Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191301097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-01
- Tag1913-01-09
- Monat1913-01
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1913
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Donnerstag, K. Januar 1»1S, abenis 66. Jahrg s - ««d A«-»ig»r Mebtatt and Acheiger) Arntsötatt Pir die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. LaS Riesaer Tageblatt erstbein« ir»rn Tag abend» niit »uSuahnie der Can» mid Aesilage. Bierleljiihrlicher Brz«,»»rri» bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 50 Psg., durch unsere Träger frei in» Hau» I Mark LS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiscrl. Posianslalten I Mark 65 Psg., durch den Briefträger sret in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monatsabonnement» werden angenommen. Anzrigrn-Annahme siir dir Pummer de» Aukgabeiagc» bi» rouuittag 0 vhr ohne v'eniibr. Preis siir die kleingeipattene »3 mm breite KorpnSzrile 18 Psg. lLokalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. PotattonSdruck und Verlag von Langer » Winterlich in Riesa. — Eks»«sirslelle: Goeihrstrasir 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Htlhnel in Riesa. Die Gemeinden und Rittergut-Herrschaften des Bezirks wollen attbald und längstens bis zum 1. Februar ISIS direkt bei demjenigen AmtSstratzenmeister, von welchem die Aussicht über die betreffen den Wege gesührt wird, anzetgen, zu weicher Zeit sie die Bejirksftratzenwalze in diesem Jahre benötigen. Zu diesen Anzeigen sind die den Gemeinden und RittergutSherrschaften kurzer Hand zugegangenen bez. insoweit die» nicht geschehen, bei dem zuständigen AmtSstraßenmeister unentgeltlich zu beziehenden Vordrucke zu verwenden. Nach Eingang der Anzeigen wird für jede BeztrkSwalze ein Walzeuplau aufgestellt und den Beteiligten durch die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschast mitgeteilt werden — zu vergl. Punkt 3 de» II. Nachtrages zu dem Regulative über die Verwendung der BezirkSstraßenwalzen vom 15. Dezember 1888. Großenhain, am 7. Januar 1913. 14 L. Königliche AmtShauptmannschast. Sounabeud, deu 11. Januar ISIS, nach«. 2 Uhr sollen in „Lamms Restaurant" in Möderau (al» Versteigerungsort) 1 Fahrrad und andere Fahrradzubehörteile versteigert werden. Riesa, am 8. Januar 1913. Der Gerichtsvollzieher bet den, Königl. Amtsgericht Riesa. Geschäftsleute und Gewerke, die an hiesige Gemeinde im Jahre 1912 Waren geliefert oder Arbeiten für diese aus- gesührt und noch Forderungen haben, werden ersucht, ihre Rechnungen bis spiitestenS znm18. Januar ISIS bei der zuständigen Kasse einzuretchen. Gröba, am 8. Januar 1913. Der Gemeindevorstaud. Rathaus Fernruf Rr. 2». Einlagenbestand: 12 Millionen Mark. j Montag« bm. Freitag»: 8—12 und 2—4 Uhr Kassenstände« j Sonnabends 8—2 Uhr. Sofortig« Erledigung schriftlicher Aufträge. , Verzinsung der Einlage« vom 3*2 Prozent. Tage der Einzahl««» ab dis " znm Tage der Mckzahln«». Mündelstchere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Gtadtgemeinde. Gewährung von Darlehen ans Grundstücke, Wertpapiere «vb Sparkasse«, Stnlagebücher. Unbedingte Verschwiegenheit über alle Geschäftioor- kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. Vdno-R«,«» des Verbandes sächs. Gemeinde«. Kostenlose Ueberivetsrmgeu. verzinst die Einlagen vom 1. Jan. 1913 an Gemeinde-Verbands-Sparkaffe Gröditz mit s^z 0 o vom Tage der Einzahlung seschüstSzett: Montag», Mittwochs und Freitags von 11—2 Uhr. Scheibe, Vorsitzender. