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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191302185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-02
- Tag1913-02-18
- Monat1913-02
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1913
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- «nd Anzeiger (Llbeblatt mid Zstyrlger). «egranuwAdrch« Vemspwchst«« r»ian ortest » für die König!. Amtshaupknannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 4«. Dienstag, 18. Februar 1V1S, abends. «S. Jahr«. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Taa abend» n>it »»»„ahme der Conn- nnd Festtage. Vletteljährlicher Vr,ug«prel» bet Abholung in der Txpeditlon In Riesa 1 Mark SO Psa., durch unsere Träger irrl in» Hau« 1 Mark 65 Psa., de» Abholung am Schalter der kaiserl. Pvsianstalten I Mark 65 Psg„ durch den Brirstrüger srel in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monal»abonnenient« werden angenommen. Anzrigen-Aunahme siir die Rümmer de» AnSgabetageS bi» doiinitlag v lihr ohne 6'euübr. Preis stir die kicingespaliene »3 mm breite KowuSzeile 18 Psg. tLokalvrei» 12 Pfg.» Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. " Notationidnick und Verlag von Langer L Winterlich In Riesa. — GeschllstSslelle: Goethestrasie 5V. — Flir die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! inNiesa. Die Musterung der im AuShebungSbezirke Großenhain im laufenden Jahre an« gemeldeten und hier aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im Aushebung«bezirk« Großenhain avfhalten, werden zum persönlichen und pünktlichen rag. Musterungs ort. Begin«. ve,etchnu«g der gestellungspflichtigen Mannschaften. Sonnabend, Riesa, Hotel Vorm. Die Mannschaften au» Böhlen-JahniS- den 1. März .Kronprinz" -/iS Uhr Hausen, Forberge, Nauwalde, Glaubitz, Sa- grritz - Langenberg, Gostewitz, Gröba, Lichtensee. Montag, den 3. Mär- Die Mannschaften au» Bobersen, Gröditz, Kleintrebnitz, Marksiedlttz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nickrttz, Nieska, Nünchritz, Röderau. Dienstag, den 4. März M Die Mannschaften auS Gröbel, Heyda, Kobeln, Lessa, Leutewitz, ReppiS, Schwein- furth, Tiefenau, Oberreußen, Oelsitz, Pah- renz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz. Radewitz, SpanSberg, Streumen, Weida, Wülknitz, Zeithain, Aschaiten. Mittwoch, den 5. März M Die Mannschasten de» Jahrgangs 1892 deren Namen mit dem Anfangsbuchstaben v bi» 2 beginnen und ältere Jahrgänge au» der Stadt Riesa. Donnerstag, den 6. März O M Die Mannschaften de» Jahrgang» 1892 deren Namen mit dem Anfangsbuchstabe» L bis 6 beginnen und Jahrgang 1893 au» der Stadt Riesa. Freitag, den 7. März Radeburg, .Ratskeller" Vorm.l/, 10 Uhr Die Mannschaften au» Bärnsdorf, Bär walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, Frettelsdorf, Groß dittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nieder-EberSbach, Nieder-Rödern, DolkerSdorf. Sonnabend, den 8. März M Die Mannschaften au» Ober-Mtttel- EberSbach, Ober-Rödern, Sacka, Stein bach, Stölpchen, Tauscha, Welxande, Würschnitz, Radeburg. Montag, den 10. März Großenhain, .Gesellschaft»- hauS" Vorm. -/iS Uhr Die Mannschasten au» Adelsdorf, Alt- lei», Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brockwitz, Brößnitz, Colm nitz, Dallwitz, Diesbar, Döschütz, Folbern- Paul« müh le, Frauenhain-Lautendorf, Gä vernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Klein raschütz. Dienstag, den 11. Mär- M Die Mannschaften au» Klelnthtemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschlltz, Kraußnitz, Lampert» walde, Laubach, Leck witz, Lenz-Dübritzchen, Liega, Linz, Me dessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nasseböhla, Naulei», Naundörfchen, Naun- dorfb.Gr., Naundorf b.O., Neuseußlitz, Nir- gerade, OelSnitz, Peritz. Mittwoch, den 12. März M Die Mannschaften au» Pontckau, Por- schütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Gkäßchen, Skassa,Stäup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thien- dorf-Dammhain, Treugeböhla, Uebtgau, Walds, Wantewitz-Pirkowitz, Wüstauda, Weißig a. R., Dreißig b Sk., Weßnitz. Donnerstag, dm 18. März O Die Mannschaften de» Jahrgang«» 1892, 1891 und etwaige ältere Mannschaften au» der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften nachstehender Ortschaften: Wildenhain, Zschauitz, Zschieschen. Freitag, den 14. März M Die Mannschaften de» Jahrgänge» 1893 au» der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften nachstehender Ortschaften: Zabeltitz-Stroga, Zottewitz. Sonnabmd, dm IS. März s Uhk LosungStermin. Erscheinen in dem für