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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191309208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130920
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130920
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-09
- Tag1913-09-20
- Monat1913-09
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1913
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Telegramm-Adreff« .ragiblatt*. Ries» und Anzeiger «klbrblatt «nr Aiychrr). Amtsblatt für dl« König!. AmtShailptmannschast Großenhain, da» König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, -sowie den Gemeinderat Gröb». SIS. Sonnabend, SS. September ISIS, abends. «S. Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends mit Ausnahme der Sonn- nnd Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark SV Psg., durch unsere Träger frei in» Hau» I Mart 6b Psg-, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark VS Psg., durch den Briefträger frei ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabouncmcntS werden angenommen. Anreigrn-Auuahme für die Rümmer des Ausgabetage» biS vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis für di« kleingespaltene 43 wm breite AorpnSzeile 18 Psg. (LokalPretS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste 59. — Für di« Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. In dar Ssiierrechttreatster de» unterzeichneten Amtsgericht» ist auk Seite 110, den Ttschlergesellen Friedrich Paul Jlgner in Riesa und dessen Ehefrau Marie Lina geb. Belger betr., eingetragen worden: Die Verwaltung und Nutznießung de» Manne» ist durch Eheoertrag vom 19. September 1913 ausgeschlossen worden. Riesa, den 20. September 1913. — SöuialicheS Amtsgericht. Aus Blatt 508 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Riesaer Auto-Fuhr-GeschSft Straßberger L Bertel in Riesa betreffend, ist heute eingetragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst, die Firma ist erloschen. Riesa, am 20. September 1913. Süntgltches Amtsgericht. Montag, den 22. September 1913, vormmags io Ubr wird das alte Lager stroh au» 3418 Slrohsücken in Losen von 25 bis 200 Stück öffentlich versteigert. Die Bedingungen liegen hier aus. Königliche Garuisonverwaltung Tr. P. Zeithain. Die beiden massiven Schuppen (Scheunen) in der NAH« de» Anschlußgleise» auf tem Tr. P. Zeithain, werden am 25. September 1913, vormittags 19 Uhr in 2 Losen auf Abbruch verkauft. Die vor Abgabe der Angebote einzusehenden Bedingungen liegen im. Geschäft»,immer Nr. 19 der Garnisonverwaltung au». ' Königliche Garntsonverwaltnug Tr. P. Zeithain. * Freibank Zeithain. Morgen Sonntag früh 6 Uhr gelangt das Fleisch zweier Schweine, roh und gekocht, Pfund 40 und 50 Pi . zum Verkauf. Der Gemeindevorstand. Freibank Schänitz. Sountag, den 21. September, von 6—8 Uhr vormittags, Verkauf von Schweine fleisch in gekochtem Zustande; Pfund 40 Pf. Der Gemeindevorstand. " - - 4 ckv SS Er das „Riesaer Tageblatt" erbitten wir NN» bis spätesten« vormittags 9 Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Die Geschäftsstelle. Oerttiches und Sächsisches. Riesa, den 20. September 1913. —* Die Personendampfer der Sächs. - Böhm. Dampf- schiffahrt»gesellschaft verkehren