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 9. Januar 1913. —* Festgenommen wurde eine hiesige Frauen». Person, die sich ziellos Herumtrieb und sich auch de» Miet- geldschwindelS schuldig gemacht hat. —* Vor einigen Tagen sind in einem hiesigen Holz hof eine Anzahl Photographien, anscheinend au» Zeit- schriften herauSgeschnitten, gefunden worden. Der recht mäßige Eigentümer wolle sich bei der Polizei melden. —y Die vierte Strafkammer de» Dresdner Königl. Landgerichts verhandelte al» Berufungsinstanz gegen den in Niegeroda wohnenden Gutsbesitzer und Viehhändler Adolf Heyde wegen Vergehen» gegen da» Viehseuchen- gesetz. Der Angeklagte wird beschuldigt, im November und Dezember 1911 die Nbwehrmaßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche wissentlich verletzt zu haben, indem er da» gesetzlich vorgeschriebene Kontrollbuch für den Handel mit Rindvieh nicht ordnungsgemäß gesührt, ferner mehrere zum Handel bestimmte Kühe nicht in einem besonderen Raume untergebracht, sondern die Kühe unter seinen eigenen Viehbestand eingestellt. Heyde soll ferner die Einstellung der Tiere dem Gemeindevorstande in Niegeroda nicht inner- halb zwölf Stunden angezetgt, auch während der zehntägigen BeobachtungSzeit an seinem Stalle nicht die vorgeschriebene Warnungstafel angebracht haben. Heyde stellte die ihm bei gemessenen Straftaten in Abrede. Da» Königl. Schöffen- gericht Großenhain hielt jedoch den Schuldbeweis für er bracht und erkannte auf eine lOtägige Gefängni»strafe. Heyde legte Berufung «in. Da nach der neuen Gesetzes bestimmung vom 1. Mai 1912 auch auf Geldstrafe erkannt werden kann, so wurde in der gestrigen Verhandlung da» vorinstanzliche Urteil aufgehoben und Heyde nur mit 100 Mark Geldstrafe oder 10 Tage Haft belegt. — Zum Besuche sächsischer und böhmischer Heilquellen und Luftkurorte sind auch für da» laufende Jahr eine Anzahl Unterstützungen und Freistellen zu vergeben. Insbesondere können Personen, die einer Kur in Bad Elster bedürfen, durch die Bewilligung freien BadegenufleS auf die Dauer eine» Monat», freie ärztliche Behandlung und Befreiung von der Kurtaxe, sowie auch durch Geldbethilfen unterstützt werden, aber unter der Br- dlngung, daß der Kurgebrauch entweder in die Zeit vom 20. April bi» 31. Mat oder vom 20. August bi» Ende September fällt. Die UnterstützungSgesuche sind bi» zum 15. März laufenden Jahre» bet dem Ministerium de» Inner», IV. Abteilung, einzureichen. — Der Fohlenaufzuchtverein für da» König reich Sachsen hielt am letzten Dienstag im Etablissement „Zu den drei Raben" in Dresden eine außerordentliche Hauptversammlung ab. Nach Eröffnung der Versammlung wurde mitgeteilt, daß sich nach den in der kürzlich in Moritzburg abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung erfolgten SrgänzungSwahlen der VerwaltungSauSschuß kon stituiert und die Herren Geh. Oekonomierat Steiger-Leute- witz und Oekonomierat Lesflng-Altzelle zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Den Hauptberatung»gegenstand bildete der Entwurf eine» abgeänderten Statut», nach dem die Organisation und die finanzielle Grundlage des Fohlen^ aufzuchtoerein» zeitgemäßer gestaltet werden soll, indem da» bisherige System der Erwerbung der Mitgliedschaft durch Lösung eines oder mehrerer Anteilscheine durch ein Eintrittsgeld von 20 Mark und einen festen Jahresbeitrag von mindesten» 3 bis höchsten» 10 Mark ersetzt wird. Der den Zweck de» Verein» bestimmende 8 2 de» Statuten entwurf» lautet: „Der Verein bezweckt die sächsische Pferde zucht zu heben, insbesondere durch Unterstützung einer fach- gemäßen Aufzucht, sowie durch Förderung einer besseren Verwertung in Sachsen gezogener Pferde." Don welcher großen volkswirtschaftlichen Bedeutung die Erstrebung diese» Zieles ist, geht aus der Tatsache hervor, daß von den etwa 17 000 Pferden, die jede» Jahr in Sachsen neu anzuschaffen sind, nur rund 2000 im Lande gezüchtet werden, da» Geld für 15000 Pferde aber in» Ausland geht. Die sächsische Pferdezucht bewegt sich unter der Führung de» Landstall- meister