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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191912046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19191204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19191204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-12
- Tag1919-12-04
- Monat1919-12
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1919
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z< VWekGMgMM d-i«s^ist^i«. Die ReichSreÜebrotmarken berechtigen zum Erwerb von je SO «r Einheitsbrot oder 40 gr Weißbrot oder 80 «r Mehl. S. Der Wrei» für 8vrr Weißbrot wird in Abänderung von 8 25 8 der Bekannt- ma-ung vom 6. August 1910in der Fassung vom 1».Oktober 1919 auf LV Pf«, fest. SO.- M. 25.- , 88.- . SO.- , SS.- , 2».- ' SS.- . 20.- . SS.- , SO.- . SO.- . 22.- . 17.- . SO.- - 2. 8. D«*/» Uukiöblaa. Slo(b««isunaS» und lkwä«» gerSt Zohlungl- und »rsvIungSort: vetriete» d« Lnnkewi, der Lieferanten oder NotMionedrnckundBrrtag: LanaerbWinterlich abend» s Uhr mit «u-nahm, der Tom»» und ich 1.7V Mart. A«iet»e» für die P ' »trd nicht Übernommen. Preis für . ühr W Vf Oest» Tarik, vewilliztrr Rabatt « Zivileinquartierung. Mit Zustimmung des RelchSarbeitSininisteriumS bat das Ministerium des Innern — LandeSwohnungSamt — gemäß 8 9 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen WobnungS- mangel vom 23. September 1918 (RGBl. S. 1143) deu Stadtrat zu Riesa zu folgenden Maßnahmen ermächtigt: 1. Der Stadtrat ist berechtigt, dem Verfügungsberechtigten einer benutzten Wohnung, die der Behörde im Verhältnis zur Zahl der Bewohner und zu der am Orte herrschenden Wohnungsnot nicht genügend auSaenützt erscheint, für solche entbehrlichen Teile der Wohnung, die ohne erhebliche bauliche Aenderunge» zur Verwendung als selbständige Wohnungen abgetrennt werden können, «inen Wohnungssuchenden zu bezeichnen, mit dem er einen Mietvertrag abznschließen hat. Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, so setzt auf Anrufen de« Stadtrates das EtniaungSamt, falls für de» Verfügungsberechtigten kein unverbältniSmäßiger Nachteil zu besorgen ist, einen Mietvertrag fest. Das EinigmigSamt kann dabei anordnen, daßdie Gemeinde an Stelle des Wohnungssuchenden als Mieter gilt und berechtigt ist, die Mieträume dem Wohnungssuchenden weiterzuvermi-ten. . 2. Auf Anfordern des Stadtrates hat der Verfügungsberechtigte der Gemeinde Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst-, Geschäftsräume oder sonstige Räume, die im Ver hältnis zur Größe des Betriebes nicht genügend ausgenützt erscheinen, zur Herrichtung von Wohnräumen gegen Vergütung zu überlaste«. Das EtniaungSamt bestimmt die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen, wenn eine Einigung hierüber nicht zustande kommt. Die Gemeinde ist berechtigt, den Gebrauch der Hergerichtelen Räume einem Dritten zu überlasten, insbesondere sie zu vermieten. . Für die Rückgewäbrung gelten die Bestimmungen in 8 5 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen WohnungSmangel vom 23. September 1918 (RGBl. S. 1143). Ist der Verfügungsberechtigte selbst nur Mieter der in Anspruch genommenen Räume, so wird die Erlaubnis feines Vermieters die Sache weiter zu vermieten, gegebenen- fall« durch di« Festsetzung des EinigungSamtes ersetzt. . Die Festsetzung des Mietvertrages durch das Einigungsamt ist ein DerwaltungSakt und al» solcher von der Behörde durch/ "" Zur Durchführung der Befugnist« daß der Verfügung«»»' Beauftragten über dies« erteilen und die Besichts „Wer die geforderte Auskunft Brennspiritus- Bezugsmarken werden Montag und Dienstag, Len 8. und 9. Dezember 1919, in unserer Polizeiwache auSgrgeben. Die Inhaber der Ausweise 1—600 und 701—1188 erhalten eine BeznaSmarke. Der Rat der Stadt Riesa, den 3. Dezember 1919. Schmn. Brennholzabqabe. Um der bestehenden außerordentlichen Kohlenknappbeit zu begegnen, hat die Stadt einen größeren Posten Brennholz (Fichten- und Ktefernrollen) bezogen. DaS Brennholz gelangt gn hiesige Einwohner durch die Firma HanS Ludewig, Elbstraße 1 und die Firma Robert Hauswald, Maxstraße S1, zum Verkauf. Der Preis beträgt 55 M. für den rw .. . Wie empfehlen nochmals dringend, von dem Bezüge dieses Brennholzes recht aus giebig Gebrauch zu machen. Die Kohtenzuweifung im kommenden Winter kann nur eine vollständig ungenügende sein. Gegen Bezahlung von 10 M. per rm sind die HolzverkaufS- stellen bereit, die Rollen in kleine Stücke zu zersägen. — Der Rat der Stabt Riesa, den 8. Dezember 1919. Gßm. , Schweinemastverträqe. Na» der verordnnna de«ReichSminifteriumS vom 9.September 1919— 4N444 — ist der Borstand des Siicbs. VIehhandelSoerbandeS mit dem Abschluß von Schweinemast- vertrügen beauftragt worden. An ausländischen Futtermitteln stehen hierfür zur Berfümma: , La Plata Mais ... . -zum Preise von Mk. 226,- je a- garantiert reine Maisölknchen. ... . . ISO,- . . belaischeS Maisfuttermehl .... . . 1»-?.— » . entfettete« Palmkernschrot .... . ,ea.134,— . . Soiabobnen und andere entfettete v Otlkuchenschrote ..... . . 178,- . . Dorschmebl ....... . « 198,— . . entölte« Herings- und Walmebl . - , ? *08.— - - , Für den Fall, daß von der LandeS-Futtermittelftelle Kleie gewährt werden kann, werden für jede« Schwein noch 100 tx Kleie zur Verfügung gestellt werden können. Da der Klelepreis au« neuer Ernte noch nicht feftsteht, kann noch nicht bekannt gegeben wer den, zu welchem Preise die Kleie überlaste» wird.. , . Diese Verträge können durch den Kommunalverband abgeschlossen werden. Den Mästern können di« auf Vertrag abgegebenen Schweine für die Erteilung der Haurscklachtung«gen,hmiaung anaerechnet werden. . Besitzer von Schweinen wollen von dem Inhalt des Schweinemastvertrages, der zur Einsichtnahme bei den Herren Grmeindrvorftänden anslteat, Kenntnis nehmen, und dann tunlichst bald hierher anzeigen, ob sie einen, derartigen Maftvertrag abschließen wollen unter aleickzeltiger Angabe der gewünschten Futtermittel. Großenhain, am 15. November 1919. 1315 tv. Der Sommunalverbaab. . Grießtartenausgabe. Die Ausgabe der GrießvorzngSkarten für ») Schwangere vom Anfang des 7. SchwangerschaftSmonateS, i>) stillende Mütter bezw. Wöchnerinnen erfolgt nach Vorlegung entsprechender Bescheinigung der Hebamme bezw. des Arzte» Freitag, den S. Dezember 1010, nachmittags 2—4 Ubr im Ratbaus, Lebensmittelzentrale, Zimmer Nr. 13. Di« bisher gültigen Äusweiskarten sind bei der Entnahm« der neuen GrießvorzugS- karten unbedingt mitzubringen. Bei späterer Abholung find SV Pfg. Gebühren für besondere Abfertigung zu «utrichten. Der Rat der; Stadt Riesa, am 3. Dezember 1919. E. »zuführen. e unter 1 und 2 ordnet der Stadtrat an, tat« aller in Betracht kommenden Räume seinem Räume und die Art ihrer Benutzung Auskunst zu lgung zu gestatten hat. -- -—nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder «ine Bestchtigung nicht gestattet, wird gemäß 8 lO Ziffer 2 der Bekanntmachung über Maßnahme» gegen WohnungSmangel vom 28. September 1918 mit Geldstrafe bk zu eintausend Mark bestraft. E Bon diesen Befngntssen werden wir, um der noch bestehenden großen Wohnungsnot zu begegnen, in allen un« geeignet erscheinende» Fällen Gebrauch ntachen. Zunächst möchten wir jedoch die Inhaber von Räumen der oben unter Ziffer 1 und 2 genannten Art ersuchen, freiwillig die Abgabe von Räumen zur Unterbringung Wohnung«- suchender bei unserem WohnungSnachwet» — Rathaus, Zimmer Nr. 12 — und zwar bi« zum 1b- Dezember 1V19 zn melden. Vor allem kommen in erster Linie Wohnungen in Frage, di« sich leicht in 2 Wohnungen trennen lasten, k v. größere Wohnungen, di« in 2 Be. schaffen liege«. Riesa, am 8. Dezember 1919. . Der Rat »er Stadt Ries«. KL L««er»tez, 4. D«re«»er 1919, adeaSS. 72. Iehrz. BorauSzahlung, 1.«y Mart «y— i»ufkllgrl,ädr. b« vbholung a« atttag« aufzuaeben und im »orau« öuahlen «ü» »e>oSZr fite Silben) 4» Pf. OrtSprei» 40 P«. ^ritraubender uni «.Lellariichee L«, -fäll», durch Mag« einaezogen werd«» «uß »b«r der Vuftraggeber b, höherer Gewalt - «rleg oder sousttzrr irgendwelcher Störungen de» ' " ' " ir aus Riickzahlurz oe» Bezugspreis«». ^.Verordnung vom 12. Mai.d. I. (Sächsische Staat»z«ituna Nr. 112 ,om NvN".*.010i seftgesrtzten «reuubolzpretse werden auf Grund der Verordnung de« ArbeitSministrrium« vom 6. November 1919 (Sächsische Staat«»eltung Nr. 2S8 vom V. November 1919) abaeändert und f«ftaes-ßt wie folgt: 1. Für lvreuuschette Nadelholz gut - , wandelbar Laubholz gut, hart , . wRih , wandelbar, bart , welch . Brennknüppel und Zacken Nadelholz gut "" . wandelbar Laubholz gut, bart . weich . wandelbar, hart . .. . ». weich A«fvt-»p lGIndlM »ad Zir-eiger). Wr Ue «bewtowtmaimstaft Gwkaiiotn. da» AmwaeULt mid den Rat der Stadt Ries», sowie den Gemeinderat Brdba. 28» 2. Für Langhanfe» von durchschnittlicher Beschaffenheit und mit einer Stirnfläche von 1 v»; für die 1. Klaffe (bis 4 w Länge) 10.— M. . . 2. . (4-5 w , ) 20.- , . , A. . (5-6 m ) 80.- . - . 4. . (überSw . ) 40.— . 8. Für Abranmrrtsi« und Stockbolz: ») Kiefer-Abraum-Reisig 2,50 M. Fichte- . . 1,70 . d) Die Preise für Laubholz Vbraumreisig werden nach dem Derbholzinhalt der Abraumreisighaufen berechnet; sie betragen für je 1 gw Stirnfläche in der 1. Klaffe (Laubbolz-Abraumreisig ochne Derbholzinhalt) . . 3,50 M. (Laubbolz-Abraumreisig mit i/< rm Derbholzinhalt) 8,50 . . (LaubhölzAbraumreistg mit rm Derbholzinhalt) 16.— , 4. » kLaubvolz.Abrdnmreiflg über V, rm Derbholzinhalt) 25.— - «) Für Brennreiftg in Wellen von 0,7 w Gebundlänae und 1 w Umfang oder von gleichem Rauminhalt (». B. 1 w lang und 0,85 m Umfang): für barte« Laubholz 30.— M. - " 25.- , „ Nadelholz 25.— . je Hundert. 4) Al« Preis für Stockbolz wird für 1 rw gerodete LauS- holzftöcke 18 M., für gerodete Nadelholzftöcke 15 M. . Diese Preise gelten al« Höchstpreise und sollen für alle nach dem 1. November ge tätigten Verkäufe, soweit bet denselben nicht schon rechtsgültige Vereinbarungen niedrigerer Preise vorliegen, gelten. DreSden, am 2. Dezember 1919. 945 kll Die Kreisbanptmanuschaft als Kreisbrennholzstelle. 18171 Die Räude unter den Pferden von B. Harz, Rittergut Grödel, ist erlösche». Großenhain, am 2. Dezember 1919. 8065 »L Die Awtsheuptmannschaft. Brot- und Mehlversorgunq im Erntejahre 1919/20 betr. Auf Grund der ReichSgetreideordnuna für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 Meichsaesetzblatt Seit« 525 flg.) wird für den Bezirk der AmtShquptmannschast Großen hain einschließlich der revidierten Städte Großenhain und Riesa in Abänderung der Bekanntmachung de« Kommunalverbandr« vom 6. August und 15. Oktober 1919 folgende« bestimmt: 1. 8 2 der Bekanntmachung vom 6. August in der Fassung vom 15. Oktober 1919 erhält folgenden Wortlaut: Es gelangen ») aus je 4 Woche« gültige Brotmarke« mit dem Aufdruck .Kommunalverband Großenhain . d) Retchsreisebrotmarte« in Abschnitten zu 50 «r zur Ausgabe. Bon den Brotkarten unter ») werden 4 verschiedene und zwar über 20 Pfund, über 16 Pfund, über 12 Pfund und über 4 Pfund lautend, ausgegeben. Die Brotkarten über 20 Pfund enthalten 4 Querstreifen zu je v Abschnitten, von denen 4 a«s je 1 Pfund Eiuheitsbrot oder 4VV gr Weißbrot oder 8VV er Mehl und 5 aus je 10V »r Et«heitsbrot oder 8V ^ Weißbrot oder vv r« Mehl lauten. Die Querftrelfen der übrigen Brotkarten lauten entsprechend dem Werte der Karten bei 16 Pfund auf 41 Eiuheitsbrot ober die entsprechende Menge Weißbrot 4 " " II oder Mehl. it öder 80 «r"Mehü " " " " " " Preis für 8v rr Weißbrot wird in Abänderung von 8 25 v der Bekannt- chung vom 6. August 1910 m der Fassung vom 15.Oktober 1919 «es LV Pf«, fest- setzt. 8. 8 2S der Bekanntmachung, vom S. August in der Fassung vom 15. Oktober 1919 erhält in Absatz 8 und im letzten Absatz folgenden Wortlaut: Weißbrot darf ««r 1« Stücke» »« 8v »r «»«teilt» (in Form der Dreier- »rotü, daneben zwetteilto (inForm derFra«,se»««el»), heraestellt werden. »et Weißbrot muß da« vorgeschrtebene Gewicht beim AuSbacken im Durchschnitt bei dem einzelnen Gebäckstück vorhanden sein. 4. ES ist di« Wahrnehmunazu machen gewesen, daß da« sowohl für Schwarzbrot, als namentlich auch das Air Weißbrot vorgrschrlebene Gewicht «icht Immer ein- ««halte» ward«« ist. Di« Amtshauptmannschaft wird sich deshalb durch sster« Rediflo»«« der Bäckerei«» von der Einhaltung de« vorgeschriebenrn Gewichts überzeug«» und bet wahrgenommemn Zuwiderhandlungen unnachstchtltch mit Zwangsmaßnahmen, nach Befinden mit Schließung de» Betrieb« b«. strafrechtlicher Verfolgung vorgehen. 5. Die vorstehenden Vorschriften trete» am 8. Dezember bi,fr« Jahre« in Krast. 6. Zuwiderhandlungen, »erden gemäß 8 84'der Bekanntmachung de» Kommunal verbandes vom » August diese« Jahre«, vrot- und Mehlversorgung im Erutejahr« 1919/20
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