vom 22. September bi« mlt 19. Oktober 1913 ans der Strecke Meißen—Ntesa—Mühl- berg nach folgendem Fahrplan: Ab Mühlberg — 6.30 — 2.00 - LöSnig — 6.55 — — 225 - Kreinitz — 7.20 — — 2.50 » Strehla - — 7.40 —- — 3.10 - GohttS-Zschepa — 8.00 — — 3.80 in Riesa — 8.35 — —— 4.05 ab Riesa 7.35 10.55 1.35 4.15 - GrSdel 7.55 11.15 1.55 — 4.35 - Nünchritz - Boritz-Rosenmvhle 8.10 8.20 11.30 11.40 2.10 2.20 4.50 5.00 - Merschwitz 8.35 11.55 2.35 — 5.15 » Hirschstein - Niederlommatzsch 8.40 8.50 12.00 12.10 2.40 2.50 5.20 5.30 - DieSbar 9.00 12.20 3.00 5.40 jn Meißen 10.15 1.40 4.20 7.00 1» Dresden 1.09 4.25 7.10 — — Ab Dresden - 7.35 11-15 2.15 - - Meißen 6.45 9.35 1-30 4.15 » DieSbar 7.25 10.15 2-10 4.55 - Niederlommatzsch 7.3S 10.25 2-20 5.05 —« » Hirschstein - Merschwitz 7.40 7.45 10.30 10.35 2-25 2-30 5.10 5.15 - Borttz-Rosrnmühle 7.50 10.40 2-15 »—» - Nünchritz 8 00 18.50 2-45 5.30 - GrSdel 8.05 10.55 2-50 5.35 —- bi Riesa 8.30 11.20 3-15 6.00 ab Riesa 10.00 4.15 — in GohliS-Zschepa 10.15 — 4.30 —» - Strehla 10.30 — 4.45 — —- - Kretnitz 10.40 — 4.55 — - Lösntg 10.50 — 5.05 — —e - Mühlbera 11.15 — 5.30 — — —* Nachdem in der Zeit vom 3. bi» 16. September am Technikum Riesa die schriftlichen Massenarbeiten abgehallen worden waren, fand am Freitag, den 19. d. M., die mündliche Prüfung statt. Die Gesamt-PrüsungS.Kom mission, unter Vorsitz des Herrn Stadtrat Dr. Dietzel, und der Vertreter der Praxis, des Herrn König!. Finanz- und vaurat Peter der König!. Staatsbahn und Herrn Bau- meister L. Schneider, konnte da» Zeugnis der Reise an 6 Ingenieure, 5 Techniker und 1 Werkmeister erteilen. Der Herr Vorsitzende überreichte den Prüflingen ihre diesbezüg lichen Zeugnisse mit lobender Anerkennung der dargetanen Leistungen und ermahnte sie, stets draußen in der Praxis dessen eingedenk zu sein, daß sie an der Anstalt etwas Tüchtige» gelernt hätten, und sollten sie ihren Dank der Anstalt dadurch betätigen, daß sie ihr neue Schüler zu- führten und den guten Ruf der Anstalt hochhalten durch gute Führung und rastlosen Fleiß. Die Zurückbleibenden dagegen sollten sich die guten Leistungen der Ingenieure zum Ansporn diene» lassen, auch diese» Ziel dereinst, unter der Anleitung de» bewährten Lehrkörper» der Anstalt, zu erreichen. Die Note „Mit Auszeichnung bestanden- erhiel ten 3 Ingenieure, die Note „Sehr gut- 2 Ingenieure und die Note „Gut* 1 Ingenieur, 5 Techniker und 1 Werk meister. — Da» kommende Winter-Semester beginnt am 21. Oktober d. I. —* Zirkus Barum-Schau kommt, wie auS dem Inserat in vorliegender Nummer ersichtlich, in allernächster Zeit mit seinem 62achsiaen Sonderzuge nach Riesa und wird auf dem Schützenplatz für drei Tage Aufstellung nehmen. Noch nie war, wie man uns schreibt, eine Fülle derartiger erotischer Tier« vereint zusammen, rot« in Barum« Rtesrnschau. Nicht durch außenhin prangende Karussellvorbautcn und marktschreicnde Reklame will BarumS Riesenschau glänzen, sondern durch grandiose Zusammenstellung alles dessen, waS die fünf Erdteile bieten, will er zeigen, daß cs noch Neues auf dein Gebiete der Ticrdressnr gibt. Ein ganzes Heer von Künstlern ist für diese Weltschau verpflichtet, ganze Truppen von Arabern, Chinesen, Japanern, ^Indianern begleiten dieses Ricsonunternehnien