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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.01.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-01-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191301025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130102
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-01
- Tag1913-01-02
- Monat1913-01
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.01.1913
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'' Riesaer O Tage, «rrd Arrzrotgop iLlbedlaü und Äryeigtr). Amtsöültt für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht sowie den Gemeinderat Gröda. und den Rat der Stadt Stiess Donnerst«!,, S. Januar 1»1S, «»««»». SS. Jahr«. LaS Riesaer Taaeblatt erscheint jede« Taz abend» niit Ausnahme der Conn» vnd Fesiiag«. »ierteljöhrlicher Ve^»Sprri» bei Abholung in der Spedition d, Riesa I Mark SO Pf«., durch unsere TrSger Mark fGTkn bei «lbbvluno ani Schalter der kaiserl. PoslänslaUen 1 Mark 6b Pfg., durch den Brietrügrr re« in» Hau« 2 Mark 7 Psa. «nch MonatSabonnenirnt» werden angenommen. L.ZW«-dm^ -mmiiwg 0 Il'hr ohne EenEbr. Preis sür die Nelng.^attme »3 mm breit« KorpuSM 18 Psg. sLotalprei. 12 Psg.) Zeitraubend« und " tabellarischer Satz nach besonderen Tarif. Rotationsdruck und Berlag von Langer L Winterlich in Niesa. - EeschtistSstelle: G-ethestrasie V0. - Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Ri.sa. Bekanntmachung über die Renfestsetzung -er Kehrlöhne sür die Schornsteinfeger im hiesige» Verwaltungsbezirke. Im Einverständnis mit dem Bezirksausschüsse und nach Gehör der Gemeinden und Gutsbezirke werden auf Antrag der Bezirksschornsteinfegermeister die Kehrlöhne unter Auf hebung der früheren Bestimmungen vom 20. August 1892 in folgender Weise neu festgesetzt. I. ES sind zu zahlen: 1. für das einmalige Kehren eines einstöckigen unbesteigbaren Schornsteins 20 Pfg, 2. für das einmalige Kehren eines anderthalbstöckigen unbesteigbaren Schorn steins 28 Pfg., S. für das einmalige Kehren eines zweistöckigen unbesteigbaren Schornsteins 30 Pfg., und so fort für jede weitere halbe Stockhöhe 5 Pfg. mehr, 4. für das einmalige Kehren eines einstöckigen besteigbaren Schornsteins 25 Pfg., 5. für das einmalige Kehren eines anderthalbstöckigen besteigbaren Schornsteins 30 Pfg., 6. für das einmalige Kehren eines zweistöckigen besteigbaren Schornsteins 35 Pfg-, und so fort für jede weitere halbe Stockhöhc 5 Pfg. mehr, 7. für das Reinigen jeder iu einen Schornstein einmündendcn größeren Zug- oder Rauchleitung 10 Pfg., 8. für das Kehren eines Fabrik-, Brauerei-, Brennerei-, Schmiede- und Bäckerei schornsteins 40 Pfg., 9. für das Kehren eines DampfschorusteinS 2—3 Mk., 10. für das Wegschaffen des Rußes, sofern es vom Besitzer verlangt wird, für jeden Schornstein 5 Pfg., 11. für das Reinigen von Zentralheizungen in einstöckigen Gebäuden 50 Pfg-, für jedes weitere Stockwerk 20 Pfg. mehr. II. Keller und Dachräume sind dann als besonderes Stockwerk zu rechnen, wenn sie mit Feuerungsanlagen versehen sind. IU. Wird die Reinigung der Schornsteine und Heizungsanlagen während der Nachtzeit d. h. im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) in der Zeit von 7 Uhr abends bis 6 Uhr früh und im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) in der Zeit von 6 Uhr abends bis 7 Uhr früh, gefordert, so sind allenthalben die doppelten Sätze wie unter I auf geführt zu zahlen. IV. Ein Zuschlag von 10 Pfg. für das Kehren eines Schornsteins ist zu zahlen, wenn das betreffende Gebäude in einer größeren Entfernung als 500 m vom bebauten Ortsteile entfernt liegt. Sind in einem solchen Gebäude mehrere Schornsteine vorhanden oder liegen mehrere Gebäude kn dieser Entfernung zusammen, so beträgt der Zuschlag für jeden Schornstein nur 5 Pfg. V. Für die Mitwirkung bei den alljährlich vorzunehmenden Feuerstättenbcsichtigungen ist dem Bezirksschornsteinfeger in einer Gemeinde bis zu 10 Ortslistennummern eine Gebühr von 1 M, bis zu 20 Ortslistennummern von 1 M. 50 Pfg. bis zu 30 Ortslistennummern von 2 M. — Pfg. und für je weitere 20 OrtSlistennummcrn eine solche von je 50 Pfg. mehr zu zahlen. Vorstehende, Sätze treten mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft und gelten überall da, wo nicht im Wege besonderer Vereinbarung etwas anderes bestimmt worden ist oder noch bestimmt wird. Großenhain, den 31. Dezember 1912. 