Grafen Münster, der Förderung der StaatSregterung und dem Einflüsse de» Fohlenaufzuchtverein» in zwar lang- sam, aber stetig aussteigrndrr Linie. So konnten u. a. drei Hengste sächsischer Zucht al» Landbeschäler in da» Königl. Landstallamt Moritzburg ausgenommen werden. — Die Versammlung nahm den Entwurf de» neuen Statut» ein stimmig an und wurde nach Erledigung verschiedener For malitäten geschlossen. —88 Mn interessanter Rechtsstreit, der insbesondere da» Gastwirt»-, Klempner, und Installa - ttonSgewerbe, sowie da» die Tanzsäle be- suchende Publikum betrifft, wurde soeben vom Kgl. Sächs. OberlandeSgertcht Dresden entschieden. Der Klempner meister und Installateur Schurig in Döbeln hatte im Frühjahr 19ll in dem Neubau de» Gasthofe» zu Pommlitz bet Döbeln die Klempnerarbeiten au»zusühr«n. Ein Alt- geselle des Meister» beausstchilgte im Auftrage d,S letzteren die Arbeiten. Der Sohn de» Sasthof»besttzer« in Pommlttz ersuchte gegen Beendigung der Klempnerarbelten noch nach. träglich um Lieferung zweier Kronleuchter für Petroleum- beleuchtung. Der Klempnermeister ließ die Kronleuchter durch seine beiden Lehrlinge nach Pommlttz schaffen, gab ihnen aber keinen Auftrag, die Leuchter im Tanzsaale auf- zuhängen. Der Lehrling Walde befestigte aber trotzdem auf Ersuchen de» GasthofSbesitzerS die Kronleuchter, damit der Maler dieselben bronzieren konnte; vergaß hierbei aber den Vorstecker durch die Kronen zu ziehen, so daß die ganze Befestigungsart eine sehr primitive war. Erst einige Tage später bei Gelegenheit der Eröffnung de» Gasthofe» be- merkte der ebenfall» anwesende Klempnermeister, daß die Kronleuchter bereit» aufgehängt waren. Er nahm an, die Arbeit sei von seinen Gesellen auSgeführt worden. Gr prüfte die erstere auch weiter nicht mehr nach, sah aber auch die von den Gesellen über die von ihnen auSgeführten Arbeiten zu führenden Gesellenbücher nicht durch, stellte aber dennoch die Kosten für Aufhängen der Kronleuchter dem GasthofSbesttzer in Rechnung. Am 15. Oktober vorigen Jahres geschah nun da« Unglück: Während de» Tanzes stürzte plötzlich der große Kronleuchter mit zahlreichen brennenden Lampen au» der Höhe herab. Biele Tänzer und Tänzerinnen wurden getroffen und nicht unerhebltch verletzt. Gegen den Klempnermeister Schurig und dessen Lehrling Walde, der die Kronleuchter befestigt, aber ver- sehentlich den Borstecker hierbei vergessen hatte, wurde ntm Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Art». Abung thtze» Berufe« erhoben. Verschiedene der verletzten Tänzer stkengten zudem Klagen auf Schadenersatz an. Da» Landgericht Freiberg verneinte jedoch bei beiden Angeklagten die Echuldfrage und sprach st« kostenlos frei. Da» Land- gericht ging davon au», daß der Meister mit Recht geglaubt habe, die Arbeit de» Aushängen» der Kronleuchter im Tanz- saale sei von feinen Gesellen und nicht von den Lehrlingen auSgeführt worden. Dieser Irrtum könne ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden. Zu einer Nachprüfung der Arbeit sei er, so führte da» Landgericht weiter au«, nicht verpflichtet gewesen, denn er habe keinen Grund gehabt, eine solch« Arbeit den Gesellen nicht zuzutrauen. — Mit dieser Entscheidung fielen auch die Klagen auf Schaden», ersatz. — Einer der verletzten Tänzer legte aber gegen da» Urteil de» Landgericht« Freiberg Revision beim Oberlande», gericht ein und nunmehr nahm die Sache einen sür den Klempnermeister ungünstigen Au»gaNg. Da» Oberland«»- gericht hob unter Aufrechterhaltung der tatsächlichen Fest stellungen da» landgerichtliche Urteil aus und verwte» die Sache zur nochmaligen Entscheidung an da» Landgericht Freiberg zurück. Der »berste sächsische. Gerichtshof führte In unü Lsnü VKrdrsiisirts JUitvNA.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite