dnrch den Vries,rüger srei ins Han» 2 Diark 7 Psg. Auch MvnalSabonncnienlü werde» angenomnien. Anzeigen-Auuahmr sür die Spin n er dcS AnkgabrlagkS liS vonuillag V Uhr rl.ne veuäl». Preis sür die lieingeihallcnc »I u m breite KorvuSzrile 1V Psg. (LokawreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Tarif. " . >>»/ o Rotationsdruck und Verlag von LangerL Winterlich kn Riesa. — S eschdslkstellc: Gve«hes, r »sie SV. — Für die Redaktion verantwortlich: A r t h u r H « hn e I in N i e s a. . ,-m E» werden Scharfschieben abgehalten auf dem Schietzplatz Heidehäuser: am 7., 8., 9., 10., II. und 12. Juli diese» JahreS in der Zelt von 7 Uhr vormittags bi» 6 Uhr abend», I»., auf dem Schietzplatz Gohrisch nördlich uud südlich des Wülknitzer WezeS: am 7., 8., 9., 10., II. und 12. Juli diese» Jahre» in der Zett von 7 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags, anfterdem am 7. Juli von 10 Uhr abends ab. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß lage so bewirkt, daß sie V, Stunde vor Beginn de» Schießens durchgefüyrt ist. Bei Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch sind die Mühlberger Straße und der Wülknitzer Weg gesperrt. Letzterer wird aber von 1 Uhr bis 3 Uhr nachmittag» freigegeben. Die Wege de» Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochkkappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftllche Bekanntmachung vom 23. Mai 1913, Nr. 879 k v, abgrdruckt in Nr. 117 de» Riesaer Amtsblattes, wird die» mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Ucbertretungen nach 8 366" bez. 368° deS RcichSstraf- gesetzbuchS bestraft werden. Di« Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem vorge- schrlebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 5. Juli 1913. 446 a v. Königliche Amt-han-tmauvschaft. Anmeldung zum Bürgerrechtserwerbe. Nach § 17 der Revidierten Städteordnung für da» Königreich Sachsen vom 24. April 1873 sind zum Erwerbe de» Bürgerrechtes berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. da» fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstütznng weder beziehen, noch im Lause der letzten 2 Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, k. eine direkte Staatssteuer von mindestens drei Mark entrichten, 6. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihre» bisherigen Aufenthalt» vollständig berichtigt haben, 7. entweder a. im Gemeindebezkrke ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigsten» zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder o. in einer anderen Stadtgemeinde de» Königreichs Sachsen bis zur Auf gabe ihre» bisherigen Wohnsitze» stimmenberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe de» Bürgerrechtes verpflichtet diejenigen zur Bürger rechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche a. männlichen Geschlechts sind, d. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und e. mindesten» neun Mark an direkten Staat»steuern jährlich zu entrichten haben. Diejenigen Einwohner hiesiger Stadt, die nach Vorstehendem entweder berechtigt oder verpflichtet sind, da» Bürgerrecht hier zu erwerben, werden aufgefordert die zur Vür- gerrechtSerwerbung Verpflichteten bei Vermeidung von Weiterungen —, sich hierzu bis -um IS. Juli 1S13 im hiesigen Einwohner-Meldeamte, Rathaus, Zimmer Nr. 14, während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu melden. Die Meldung hat durch Ausfüllung eine» Vordruckes, der im Meldeamte unentgeltlich zu erlangen ist, zu erfolgen. Ter Rat der Stadt Riesa, am 3. Juli 1913. Schr. Die diesjährige vbstrmtzung und zwar: in den Gärten an der Jahnamündung, an der Poppitzer Straße, an den Wegen nach Weida und Pausitz (Kirchbachstraße), an der Straße nach Leukewitz von der vrückenmühle bi» znr Leutewitzer Grenze, auf dem sog«, nannten Anger-und auf dem Fährdamme in Göhli», an der Straße von Göhlt» nach Poppitz und im Garten de» Stadtkrankenhauses soll Montag, den 7. Juli 1913, nachmittags 2 Uhr in der Ratskanzlet hier versteigert werden. Autwahl unter den Bietern und Ablehnung sämtlicher Angebote bleibt Vorbehalten, Die