und werden auch hier ihre heimatlichen Sitten, Künste und Gebräuche vorführen. Die Eröffnungsvor stellung ist Montag, den 29. September. —* Ein mit Basalt beladener, der Firma Ritter in Königstein gehöriger Kahn hatte bei Schandau durch Auffahren auf den Anker eines anderen Fahrzeuges ein Leck erlitten, durch das Wasser in den Schiffsraum drang. Durch sofortiges Eingreifen von Hilfsmannschaftcn konnte der Kahn über Wasser gehalten und das Leck gut abgcdichtet werden, worauf das Fahrzeug seine Reise fortsetzte. — Kürzlich entstand in Schönebeck auf dem mit Chlor magnesium und Kalkstaub beladenen Kahne des Herrn Lutze aus Nienburg durch Selbstentzündung des Kalkstaubes ein Brand. Das Fahrzeug wurde erheblich beschädigt und ein großer Teil der Ladung vernichtet. Der Kahn konnte seine Fahrt nicht fortsctzcn. Die Ladung, die nach Lübeck bestimmt mar, muß jetzt auf ein anderes Fahrzeug übergeladen werden. —* Für oen vom 6. bis 9. Oktober d. I. iin großen Kongreß saal der Internationalen Baufach-Ausstellung in Leipzig statt findenden, von der Zentralstelle für Wohnungsfürsorge veranstalteten Kursus über die Wohnungsfrage sind bisher über Er warten zahlreiche Anmeldungen eingelaufen. Unter anderen werden Bcrtrctcr des Ministeriums des Innern, der Kreishauptmann von Bautzen, die Amtshauptleute von Chemnitz, Dippoldiswalde, Dresdeu-A., Oschatz, Borna, Leipzig, Rochlitz, Schwarzenberg, Zwickau, Auerbach, Annaberg teilnchmen, die anderen Kreis- und Amtshauptmannschaften haben einen oder mehrere Vertreter ab geordnet. Weiterhin werden erscheinen: die Oberbürgermeister bezw. Bürgermeister von Zittau, Freiberg, Bautzen, Crimmitschau, Wald heim, Pulsnitz, Roßwein, Regis, Döbeln, Lommatzsch, Lengenfeld, Riesa, Eibenstock, Zwenkau, Markranstädt, Frohburg, Oschatz, Brandis, Wilsdruff, Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Mittweida. Penig und Oederan werden Vertreter entsenden. Von außersächsischen Städten sind bisher angemeldet: Straßburg, Mann heim, Mainz, Torgan, Altona, Posen, Erfurt, Augsburg, Darm stadt, Gotha, Altenburg, Zeulenroda, Pilsen, Neisse, Oderberg, St. Fiden, Schweiz, Bremen usw. Außerdem haben verschiedene Landesversicherungsanstaltc» und Ortskrankenkassen Vertreter ab geordnet, aber auch von Prioatarchitekten, Baumeistern und Feld messern liegen zahlreiche Anmeldungen vor. Die Wichtigkeit des Kursus wird am besten durch diese namhafte Beteiligung erwiesen. Anmeldungen nimmt noch die Zentralstelle für Wohnungsfürsorge, Drcsden-A., Schießgasse 24, 1 entgegen. —ß8 Zu der interessanten Frage, ob einem ausgesperrten Arbeiter Anspruch auf Schadenersatz zu steht, hat das Sächsische Obcrlandesgericht Dresden in folgenden! Falle eine prinzipielle Entscheidung getroffen: 14 Arbeiter, die dcni TranS- portarbeiterverband angehvren, legten ohne Kündigung die Arbeit nieder. Die hiervon betroffene Firma, eine Brauerei, meldete den Streik dem Arbeitgcberschutzverband, worauf die dem Vorstande des letzteren gemeldeten Arbeiter in die sogenannte schwarze Liste ausgenommen wurden. Es wurde damit die Aussperrung der streikenden Arbeiter aus den Betrieben der Vcrbandsmitgliedcr be zweckt. In der schwarzen Liste war auch ein Arbeiter mit Namen ausgeführt worden, und zwar als diejenige Person, welche die in Ausstand getretenen Arbeiter annehmbar zu ihrem Tun veranlaßt haben dürfte. Der Vorstand des ArbeitgeberschutzvcrbandeS erließ alsbald an seine Mitglieder ein Rundschreiben über den Streik unter Beifügung der sogenannten schwarzen Liste. Der als Urheber des Streiks bezeichnete ausgespcrrte Arbeiter erhob nunmehr gegen hie bestreikte Firma Klage auf Schadenersatz. Das OberlandeS- gericht Dresden hat als letzte Instanz die Klage unter folgender Begründung zurückgewiesen: Wenn man davon auSgeht, daß die Firma nicht bloß die Veranlassung zur Aufnahme des Arbeiters in die schwarze Liste gegeben, sondern auch als deren Folge seine Aussperrung gewollt habe, so könne sie zu einer Haftung für den dem Arbeiter durch die Aussperrung erwachsenen Schaden immer hin erst für den Fall herangezogcn werden, daß sich die Aus sperrung als eine unerlaubte Handlung im Sinne von 8 826 BGB. darstelle. Wie bereits das Landgericht in zutreffender Weise auS- geführt habe, verstoßen Maßregeln der Arbeitgeber und Arbeit nehmer im Lohnkampf und mi Streite um bessere Arbeits bedingungen, die darauf berechnet sind, den Widerstand des Geg ners zu überwinden und deshalb einen wirtschaftlichen Druck auf ihn auSzuüben, nicht ohne weiteres gegen die guten Sitten. Wie auf der einen Seite Verabredungen gewerblicher Arbeiter zur Er langung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen mittelst Ein stellung der Arbeit nach 8 182 G.-O. erlaubt seien, so habe dies auch auf der anderen Seite von Gcgenmaßregeln der Arbeitgeber, bestehend in einer Arbeitssperre gegenüber einzelnen Arbeitern, zu gelten. Den Boden des Erlaubten verlasse der Kampf der sich gegenüber-stehenden Parteien erst dann, wenn unsittliche Mittel verwendet werden oder wenn die Nachteile eines Betroffenen so erheblich seien, daß besten wirtschaftlicher Ruin Herbeigeführt werde oder ivenigstenS die Nachteile in keinem erträglichen Verhältnisse zu den von der anderen Seite erstrebten Vorteilen stehen oder endlich, wenn der erstrebte Erfolg nicht mehr als'berechtigte» Ziel erscheine. — Keine dieser Voraussetzungen lägen hier vor. Selbst wenn zu Gunsten des Klägers unterstellt werde, daß die Arbeits einstellung nur zur Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeits bedingungen erfolgte, also als ein zulässiges Kampfmittel anzu sehen wäre, so sei es doch auch der Beklagten nicht verwehrt, zur Wahrung ihrer Interessen geeignete Gcgenmaßregeln zu treffen und als eine solche die Aussperrung der streikenden Arbeiter herbei zuführen. Mit Unrecht bestreite der Kläger, daß die Beklagte das Druckmittel der Verhängung der Arbeitssperre gegen ihn ohne berechtigten Grund angewendet habe. Er stand zwar bei Beginn des Streiks nicht mehr bei der Beklagten in Arbeit; tatsächlich beteiligte er sich aber an der Streikbewegung, indem er Streik posten stand und Arbeitswillige fernzuhalten suchte. Bei solchem Verhalten durfte ihn die Beklagte gleich einem streikenden Arbeiter behandeln. Mit der Verhängung der Sperre gegen ihn hätte die Beklagte die gezogenen Grenzen nicht überschritten. — Gegen daS Milchtrinken der Schulkinder während der Frühstückspause wendet sich der bekannte Kinder- und Schularzt Dr. Bl. Cohn in Breslau. Er wünscht