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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191301234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-01
- Tag1913-01-23
- Monat1913-01
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1913
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««d Anxeigov (LlbedlM «nd Atyriger). Lelegrauun-Vdress« ß!ß Ferusprechstelle ,L«. » a t «,. » Nr.» für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 18. Donnerstag, 33. Januar 1918, abends. SS. Jahr«. Das Niksaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends mit Ausnahme der Conn- und Festtage. Btetteljtlhrllchrr Bezugspreis bei Abholung i» der Erpedition in Niesa I Mark 60 Pfg., dnrch unsere Trüger lrei in« HauS I Mark 65 Psg., lei Abholung ani Schalter der kaisrrl. Postanstatten 1 Mark 65 Psg., dnrch den Bnestrtigrr srei in» Hau» L Mark 7 Psg. Auch MonatsabonnenientS iverden angenommen. Anzrigru-Annahmr iiir dir Rnmnier des AnkaabetaaeS bis vormittag V lihr ohne Gewühr. Preis siir die kieingrspaltene sii wm breite Km-puszrile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. AotationLdnick und Verlag ton Langer L Winterlich in Niesa. — Geschäftsstelle: Gorthrstraße 6Ü. — Für die Nedaklivn veranttvorllich: Arthur HLhnel in Niesa. Da« unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Blatt SIL des Handelsregisters die Firma Arthur Herwig i» Gröba und al« deren Inhaber den Baumeister Arthur Hrnnig in Gröba eingetragen. Angegebener Geschäftszweig: Vaugeschäft. Riesa, den 23. Januar 1913. Königliches Amtsgericht. Der Stalldünger im Barackenlager Tr. P. Zetthain soll auf 5 Jahre und -war vom I. April 1913 bi« 31. März 1918 in 4 Losen verpachtet werden. Die vedingunaen liegen im Geschäftszimmer Nr. 21 zur Ginsicht aus. Angebote sind bi-15. Februar 1013 Vormittag 10 Ahr gebührenfrei einzusenden. , Königliche Sarnisonverwaltung Tr. P. Zeithain. Bekanntmachung. Bei uns ist wiederholt darüber Beschwerde geführt worden, bah Hunde in Läden aller Art, insbesondere aber in Fleischereien, Srünwarenhandlungen, Kolonialwaren- Handlungen und Bäckereien, mitgebracht werde». Da die« vom gesundheitlichen Stand punkte aus durchaus zu verwersen und nach den bestehenden amtShauptmannschaftlichen Vorschriften überhaupt strafbar ist, geben wir hiermit bekannt, bah in Zukunft Personen, die Hunde in Läden mitnehmen, unnachsichtliche Bestrafung zu gewärtigen haben. Gröba, am 22. Januar 1913. Der «emeindevorstaud. Freibank Schänitz. Sonnabend, den 25. Januar, von 1 Uhr Nachm. kommt Schweinefleisch -um Preise von 50 Pfg. pro Pfund zum Verkauf. Der Semetndevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 23. Januar 1913 —* Der Winter zeigte sich heute von einer etwas anderen Seite. Die feuchten Niederschläge hatten sich seit gestern abend zu richtigem, allerdings nur schwachem Schneefall verdichtet, und so zeigte sich heute draußen einmal eine leichte Schneedecke. Unter dem Einfluß der Wintersonne schmolz sie aber bald wieder zusammen und ein unangenehmer Malsch war das Ende der kurzen Wtn- terherrlichkeit. Die Aussichten auf Eröffnung des Ruschel- sportS sind noch immer ungünstig. " —* Mau schreibt un«: Für den morgen Freitag in der Elbterrafse stattfindenden überaus reizvollen Tanz abend von Martha von Lund dürfte sich auch in unserem Riesa ein große» Interesse zeigen. Martha von Lund feierte in diesen Wochen