Pachtbedingungen können in der RatSkanzlei eingesehen werden. Der Rat der Stadt Nieka, am 2. Juli 1913. Fnd. Gpanlsa«»» Mvs«. Rathaus Fernruf Rr. 20. Einlaßenbestand: 12 Millionen Mark. 3'.' Prozent. Verzinsung der Einlagen vom Tage der Einzahlung ad vis zum Tage der Rückzahlung. Mündelsicher« Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Gewährung von Darlehen ans Grundstücke, Wertpapiere und Sparkassen, Sofortige Erledigung schriftlicher Aufträge. Kaffenfluuden ( Einlagedücher. Unbedingte Verschwiegenheit über alle GeschäftSvor- kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. " Montags bm. Freitag»: 8—12 und 2—4 Uhr Sonnabends 8—2 Uhr. des Verbandes siichs. Gemeinden. Kostenlose Ueberweisungerr. Obstverpachlung. Die diesjährige Nutzung der ungefähr 200 tragfähigen Aepfel- und Pflaumenbäume an der BezirkSstraße Riesa—Röderau soll im Auftrage der Königlichen Amirhauptmann- schäft Großenhain verpachtet werden. Schriftliche Angebote sind bi» zum 8. dsS. Ml», mittag» 12 Uhr verschlossen mit der Aufschrift „Obstnutzung BezirkSstraße" in der Woh nung de» Unterzeichneten BiSmarckstr. 50 II. abzugeben. Henning, AmtSstraßenmeister. Die diesjährige Obstuutznng auf der Zehren-Döbelner Straße Abt. 1—3 in 7 Pacht strecken, Meißen-Leipziger Straße, Abt. 1—4 in 7 Pachtstrecken u. Zehren-Niedermuschützer Straße, sowie der Seerhausen-Strehlaer Straße, Abt. 1, soll Mittwoch, den 9. Juli d. I. von uachm. r/z3 Uhr an im Gasthofe zu Zehren gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Ausbietung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Königl. Straften- u. Wasser-Banamt Meisten H. , Obst-Verpachtung. Die diesjährige Obstnutzung an den hiesigen Kommunikationswegen soll Sonntag, den 6. Jnli, vorn». V-11 Uhr im hiesigen Gasthofe an den Meistbietenden verpachtet werden. Anschließend daran werden die Gärten der GutSbes. Eckelmann und Haunfleln versteigert. Pausitz, den I. Juli 1913. Der Gemeindevorstand. Beim Pton. Bati. 22 ist ein ansrangicrter Wagen zu verkanfen. Angebote sind bis 10., 7. verschlossen mit der Aufschrift »Angebot auf Fahrzeug» an das Batl. einzureichen. Oertliches n«d Sächsisches. Riesa, 5. Juli 1913. —Z Die 4. außerordentliche evangelisch-lutherische Landessynode setzte am gestrigen Freitag in einer 2. öffentlichen Plenarsitzung ihre Tätigkeit fort, und zwar gelangte nach Er ledigung einiger Formalitäten der Entwurf eines Kirchcngesetzes über die Kirchgemeindeverbände zur Beratung. Der VerfaffungS- auSschuß L., für den der Synodale vr Löbner-Leipzig den Bericht erstattete, stellte den Antrag auf Annahme de» Gesetzentwurfes in der vom Landtage beschloßenen Fassmm. Die Synode nahm nach kurzer Debatte der Synodalen I). vr DtbeliuS-DreSden, LotichiuS- DreSden, Opitz-Treuen und vr Löbner-Leipzig diesen Antrag ein stimmig an. Den nächsten BerattMgSgegrnstand bildete das Krrchen- steuergesetz, über da» für den Ausschuß der Synodale LotichiuS- Dresden berichtete. Der Ausschuß erkannte zwar an, daß der Kirchensteuergesetzentwurf für die Kirche eine große Reihe Vorteile bringe, rügte aber auch verschiedene Mängel desselben und war nicht ganz mit der formellen Behandlung des Zustarkbekommens der Vorlage einverstanden. Er beantragte nach alledem, folgenden Beschluß zu fassen: „Die Synode hat von dem zu erlaßenden Kirchensteurrgesetz Kenntnis genommen. Sie ist der Meinung, baß bei seiner Behandlung die verfassungsmäßigen Grenzen zwischen den Gebieten oer Staats- und der Kirchengcsetzgcbung nicht allcnt- halben streng eingehakten worden sind. Sie stellt die Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetze» zurück und erhebt gegen da» Gesetz keinen Widerspruch." Weiter hatten sechs Synodalen unter Führung de» Synodalen Lange-Putzkau eine Resolution «ingebracht, laut welcher der vom Staate eingesetzte Fond» von 600 000 Mk. zur Unterstützung von Gemeinden, die durch den Wegfall der Besteuerung de» Grundbesitzes Andersgläubiger in Not geraten, al» nicht ausreichend bezeichnet und da» Lande»- sie es für nötig era< nehmen. Angesichts di konsistorium gebeten wurde, bei der Staatsregierung