ein Berbot de» Milchtrinkens zum Frühstück, da die Milch ein voluminöses Nähr mittel ist, das leicht das Sättigungsgefühl hcrvvrruft und daher die Kinder hindert, eine ausreichende Menge fester Nahrung zu sich zu nehmen. Nur Kinder, die ein besonderes ärztliches Attest mitbrinaen, dürfte ausnahmsweise der Milchgenuß gestattet werden. Er empfiehlt dringend das Verzehren frischen Obstes während der Pause und Aufhebung der hier und dort bestehenden Verbote des Obstmitbringens. Als Getränk sollte nur gutes frisches Wasser dienen. —88 Bon den sächsischen Polizeiorganen werden jetzt sämt liche Pferde- und Biehställe in den Gastwirtscha ten auf Grund des neuen VichseuchcngcsctzeS geprüft. Demnach ollen die Ställe gewölbt, die Wände mit Zement geputzt oder mit Fließen belegt sein, damit sie abgcwaschen werden können. Der Fußboden soll aus Zementbeton oder aus Klinkersteinen hergestellt sein, ferner sollen in den Gastställen Ventilationen usw. angelegt sein. — Die sächsischen Gastwirte und Saalinhaber, denen aus der Befolgung der neuen Vorschriften nicht unerhebliche Kosten erstehen, haben sich jetzt mit folgender Eingabe an das König!. Ministerium des Innern gewendet: „Seit einiger Zeit gehen durch die Presse Mitteilungen und werden auS Gastwirts- und Saalinhaberkrcisen Stimmen laut, wonach die Regierung plant, die Vorschriften über die Gastställe zu erweitern bezw. zu verschärfen. Für oen Fall, daß diese Absicht der Negierung sich verwirklichen und die Vor schriften sich nicht nur auf die neuzuerrichtendcn Gastställe be ziehen, sondern sich auch auf bereits bestehende Gastställe erstrecken sollen, möchten wir nicht verfehlen, auf die Ausnahmebestimmungen des 8 54 des ReichsviehseuchengesctzeS zu verweisen, wo unter 2 ausgesprochen ist, „daß solche Forderungen auf bereits bestehende Stallungen nur insoweit Anwendung finden sollen, als es die Landesregierung bestimmt". — Wir gestatten uns auch weiter an- zuführcn, daß eine derartige neue Belastung die davon betroffenen Gastwirte keinesfalls übernehmen könnten, nachdem an dieselben in der überwiegenden Mehrzahl erst durch die gesetzlichen Bestim mungen über die „Feuersicherheit der öffentlichen Säle" außer ordentlich hohe Anforderungen gestellt worden sind. Da unserem Gewerbe ferner durch die Finanzrcformen der Jahre 1906 und 1909 bereits beispiellose Belastungen aufcrlegt worden sind, an denen es noch heute und wohl auch für immer schwer zu tragen haben wird nnd an welchen viele hundert vorher auskömmliche Existenzen zu Grunde aegaiigcn sind, so bitten wir die Negierung, von neuen schädigenden Beschwerungen möglichst Abstand zu nehmen, sofern sich aber neue Vorschriften inbezng auf die Gastställe nicht um gehen lassen, dieselben möglichst in loyaler Weise zu handhaben. — Von dem a) zum 17. März 191k, dem 100jährigen Gedenk tage des Aufrufs des Königs Friedrich Wilhelm 111. „An mein Volk", und b) aus Anlaß des 25 jährigen RegicrungSjubiläum« Sr. Majestät des Deutschen Kaiser« und Königs von Prrußen anderweit geprägten Denkmünzen (8-Markstücken) sind vom Finanzministerium der Finanzhauptkasse in Dresden, der Lottert«, darlehnskasse in Leipzig, den sämtlichen BezirkSstcuereinnahmen,
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