beispiellose Triumpfe in Zwickau, Chemnitz n. a. m. Die elfenhafte Erscheinung wirkte in den wechselnden Kostümen zauberhaft. —* Auf die morgen abend im Hotel Höpfner statt findende Aufführung der lustigen Diebeskomödie „Der Biberpelz" von Gerh. Hauptmann durch daS Sächsische Städtebundtheater sei nochmals hingewiesen. — Die Königliche Generaldirektion der Staatsbahnen hat auf allen denjenigen Stationen, wo seit 1. Oktober 1912 daS Abrufen der Züge wieder eingesührt worden ist, in den Vor- und Warteräumen groß« Plakate aufhängen lassen, auf denen bekannt gegeben wird, wo die Züge abgernfen werden. Auf Stationen, auf denen auch ferner hin nicht abgerufen wird, wird die» ebenfalls durch Plakate bekannt gegeben. ES ist also für diejenigen Reisenden, die sich im Zweifel sind, ob abgerusen wird oder nicht, auf diese Weis« Irrtum ausgeschlossen. — Am 20. d. M. sand im Sitzungssaals des König!. Ministerium« des Innern eine gemeinsame Tagung beider VerwaltungSauSschüsse der LandeS-Brandver siche- rungSanstalt statt. Der Vorsitzende beleuchtete die vorläufigen Abschlüsse der BetriebSrechnung beider Nb- teilungen für das Jahr 1912. ES ergab sich, daß sowoh' die Abteilung für Gebäudeversicherung, wie die Abteilung sür Mobtliar-(Maschinen-)Berstcherung wesentlich bessere Ergebnisse al« in dem infolge der herrschenden Trockenheit wie bei allen anderen BrandoersicherungSaustalten außer- ordentlich schädenreichen Jahre 1911 erzielt hatten. Trotz dieser günstigen Jahresabschlüsse konnte von dem Vor sitzenden doch keine VeitragSermäßigung vorgeschlagen wer den, da die Ermäßigung de» Beitrags auch nur um einen halben Pfennig, die den bestehenden Bestimmungen gemäß in allen Ortsgefahrenklassen zu erfolgen hätte, eine Minder einnahme von rund 1734000 M. ausmachen würde. Der BerwaltungSauSschuß der Abteilung für Gebäudeversicherung beschloß demgemäß, unter Ueberweisung des voraussichtlichen Ueberschuffe« von rund 1^ Million an die Sicherheits rücklage, die Beiträge in Höhe von 1*/r Pfg- in der ersten, 2 Pfg. in der zweiten, 2*/, Pfg. in der dritten und 3 Pfg. in der vierten OrtSgefahrenklasse, wie im Vorjahre zu er- heben, wie auch der BerwaltungSauSschuß der Abteilung für Mobiliar-(Maschinen-)Berstcherung den schon seit Jahren erhobenen Beitrag von 3 Pfg. für die BeitragSeinheit auch weiter für angemessen hielt. Diese Beschlüsse bedürfen noch der Genehmigung de» Kgl. Ministerium» de« Innern. —* In der gestrigen Sitzung de» Reichstage» wurde über die Resolution der Konservativen, die «in Verbot de» Stretkpostenstehen« bezweckt, nament lich abgesttmmt. Abgegeben wurden insgesamt 339 Stim men. Davon stimmten mit „ja" 52, mit „nein" 282 und 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Die Resolution ist also mit großer Mehrheit abgeiehnt. (Stehe den Reich«- tagSbericht in der Beilage.) —88 Ein sächsischer Geistlicher, der Pastor Seidel in Grimma, hat von der Kanzel herab eine Kritik über da» deutsche Zeitungswesen gesägt, die wegen ihre» Inhaltes verdient, auch weiteren Kreisen bekannt zu werden. Die „Grimmaer Nachrichten" begingen jetzt die Feier ihre» 100 jährigen Bestehens. Pastor Seidel erwähnte dieses Jubiläum in seiner Sonntaglpredigt und führte folgendes aus: „Setze dich vor deine Zeitung zu einer Auseinandersetzung. Frage sie und laß dir Antworten geben auf Fragen, die dich wirklich bewegen- Lie» Fragen heraus au» ihrer bunten Berichterstattung und versuch«, sie au» deinem Gemüt und Gewissen zu beantworten, au» dem heraus, was du selbst verstehst und in der Lebens- schule gelernt hast. Dein Zeikungilesen sei ein Ringen deine» Ich gegen die onstürmende Welt. Hilft dir dein Zeitungsschreiber mit vielen Dingen innerlich fertig zu werde», so dank« dem Manne und achte seine Arbeit hoch. Er hat eine große Verantwortung und Verantwortlichkeit. Biel wird von ihm gefordert; möge ihm viel gegeben sein! Aber denke nicht, er müsse dir auf jeden Fall helfen. DaS kann kein Mensch. Man wirft wohl den Priestern vor, sie wollten Seelen leiten. Aber ein rechter Seelsorger in protestantischem Geiste wird weiter nichts wollen, al« die«: die Seele mit ihrem Gott zusammenbringen. Von der Macht der Zeitung wie der Zeit, erlöst dich nur die Ewig- keit, das, waS durch alle Zelten geht. DaS sind die Leben«- orbnungen und ihre Ordner, der waltende Wrltwille, daS ist der Seele Sehnsucht und ihr Ziel, der lebendige Sott." —88 Der Kaufmann Klein in Leipzig-Möckern wollte sein Geschäft bestmöglich st verkaufen, dabei aber einen möglichst hohen Preis herausschlagen. Ein Reflek tant meldete sich in der Person de« Kaufmann« Hochmuth. Der Verkäufer schilderte die Geschäftslage in glänzenden Farben und versicherte auch schriftlich, daß die Tagesein nahmen eine bedeutende Höhe erreichten und der Reinge winn dementsprechend hoch sei. Der Kauf kam zustande und da« Warenlager wurde in vollem Umfange über nommen. Bei einer Nachprüfung der Warenbestände ent deckte der neue Geschäftsinhaber jedoch im Warenlager meh rere leere Kisten. Hierüber zur Rede gestellt, behauptete der Verkäufer, eine seiner Verkäuferinnen habe sich Unred lichkeiten zuschulden kommen lassen und ihre Verfehlungen auch unter Tränen eingestanden. Später stellte sich aber die Unschuld der Verkäuferin heraus. Der neue Geschäfts inhaber machte ferner die unangenehme Entdeckung, daß die Tageseinnahmen bei weitem nicht die beim Kaufab schlüsse angegebene Höhe erreichten. Die Tageseinnahmen waren künstlich in die Höhe getrieben worden und der Kundenkreis durch verschiedene Manipulationen erweitert. Der Geschädigte stellte Strafantrag wegen Betrüge». Der ehemalig« Geschäftsinhaber wurde sowohl vom Schöffen gericht als auch vom Landgericht al« Berufungsinstanz ver urteilt. In der hiergegen eingelegten Revision rügte er Verkennung der Tatbestandsmerkmale de« Betrüge«, denn die Vorinstanz habe nicht ermittelt, ob und in welcher Höhe eine BermözenSschädigung erfolgt sei. Da« Oberlande-ge- richt Dresden erkaünte auf kostenpflichtige Verwerfung der Revision unter folgender Begründung: Für den Wert de« Geschäfte» komme insbesondere di« Absatzfähtgkeit de» Waren lager», also der Kundenkreir, der mit Gegenstand des Kaufvertrages bilde, in Betracht. Noch den Tageseinnah men und dem sich au» diesen ergebenden Gewinn sollte da» Geschäft abgewertet und der Kaufpreis bemessen wer den. Di« geringere Absatzmöglichkeit und der üNerhtblich« Kundenkreis mußte selten» de» Verkäufer» bei Aufstellung des Kaufpreises berücksichtigt werden. Da daS nicht ge- schehen sei, sei «ine Vermögensschädigung, die die Tatbe- standSmerkmale des Betrüge» in sich schließe, ringetreten. Die Bestrafung de» Angeklagten sek gerechtfertigt. — Uebrr die schriftstellerische Tätigkeit aktiver Offiziere und Beamten und zur Disposition stehender Offiziere sind folgende neuen Bestimmungen getroffen: 1) Bei Mitteilungen über Vorgänge auf militärischem Gebiet, bei krieg-geschicht lichen Abhandlungen oder sonstigen schriftstellerischen Arbeiten über militärische Fragen und Angelegenheiten ist daS Dienst geheimnis streng zu wahre». ES gilt dies für Veröffent lichungen über die deutsche wie über eine fremde Armee oder Marine. Geheime und nur für den Dienstgebrauch bestimmte Dienstvorschriften dürfen nur mit Erlaubnis de« Kriegsministeriums verwertet werden. 