sie bestimmten MusterungStermlne — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bei etwaiger Ntchtbefolgung nach 8 26,7 der Wehr ordnung zu erwartenden Strafen und Nachteile hierdurch ausgefordert, während dar per sönliche Erscheinen im Losung»termine Jedem überlassen ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im MusterungStermine verhindert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigter ärztlicher Attest anher einzureichen. <8 62,4 Wehr-Ordnung.) Eemütrkranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Borlegung von in derselben Weise aurgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnl« einer beamteten Arzte» (Bezirk»arzt, GertchtSarzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Diejenigen Handwerker, welche auf den Kaiserlichen Werften aurgeblldet und mit den Einrichtungen der Kriegsschiff« vertraut find, haben die» im Musterungstermine zu melden. 5. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder de» Truppenteil» erwächst, (8 63,8 der Wehrordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bet der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaften gmießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Ber- gttnstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Auf- gebot» in der Regel auch während ihres ReservevNhästnifse» Befreiung von den jährlichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine Einwilligungrerklärung de» Baler» bezw. der Mutter oder de» Vormunde», womöglich schonim Musterungstermine, beizubringen. 6. In Bezug auf die nach ber Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich auf merksam gemacht: Nach 863.7 ber Webrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens tm Mnsternngstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der An-Hebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach 8 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren Arbeit-- bez. AufstchtSnnfShigleit znr Begründung der Reklamationen behauptet wird, haben in den ReklamattonSterminen und zwar in Riesa am «. Marz d. I i . .... in «adebnrg am 8. Mär, d. I. l vorm. 11 Nhr in Großenhain am 15. März d. I. vorm. S Uhr zu erscheinet». Ist die- untunlich, so ist ein von einem beamteten Arzte ausgestelltes Zeugnis rechtzeitig und spätestens bi- zum RellamationStermine eiuzureichen. (8 83,5 Abs. 2 Wehr-Ordnung.) Nur für den Fall, daß di« Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem MusterungSgeschäfte entsteht, kann der Antrag noch im Aushebungstermine angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem AuS- hebungSgeschäfte anzubringen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden je am 3. Tage nach den vorbezeichnete« ReklamationStermiuen mittags 12 Uhr al« bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingesunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absatz« gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bi» nachmittag» 5 Uhr bet der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 7. Die Herren Bürgermeister und Gemeiudevorstäude werben hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aushäUUchen gestellpfltchtigen Mannschasten zum pünktlichen Erscheinen tm MusterungSlokale oorzuladen, sowie der Musterung bez. wa» die Städte anbelangt, durch Beauftragt« beizuwobnen. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die RekruiierunzSstanimroUen sind zum Musterungstermine wttzubringen. 8. Die Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersalz- reserve «nd Marine - Ersatzreserve, sowie ansgebildete Laudfturmpfltchttge des H. Aufgebots, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung auf den Fall einer etwaigen Mobilmachung au« Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuch« bet dem OrtSoorstande ihre» Wohnort» und zwar noch Vor Beginn der Musterung anzubrtngen. Der Ort»oorstand hat diese Gesuche zn prüfen und darüber eine alsbald anher «inzurrichende Nachweisung aufzustellen. Au» dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und DermvgenSoer- hältntsse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueber diese Gesuche wird di« Königliche verstärkte Ersatz-Kommission Sonnabend» de« 15. März d. I. vorm. S Uhr Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger Auskunft»-, erkeilung haben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zeit tm „Ge sellschaft-Hanse" In Großenhain einzustndm. Großenhain, am 16. Februar 1913. Der Zivil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission v. des AnShebnngSbrztrkS Großenhain.
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