dahin zu wirken, daß im nächsten Landtage eine Suinme zur Anfordernng komme, die zur Deckung der tatsächlichen Einnahmeausfälle der Kirchgemeinden infolge jener Gesetzesbestimmung ausreicht. — In der Debatte betonte der Präsident de» LaudeskonflstoriumS vr Böhme, daß bei der formellen Behandlung des Kirchensteuer gesetzes die Staatsregierung durchaus legal verfahren ist. Der hierbei eingeschlagene.Weg sei bedingt worven durch den Umstand, daß das Kirchensteuergcsetz einen Teil der großen Reform der sächsischen Gemeindesteuergesetzgebung bilde. Da das Gesetz bisher weder vom König unterzeichnet noch im Gesetz- und Verordnungs blatte publiziert worden sei, könne die gegenwärtige Synode, wenn sie es für nötig erachte, noch sachliche Aenderungen daran vor nehmen. Angesichts dieser Sachlage sei der zweite Satz des Aus- schußvotumS nicht zutreffend und würde besser gestrichen. Ein so günstiges Kirchensteuerge etz, wie es der vorliegende Entwurf dar stelle, habe seitens der Kirche allein nicht aufgestellt werden können. Dafür müsse die Kirche herzlich dankbar sein. — Synodale Lange- Putzkau kam auf die Unzulänglichkeit deS Fonds von KOO 000 Mk. zu sprechen, die der Staat dem Landeskonsistorium zur Unter stützung solcher Kirchgemeinden zur Verfügung gestellt hat, die durch den Wegfall der Besteuerung des Grundbesitze» Anders gläubiger in finanzielle Bedrängnis geraten. Die Zahl dieser Ge meinden sei nicht gering und werde unterschätzt. Da aber gegen wärtig keine Stimniung für die von ihm eingebrachte Resolution vorhanden sei, ziehe er sie zurück in der Meinung, daß die Wucht der Tatsachen da» Lande»konsistorium nur zu bald zu Schritten zur Erhöhung de» 600000 Mk.-FondS veranlaßen werd«. — Syno dale Kröber-Pirna übte Kritik an der formellen Behandlung der Regelung der Materie zum Nachteile der Synodalrcchte und machte in sachlicher Beziehung Bedenken gegen den Wegfall verschiedener alter Gefälle ic., ferner wegen der Begünstigung der Rittergüter und schließlich wegen der seiner Meinung nach vorhandenen Unzu länglichkeit des mehrfach erwähnten KOO 000 Mk.-FondS, dessen Kapital doch wohl nicht angegriffen werden solle. — Präsident vr Böhme erklärte, daß nur die Zinsen dieses Fonds zur Unter stützung bedürftiger Kirchgemeinden verwendet würden. — Synodale Opitz-Treuen betonte die Notwendigkeit dcS Hand in Handgehens von Staat und Kirche auf steuerlichem Gebiete, begrüßte dankbar die Fürsorge des sächsischen Staates für die sächsische Landeskirche und bemerkte gegenüber dem Synodalen Kröber, daß die Ritter güter, diese Kleinsten der Kleinen, einen Vorzug nicht erfahren hätten. Man habe für sie alte schreiende Härten nicht beseitigt. — Synodale vr Mayer-Lcwzig meinte, daß das Kirchensteucrgesetz sachlich noch besser ausgefallen wäre, wenn man vor dem Landtage die Synode darüber gekört hätte. — Nachdem schließlich der Be richterstatter Synodale LotichiuS nochmals für die Ausschußmeinung eingetreten war, damit der gegenwärtige Vorgang nicht der Aus gangspunkt einer Verschiebung der Rechtslage zwischen Staat und Kirche werde, fand der NuSschußantrag unverändert und ein stimmig Annahme. Damit endete die Sitzung. In der heutige« Sitzung erfolgt dann eine nochmalige Bestätigung der gestrige» Beschlüsse nnd weiter die Schließung der Synode. —y Dor der dritten Strafkammer des Dresdner Kgl. Land gerichts hatte sich der 46 Jahre alte, in Linz wohnende, noch nicht bestrafte Landwirt Karl Traugott Menzel wegen fahrlässigen FalschcideS zu verantworten. Dem Angeklagten wird veigemcssen, am 2S. November 1912 vor dem Kgl. Amtsgericht Großenhain au» Fahrlässigkeit ein falsches Zeugnis mit dem Eide bekräftigt zu haben. Menzel winde al« Zeuge in dem Zivilprozesse einer gewissen Naumann gegen den Dienstknccht Förster vernommen. In dieser Sache gab Menzel wabrhritSwidrig und unter Eid an, er habe am 9. Mai auf die Naumann nicht geschimpft. Da» Urteil lautet auf 4 Monate Gefängnis. —A Die Veranstaltungen au« Anlaß des 40jähriaen Be- stehen» de» Königl. Sächsischen Milttarveret»»-
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