1849 x 0. Die Königliche Amtshsuptmannschaft. Nach ß 1 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetze, die allgemein« Einführung einer Hundesteuer betr., vom 18. August 1868 ist von den Vertretungen der Gemeinden bez. Armenvrrbänden im Monat Januar jeden JahreS eine genaue Aufzeichnung filmt» ltcher steuerpflichtigen Hande vorzunehmen; hierfür ist der 10. Januar al» Normaltag festgesetzt worden. Sämtlich« Herren Gemelndevorständ« werden veranlaßt, diese Aufzeichnung vorzu nehmen und sodann in der Zeit vom 1t. -iS spitesten» 27. -eSsel-en Monat» unter Ueberreichung der aufgeiiommenen Verzeichnisse und Erlegung -er gesetzlichen Gebühren die Hundesteuermarken für da» nächste Jahr an Amtsstelle hier in Empfang zu nehmen. Hierbei wird bemerkt, daß bi« zu demjenigen Tage im Januar, bis zu welchem die Ausgabe der Gteuermarken sür das Jahr 1912 in der Gemeinde bez. dem LrmenverbandS- bezirke erfolgt ist, die Hunde noch mit der sür das vorhergehende Jahr gültig gewesenen Sleuermarke versehen sein müssen, darnach ist aber darauf zu sehen, daß die Hund» die neue Steuermarke Immer tragen. Großenhain, den 30. Dezember 1912. 3308 a L. Königliche AmtShauptmannschaft. Gemeinve-Verbands-Sparkaffe Gröditz verzinst die Einlagen vom z. Jan. 1SI3 an mit vom rage der Einzahlung. Geschäftszeit: Montag«, Mittwochs und Freitags von 11—2 Uhr. Scheibe, Vorsitzender. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 2. Januar 1913. —* Die Neujahrsnacht und der Neujahrs- tag liegen hinter uns! Der letzte Tag des alten Jahres wurde von vielen wieder mit Lust und Fröhlich keit .geschlossen. Alter Sitte gemäß, sand in der Trinitatis kirche abends Gottesdienst statt, der sehr gut besucht war. Als dann Stunde auf Stunde verrann und die Zeiger der Uhr sich der Mitternacht näherten, da wurde eS auch auf den Straßen lebhafter. Mit Aufmerksam keit horchte man auf, bis vom Turm der Hammerschlag den Änbruch des neuen Jahres verkündete. Und als der letzte Hammerschlag verklungen war und das Ge läut der Glocken über die Giebel der Häuser und den blinkenden Elbstrom zog, da ertönte aus jedem Munde der Ruf: „Prosit Neujahr!" und in den Wohnungen wurden bei Gläserkliugen und Lichterschein die besten Wünsche ausgctauscht. Natürlich fehlte es bei dem Ge triebe auf den Straßen auch nicht an dem Geknatter von Fröschen und sonstigen Feuerwerkseffekten. Am Neujahrs tag selbst warf die Sonne ihre Strahlen aus die Erde und zog so die Menschen hinaus ins Freie. Das Wetter ließ sich aber doch etwas winterlicher an. Möge jeder unter uns fröhlichen Mutes ins neue Jahr eingetreten fein. —* Die Sächsisch-Böhmische Dampfschiff- fahrt»-G«sellschaft hat den TchiffahrtSoerkehr seit gestern abend eingestellt. — Zur Lage der Elbeschiffahrt schreibt das Hamb. Fr.-Vl.: Vet mildem Wetter und erneutem Wasser wuchs geht di« Elbeschiffahrt in das neu« Jahr hinüber. Bon einer größeren geschäftlichen Regsamkeit ist natürlich bet dieser Jahreszeit nicht die Rede, zumal auch in den Schiffahrtskreisen wenig BetrtebSlust vorhanden ist. Dazu kam noch di« mehrtägige Unterbrechung durch die Feiertage. Im Taloerkehr kommen böhmische vraunkohlen hauptsäch lich noch sür nährere Stationen zum Umschlag. An der Mittelrlbe werden noch verschiedentlich Massengüter nach Hamburg verladen; doch sind die Frachten dafür mit 6 bi« 7 Vs«, pro Zentner bet Verwendung großer Kähne sehr ge- drückt: Im Vergverkrhr ab Hamburg endlich ist eine wef«uUtche Besserung der Geschäftslage nicht zu verzeichnen, und wenn in den letzten Tagen etwa« höhere Sätze erzielt wurden, so ist dies eben darauf zurückzuführrn, daß man zur jetzigen Jahreszeit lieber anstellt, als zu niedrigen Preisen fährt. —* Am heutigen 2. Januar find 50 Jahre ver» flössen, seit die König!, sächsische Verordnung, die Publk- kation des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend, er- schienen ist. Diesem Gedenktage ist ein Aufsatz von Reichs- gerichtSrat Dr. Wulfert in der Deutschen Juristen-Zeitung gewidmet. Wulfert gibt in rechtsgeschichtlich interessanter Weise einen Ueberblick über dar Zustandekommen der stich- fischen Gesetzes. Von Interesse ist eS z. v. zu