2) Wird für eine Veröffentlichung die Benutzung amtlicher Quellen gewünscht, so ist die Entscheidung des Regiment»- (selbständigen Bataillon«-) Kommandeurs, von Offizieren und Beamten außerhalb eines Truppenverbande» die deS nächsten direkten Vorgesetzten, von zur Disposition stehenden Offizieren die de» vorgesetzten Generalkommando» einzuholertt Diese Dienststellen vermitteln die Benutzung ihnen nicht zugäng licher amtlicher Quellen. Eie entscheiden, ob die Der- öffentlichung den Zusatz „nach amtlichen Quellen usw." erhaltest darf. In zweifelhaften Fällen entscheidet die nächst höhere Stelle oder das Kriegsministerium. — Wie der „Dr. A." hört, liegt der Plan des Gl st er-Saale-Kanal« auch der preußischen Regierung zur Prüfung vor. ES handelt sich hierbei um den Plan der sächsischen und preußischen Elster-Saale-Kanal-Gesell- schafte». Danach dürfte der Plan eine» Kanals Leipzig— Eilenburg nicht in Betracht kommen. Er würde auch be- deutend teurer als der Elster-Saale-Kanal, der bei der preußischen Ministerialbehörde keinen Widerstand findet. Nach der öffentlichen Auslegung der Pläne werden voran«- sichtlich noch manche Bedenken auftauchen. Der Kanal soll für Schiffe bis zu 600 t gebaut werden, da die hierfür erforderlichen Abmessungen für Schleusen nsw. nicht be- deutend teurer sind, als wenn sie für Schiffe bis zn 400 t gebaut würden, und weil man auch mit einer Verkehrs- stetgerung glaubt rechnen zu können. Der Bau steht in engen Beziehungen mit dem SchiffahrtSabgabengesetz, in dem sich Preußen durch StaatSoertrag verpflichtet hat, di« Saale von der Mündung bi» Kreypau sür Schiffe bi« zu 400 t schiffbar zu machen. Abgesehen davon, daß da» SchiffahrtSabgabengesetz infolge der Verhandlungen mit den ausländischen Staaten noch nicht in Kraft getreten ist, ist auch vor allem zu bedenken, daß die Kanalverbindung erst praktischen Wert erhält, wenn die von Preußen zugestandene Saaleregulierung fertiggestellt ist. Dieses Regulierungsprojekt Muß unbedingt in seinen Einzelheiten erst feststehen, bevor mit den Arbeiten am Elster-Saale-Kanal begonnen werden kann. — Im Finanzministerium und den übrigen Ressort« der sächsischen Staatsverwaltung sind, wie da» „Leipz. T." berichtet, bereit« die Vorarbeiten für da« Finanz, gesetz und den StaatShauShaltSetat auf die Finanzperlode 1914/1915 in lebhaftem Gange. Da« Finanzgesetz, das die Gesamtsumme des ordentlichen und de« außerordentlichen TtaatSbedarfe« sür jede« der beiden GtatSjahre sestsetzt und die Deckung«frage diese« Staat»bedarfeS ordnet, wird, soweit sich Lie Dinge heute übersehen lassen, eine Erhöhung der Staatssteuern nicht bringen. An ein« Erniedrigung der Einkommensteuerquote ist allerding« nicht zu denken, denn da« Budget für 1914 und 1915 wird sich wiederum eine Erhöhung bet Summe» im Ordinarium sowohl al« auch im Extraordinarium bring«.
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