erfahren, daß der damalige König Johann von Sachsen nicht nur auch auf juristischem Gebiete itin voüständig durchgebildeter Mann war und durch seine unablässige, sorgsame und tat kräftige Ueberwachung des Werkes Einfluß auf daS Zu standekommen auch dieses Gesetzes auSübte, sondern daß der auf allen Gebieten sehr bewanderte Herrscher in mancher Beziehung sein eigener Justizminister gewesen ist. Ist auch dieses sächsische BGB. nur etwa 35 Jahre in Kraft geblie- den, so hat e» doch maßgebenden Einfluß auf da» deutsche BGB. ausgeübt oder, wie Wulfert sich ausdrückt, «S ist als maßgebende» Gesetz über ein Menschenalter bei der richter lichen Tätigkeit in den Streitsachen de» bürgerlichen Rechts ein ausreichender Anhalt und eine wertvolle Stütze gewesen. — Die Dresdner Handelskammer hielt Montag nachmittag unter dem Vorsitze der Herrn Geh. Kommerzienrates Haensel-Pirna ihre letzte Sitzung im alten Jahre ab. Sin Punkt der Tagesordnung betraf, wie der Freib. Anz. berichtet, di« Beratung dr» Gesetzentwürfe» zur Aenderung der Bestimmungen über die Konkurrenzklausel sür kaufmännische Angestellte, der am S. Dezember der Kammer übersandt worden war. Der Referent Kammer- Mitglied Kommerzienrat vaeßler erklärte, man müsse zu- geben, daß in mancher Beziehung den Wünschen, di« seiner zeit die Handelskammern geäußert hätten, Rechnung getra gen worden sei, wenn auch nach Ansicht de» 5. Ausschusses noch einige Wünsche offen geblieben seien. — Die Kammer stimmte gemäß dem Antrag« des 5. Ausschusses dem Ent- würfe eines Gesetzes zur Abänderung der Aß 74, 75 und 76, Absatz 1 de» Handelsgesetzbuches unter der Bedingung zu, daß einig« von ihr beaniragle Abänderungen berück sichtigt werden. Dann nahm die Kammer noch Stellung zu dem Gesetzentwurf« über den L«rtchr mit Leuch,öl. Referent war der stellv. Syndikus Herr Dr. Dermietzel, -er in seinem Referat darauf hiuwteS, daß die Frage, ob ein ReichSpetroleum-Monopol notwendig sei, nicht ohne weiteres bejaht werden könne. Um die Ausschaltung des Klein handels beim verkauf des Petroleum« zu verhindern, könnten andere Bestimmungen getroffen werden. Der Berichterstatter hatte der Kammer auch ausführliches statistischer Material über den Petroleumhandel vorgelegt. Nach diesen Statistiken beträgt der Bedarf de« Deutschen Reiches jährlich etwa 750000 Tonnen, wovon 1911 allein 590000 Tonnen au« Amerika gedeckt worden sind, d. i. rund »/i de« SesamtbedarsS. Der schwerste Vorwurf, den man gegen den Entwurf erhebe, sei der, daß sich die Re gierung einseitig informiert habe. Sie habe sich größte»,- teil» aus da» Urteil der Deutschen Bank gestützt. Auch die im Gesetzentwurf« gekennzeichnete Stellung de» ReichS- kommiffar« sei sehr zweifelhaft. Er beantrage im Namen des 5. Ausschusses, sich gegen den Gesetzentwurf auSzu- sprechen. Kammermitglied Hoflieferant Müller wandte sich in längeren Ausführungen gegen da« AuSschußgutachten, wobei er u. a. auch die Memoiren von Rockefeller in den Kreis seiner Betrachtungen zog. Er beantragte schließlich, in Abänderung de« Anträge» de» 5. Ausschuss,», di«Kam mer wolle beschließen: »Die Handelskammer Dresden spricht sich in Wahrnehmung der Interessen des Kleinhandel» sür den Gesetzentwurf über den Verkehr mit Leuchtöl aus." Dieser Antrag fand genügend« Unterstützung. Nach längerer weiterer Debatte beschloß die Kammer, die Angelegenheit in geheimer Sitzung weiter zu beraten. — Zum Schluffe beschäftigt« sich die Kammer noch mit einer Aufforderung d«S Ministeriums de» Innern zur gutachltchltchen Aus sprache über den Antrag de» Verein» der Schuhwaren- und Lederinteressenten e. v. in Hamburg, di« Mtnderkaufleut« gesetzlich zur Führung von Geschäftsbüchern zu verpflichten. — Die Fusion der Elbeschiffahrt»-Gesell schaften erreichte mit dem 31. Dezember ihren Abschluß. Die Magdeb. Zeitung meldet au» Tetschen: Infolge de» Ablaufs de» Mictabkommen» mit den Beranigten Eldeschiff- fahrtSgesellschast schlossen sich ab 1. Januar die Deutsch- Oesterreichische Dampffchiffahtt»-Aktiengesellschaft, die »Elbe", DampfschiffahrtS-Aktiengesellschaft, und die Privatschiffer. Transpottgenossenschaft zu einen, selbständigen Betrieb« zu sammen. Der Sitz der neuen Gesellschaft wnche »ach MaG-v- bürg verlegt.
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